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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 73/2002
15.08.2002
Datum:
Az.: 701-13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
05.09.2002
Kreisausschuss
18.09.2002
Kreistag
18.09.2002
Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen in der AGIT mbH
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden
- Jährlicher Zuschuss
- Nachzahlung zur Stammkapitaleinlage
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Haush.-St.:
Haush.-St.: 2 7910 93000
um
um
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
- einer Verringerung der Aufsichtsratssitze zuzustimmen
- die Wahl von Herrn Dieter Philipp als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden zu unterstützen
- die Aufgabenerweiterung in dem gewünschten Umfang abzulehnen
- sich der Mehrheit der Gesellschafter bei der Forderung der Einführung einer jährlichen
Zuschusspflicht aller Gesellschafter anzuschließen
- einer Erhöhung des jährlichen Zuschusses nicht zuzustimmen
- der Erhöhung der Stammkapitaleinlage um 177,03 € infolge der €-Umstellung des
Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
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Begründung:
Seit 1992 ist der Kreis Euskirchen Mitglied der Aachener Gesellschaft für Innovation und
Technologietransfer mbH (AGIT). Es wurde eine Stammeinlage von 250.000,-- DM geleistet. Der
jährliche Zuschuss beträgt zur Zeit 39.798,96 € (s. Anlage 1).
Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung von
Innovation und Technologietransfer. Hierzu gehört der Betrieb eines Technologiezentrums, das
Angebot von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben der
angewandten Forschung und Entwicklung sowie die Vermittlung und Verwertung von
Urheberrechten und Know how sowie Vorhaben auf dem Gebiet der technologieorientierten
Wirtschaftsförderung und Standortwerbung für die Region im In- und Ausland.
Die bisherigen Aufgaben und Projekte sind in den ersten drei Spalten der Aufgabensynopse AGIT
mbH (Anlage 2) aufgeführt.
Im September bzw. Oktober d. J. tagen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der AGIT.
Dabei stehen folgende Tagungsordnungspunkte an, über die der Kreistag zu befinden hat:
A. Reduzierung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Zur Zeit besteht der Aufsichtsrat aus 27 Mitgliedern, wobei auf den Kreis Euskirchen aufgrund der
geleisteten Stammkapitaleinlage 1 Sitz entfällt. In einem Gesellschaftertreffen vom 09.07.2002
wurde angeregt, den Aufsichtsrat auf maximal 17 Mitglieder zu verkleinern. Diese Forderung
wurde bereits durch Schriftsatz vom 30.08.2001 von den Landräten der Kreise Aachen, Düren,
Euskirchen und Heinsberg sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen an die AGIT
herangetragen. Der Sitz des Kreises Euskirchen würde bei einer Verkleinerung weiterhin erhalten
bleiben.
Eine Verringerung der Aufsichtsratssitze ist aus hiesiger Sicht zu begrüßen, da dies dem Kreis
Euskirchen ein größeres Gewicht innerhalb des Gremiums einräumen würde. Darüber hinaus wird
durch die Verkleinerung ein effizienteres Arbeiten gewährleistet.
Die Verwaltung empfiehlt, einer Verringerung der Aufsichtsratssitze aus den o. g. Gründen
zuzustimmen.
B. Wahl eines neuen Aufsichtsratsvorsitzenden
Herr Professor Eversheim wird in diesem Jahr in den Ruhstand treten und sein Amt als
Aufsichtsratsvorsitzender der AGIT niederlegen. Als Nachfolger steht Herr Dieter Philipp, Präsident
der Handwerkskammer Aachen, zur Wahl.
Die Verwaltung empfiehlt, die Wahl von Herrn Philipp als Aufsichtsratsvorsitzenden zu
unterstützen.
C. Neudefinierung der Aufgaben der AGIT
Die Stadt Aachen als größter Gesellschafter der AGIT regte in dem o.g. Gesellschaftertreffen an,
den Aufgabenkatalog neu auszurichten und legte eine Liste von Aufgabenwünschen vor
(s. Aufgabensynopse AGIT mbH, Anlage 2, 4.Spalte).
I. Stärkung der Funktion als „Drehscheibe“ aller Gründeraktivitäten der Region – Geschäftsstelle
Gründerregion
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Diese Forderung kann nicht befürwortet werden, da dieses Aufgabenfeld - in Abstimmung mit den
Kreisen - von der IHK zufriedenstellend wahrgenommen wird.
II. Verwertung von Forschungsergebnissen und marktfähigen Entwicklungen
Bei der derzeitigen Personalausstattung ist die AGIT mit einer solchen Aufgabenstellung
überfordert.
III. Übernahme von gezielten Projektträgerschaften zur Förderung von Existenzgründungen Bereitstellung und Verwaltung ergänzender Förderbausteine.
Existenzgründungsberatung
ist
eine
originäre
Aufgabe
der
regionalen
Wirtschaftsförderungseinrichtungen. Insoweit würde hier eine zweite Struktur in der Region
aufgebaut. Würden durch die AGIT nur einzelne, gezielte Projekte übernommen, so wäre die
Einheit der Beratung aufgehoben und der einzelne Existenzgründer hätte in Zukunft einen
zusätzlichen Ansprechpartner in Aachen. Dies ist unter dem Aspekt einer unbürokratischen und
standortnahen Beratung nicht zu empfehlen.
