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Dringlichkeitsentscheidung GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville) Dringlichkeitsentscheidung GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville) Dringlichkeitsentscheidung GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville) Dringlichkeitsentscheidung GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 63/2007 02.02.2007 Az.: 60.13/621/krö Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.03.2007 Kreisausschuss 27.03.2007 Kreistag 25.04.2007 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/RheinSieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville Sachbearbeiter/in: Frau Kröger x Tel.: 15 579 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt grundsätzlich der Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Regional-plans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville der Bezirksregierung Köln zu und beschließt, die in der Begründung wiedergegebene Stellungnahme zum Planentwurf und zum Verfahren vorzutragen. 2 Begründung: Auf Grundlage der Abwägung aus dem Scopingverfahren hat der Regionalrat in der 6. Sitzung am 23.06.2006 die Bezirksplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren zum Sachlichen Teilabschnitt `Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville´ des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Aachen durchzuführen. Ziel des nunmehr eingeleiteten Verfahrens zur Änderung des Regionalplans ist die Ausweisung der Norderweiterung des Abbaugebietes Weilerswist-Nord als Konzentrationszone für hochreinen Quarzkies, reduziert um das FFH-Gebiet. Im Scopingverfahren gemäß § 7 Abs. 5 Raumordnungsgesetz hatte der Kreis Euskirchen in seiner Stellungnahme vom 06.07.2005 zur Gewinnung von hochreinem weißem Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville darauf abgestellt, dass im Rahmen der Umweltprüfung eine gleichgewichtige Bewertung der drei vorausgewählten Standorte (Erweiterung Weilerswist-Nord, Neuaufschluss Sonnenhof und Erweiterung Flerzheim) im Raumordnungsverfahren erfolgen soll. In der Begründung des Beschlusses seiner Entscheidung zur Einleitung des Verfahrens folgt der Regionalrat Köln im Bereich Weilerswist-Nord insbesondere folgenden Überlegungen und Abwägungen: a. Die Norderweiterung des Abbaugebietes Weilerswist-Nord (ohne FFH-Gebiet) hat nur geringe Auswirkungen auf die Erholungsnutzung des Raumes. b. Es handelt sich in Weilerswist-Nord um die Erweiterung eines laufenden Abbaubetriebes und nicht wie beim „Sonnenhof“ in Bornheim um einen völligen Neuaufschluss in einem stark frequentierten Erholungsgebiet. c. Der Flächenverbrauch der Norderweiterung des Abbaugebietes Weilerswist-Nord ist ungleich geringer, als er bei dem zunächst angestrebten Vorhaben „Sonnenhof“ wäre. Dennoch ist die Laufzeit aufgrund der deutlich mächtigeren Lagerstätte kaum geringer. Gleichzeitig räumt der Regionalrat Köln in allen anderen Bereichen, die bei der Überprüfung der Abbauwürdigkeit im Rahmen des Scopingverfahrens als geeignet nachgewiesen wurden, insbesondere im Gebiet des angestrebten Abbaufeldes „Sonnenhof“ und im Bereich Flerzheim/ Buschhoven dem Schutz der Natur und Landschaft, sowie der Erholungsfunktion Vorrang vor dem Bergbau ein und lehnt die Einleitung des Erarbeitungsverfahren zur Ausweisung von Konzentrationszonen in Bornheim und Swisttal-Buschhoven ausdrücklich ab. Die Verfahrensunterlagen haben gemäß § 14 (3) LPlG NRW einen Monat bei der BR Köln, im RheinSieg-Kreis und im Kreis Euskirchen in der Zeit vom 13.11. – 14.12.2006 öffentlich ausgelegen. Die Bezirksregierung Köln hat den Kreis Euskirchen aufgefordert eine Stellungnahme bis zum 12. Februar 2007 in das Verfahren einzubringen. Eine Fristverlängerung wurde auf Antrag der Verwaltung bis zum 23.03.2007 gewährt. Die folgende Stellungnahme hat die Verwaltung erarbeitet: Der Kreis Euskirchen stimmt grundsätzlich der Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville der Bezirksregierung Köln zu. Folgende Stellungnahme ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Im Vorfeld des Regionalratsbeschlusses vom 23.06.2006 zur Erarbeitung des Sachlichen Teilabschnittes „Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville“ wurde durch die Fraktionen des Regionalrates beschlossen, das beabsichtigte Abbaugebiet am Standort Weilerswist-Nord deutlich zu verkleinern, so dass keine Fläche innerhalb des FFH-Gebietes „Villewälder bei Bornheim“ beansprucht werden muss. Mit der Herausnahme des FFH-Gebietes soll den naturschutzfachlichen Belangen Rechnung getragen werden. Weiterhin wird in der Vorlage der Bezirksplanungsbehörde davon ausgegangen, dass der Kreis Euskirchen bereits zugesichert habe, das auf der übrigen Fläche befindliche Naturschutzgebiet 3 aufzuheben und somit für diesen Bereich zur Zeit keine weiteren naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien festzustellen sind. Ein entsprechender Beschluss des Kreistages über die Zusicherung der Zurücknahme der als NSG 2.1-1 „Villewälder“ im Landschaftsplan Weilerswist liegt nicht vor. Diese Aussagen der Begründung und des Umweltberichtes zum Änderungsverfahren gehen insoweit von falschen Voraussetzungen aus. Vielmehr hebt das Beratungsergebnis in der Z 2 zur V264/2004 zum Landschaftsplan Weilerswist darauf ab, dass die aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehende Naturschutzwürdigkeit der Flächen in das Änderungsverfahren des Regionalplans bzw. eines Genehmigungsverfahrens in der Abwägung sämtlicher Belange auf regionaler Ebene einzubeziehen sei und der Landschaftsplan hier nicht vorgreifen solle. Die Gemeinde Weilerswist hat im damaligen Verfahrensschritt beschlossen, dass sie nur unter der Voraussetzung, dass das regionalplanerische Verfahren zu dem nachvollziehbaren Ergebnis kommt der Standort Weilerswist-Nord sei der geeignetste, das gemeindliche Einvernehmen nicht verweigern würde. Weiterhin führt die Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist aus, dass der Landschaftsraum als Erholungslandschaft im Naturpark Rheinland insbesondere für die ortsnahe Bevölkerung einen hohen Erholungswert aufweist. Die Gemeinde Weilerswist hat in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung am 07.12.2006 ebenfalls über die Anregungen zum Planentwurf zur Änderung des Regionalplans, sachlicher Teilabschnitt „Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville“ beraten (s. Anlage). Auch die Gemeinde Weilerswist stützt sich auf die falsch dargestellte Abwägungsentscheidung für den Standort Weilerswist-Nord und dass mit diesem unterstellten „regionalen Konsens von falschen Voraussetzungen ausgegangen worden“ sei. Ferner ist diese Fläche auch nicht in der 30. Änderung des FNPs der Gemeinde Weilerswist als Konzentrationszone für Abgrabungen dargestellt. Hier wurde der Bereich am Swisterberg auf Grund der Belange des Umweltschutzes als ungeeignet beurteilt. Die Gemeinde Weilerswist hebt weiterhin darauf ab, dass in der Begründung (s. Seite 5) die Erweiterung des Abbaugebietes Weilerswist-Nord nur geringe Auswirkungen auf die Erholungsnutzung des Raumes habe. Die Gemeinde führt aus: „Dies trifft nicht zu. Der Landschaftsraum gehört zu der Erholungslandschaft des Naturparks Rheinland (vormals Kottenforst/Ville), durch den verschiedene Wander- und Radwege führen. Er liegt in unmittelbarer Nähe der Ortslage Weilerswist und der Erholungsanlage des „Swister Türmchen“. Somit wird dieser Bereich von der Bevölkerung der Gemeinde Weilerswist zur Nah- und Feierabenderholung stark genutzt. Weiter dient er auch zur Tages- und Wocheenderholung der Bevölkerung auf dem Ballungsgebiet Köln.“ Der Kreis Euskirchen schließt sich der Stellungnahme der Gemeinde Weilerswist an. Darüberhinaus wird erwartet, dass, wie bereits vorgetragen wurde, der Belang des Naturschutzes in die fachliche Bewertung im Rahmen der Abwägung einbezogen wird und damit die fälschlich getroffene Annahme, der Kreis würde das Naturschutzgebiet ohne weiteres zurücknehmen, richtig gestellt wird. In die Abwägungsentscheidung sollten auch Maßnahmen zum Ausgleich der beeinträchtigten Erholungsnutzung und die langfristigen Perspektiven einer nochmaligen Erweiterung zur Sicherung des Rohstoffbedarfs für alle drei zu untersuchenden Standorte einbezogen werden. 4 Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da die Beteiligungsfrist zur Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville der Bezirksregierung Köln bereits mit Frist zum 12.02.2007 endete, wurde durch die Verwaltung eine Fristverlängerung bis zur Sitzung des Fachausschusses beantragt. Um gemäß der gewährten Fristverlängerung antworten zu können, ist die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. gez. Reidt gez. Reiff gez. Troschke I. V. gez. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)