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Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Logo Point e.V." auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Logo Point e.V." auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG 
(Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII)) Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Logo Point e.V." auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG 
(Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 60/2002 24.07.2002 Az.: GB III/51 He. X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: X Jugendhilfeausschuss 12.09.2002 Antrag des Vereins „Logo Point e.V.“ auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII) Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 617 Abt.: 51 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung ./. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Logo Point e.V.“ als Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung wird zunächst für die Dauer von drei Jahren (31.12.2005) ausgesprochen. Begründung: Seite - 2 - Mit Antrag vom 14.05.2002 beantragt der Verein „Logo Point e.V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Der Verein besteht seit März 2002 und hat sich zur Aufgabe gestellt, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Lernstörungen zu helfen, um sie vor seelischer Behinderung zu schützen. Darüber hinaus strebt der Verein an, Konzepte zur Förderung in Form von Fortbildungsveranstaltungen und Vorträgen zu entwickeln. Aus der Präambel des Vereins geht hervor, dass der Verein jedem Hilfesuchenden adäquate Hilfe im Rahmen der Vereinsthematik, unabhängig von seiner finanziellen Situation, zukommen lassen will. Der Verein finanziert sich über Spenden und Elternbeiträge (derzeit 118 € für ca. 10 Std. pro Monat). Hieraus bestreitet der Verein die erforderlichen Mieten für Räumlichkeiten und die Honorare für Mitarbeiter. Derzeit ist der Verein schwerpunktmäßig im Gemeindegebiet Nettersheim mit dem Einzugsgebiet Kall und Blankenheim sowie in Euskirchen-Stotzheim tätig. Zum besseren Verständnis sind als Anlage die wesentlichen Ziele, Aufgaben und Organisationsformen des Vereins beigefügt. Die zur Anerkennung erforderlichen weiteren Unterlagen (Satzung, Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit, Auszug aus dem Vereinsregister) liegen der Verwaltung vor. Die Verwaltung schlägt vor, den Verein „Logo Point e.V.“zunächst für die Dauer von drei Jahren (bis zum 31.12.2005) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Anlage Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)