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Dringlichkeitsentscheidung GB (Jahresrechnung 2006: Haushaltsreste)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 61/2007 30.01.2007 Az.: 20/913-01 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 27.03.2007 Kreistag 25.04.2007 Jahresrechnung 2006: Haushaltsreste Sachbearbeiter/in: Herr Jasper, Frau Huthmacher-Schmitz Abt.: 20 Tel.: 423 / 424 Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die anliegende Haushaltsresteliste. Kreiskämmerer um um € € Begründung: Der Kreistag hat am 03.04.2006 den Handlungsrahmen für die Jahre 2006 – 2009 zur Konsolidierung des Kreishaushaltes beschlossen. In Ziffer 8 des Handlungsrahmens heißt es, dass die Haushaltsresteliste dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist. Dementsprechend wird die Haushaltsresteliste im Rahmen der Jahresrechnung 2006 hiermit vorgelegt, wobei die Liste um Erläuterungen zu jeder Position ergänzt wurde. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da sich der Kreistag die Beschlussfassung über die Reste vorbehalten hat, ist die verwaltungsseitige Ausführung gehemmt. Insbesondere kann im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung vor Bestätigung der Resteliste keine vollständige innere Leistungsverrechnung vorgenommen werden. Angesichts des Termins der Kreistagssitzung Ende April empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung der Handlungsfähigkeit die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit. gez. Reiff gez. Uwe Schmitz gez. Reidt gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)