Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-57/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
23.11.2004
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat der Stadt Bedburg nicht angehörigen
Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger / sachkundige Einwohner)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschussvorsitzende führt die nicht dem Rat der Stadt Bedburg angehörenden
Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger/sachkundige Einwohner) ein und verpflichtet sie in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Über die Verpflichtung werden besondere Niederschriften aufgenommen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2004 einstimmig beschlossen, für die
neu begonnene Wahlperiode den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zu bilden. Die
Mitgliederzahlen stellen sich in diesem Ausschuss lt. Beschluss wie folgt dar:
Ausschuss
Ausschuss für
Stadtentwicklung
Mitgliederzahl
Struktur
und
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
sachkundige
Einwohner
insge
samt
9
4
2
15
Die Liste mit der personellen Besetzung aus der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom
09.11.2004 ist in der Anlage beigefügt.
Der Ausschussvorsitzende führt die nicht dem Rat der Stadt Bedburg angehörenden
Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger/sachkundiger Einwohner) ein und verpflichtet sie in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§ 58 GO
NRW ).
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z.B. in der Form vollzogen werden,
dass die zu verpflichtenden Ausschussmitglieder durch erheben von den Plätzen ihr
Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach besten Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohl der Stadt erfüllen werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt. Einer jeden
Sitzungsvorlage ist ein Vordruck beigefügt. Die betreffenden sachkundigen Bürger bzw.
sachkundigen Einwohner werden gebeten, diesen entsprechend zu vervollständigen.
50181 Bedburg, den 10.11.2004
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand