Daten
Kommune
Bedburg
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18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-433/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.12.2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung
-Teilgebiet an der Oeppenstraßehier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den
Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S.137), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. S. 1359), für das Grundstück, Gemarkung
Bedburg, Flur 7, Teil aus Flurstück 187 in Anpassung an die Umgebungsbebauung wie folgt zu
ändern:
-Änderung Fläche für Gemeinbedarf in Allgemeines Wohngebiet (WA)
-Festlegung von überbaubarer Grundstücksfläche durch Baugrenzen
-Festlegung von zweigeschossiger (II), offener (o) Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser (ED)
zulässig, maximale Firsthöhe 9,00 m
-Festlegung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Lehrschwimmhalle in der Oeppenstraße ist seit vielen Jahren nicht mehr in Benutzung
und stillgelegt. Das bestehende Gebäude bzw. der Baukörper ist darüber hinaus in seiner
derzeitigen Form keiner sachgerechten anderen Nutzung zuführbar. Aus diesem Grunde
wurde beschlossen die Lehrschwimmhalle abzureißen. Ein entsprechender Antrag wurde
am 30.07.2004 beim Rhein-Erft-Kreis gestellt und mit Schreiben vom 08.09.2004 die
Abbruchgenehmigung erteilt.
Zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation sowie zur nachhaltigen
Reduzierung der zu erwartenden Defizite in der Ergebnis- und Finanzrechnung der Stadt
Bedburg, hat der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement in seiner
Sitzung am 17.03.2005 beschlossen, das Grundstück der Lehrschwimmhalle
Oeppenstraße zu veräußern.
Angesichts des anhaltenden Wohnraumbedarfs in der Ortslage Bedburg und der hohen
Nachfrage nach Baugrundstücken sowie zur innerörtlichen Verdichtung der Bauflächen
und damit verbunden der Schonung des Freiraumes schlägt die Verwaltung vor den seit
dem 21. April 1967 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg zu ändern. Die Fläche,
die der Wohnbebauung zugeführt werden soll, wird von Fläche für Gemeinbedarf in
allgemeines Wohngebiet (WA) geändert. Ferner schlägt die Verwaltung vor, für die
Baugrundstücke, in Anpassung an die Nachbarbebauung, zweigeschossige, offene
Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festzusetzen. Zudem soll eine Grundflächenzahl
von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 mit einer maximalen Firsthöhe von 9,00 m
festgelegt werden. Die überbaubare Fläche soll durch die Festlegung von Baugrenzen
bestimmt werden. Ein entsprechender Planentwurf ist in der Anlage begefügt.
Der Baumbestand auf dem Grundstück wurde von dem Arbeitskreis für Baumschutz- und
Landschaftspflege bei der Bereisung am 19.10.2005 bewertet. Der Arbeitskreis sprach
sich einstimmig dafür aus, die Platanen entlang der Oeppenstrasse zunächst zu erhalten,
hier sollte zunächst ein Rückschnitt erfolgen. Die übrigen Bäume und Sträucher bis zur
Lehrschwimmhalle sind zu beseitigen.
Sollte sich bei der Vermarktung der Grundstücke jedoch zeigen, dass sich der
Baumbestand negativ auswirkt bzw. hinderlich für den Verkauf ist, kann im Einzelfall auf
Antrag eine andere Entscheidung getroffen werden.
Darüber hinaus wird die Anfertigung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages in dem
weiteren Bebauungsplanverfahren erforderlich. In diesem werden entsprechende
Aussagen über Beseitigung und daraus resultierend erforderlichen Ausgleich getroffen.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.11.2005
----------------------------------Jung
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter