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Beschlussvorlage Stab (Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen in der AGIT mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages - Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden - Jährlicher Zuschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage Stab (Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen in der AGIT mbH
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden
- Jährlicher Zuschuss) Beschlussvorlage Stab (Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen in der AGIT mbH
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden
- Jährlicher Zuschuss) Beschlussvorlage Stab (Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen in der AGIT mbH
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden
- Jährlicher Zuschuss) Beschlussvorlage Stab (Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen in der AGIT mbH
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden
- Jährlicher Zuschuss) Beschlussvorlage Stab (Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen in der AGIT mbH
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden
- Jährlicher Zuschuss)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 73/2002 15.08.2002 Datum: Az.: 701-13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaftsförderung 05.09.2002 Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen in der AGIT mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages - Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden - Jährlicher Zuschuss - Nachzahlung zur Stammkapitaleinlage Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Haush.-St.: Haush.-St.: 2 7910 93000 um um Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt - einer Verringerung der Aufsichtsratssitze zuzustimmen - die Wahl von Herrn Dieter Philipp als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden zu unterstützen - die Aufgabenerweiterung in dem gewünschten Umfang abzulehnen - sich der Mehrheit der Gesellschafter bei der Forderung der Einführung einer jährlichen Zuschusspflicht aller Gesellschafter anzuschließen - einer Erhöhung des jährlichen Zuschusses nicht zuzustimmen - der Erhöhung der Stammkapitaleinlage um 177,03 € infolge der €-Umstellung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Seite - 2 - Begründung: Seit 1992 ist der Kreis Euskirchen Mitglied der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT). Es wurde eine Stammeinlage von 250.000,-- DM geleistet. Der jährliche Zuschuss beträgt zur Zeit 39.798,96 € (s. Anlage 1). Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung von Innovation und Technologietransfer. Hierzu gehört der Betrieb eines Technologiezentrums, das Angebot von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung sowie die Vermittlung und Verwertung von Urheberrechten und Know how sowie Vorhaben auf dem Gebiet der technologieorientierten Wirtschaftsförderung und Standortwerbung für die Region im In- und Ausland. Die bisherigen Aufgaben und Projekte sind in den ersten drei Spalten der Aufgabensynopse AGIT mbH (Anlage 2) aufgeführt. Im September bzw. Oktober d. J. tagen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der AGIT. Dabei stehen folgende Tagungsordnungspunkte an, über die der Kreistag zu befinden hat: A. Reduzierung der Mitglieder des Aufsichtsrates Zur Zeit besteht der Aufsichtsrat aus 27 Mitgliedern, wobei auf den Kreis Euskirchen aufgrund der geleisteten Stammkapitaleinlage 1 Sitz entfällt. In einem Gesellschaftertreffen vom 09.07.2002 wurde angeregt, den Aufsichtsrat auf maximal 17 Mitglieder zu verkleinern. Diese Forderung wurde bereits durch Schriftsatz vom 30.08.2001 von den Landräten der Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen an die AGIT herangetragen. Der Sitz des Kreises Euskirchen würde bei einer Verkleinerung weiterhin erhalten bleiben. Eine Verringerung der Aufsichtsratssitze ist aus hiesiger Sicht zu begrüßen, da dies dem Kreis Euskirchen ein größeres Gewicht innerhalb des Gremiums einräumen würde. Darüber hinaus wird durch die Verkleinerung ein effizienteres Arbeiten gewährleistet. Die Verwaltung empfiehlt, einer Verringerung der Aufsichtsratssitze aus den o. g. Gründen zuzustimmen. B. Wahl eines neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Herr Professor Eversheim wird in diesem Jahr in den Ruhstand treten und sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der AGIT niederlegen. Als Nachfolger steht Herr Dieter Philipp, Präsident der Handwerkskammer Aachen, zur Wahl. Die Verwaltung empfiehlt, die Wahl von Herrn Philipp als Aufsichtsratsvorsitzenden zu unterstützen. C. Neudefinierung der Aufgaben der AGIT Die Stadt Aachen als größter Gesellschafter der AGIT regte in dem o.g. Gesellschaftertreffen an, den Aufgabenkatalog neu auszurichten und legte eine Liste von Aufgabenwünschen vor (s. Aufgabensynopse AGIT mbH, Anlage 2, 4.Spalte). I. Stärkung der Funktion als „Drehscheibe“ aller Gründeraktivitäten der Region – Geschäftsstelle Gründerregion Seite - 3 - Diese Forderung kann nicht befürwortet werden, da dieses Aufgabenfeld - in Abstimmung mit den Kreisen - von der IHK zufriedenstellend wahrgenommen wird. II. Verwertung