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Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen; hier: Grundsatzentscheidung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen;
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 434/alt 18.10.2001 Az.: 10.3/636-11 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 24.10.2001 Kreisausschuss 07.11.2001 Kreistag 07.11.2001 Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen; hier: Grundsatzentscheidung Sachbearbeiter/in: Herr Adams Tel.: 15 327 Abt.: 10.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite x Es entstehen Folgekosten – siehe Gutachten Prof. Dr. Homann - x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung für Planung x Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung für Ausführung Haush.-St.: 1.020.9504.9 Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Bereitstellung im Haushalt 2002 Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: 1. Der in der Machbarkeitsstudie der Architektengemeinschaft Hausmann & Müller dargestellte Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen, Jülicher Ring, wird realisiert. Das Gebäude soll Ende 2003 bezugsfertig sein. Es ist eine Generalunternehmervergabe anzustreben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses Nr. 233 vom 14.03.2001 (zur Vorlage 319) die notwendigen Schritte vorzubereiten. Seite - 2 Begründung: 1. Entwicklung Am 14.3.2001 beauftragte der Kreistag die Verwaltung, ein kreisumlageneutrales Realisierungskonzept zu einem möglichen Anbau an das Kreishaus Jülicher Ring zu entwerfen und durch ein externes Gutachten die Entscheidungsgrundlage in der Frage „Eigenbau, Miete oder Kauf“ zu schaffen, wobei die Auflösung der Dienststelle in Schleiden erst nach Schaffung eines adäquaten Serviceangebotes vor Ort erfolgen soll. In seinem Gutachten vom 20.6.2001 empfiehlt Prof. Dr. Klaus Homann, Akademie der Immobilienwirtschaft, Stuttgart, dem Kreis Euskirchen, einen Kreishausanbau als Generalunternehmervergabe (GU-Vergabe; Kreis = Bauherr) zu realisieren und hierbei zur Teilfinanzierung die Erlöse aus dem Verkauf der Altimmobilien einzusetzen. Diese Empfehlung stützt sich auf die Untersuchung von insgesamt 13 Bereitstellungsvarianten (einschließlich der Unterlassungsvariante) hinsichtlich ihrer Kosten, Folgewirkungen und Synergien sowie der Verwertungsstrategien für die stillzulegenden Nebenstellen. Der gutachterlichen Empfehlung folgend entschied der Kreistag am 27.6.2001 (Beschluss Nr. 336), die Verwaltung solle die Vergabe eines Planungsauftrages für einen möglichen Kreishausanbau (unter Berücksichtigung der Vorlage 319) vorbereiten. Nach Auswertung eines in Anlehnung an die VOF durchgeführten Auswahlverfahrens, an dem sich von 9 eingeladenen 7 Architekturbüros beteiligten, wurde seitens des Projektsteuerers, der Verwaltung, der Fraktionsvorsitzendenkonferenz sowie des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung übereinstimmend der Entwurf der Architektengemeinschaft Hausmann & Müller, Köln, favorisiert. Der Kreisausschuss beschloss daraufhin am 19.9.2001 (Beschluss Nr. 347 auf Grundlage der V 410), die Architektengemeinschaft Hausmann & Müller mit einer Machbarkeitsstudie für einen möglichen Kreishausanbau zu beauftragen. 