Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/
V 269/2006
Datum: 15.11.2006
Az.: 66
Abteilung: 66
K 24 n, Ortsumgehung Billig
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Die K 24n wird als östliche Umgehung Billig zusammen mit der westöstlichen Ortsumgehung L
178n als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Strassen NRW realisiert.
Dem Vorentwurf zur K 24n wurde mit Beschluss zu V 142/2003 zugestimmt. Seitens des
Landesbetriebs wird derzeit der Planfeststellungsentwurf für die Umgehung Billig fertiggestellt.
Die Länge der Trasse beträgt ca. 750 m + ca. 250 m Anschlüsse einschließlich der
Knotenpunktbereiche. Die Kreisverkehrplätze erhalten unverändert jeweils einen Durchmesser von
40 m. Für die durchgehende Strecke wurde gemäß der aktuellen RAS-Q aufgrund der
prognostizierten Verkehrsbelastung ein RQ 10,5 gewählt. Das entspricht einer
Regelfahrbahnbreite von 2 x 3,75 m und einer Bankettbreite von je 1,50 m.
Der Abstand der geplanten Trasse zum Ortsrand Billig ist so groß gewählt, dass eine
lärmtechnische oder visuelle Beeinträchtigung weitgehend vermieden wird. Daher sind
Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich.
Der ursprünglich geplante, östlich der K 24 n gelegene gemeinsame Rad-/Wirtschaftsweg wird
seitens der Landwirtschaft nicht mehr benötigt und kann entfallen. Zur Sicherstellung der
Radverkehrsanbindungen wird auf der ortsnahen Westseite der K 24n ein reiner Rad-/Gehweg
angelegt. Der Radweg wird an den nördlich von Billig verlaufenden Wirtschaftsweg (entlang der
Schule), an der L 119 alt (Gerstenstraße) und an den Kreisverkehrsplätzen angeschlossen.
Im nördlichen Ast des Kreisverkehrsplatzes K 24n/L 178alt/K 24 ist eine Radwegefurt vorgesehen,
um den Radverkehr aus dem Kreisverkehr aufzunehmen und gesichert über die Straße zu führen.
Die zukünftigen Wirtschaftswege in der Trasse der L 119 enden aus Verkehrssicherheitsgründen
jeweils stumpf vor der K 24n. Gleiches gilt für den nördlich von Billig verlaufenden Wirtschaftsweg
sowie den im Bereich des Knotens mit der L 178n. Alle Wirtschaftswege werden jeweils mit einem
Wendehammer versehen.
Die vom Kreis Euskirchen zu tragenden Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung
insgesamt 1.517.000,- €.
Im Zuge der vereinfachten Kostenermittlung wird für die Knotenpunkte das Wertigkeitsprinzip bzw.
das Interessenprinzip angewandt. Das heißt, der Umbau des heutigen Knotenpunktes
K 24/L 178 alt liegt in der Kostentragungspflicht des Kreises Euskirchen, die Kosten des
Knotenpunktes L178 n/K24 n werden anhand der anteiligen Fahrbahnbreiten aufgeteilt und die
Kosten des Knotenpunktes K24 alt/ L178 n fallen aufgrund der komplett neu hinzukommenden
L178 n in die Kostentragungspflicht des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Seite - 2 Da ein Bauwerksverzeichnis derzeit noch nicht vorliegt, können aus Sicht des Kreises noch keine
Aussagen über diesbezügliche Investitions- bzw. Unterhaltungskosten getroffen werden. Diese
Daten werden nach Vorliegen eines Ergebnisses mitgeteilt.
Unter Berücksichtigung eines 10 %igen Verwaltungskostenanteils ergibt sich eine Erhöhung des
bisherigen Gesamtausgabenbedarfs um 250.000,- €. Die Mehrkosten werden in der
Veränderungsliste zum Vermögenshaushalt 2007/2008 dargestellt.
Im Rahmen des Einplanungsgesprächs wurde sowohl von der Bez. Reg. Köln als auch vom
Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung bestätigt, dass das Projekt entsprechend
dem GVFG als förderfähig einzustufen ist. Au der Grundlage des Planfeststellungsentwurf und
nach Abstimmung der Unterlagen mit den Genehmigungsbehörden wird seitens der Fachabteilung
kurzfristig ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt.
Die Fachabteilung schlägt vor, der Entwurfsplanung zum Bau der K 24n, Ortsumgehung Billig
zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, das zugehörige Planfeststellungsverfahren als
Gemeinschaftsprojekt für die L 178n und die K 24n, Ortsumgehung Billig mit dem Landesbetrieb
Strassen NRW, Niederlassung Euskirchen einzuleiten.
I. V. gez. Poth
Anlage: Übersichtsplan
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Anlage zu Z 1 / V 269/2006