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Verwaltungsergänzung (Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hier: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII vom 08.02.2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

hier: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII vom 08.02.2007) Verwaltungsergänzung (Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

hier: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII vom 08.02.2007)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 2 / V 267/2006 25.10.2006 Az.: 51/431-18/Lo Abteilung: 51.4 Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hier: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII vom 08.02.2007 Die AG § 78 KJHG stellt fest, dass 12,8 BU für den Kreis Euskirchen grundsätzlich nicht bedarfsgerecht sind. Bedarfgerecht entspräche nach Meinung der AG § 78 KJHG Mitglieder einem deutlich höherem BU. Die Erstellung bedarfsgerechter Kriterien zur Personalbemessung wurde durch die bereits existierende Tabelle mit den Stellenumfängen ab 01.07. nahezu unmöglich gemacht. Erschwerend hinzu kommt, dass die AG § 78 KJHG ein heterogenes Gremium bildet, in dem sich Trägervertreter, Politiker, Fachkräfte und Vertreter der kommunalen Verwaltungen versammeln, die demnach die Thematik der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter den verschiedenen Blickwinkeln fokussieren. Trotz dieser Hindernisse konnte sich die AG § 78 KJHG auf folgende Empfehlungen einigen. Empfehlungen der AG § 78 KJHG als Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss: 1. Nicht abgerufene BU von Trägern offener Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kreis Euskirchen erhalten bleiben. 2. Nach Ansicht der Mehrheit der Mitglieder sind der Text der Vorlage und die beigefügte Tabelle nicht übereinstimmend und können deswegen nicht beschlossen werden. 3. Die Mitglieder haben sich mit 20 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen auf die Empfehlung geeinigt, dass jeder Standort in der Tabelle berücksichtigt werden muss. Folgende Standorte müssen ergänzt werden: - Stotzheim - Arloff - Houverath - Kommern Die AG § 78 KJHG Mitglieder empfehlen die Bildung einer Untergruppe aus Fachkräften, die nach inhaltlichen Gesichtspunkten und unter Verwendung von Methoden der sozialräumlichen Konzeptentwicklung, bedarfsgerechte Kriterien zur Personalbemessung entwickelt. Hierbei erfordert der Prozess der sozialräumlichen Konzeptentwicklung einen angemessen Zeitrahmen. 4. Besucherlisten mit Ein- und Austragen: Nach Aussage der anwesenden OT-Fachkräfte sind diese Listen in den Einrichtungen nicht praktikabel, da die Jugendlichen sich bei jedem rein- und rausgehen eintragen müssten. Solche Listen würden die Niederschwelligkeit des Angebots verschlechtern und den Zugang zu den Einrichtungen unattraktiv machen. Darüber hinaus würde die Auswertung dieser Listen den Zeitbedarf für Verwaltungsarbeiten der Fachkräfte erheblich steigern. Die Fachkräfte schlagen vor Listen zu führen, in die sich jeder Besucher nur 1 Mal pro Tag eintragen soll. gez. I. V. Poth