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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 2 / V 267/2006
25.10.2006
Az.: 51/431-18/Lo
Abteilung: 51.4
Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
hier: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII vom 08.02.2007
Die AG § 78 KJHG stellt fest, dass 12,8 BU für den Kreis Euskirchen grundsätzlich nicht
bedarfsgerecht sind. Bedarfgerecht entspräche nach Meinung der AG § 78 KJHG
Mitglieder einem deutlich höherem BU.
Die Erstellung bedarfsgerechter Kriterien zur Personalbemessung wurde durch die bereits
existierende Tabelle mit den Stellenumfängen ab 01.07. nahezu unmöglich gemacht.
Erschwerend hinzu kommt, dass die AG § 78 KJHG ein heterogenes Gremium bildet, in
dem sich Trägervertreter, Politiker, Fachkräfte und Vertreter der kommunalen
Verwaltungen versammeln, die demnach die Thematik der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit unter den verschiedenen Blickwinkeln fokussieren.
Trotz dieser Hindernisse konnte sich die AG § 78 KJHG auf folgende Empfehlungen
einigen.
Empfehlungen der AG § 78 KJHG als Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss:
1. Nicht abgerufene BU von Trägern offener Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen
den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kreis Euskirchen erhalten
bleiben.
2. Nach Ansicht der Mehrheit der Mitglieder sind der Text der Vorlage und die beigefügte
Tabelle nicht übereinstimmend und können deswegen nicht beschlossen werden.
3. Die Mitglieder haben sich mit 20 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen
auf die Empfehlung geeinigt, dass jeder Standort in der Tabelle berücksichtigt werden
muss. Folgende Standorte müssen ergänzt werden:
- Stotzheim
- Arloff
- Houverath
- Kommern
Die AG § 78 KJHG Mitglieder empfehlen die Bildung einer Untergruppe aus
Fachkräften, die nach inhaltlichen Gesichtspunkten und unter Verwendung von
Methoden der sozialräumlichen Konzeptentwicklung, bedarfsgerechte Kriterien zur
Personalbemessung entwickelt. Hierbei erfordert der Prozess der sozialräumlichen
Konzeptentwicklung einen angemessen Zeitrahmen.
4. Besucherlisten mit Ein- und Austragen:
Nach Aussage der anwesenden OT-Fachkräfte sind diese Listen in den Einrichtungen nicht
praktikabel, da die Jugendlichen sich bei jedem rein- und rausgehen eintragen müssten.
Solche Listen würden die Niederschwelligkeit des Angebots verschlechtern und den Zugang zu den
Einrichtungen unattraktiv machen. Darüber hinaus würde die Auswertung dieser Listen
den Zeitbedarf für Verwaltungsarbeiten der Fachkräfte erheblich steigern.
Die Fachkräfte schlagen vor Listen zu führen, in die sich jeder Besucher nur 1 Mal pro Tag
eintragen soll.
gez. I. V. Poth