IV. Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen für neue und bestehende Unternehmen –
Gründerberatung und Unternehmenscoaching
Zur Gründerberatung s. C.I und C.III.
Zum Unternehmenscoaching s. C.II.
V. Ansiedungswerbung regional, national und international, ohne Festlegung alleine auf den
Technologiebereich
–
thematisch
unbeschränktes
und
leitbranchenübergreifendes
Regionalmarketing
Dieser Aufgabenwunsch ist grundsätzlich zu befürworten, da eine solche Aufgabe von den
regionalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen nicht in diesem Unfang effektiv geleistet werden
kann. Es ist jedoch darauf hinzuwirken, dass, wenn eine solche Ansiedlungswerbung über den in §
2 des Gesellschaftsvertrages festgelegten technologiespezifischen Aufgabenbereich hinaus
betrieben wird, die teilregionalen Aspekte verstärkt herausgestellt werden. Andernfalls würde der
Kreis Euskirchen als geografischer Randbezirk gegenüber der Region Aachen schlechter gestellt.
VI. Förderung interkommunaler Projekte zur Erschließung
Gewerbeflächenentwicklung und Gewerbeflächenmonitoring
von
Gewerbegelände
–
Die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete unterliegt der Planungshoheit der einzelnen
Kommunen. Eine effiziente Förderung dieser Projekte durch die AGIT von Aachen aus ist für das
Gebiet des Kreises Euskirchen nicht gewährleistet. Diese Forderung ist daher abzulehnen.
VII. Standortmarketing für die Region Aachen und in Kooperation für die Euregio-Maas-Rhein –
Standortmarketing und euregionale Ansiedlungswerbung
Ein solches Marketing erfolgt bereits. Derzeit wird von der AGIT ein neues
Standortmarketingkonzept entwickelt, so dass keine Notwendigkeit zur Installierung einer weiteren
Organisationseinheit besteht.
Insgesamt sind somit die Aufgabenwünsche der Stadt Aachen sehr differenziert und kritisch zu
betrachten. Diese Ansicht wird u.a. auch von Seiten der IHK in der Sitzung des Beirates am
16.07.2002 geteilt. Man gab dort ebenfalls zu bedenken, dass es sich schließlich nur um den
Wunsch eines Gesellschafters handelt.
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Folgt man den Aufgabenwünschen, so hätte dies zur Konsequenz, dass die Stadt Aachen ihre
Wirtschaftsförderungsaufgaben im großen Umfang auf die AGIT abwälzen würde.
Die Verwaltung empfiehlt, einer Aufgabenerweiterung im gewünschten Umfang nicht zuzustimmen.
D. Zuschusspflicht aller Gesellschafter
Aufgrund des derzeitigen Gesellschaftsvertrages leisten nicht alle Gesellschafter einen jährlichen
Zuschuss (s. Anlage 1), was jedoch von der Mehrheit der Gesellschafter eingefordert wird. Die
Nichtleistung wird von Seiten der IHK damit begründet, dass Wirtschaftsförderung eine kommunale
Aufgabe sei und die IHK andere Leistung für die Region erbringe.
Die Ungleichbehandlung in der Zuschussfrage ist nicht gerechtfertigt, da grundsätzlich allen
Gesellschaftern die gleichen Rechte zustehen und somit auch mit den korrespondierenden
Pflichten belegt werden sollten.
Die Verwaltung empfiehlt, sich der Mehrheit der Gesellschafter bei der Forderung der Einführung
einer jährlichen Zuschusspflicht aller Gesellschafter anzuschließen.
E. Erhöhung des jährlichen Zuschusses
Die Stadt Aachen regte im Zusammenhang mit der Neudefinierung der Aufgaben einen jährlichen
Zuschuss von 50.000,-- € pro Aufsichtsratssitz an. Dies würde für den Kreis Euskirchen zu einer
Erhöhung von 10.201,04 € führen.
Eine solche Erhöhung ist aufgrund einer Kosten-Leistungs-Rechnung nicht zu empfehlen, da
insbesondere die mit der Erhöhung verbundene (erweiterte) Neudefinierung der Aufgaben für den
Kreis Euskirchen –wie oben bereits aufgeführt- sehr kritisch zu betrachten ist und weitestgehend
Ablehnung finden sollte. Schon die bisherige technologiespezifische Ausrichtung der AGIT brachte
für den Kreis nur im beschränkten Umfang messbare Vorteile.
Die Verwaltung empfiehlt, einer Erhöhung des jährlichen Zuschusses nicht zuzustimmen.
F. Erhöhung der Stammkapitaleinlage (Nachzahlung)
Auf Wunsch der Sparkasse Aachen erfolgt mit der €-Umstellung der Stammkapitaleinlagen im
Gesellschaftsvertrag eine Aufrundung der jeweiligen Summen (siehe Anlage 3), die eine
Beschlussfassung erforderlich machen.
Die Verwaltung empfiehlt der Erhöhung der Stammkapitaleinlage des Kreises Euskirchen bei der
AGIT mbH um 177.03 € zuzustimmen.
Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
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Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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