Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 61/2007
30.01.2007
Az.: 20/913-01
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
27.03.2007
Kreistag
25.04.2007
Jahresrechnung 2006: Haushaltsreste
Sachbearbeiter/in: Herr Jasper, Frau Huthmacher-Schmitz
Abt.: 20
Tel.: 423 / 424
Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die anliegende Haushaltsresteliste.
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Begründung:
Der Kreistag hat am 03.04.2006 den Handlungsrahmen für die Jahre 2006 – 2009 zur Konsolidierung
des Kreishaushaltes beschlossen. In Ziffer 8 des Handlungsrahmens heißt es, dass die Haushaltsresteliste dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist. Dementsprechend wird
die Haushaltsresteliste im Rahmen der Jahresrechnung 2006 hiermit vorgelegt, wobei die Liste um
Erläuterungen zu jeder Position ergänzt wurde.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da sich der Kreistag die Beschlussfassung über die Reste vorbehalten hat, ist die verwaltungsseitige
Ausführung gehemmt. Insbesondere kann im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung vor
Bestätigung der Resteliste keine vollständige innere Leistungsverrechnung vorgenommen werden.
Angesichts des Termins der Kreistagssitzung Ende April empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung der
Handlungsfähigkeit die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit.
gez. Reiff
gez. Uwe Schmitz
gez. Reidt
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)