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Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-498/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 07.12.2005 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 Bemerkungen: Betreff: Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet. Kosten für das Obdach: Grundmiete Vorauszahlung für Betriebskosten Vorauszahlung für Wasser/ Kanalbenutzung gerechnet aufs Jahr bauliche Unterhaltung gem. § 28 der VO II. BV 1.660,40 € 457,50 € 172,50 € 2.290,40 € x 12 582 m² x 11,50 € 27.484,80 € 6.693,00 € 4.560,00 € 1.900,00 € 6.460,00 € 6,460,00 € Verwaltungskosten : Fachbereich II Fachbereich III Gesamtkosten Bei einer Gesamtwohnfläche von 582 m² der Obdachlosenunterkunft ergibt sich folgende Gebührenberechnung: 40.637,80 € 40.637,80 € : 582 m² 69,82 €/ m² 69,82 €/ m² : 12 5,82 € m²/ Monat Die Gebühr für das Jahr 2006 erhöht sich somit - von derzeit 5,60 € - auf 5,82 € je qm und Monat. Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr auf 5,82 € je m² und Monat wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung erreicht. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 07.12.2005 dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig die Zustimmung der vorstehenden Beschlussfassung empfohlen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 9. Dezember 2005 ----------------------------------Stroben ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister