Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 60/2002
24.07.2002
Az.: GB III/51 He.
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge: X Jugendhilfeausschuss 12.09.2002
Antrag des Vereins „Logo Point e.V.“ auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
gem. § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII)
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 617
Abt.: 51
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
./.
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Logo Point e.V.“ als Träger der Jugendhilfe
gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung wird zunächst für die Dauer von drei Jahren
(31.12.2005) ausgesprochen.
Begründung:
Seite - 2 -
Mit Antrag vom 14.05.2002 beantragt der Verein „Logo Point e.V.“ die Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe.
Der Verein besteht seit März 2002 und hat sich zur Aufgabe gestellt, Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen mit Lernstörungen zu helfen, um sie vor seelischer Behinderung zu schützen.
Darüber hinaus strebt der Verein an, Konzepte zur Förderung in Form von
Fortbildungsveranstaltungen und Vorträgen zu entwickeln. Aus der Präambel des Vereins geht
hervor, dass der Verein jedem Hilfesuchenden adäquate Hilfe im Rahmen der Vereinsthematik,
unabhängig von seiner finanziellen Situation, zukommen lassen will.
Der Verein finanziert sich über Spenden und Elternbeiträge (derzeit 118 € für ca. 10 Std. pro
Monat). Hieraus bestreitet der Verein die erforderlichen Mieten für Räumlichkeiten und die
Honorare für Mitarbeiter.
Derzeit ist der Verein schwerpunktmäßig im Gemeindegebiet Nettersheim mit dem Einzugsgebiet
Kall und Blankenheim sowie in Euskirchen-Stotzheim tätig.
Zum besseren Verständnis sind als Anlage die wesentlichen Ziele, Aufgaben und Organisationsformen des Vereins beigefügt.
Die zur Anerkennung erforderlichen weiteren Unterlagen (Satzung, Bescheinigung des
Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit, Auszug aus dem Vereinsregister) liegen der Verwaltung
vor.
Die Verwaltung schlägt vor, den Verein „Logo Point e.V.“zunächst für die Dauer von drei Jahren
(bis zum 31.12.2005) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.
Anlage
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)