von Forschungsergebnissen und marktfähigen Entwicklungen Bei der derzeitigen Personalausstattung ist die AGIT mit einer solchen Aufgabenstellung überfordert. III. Übernahme von gezielten Projektträgerschaften zur Förderung von Existenzgründungen Bereitstellung und Verwaltung ergänzender Förderbausteine. Existenzgründungsberatung ist eine originäre Aufgabe der regionalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen. Insoweit würde hier eine zweite Struktur in der Region aufgebaut. Würden durch die AGIT nur einzelne, gezielte Projekte übernommen, so wäre die Einheit der Beratung aufgehoben und der einzelne Existenzgründer hätte in Zukunft einen zusätzlichen Ansprechpartner in Aachen. Dies ist unter dem Aspekt einer unbürokratischen und standortnahen Beratung nicht zu empfehlen. IV. Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen für neue und bestehende Unternehmen – Gründerberatung und Unternehmenscoaching Zur Gründerberatung s. C.I und C.III. Zum Unternehmenscoaching s. C.II. V. Ansiedungswerbung regional, national und international, ohne Festlegung alleine auf den Technologiebereich – thematisch unbeschränktes und leitbranchenübergreifendes Regionalmarketing Dieser Aufgabenwunsch ist grundsätzlich zu befürworten, da eine solche Aufgabe von den regionalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen nicht in diesem Unfang effektiv geleistet werden kann. Es ist jedoch darauf hinzuwirken, dass, wenn eine solche Ansiedlungswerbung über den in § 2 des Gesellschaftsvertrages festgelegten technologiespezifischen Aufgabenbereich hinaus betrieben wird, die teilregionalen Aspekte verstärkt herausgestellt werden. Andernfalls würde der Kreis Euskirchen als geografischer Randbezirk gegenüber der Region Aachen schlechter gestellt. VI. Förderung interkommunaler Projekte zur Erschließung Gewerbeflächenentwicklung und Gewerbeflächenmonitoring von Gewerbegelände – Die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete unterliegt der Planungshoheit der einzelnen Kommunen. Eine effiziente Förderung dieser Projekte durch die AGIT von Aachen aus ist für das Gebiet des Kreises Euskirchen nicht gewährleistet. Diese Forderung ist daher abzulehnen. VII. Standortmarketing für die Region Aachen und in Kooperation für die Euregio-Maas-Rhein – Standortmarketing und euregionale Ansiedlungswerbung Ein solches Marketing erfolgt bereits. Derzeit wird von der AGIT ein neues Standortmarketingkonzept entwickelt, so dass keine Notwendigkeit zur Installierung einer weiteren Organisationseinheit besteht. Insgesamt sind somit die Aufgabenwünsche der Stadt Aachen sehr differenziert und kritisch zu betrachten. Diese Ansicht wird u.a. auch von Seiten der IHK in der Sitzung des Beirates am 16.07.2002 geteilt. Man gab dort ebenfalls zu bedenken, dass es sich schließlich nur um den Wunsch eines Gesellschafters handelt. Seite - 4 - Folgt man den Aufgabenwünschen, so hätte dies zur Konsequenz, dass die Stadt Aachen ihre Wirtschaftsförderungsaufgaben im großen Umfang auf die AGIT abwälzen würde. Die Verwaltung empfiehlt, einer Aufgabenerweiterung im gewünschten Umfang nicht zuzustimmen. D. Zuschusspflicht aller Gesellschafter Aufgrund des derzeitigen Gesellschaftsvertrages leisten nicht alle Gesellschafter einen jährlichen Zuschuss (s. Anlage 1), was jedoch von der Mehrheit der Gesellschafter eingefordert wird. Die Nichtleistung wird von Seiten der IHK damit begründet, dass Wirtschaftsförderung eine kommunale Aufgabe sei und die IHK andere Leistung für die Region erbringe. Die Ungleichbehandlung in der Zuschussfrage ist nicht gerechtfertigt, da grundsätzlich allen Gesellschaftern die gleichen Rechte zustehen und somit auch mit den korrespondierenden Pflichten belegt werden sollten. Die Verwaltung empfiehlt, sich der Mehrheit der Gesellschafter bei der Forderung der Einführung einer jährlichen Zuschusspflicht aller Gesellschafter anzuschließen. E. Erhöhung des jährlichen Zuschusses Die Stadt Aachen regte im Zusammenhang mit der Neudefinierung der Aufgaben einen jährlichen Zuschuss von 50.000,-- € pro Aufsichtsratssitz an. Dies würde für den Kreis Euskirchen zu einer Erhöhung von 10.201,04 € führen. Eine solche Erhöhung ist aufgrund einer Kosten-Leistungs-Rechnung nicht zu empfehlen, da insbesondere die mit der Erhöhung verbundene (erweiterte) Neudefinierung der Aufgaben für den Kreis Euskirchen –wie oben bereits aufgeführt- sehr kritisch zu betrachten ist und weitestgehend Ablehnung finden sollte. Schon die bisherige technologiespezifische Ausrichtung der AGIT brachte für den Kreis nur im beschränkten Umfang messbare Vorteile. Die Verwaltung empfiehlt, einer Erhöhung des jährlichen Zuschusses nicht zuzustimmen. F. Erhöhung der Stammkapitaleinlage (Nachzahlung) Auf Wunsch der Sparkasse Aachen erfolgt mit der €-Umstellung der Stammkapitaleinlagen im Gesellschaftsvertrag eine Aufrundung der jeweiligen Summen (siehe Anlage 3), die eine Beschlussfassung erforderlich machen. Die Verwaltung empfiehlt der Erhöhung der Stammkapitaleinlage des Kreises Euskirchen bei der AGIT mbH um 177.03 € zuzustimmen. Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Seite - 5 - Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)