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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 434/alt
18.10.2001
Az.: 10.3/636-11
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
24.10.2001
Kreisausschuss
07.11.2001
Kreistag
07.11.2001
Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen;
hier: Grundsatzentscheidung
Sachbearbeiter/in: Herr Adams
Tel.: 15 327
Abt.: 10.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
x
Es entstehen Folgekosten – siehe Gutachten Prof. Dr. Homann -
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung für Planung
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung für Ausführung
Haush.-St.: 1.020.9504.9
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst: Bereitstellung im Haushalt 2002
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
1.
Der in der Machbarkeitsstudie der Architektengemeinschaft Hausmann & Müller
dargestellte Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen, Jülicher Ring, wird realisiert. Das
Gebäude soll Ende 2003 bezugsfertig sein. Es ist eine Generalunternehmervergabe
anzustreben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses Nr. 233 vom
14.03.2001 (zur Vorlage 319) die notwendigen Schritte vorzubereiten.
Seite - 2 Begründung:
1. Entwicklung
Am 14.3.2001 beauftragte der Kreistag die Verwaltung, ein kreisumlageneutrales
Realisierungskonzept zu einem möglichen Anbau an das Kreishaus Jülicher Ring zu entwerfen
und durch ein externes Gutachten die Entscheidungsgrundlage in der Frage „Eigenbau, Miete oder
Kauf“ zu schaffen, wobei die Auflösung der Dienststelle in Schleiden erst nach Schaffung eines
adäquaten Serviceangebotes vor Ort erfolgen soll.
In seinem Gutachten vom 20.6.2001 empfiehlt Prof. Dr. Klaus Homann, Akademie der
Immobilienwirtschaft, Stuttgart, dem Kreis Euskirchen, einen Kreishausanbau als
Generalunternehmervergabe (GU-Vergabe; Kreis = Bauherr) zu realisieren und hierbei zur
Teilfinanzierung die Erlöse aus dem Verkauf der Altimmobilien einzusetzen. Diese Empfehlung
stützt sich auf die Untersuchung von insgesamt 13 Bereitstellungsvarianten (einschließlich der
Unterlassungsvariante) hinsichtlich ihrer Kosten, Folgewirkungen und Synergien sowie der
Verwertungsstrategien für die stillzulegenden Nebenstellen.
Der gutachterlichen Empfehlung folgend entschied der Kreistag am 27.6.2001 (Beschluss Nr.
336), die Verwaltung solle die Vergabe eines Planungsauftrages für einen möglichen
Kreishausanbau (unter Berücksichtigung der Vorlage 319) vorbereiten.
Nach Auswertung eines in Anlehnung an die VOF durchgeführten Auswahlverfahrens, an dem sich
von 9 eingeladenen 7 Architekturbüros beteiligten, wurde seitens des Projektsteuerers, der
Verwaltung, der Fraktionsvorsitzendenkonferenz sowie des Ausschusses für Bau, Straßen und
Abfallbeseitigung übereinstimmend der Entwurf der Architektengemeinschaft Hausmann & Müller,
Köln, favorisiert. Der Kreisausschuss beschloss daraufhin am 19.9.2001 (Beschluss Nr. 347 auf
Grundlage der V 410), die Architektengemeinschaft Hausmann & Müller mit einer
Machbarkeitsstudie für einen möglichen Kreishausanbau zu beauftragen.
2. Ergebnis der Machbarkeitsstudie
Die Präsentation der von der Projektsteuerung geprüften Machbarkeitsstudie ist am 24.10.2001 im
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfall sowie am 7.11.2001 vor dem Kreisausschuss und dem
Kreistag geplant. Folgende Unterlagen werden zur Entscheidungsfindung vorgelegt:
•
•
•
•
•
Lageplan M 1 : 500
Grundrisse aller Geschosse M 1 : 200
Ansichten und Schnitte M 1 : 200
Fassadenschnitt M 1:50
Grundriss Standardbüro M 1:50
3. Kosten und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Nach der auf Basis der Planunterlagen im Maßstab 1 : 200 erstellten Kostenberechnung in
Anlehnung an die DIN 276 sind für die Erstellung des Anbaus 7.413.732 € (14.500.000 DM) zu
veranschlagen. In dem Betrag sind die Kostengruppen 200-Erschließung, 300-Bauwerk, 400Technische Anlagen, 500-Aussenanlagen und 700 Baunebenkosten jeweils einschließlich MwSt.
berücksichtigt. Ziel ist es, in den folgenden Planungsphasen alle möglichen
Kostensenkungspotentiale zu erschließen.