2. Ergebnis der Machbarkeitsstudie Die Präsentation der von der Projektsteuerung geprüften Machbarkeitsstudie ist am 24.10.2001 im Ausschuss für Bau, Straßen und Abfall sowie am 7.11.2001 vor dem Kreisausschuss und dem Kreistag geplant. Folgende Unterlagen werden zur Entscheidungsfindung vorgelegt: • • • • • Lageplan M 1 : 500 Grundrisse aller Geschosse M 1 : 200 Ansichten und Schnitte M 1 : 200 Fassadenschnitt M 1:50 Grundriss Standardbüro M 1:50 3. Kosten und Bereitstellung von Haushaltsmitteln Nach der auf Basis der Planunterlagen im Maßstab 1 : 200 erstellten Kostenberechnung in Anlehnung an die DIN 276 sind für die Erstellung des Anbaus 7.413.732 € (14.500.000 DM) zu veranschlagen. In dem Betrag sind die Kostengruppen 200-Erschließung, 300-Bauwerk, 400Technische Anlagen, 500-Aussenanlagen und 700 Baunebenkosten jeweils einschließlich MwSt. berücksichtigt. Ziel ist es, in den folgenden Planungsphasen alle möglichen Kostensenkungspotentiale zu erschließen. In der Kostenberechnung sind die jeweils wirtschaftlichsten Standards wie folgt zugrundegelegt: Seite - 3 - • Dächer: Flachdach mit 3 % Gefälle • Trennwände: Gipskarton-Ständerwerk • Raumlufttechnik: Heizkörper und normale Fensterlüftung Die Variantenbetrachtungen zu regenerativen Energien gingen davon aus, dass die voraussichtliche Haltbarkeitsdauer der Anlage die Amortisation übersteigen muss. Insbesondere sind Photovoltaikanlagen nicht wirtschaftlich zu betreiben. Da die Vermietung von Dachflächen an Betreiber solcher Anlagen regelmäßig mit einer Ankaufverpflichtung von Energie zu höheren als den Marktpreisen verbunden ist, möchte die Verwaltung auch diese Variante nicht weiterverfolgen. Dieser Vorlage ist eine Übersicht über die möglichen Zusatzleistungen zum Baukörper incl. Haustechnik mit ihren Aufpreisen beigefügt. Im Entwurf des Haushalts 2002 sind für den Kreishausanbau bei Haushaltsstelle 2 0200 95003 Mittel in Höhe von 3.759.000 € (7.351.965 DM) sowie eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 3.018.000 € (5.902.695 DM) eingeplant. 4. Weiteres Verfahren Die Verwaltung beabsichtigt, das Architekturbüro Hausmann & Müller mit der Planung in den Leistungsphasen 3 -Grundlagenermittlung-, 4 -Genehmigungsplanung- und 5 Ausführungsplanung- (teilweise) zu beauftragen. Die weitere Projektsteuerung soll dem Büro ProControl, Köln, (Inhaber Tchorz) übertragen werden. Das Architekturbüro Miecke, Pulheim, wurde von der Verwaltung für die Vorbereitung der Generalunternehmervergabe sowie die anschließende Bauleitung ausgewählt. Die für die Beauftragungen notwendigen Vorlagen werden dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung am 7.11.2001 zugeleitet. Wie bisher wird die Verwaltung die rechtzeitige Information des Kreistages, der zuständigen Ausschüsse und der Fraktionsvorsitzendenkonferenz gewährleisten. Ziel ist es, die Bezugsfertigkeit zum Ende des Jahres 2003 sicherzustellen. 5. Finanzierung Dem Vorschlag des Finanzgutachters Prof. Dr. Homann folgend sollen die Erlöse aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Altimmobilien zur Teilfinanzierung des Kreishausanbaus eingesetzt werden. Die Verwaltung wird deshalb in Zusammenarbeit mit im Kreisgebiet ansässigen Maklern die Verwaltungsnebenstellen mit dem Ziel zum Verkauf anbieten, dem Kreistag alsbald Veräußerungsvorschläge zu unterbreiten. Sekundär werden Vermietungsmöglichkeiten untersucht. Im Rahmen eines praktizierten modernen Immobilienmanagements will die Kreisverwaltung das für die Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendige Grund- und Immobilienvermögen (Wohn- und Schulgebäude, Grund- und Waldbesitz) auf seine Wirtschaftlichkeit hin überprüfen und dem Kreistag ggf. konkrete Verwertungsvorschläge vorlegen. Der Restbetrag soll aus der allgemeinen Rücklage (Veräußerungserlöse RWE-Aktien) entnommen werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Gutachten des Prof. Dr. Homann vom 20.6.2001 verwiesen. Seite - 4 - Anlage - Übersicht über die möglichen Zusatzleistungen Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)