Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 64/2007
02.02.2007
Az.: 60.13/621/krö
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.03.2007
Kreisausschuss
27.03.2007
Kreistag
25.04.2007
7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,Teilabschnitt Aachen Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall – Hellenthal
Sachbearbeiter/in: Frau Kröger
Tel.: 15 579
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt zur 7. Änderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt
Aachen, dass das Ziel 3 für die Schienenstrecke Kall – Hellenthal differenziert gefasst werden soll:
a.)
Für die Abschnitte Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der
Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden.
b.)
Der Streckenabschnitt Schleiden-Oberhausen – Hellenthal ist zu streichen.
Begründung:
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 8. Sitzung am 08.12.2006 die
Bezirksplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren nach § 14 Landesplanungsgesetz
(LPIG NRW) zur 7. Änderung des Regionalplans, Teilabschnitt Aachen durchzuführen. Mit Schreiben
vom 29.12.2006 hat die Bezirksplanungsbehörde die Verfahrensunterlagen an den Kreis Euskirchen
übersendet mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 02.03.2007. Eine Kopie der Unterlage ist
beigefügt.
Die Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen bei der
Bezirksplanungsbehörde und dem Kreis Euskirchen) beträgt gemäß § 14 Abs. 3 LPIG einen Monat.
In der Zeit vom 05. Februar bis zum 05. März 2007 erfolgt somit die Öffentlichkeitsbeteiligung, die auf
den Internetseiten des Kreises Euskirchen und der BR Köln, im Amtsblatt der BR Köln und per
Aushang öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Die aktuelle Beschlusslage des Kreises ergibt sich aus der V 167/2006, der D 47/2006 sowie zur
Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Landes NRW (IGVPNRW) aus der D15/2005 und D
40/2006.
Im Beschluss zum Entwurf des IGVP NRW hat der Kreistag mit der D40/2006 eine Neubewertung
des Streckenabschnitts Kall - Schleiden gefordert, da nur die Gesamtstrecke Kall - Hellenthal
bewertet wurde. Dies ist im Verfahren mit Schreiben vom 26.01.2006 der BR Köln vorgetragen
worden.
Auf Grundlage der Beteiligung zur Aufstellung der IGVP NRW hat der Bau- und Verkehrsausschuss
des Landtages NRW am 11.05.2006 das Einvernehmen sowohl zur IGVP NRW als auch zum ÖPNVBedarfsplan hergestellt. Bereits im März 2006 hatte der Landtag mehrere Bahnstrecken aus dem
Bedarfsplan 1998 herausgenommen, so unter anderem auch die Schienenstrecke Kall - Hellenthal.
Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass diese Schienenstrecke aufgrund der Ergebnisse
der Nutzen-Kosten-Analyse weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch angesichts der für Infrastruktur
und Betrieb verfügbaren Finanzmittel auf absehbare Zeit reaktivierbar sein werde und somit ein
Landesinteresse an einem Erhalt dieses Schienenweges nicht mehr bestehe.
Die Bezirksregierung Köln hat auf Grund dieser Beschlusslage auch eine Streichung dieser
Bahnstrecke aus dem Regionalplan vorgesehen, mit dem Ziel Planungssicherheit bei der
Stadtentwicklung der Kommunen zu schaffen.
Aus Sicht des Kreises erscheint jedoch eine differenzierte Betrachtung der Schienenstrecke Kall Hellenthal zielführend und angemessen. Die Vorlagen V 16/2006 und D 47/2006 konkretisieren, dass
der Kreis kein Angebot zum Erwerb der Strecke Kall - Höddelbusch abgeben wird. Für den Fall, dass
eine Stilllegung erfolgen sollte, wird der Kreis allerdings Verhandlungen für einen Erwerb nach
Stilllegung führen und verfolgt damit das Ziel einer Trassensicherung der Strecke für öffentliche
Verkehrszwecke.
Gleichzeitig hat der Kreis dabei immer bekräftigt, die RSE bei ihren Aktivitäten zur Durchführung
eines touristischen Verkehrs zu unterstützen.
Auf Grund der Sachlage ist die Strecke Kall - Hellenthal in 3 Abschnitte zu trennen:
1. Kall - Höddelbusch (im Betrieb der DB Netz),
2. Höddelbusch - Schleiden (gepachtet von der DB Netz durch die RSE), 3. Schleiden- Hellenthal
(stillgelegt).
Hintergrund hierzu ist, dass für die ersten beiden Abschnitte die RSE zur Zeit konkrete
Kaufverhandlungen mit der DB Netz führt. Sollte es zu einem Vertragsabschluss kommen, wird sich
die RSE darin verpflichten, die Strecke für einen Betrieb vorzuhalten. Zur Zeit sind jedoch
Fördermittel des Landes hierfür nicht avisiert.
Durch eine Herausnahme aus dem Regionalplan würde jegliche regionalplanerische Sicherung der
Strecke entfallen.
Die Stadt Schleiden hat sich in einem grundsätzlichen Beschluss für die Sicherung der
Schienenstrecke ausgesprochen.
Die Gemeinde Kall hat sich auf der Grundlage der Vorlage des Regionalrats für eine Streichung der
Schienenstrecke ausgesprochen und fordert die Entfernung des Schienenstrangs.
Für den Streckenabschnitt Schleiden - Hellenthal ist auf Grundlage der Beschlussfassung der
Gemeinde Hellental und auf Grund des Zustands des Streckenabschnitts eine weitere
Trassensicherung für diesen Abschnitt als Ziel des Regionalplans auch aus Sicht des Kreises
Euskirchen nicht vernünftig und der Streichung dieses Streckeabschnitts wird nicht widersprochen.
Es wird somit der Antrag gestellt im Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen für
die Schienenstrecke Kall - Hellenthal folgendes Ziel aufzunehmen:
a.)
Für die Abschnitte Kall - Höddelbusch - Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der
Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden.
b.)
Der weitere Streckenabschnitt Abschnitt Schleiden-Oberhausen - Hellenthal kann
entsprechend der 7. Änderung aus dem Regionalplan gestrichen werden.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da die Beteiligungsfrist zur 7. Änderung des Regiolanplans für den RP Köln, Teilabschnitt Region
Aachen am 02. März 2007 endet, wurde durch die Verwaltung eine Fristverlängerung bis zur
Sitzung des Fachausschusses beantragt. Um fristgerecht antworten zu können, ist die
Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Troschke
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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