In der Kostenberechnung sind die jeweils wirtschaftlichsten Standards wie folgt zugrundegelegt:
Seite - 3 -
•
Dächer:
Flachdach mit 3 % Gefälle
• Trennwände:
Gipskarton-Ständerwerk
• Raumlufttechnik: Heizkörper und normale Fensterlüftung
Die Variantenbetrachtungen zu regenerativen Energien gingen davon aus, dass die
voraussichtliche Haltbarkeitsdauer der Anlage die Amortisation übersteigen muss. Insbesondere
sind Photovoltaikanlagen nicht wirtschaftlich zu betreiben. Da die Vermietung von Dachflächen an
Betreiber solcher Anlagen regelmäßig mit einer Ankaufverpflichtung von Energie zu höheren als
den Marktpreisen verbunden ist, möchte die Verwaltung auch diese Variante nicht weiterverfolgen.
Dieser Vorlage ist eine Übersicht über die möglichen Zusatzleistungen zum Baukörper incl.
Haustechnik mit ihren Aufpreisen beigefügt.
Im Entwurf des Haushalts 2002 sind für den Kreishausanbau bei Haushaltsstelle 2 0200 95003
Mittel in Höhe von 3.759.000 € (7.351.965 DM) sowie eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten
des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 3.018.000 € (5.902.695 DM) eingeplant.
4. Weiteres Verfahren
Die Verwaltung beabsichtigt, das Architekturbüro Hausmann & Müller mit der Planung in den
Leistungsphasen 3 -Grundlagenermittlung-, 4 -Genehmigungsplanung- und 5 Ausführungsplanung- (teilweise) zu beauftragen. Die weitere Projektsteuerung soll dem Büro ProControl, Köln, (Inhaber Tchorz) übertragen werden. Das Architekturbüro Miecke, Pulheim, wurde
von der Verwaltung für die Vorbereitung der Generalunternehmervergabe sowie die
anschließende Bauleitung ausgewählt. Die für die Beauftragungen notwendigen Vorlagen werden
dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung am 7.11.2001 zugeleitet.
Wie bisher wird die Verwaltung die rechtzeitige Information des Kreistages, der zuständigen
Ausschüsse und der Fraktionsvorsitzendenkonferenz gewährleisten. Ziel ist es, die
Bezugsfertigkeit zum Ende des Jahres 2003 sicherzustellen.
5. Finanzierung
Dem Vorschlag des Finanzgutachters Prof. Dr. Homann folgend sollen die Erlöse aus dem Verkauf
nicht mehr benötigter Altimmobilien zur Teilfinanzierung des Kreishausanbaus eingesetzt werden.
Die Verwaltung wird deshalb in Zusammenarbeit mit im Kreisgebiet ansässigen Maklern die
Verwaltungsnebenstellen mit dem Ziel zum Verkauf anbieten, dem Kreistag alsbald
Veräußerungsvorschläge zu unterbreiten. Sekundär werden Vermietungsmöglichkeiten untersucht.
Im Rahmen eines praktizierten modernen Immobilienmanagements will die Kreisverwaltung das für
die Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendige Grund- und Immobilienvermögen (Wohn- und
Schulgebäude, Grund- und Waldbesitz) auf seine Wirtschaftlichkeit hin überprüfen und dem
Kreistag ggf. konkrete Verwertungsvorschläge vorlegen.
Der Restbetrag soll aus der allgemeinen Rücklage (Veräußerungserlöse RWE-Aktien) entnommen
werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Gutachten des Prof. Dr. Homann vom 20.6.2001
verwiesen.
Seite - 4 -
Anlage
- Übersicht über die möglichen Zusatzleistungen
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/
in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)