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Dringlichkeitsentscheidung GB (7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,Teilabschnitt Aachen - Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall – Hellenthal)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,Teilabschnitt Aachen - Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall – Hellenthal) Dringlichkeitsentscheidung GB (7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,Teilabschnitt Aachen - Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall – Hellenthal) Dringlichkeitsentscheidung GB (7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,Teilabschnitt Aachen - Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall – Hellenthal)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 64/2007 02.02.2007 Az.: 60.13/621/krö Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.03.2007 Kreisausschuss 27.03.2007 Kreistag 25.04.2007 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,Teilabschnitt Aachen Streichung von Schienenwegen, Strecke Kall – Hellenthal Sachbearbeiter/in: Frau Kröger Tel.: 15 579 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt zur 7. Änderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen, dass das Ziel 3 für die Schienenstrecke Kall – Hellenthal differenziert gefasst werden soll: a.) Für die Abschnitte Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden. b.) Der Streckenabschnitt Schleiden-Oberhausen – Hellenthal ist zu streichen. Begründung: Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 8. Sitzung am 08.12.2006 die Bezirksplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren nach § 14 Landesplanungsgesetz (LPIG NRW) zur 7. Änderung des Regionalplans, Teilabschnitt Aachen durchzuführen. Mit Schreiben vom 29.12.2006 hat die Bezirksplanungsbehörde die Verfahrensunterlagen an den Kreis Euskirchen übersendet mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 02.03.2007. Eine Kopie der Unterlage ist beigefügt. Die Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen bei der Bezirksplanungsbehörde und dem Kreis Euskirchen) beträgt gemäß § 14 Abs. 3 LPIG einen Monat. In der Zeit vom 05. Februar bis zum 05. März 2007 erfolgt somit die Öffentlichkeitsbeteiligung, die auf den Internetseiten des Kreises Euskirchen und der BR Köln, im Amtsblatt der BR Köln und per Aushang öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die aktuelle Beschlusslage des Kreises ergibt sich aus der V 167/2006, der D 47/2006 sowie zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Landes NRW (IGVPNRW) aus der D15/2005 und D 40/2006. Im Beschluss zum Entwurf des IGVP NRW hat der Kreistag mit der D40/2006 eine Neubewertung des Streckenabschnitts Kall - Schleiden gefordert, da nur die Gesamtstrecke Kall - Hellenthal bewertet wurde. Dies ist im Verfahren mit Schreiben vom 26.01.2006 der BR Köln vorgetragen worden. Auf Grundlage der Beteiligung zur Aufstellung der IGVP NRW hat der Bau- und Verkehrsausschuss des Landtages NRW am 11.05.2006 das Einvernehmen sowohl zur IGVP NRW als auch zum ÖPNVBedarfsplan hergestellt. Bereits im März 2006 hatte der Landtag mehrere Bahnstrecken aus dem Bedarfsplan 1998 herausgenommen, so unter anderem auch die Schienenstrecke Kall - Hellenthal. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass diese Schienenstrecke aufgrund der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Analyse weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch angesichts der für Infrastruktur und Betrieb verfügbaren Finanzmittel auf absehbare Zeit reaktivierbar sein werde und somit ein Landesinteresse an einem Erhalt dieses Schienenweges nicht mehr bestehe. Die Bezirksregierung Köln hat auf Grund dieser Beschlusslage auch eine Streichung dieser Bahnstrecke aus dem Regionalplan vorgesehen, mit dem Ziel Planungssicherheit bei der Stadtentwicklung der Kommunen zu schaffen. Aus Sicht des Kreises erscheint jedoch eine differenzierte Betrachtung der Schienenstrecke Kall Hellenthal zielführend und angemessen. Die Vorlagen V 16/2006 und D 47/2006 konkretisieren, dass der Kreis kein Angebot zum Erwerb der Strecke Kall - Höddelbusch abgeben wird. Für den Fall, dass eine Stilllegung erfolgen sollte, wird der Kreis allerdings Verhandlungen für einen Erwerb nach Stilllegung führen und verfolgt damit das Ziel einer Trassensicherung der Strecke für öffentliche Verkehrszwecke. Gleichzeitig hat der Kreis dabei immer bekräftigt, die RSE bei ihren Aktivitäten zur Durchführung eines touristischen Verkehrs zu unterstützen. Auf Grund der Sachlage ist die Strecke Kall - Hellenthal in 3 Abschnitte zu trennen: 1. Kall - Höddelbusch (im Betrieb der DB Netz), 2. Höddelbusch - Schleiden (gepachtet von der DB Netz durch die RSE), 3. Schleiden- Hellenthal (stillgelegt). Hintergrund hierzu ist, dass für die ersten beiden Abschnitte die RSE zur Zeit konkrete Kaufverhandlungen mit der DB Netz führt. Sollte es zu einem Vertragsabschluss kommen, wird sich die RSE darin verpflichten, die Strecke für einen Betrieb vorzuhalten. Zur Zeit sind jedoch Fördermittel des Landes hierfür nicht avisiert. Durch eine Herausnahme aus dem Regionalplan würde jegliche regionalplanerische Sicherung der Strecke entfallen. Die Stadt Schleiden hat sich in einem grundsätzlichen Beschluss für die Sicherung der Schienenstrecke ausgesprochen. Die Gemeinde Kall hat sich auf der Grundlage der Vorlage des Regionalrats für eine Streichung der Schienenstrecke ausgesprochen und fordert die Entfernung des Schienenstrangs. Für den Streckenabschnitt Schleiden - Hellenthal ist auf Grundlage der Beschlussfassung der Gemeinde Hellental und auf Grund des Zustands des Streckenabschnitts eine weitere Trassensicherung für diesen Abschnitt als Ziel des Regionalplans auch aus Sicht des Kreises Euskirchen nicht vernünftig und der Streichung dieses Streckeabschnitts wird nicht widersprochen. Es wird somit der Antrag gestellt im Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen für die Schienenstrecke Kall - Hellenthal folgendes Ziel aufzunehmen: a.) Für die Abschnitte Kall - Höddelbusch - Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden. b.) Der weitere Streckenabschnitt Abschnitt Schleiden-Oberhausen - Hellenthal kann entsprechend der 7. Änderung aus dem Regionalplan gestrichen werden. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da die Beteiligungsfrist zur 7. Änderung des Regiolanplans für den RP Köln, Teilabschnitt Region Aachen am 02. März 2007 endet, wurde durch die Verwaltung eine Fristverlängerung bis zur Sitzung des Fachausschusses beantragt. Um fristgerecht antworten zu können, ist die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Troschke gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)