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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat der Stadt Bedburg nicht angehörigen Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger / sachkundige Einwohner))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat der Stadt Bedburg nicht angehörigen Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger / sachkundige Einwohner)) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat der Stadt Bedburg nicht angehörigen Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger / sachkundige Einwohner))

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-57/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 23.11.2004 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat der Stadt Bedburg nicht angehörigen Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger / sachkundige Einwohner) Beschlussvorschlag: Der Ausschussvorsitzende führt die nicht dem Rat der Stadt Bedburg angehörenden Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger/sachkundige Einwohner) ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Über die Verpflichtung werden besondere Niederschriften aufgenommen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2004 einstimmig beschlossen, für die neu begonnene Wahlperiode den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zu bilden. Die Mitgliederzahlen stellen sich in diesem Ausschuss lt. Beschluss wie folgt dar: Ausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung Mitgliederzahl Struktur und Ratsmitglieder sachkundige Bürger sachkundige Einwohner insge samt 9 4 2 15 Die Liste mit der personellen Besetzung aus der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 09.11.2004 ist in der Anlage beigefügt. Der Ausschussvorsitzende führt die nicht dem Rat der Stadt Bedburg angehörenden Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger/sachkundiger Einwohner) ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§ 58 GO NRW ). Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z.B. in der Form vollzogen werden, dass die zu verpflichtenden Ausschussmitglieder durch erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach besten Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Stadt erfüllen werde.“ Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt. Einer jeden Sitzungsvorlage ist ein Vordruck beigefügt. Die betreffenden sachkundigen Bürger bzw. sachkundigen Einwohner werden gebeten, diesen entsprechend zu vervollständigen. 50181 Bedburg, den 10.11.2004 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand