Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 63/2007
02.02.2007
Az.: 60.13/621/krö
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.03.2007
Kreisausschuss
27.03.2007
Kreistag
25.04.2007
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/RheinSieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville
Sachbearbeiter/in: Frau Kröger
x
Tel.: 15 579
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt grundsätzlich der Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Regional-plans für
den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher
Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville der Bezirksregierung Köln zu und
beschließt, die in der Begründung wiedergegebene Stellungnahme zum Planentwurf und zum
Verfahren vorzutragen.
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Begründung:
Auf Grundlage der Abwägung aus dem Scopingverfahren hat der Regionalrat in der 6. Sitzung am
23.06.2006 die Bezirksplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren zum Sachlichen
Teilabschnitt `Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville´ des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt
Region Aachen durchzuführen.
Ziel des nunmehr eingeleiteten Verfahrens zur Änderung des Regionalplans ist die Ausweisung der
Norderweiterung des Abbaugebietes Weilerswist-Nord als Konzentrationszone für hochreinen
Quarzkies, reduziert um das FFH-Gebiet.
Im Scopingverfahren gemäß § 7 Abs. 5 Raumordnungsgesetz hatte der Kreis Euskirchen in seiner
Stellungnahme vom 06.07.2005 zur Gewinnung von hochreinem weißem Quarzkies im Raum
Kottenforst/Ville darauf abgestellt, dass im Rahmen der Umweltprüfung eine gleichgewichtige
Bewertung der drei vorausgewählten Standorte (Erweiterung Weilerswist-Nord, Neuaufschluss
Sonnenhof und Erweiterung Flerzheim) im Raumordnungsverfahren erfolgen soll.
In der Begründung des Beschlusses seiner Entscheidung zur Einleitung des Verfahrens folgt der
Regionalrat Köln im Bereich Weilerswist-Nord insbesondere folgenden Überlegungen und
Abwägungen:
a. Die Norderweiterung des Abbaugebietes Weilerswist-Nord (ohne FFH-Gebiet) hat nur geringe
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung des Raumes.
b. Es handelt sich in Weilerswist-Nord um die Erweiterung eines laufenden Abbaubetriebes und
nicht wie beim „Sonnenhof“ in Bornheim um einen völligen Neuaufschluss in einem stark
frequentierten Erholungsgebiet.
c. Der Flächenverbrauch der Norderweiterung des Abbaugebietes Weilerswist-Nord ist ungleich
geringer, als er bei dem zunächst angestrebten Vorhaben „Sonnenhof“ wäre. Dennoch ist die
Laufzeit aufgrund der deutlich mächtigeren Lagerstätte kaum geringer.
Gleichzeitig räumt der Regionalrat Köln in allen anderen Bereichen, die bei der Überprüfung der
Abbauwürdigkeit im Rahmen des Scopingverfahrens als geeignet nachgewiesen wurden,
insbesondere im Gebiet des angestrebten Abbaufeldes „Sonnenhof“ und im Bereich Flerzheim/
Buschhoven dem Schutz der Natur und Landschaft, sowie der Erholungsfunktion Vorrang vor dem
Bergbau ein und lehnt die Einleitung des Erarbeitungsverfahren zur Ausweisung von
Konzentrationszonen in Bornheim und Swisttal-Buschhoven ausdrücklich ab.
Die Verfahrensunterlagen haben gemäß § 14 (3) LPlG NRW einen Monat bei der BR Köln, im RheinSieg-Kreis und im Kreis Euskirchen in der Zeit vom 13.11. – 14.12.2006 öffentlich ausgelegen.
Die Bezirksregierung Köln hat den Kreis Euskirchen aufgefordert eine Stellungnahme bis zum 12.
Februar 2007 in das Verfahren einzubringen. Eine Fristverlängerung wurde auf Antrag der
Verwaltung bis zum 23.03.2007 gewährt. Die folgende Stellungnahme hat die Verwaltung erarbeitet:
Der Kreis Euskirchen stimmt grundsätzlich der Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville der Bezirksregierung Köln zu.
Folgende Stellungnahme ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Im Vorfeld des Regionalratsbeschlusses vom 23.06.2006 zur Erarbeitung des Sachlichen
Teilabschnittes „Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville“ wurde durch die Fraktionen des
Regionalrates beschlossen, das beabsichtigte Abbaugebiet am Standort Weilerswist-Nord deutlich zu
verkleinern, so dass keine Fläche innerhalb des FFH-Gebietes „Villewälder bei Bornheim“
beansprucht werden muss. Mit der Herausnahme des FFH-Gebietes soll den naturschutzfachlichen
Belangen Rechnung getragen werden.
