Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 95/2007
06.02.2007
Az.: 40/251 - 01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
06.03.2007
Zulassung der Absolventen des vollzeitschulischen Ausbildungsganges „Informationstechnischer Assistent“ zur Abschlussprüfung der IHK gem. § 43 Abs. 2 BBiG im Beruf
„Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration“
Die Absolventen des am Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen geführten dreijährigen vollzeitschulischen Ausbildungsganges „Informationstechnischer Assistent“ erlangen gemäß Anlage C der
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) nach erfolgreichem Besuch einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife. Der Leiter des Thomas-Eßer-Berufskollegs
beabsichtigt, die Absolventen dieses Ausbildungsganges im Anschluss an die vollzeitschulische Ausbildung zusätzlich - auf freiwilliger Basis - zur Kammerprüfung für Fachinformatiker zu führen.
Die Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge können zur Berufsabschluss- oder
Gesellenprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zugelassen werden,
wenn der Bildungsgang
nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig
ist
systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung durchgeführt
wird und
durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.
Diesen Kriterien entsprechen zumindest dreijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Assistenten),
wenn sich die Ausbildung an der für den anerkannten Ausbildungsberuf erlassenen Ausbildungsordnung, dem Rahmenlehrplan und dem Landeslehrplan nach der APO-BK richtet. Die Festlegung des
mit der Assistentenausbildung verbundenen anerkannten Ausbildungsberufs erfolgt im regionalen
Konsens.
Darüber hinaus ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung der IHK möglich, wenn die v. g. übrigen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Der vorgeschriebene regionale Konsens wurde am 05.12.2006 zwischen der Industrie- und Handelskammer zu Aachen, der Agentur für Arbeit Brühl, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Region SüdWest, der Bezirksregierung Köln und dem Thomas-Eßer-Berufskolleg geschlossen. Der Konsens
beinhaltet, dass Schüler des Bildungsganges „Informationstechnischer Assistent“ zur Abschlussprüfung im Beruf „Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration“ zugelassen werden.
Die Bezirksregierung hat schriftlich bestätigt, dass es sich bei der v. g. Zulassung zur Abschlussprüfung nicht um eine Erweiterung des Assistentenbildungsganges nach § 81 Abs. 2 SchulG handelt und
deshalb ein Schulträgerbeschluss nicht erforderlich ist.
Der Konsens überträgt dem Schulleiter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des
Unterrichts und der erforderlichen Praktika. Der Schulleiter übernimmt auch die Pflichten des Ausbildenden, z. B. Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Die anfallenden Prüfungsgebühren werden nach Auskunft des MSW NRW vom Land übernommen.
Zur besseren Lesbarkeit wurde darauf verzichtet, neben der männlichen jeweils auch die weibliche
Form der Darstellung zu formulieren.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)