Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-498/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
07.12.2005
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2006
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als
Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der
Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet.
Kosten für das Obdach:
Grundmiete
Vorauszahlung für Betriebskosten
Vorauszahlung für Wasser/ Kanalbenutzung
gerechnet aufs Jahr
bauliche Unterhaltung gem. § 28 der VO II. BV
1.660,40 €
457,50 €
172,50 €
2.290,40 €
x 12
582 m² x 11,50 €
27.484,80 €
6.693,00 €
4.560,00 €
1.900,00 €
6.460,00 €
6,460,00 €
Verwaltungskosten :
Fachbereich II
Fachbereich III
Gesamtkosten
Bei einer Gesamtwohnfläche von 582 m² der
Obdachlosenunterkunft
ergibt
sich
folgende
Gebührenberechnung:
40.637,80 €
40.637,80 € : 582 m²
69,82 €/ m²
69,82 €/ m² : 12
5,82 € m²/
Monat
Die Gebühr für das Jahr 2006 erhöht sich somit - von derzeit 5,60 € - auf 5,82 € je qm und Monat.
Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr auf 5,82 € je m² und Monat wird die vom
Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung erreicht.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am
07.12.2005 dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig die Zustimmung der vorstehenden
Beschlussfassung empfohlen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 9. Dezember 2005
----------------------------------Stroben
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister