Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
A 11/2002
Datum:
04./18.07.2002
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
Nichtöffentliche Sitzung
02.09.2002
Ersatzbeschaffung des Kranwagens
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2002
Sehr geehrter Herr Landrat,
unter Bezugnahme auf unser Anschreiben vom 10.06.2002 und die zwischenzeitlich eingetretene
Stilllegung des Kranwagens beantragen wir, nachdem Sie unserem Vorschlag zu einer
Dringlichkeitsentscheidung über die Ersatzbeschaffung des Kranwagens nicht gefolgt sind,
die Einberufung einer Sondersitzung des Kreistages zum Thema
„Ersatzbeschaffung eines Kranwagens“.
Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum Sie die Entscheidung der Ersatzbeschaffung des
Kranwagens von einer Entscheidung der Bürgermeisterkonferenz abhängig machen. Tatsache ist
doch, dass im Haushalt für das Jahr 2002 die Mittel für die Ersatzbeschaffung eingestellt wurden
und auf Antrag der CDU-Fraktion leider mit einem Sperrvermerk versehen wurden. Es ist nicht
Aufgabe der Bürgermeisterkonferenz, über kreisrelevante Dinge zu entscheiden, selbst wenn laut
Beschlusslage die Bürgermeister eingebunden werden sollen. Da Haushaltsmittel bereits
veranschlagt sind, weiterhin die Beteiligung der Gemeinde Kall feststeht, besteht keine
Notwendigkeit zur Beteiligung der Bürgermeisterkonferenz, weder tatsächlich noch rechtlich, da es
sich nicht um ein entscheidungserhebliches Gremium nach der Kreisordnung handelt.
Uns ist daran gelegen, dass die Sicherheit unserer Bürger gewährleistet ist. Hierfür ist es
notwendig, dass ein Kranwagen im Kreis Euskirchen vorgehalten wird, und zwar von einem
öffentlichen Träger und nicht von privaten Trägern.
In der Vergangenheit haben Sie es nicht einmal für nötig befunden, den Kreistag über den
Sachstand ordnungsgemäß zu unterrichten. Nur teilweise können Informationen der örtlichen
Presse entnommen werden, so z. B., dass alleine die Vorhaltekosten für die Einsätze privater
Bergeunternehmungen (ohne auch nur einen Meter gefahren zu sein) bei 50.000,00 € liegen. Hier
ist keine große mathematische Begabung erforderlich, um festzustellen, dass sich der Kranwagen
auch in Trägerschaft der öffentlichen Hand rechnet, wenn die privaten Unternehmer bereits alleine
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Seite - 2 50.000,00 € nur Vorhaltekosten verlangen und dann zusätzlich die tatsächlichen Einsätze vergütet
werden.
Wir werden auch nicht hinnehmen, dass Sie nunmehr versuchen, weitere Zeit zu schinden, in dem
über die Reparatur des Kaller Kranwagens diskutiert wird. Der Zustand dieses Kranwagens ist
Ihnen seit langem bekannt, immerhin wurde hierüber auch schon im Zusammenhang mit der
Aufstellung des Haushalts 2002 im Jahre 2001 gesprochen. Sie hatten mithin genügend Zeit, die
Angelegenheit zu Ende zu bringen und dem Kreistag einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Selbstverständlich bedarf es der Sondersitzung nicht, wenn Sie eine Dringlichkeitsentscheidung
herbeiführen, an der wir mitzuwirken bereits vor Wochen angeboten haben.
Mit freundlichem Gruß
Vorsitzender