Weiterhin wird in der Vorlage der Bezirksplanungsbehörde davon ausgegangen, dass der Kreis
Euskirchen bereits zugesichert habe, das auf der übrigen Fläche befindliche Naturschutzgebiet
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aufzuheben und somit für diesen Bereich zur Zeit keine weiteren naturschutzrechtlichen
Ausschlusskriterien festzustellen sind.
Ein entsprechender Beschluss des Kreistages über die Zusicherung der Zurücknahme der als NSG
2.1-1 „Villewälder“ im Landschaftsplan Weilerswist liegt nicht vor.
Diese Aussagen der Begründung und des Umweltberichtes zum Änderungsverfahren gehen insoweit
von falschen Voraussetzungen aus.
Vielmehr hebt das Beratungsergebnis in der Z 2 zur V264/2004 zum Landschaftsplan Weilerswist
darauf ab, dass die aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehende Naturschutzwürdigkeit
der Flächen in das Änderungsverfahren des Regionalplans bzw. eines Genehmigungsverfahrens in
der Abwägung sämtlicher Belange auf regionaler Ebene einzubeziehen sei und der Landschaftsplan
hier nicht vorgreifen solle.
Die Gemeinde Weilerswist hat im damaligen Verfahrensschritt beschlossen, dass sie nur unter der
Voraussetzung, dass das regionalplanerische Verfahren zu dem nachvollziehbaren Ergebnis kommt
der Standort Weilerswist-Nord sei der geeignetste, das gemeindliche Einvernehmen nicht verweigern
würde. Weiterhin führt die Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist aus, dass der Landschaftsraum
als Erholungslandschaft im Naturpark Rheinland insbesondere für die ortsnahe Bevölkerung einen
hohen Erholungswert aufweist.
Die Gemeinde Weilerswist hat in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 07.12.2006 ebenfalls über die Anregungen zum Planentwurf zur Änderung
des Regionalplans, sachlicher Teilabschnitt „Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville“ beraten (s.
Anlage). Auch die Gemeinde Weilerswist stützt sich auf die falsch dargestellte
Abwägungsentscheidung für den Standort Weilerswist-Nord und dass mit diesem unterstellten
„regionalen Konsens von falschen Voraussetzungen ausgegangen worden“ sei.
Ferner ist diese Fläche auch nicht in der 30. Änderung des FNPs der Gemeinde Weilerswist als
Konzentrationszone für Abgrabungen dargestellt. Hier wurde der Bereich am Swisterberg auf Grund
der Belange des Umweltschutzes als ungeeignet beurteilt. Die Gemeinde Weilerswist hebt weiterhin
darauf ab, dass in der Begründung (s. Seite 5) die Erweiterung des Abbaugebietes Weilerswist-Nord
nur geringe Auswirkungen auf die Erholungsnutzung des Raumes habe. Die Gemeinde führt aus:
„Dies trifft nicht zu. Der Landschaftsraum gehört zu der Erholungslandschaft des Naturparks
Rheinland (vormals Kottenforst/Ville), durch den verschiedene Wander- und Radwege führen. Er liegt
in unmittelbarer Nähe der Ortslage Weilerswist und der Erholungsanlage des „Swister Türmchen“.
Somit wird dieser Bereich von der Bevölkerung der Gemeinde Weilerswist zur Nah- und
Feierabenderholung stark genutzt. Weiter dient er auch zur Tages- und Wocheenderholung der
Bevölkerung auf dem Ballungsgebiet Köln.“
Der Kreis Euskirchen schließt sich der Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist an. Darüberhinaus
wird erwartet, dass, wie bereits vorgetragen wurde, der Belang des Naturschutzes in die fachliche
Bewertung im Rahmen der Abwägung einbezogen wird und damit die fälschlich getroffene Annahme,
der Kreis würde das Naturschutzgebiet ohne weiteres zurücknehmen, richtig gestellt wird.
In die Abwägungsentscheidung sollten auch Maßnahmen zum Ausgleich der beeinträchtigten
Erholungsnutzung und die langfristigen Perspektiven einer nochmaligen Erweiterung zur Sicherung
des Rohstoffbedarfs für alle drei zu untersuchenden Standorte einbezogen werden.
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Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da die Beteiligungsfrist zur Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum
Kottenforst/Ville der Bezirksregierung Köln bereits mit Frist zum 12.02.2007 endete, wurde durch die
Verwaltung eine Fristverlängerung bis zur Sitzung des Fachausschusses beantragt. Um gemäß der
gewährten Fristverlängerung antworten zu können, ist die Beschlussfassung im Wege der
Dringlichkeit erforderlich.
gez. Reidt
gez. Reiff
gez. Troschke
I. V. gez. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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