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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung -Teilgebiet an der Oeppenstraße- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung
-Teilgebiet an der Oeppenstraße-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung
-Teilgebiet an der Oeppenstraße-
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-433/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung -Teilgebiet an der Oeppenstraßehier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S.137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. S. 1359), für das Grundstück, Gemarkung Bedburg, Flur 7, Teil aus Flurstück 187 in Anpassung an die Umgebungsbebauung wie folgt zu ändern: -Änderung Fläche für Gemeinbedarf in Allgemeines Wohngebiet (WA) -Festlegung von überbaubarer Grundstücksfläche durch Baugrenzen -Festlegung von zweigeschossiger (II), offener (o) Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser (ED) zulässig, maximale Firsthöhe 9,00 m -Festlegung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Lehrschwimmhalle in der Oeppenstraße ist seit vielen Jahren nicht mehr in Benutzung und stillgelegt. Das bestehende Gebäude bzw. der Baukörper ist darüber hinaus in seiner derzeitigen Form keiner sachgerechten anderen Nutzung zuführbar. Aus diesem Grunde wurde beschlossen die Lehrschwimmhalle abzureißen. Ein entsprechender Antrag wurde am 30.07.2004 beim Rhein-Erft-Kreis gestellt und mit Schreiben vom 08.09.2004 die Abbruchgenehmigung erteilt. Zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation sowie zur nachhaltigen Reduzierung der zu erwartenden Defizite in der Ergebnis- und Finanzrechnung der Stadt Bedburg, hat der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement in seiner Sitzung am 17.03.2005 beschlossen, das Grundstück der Lehrschwimmhalle Oeppenstraße zu veräußern. Angesichts des anhaltenden Wohnraumbedarfs in der Ortslage Bedburg und der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken sowie zur innerörtlichen Verdichtung der Bauflächen und damit verbunden der Schonung des Freiraumes schlägt die Verwaltung vor den seit dem 21. April 1967 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg zu ändern. Die Fläche, die der Wohnbebauung zugeführt werden soll, wird von Fläche für Gemeinbedarf in allgemeines Wohngebiet (WA) geändert. Ferner schlägt die Verwaltung vor, für die Baugrundstücke, in Anpassung an die Nachbarbebauung, zweigeschossige, offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festzusetzen. Zudem soll eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 mit einer maximalen Firsthöhe von 9,00 m festgelegt werden. Die überbaubare Fläche soll durch die Festlegung von Baugrenzen bestimmt werden. Ein entsprechender Planentwurf ist in der Anlage begefügt. Der Baumbestand auf dem Grundstück wurde von dem Arbeitskreis für Baumschutz- und Landschaftspflege bei der Bereisung am 19.10.2005 bewertet. Der Arbeitskreis sprach sich einstimmig dafür aus, die Platanen entlang der Oeppenstrasse zunächst zu erhalten, hier sollte zunächst ein Rückschnitt erfolgen. Die übrigen Bäume und Sträucher bis zur Lehrschwimmhalle sind zu beseitigen. Sollte sich bei der Vermarktung der Grundstücke jedoch zeigen, dass sich der Baumbestand negativ auswirkt bzw. hinderlich für den Verkauf ist, kann im Einzelfall auf Antrag eine andere Entscheidung getroffen werden. Darüber hinaus wird die Anfertigung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages in dem weiteren Bebauungsplanverfahren erforderlich. In diesem werden entsprechende Aussagen über Beseitigung und daraus resultierend erforderlichen Ausgleich getroffen. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.11.2005 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter