Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-452/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 17.11.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 1. Ergänzung Betreff: Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement die im Entwurf vorgelegte Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2006 der Literpreis als Gebührenmaßstab für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erhöht werden auf 0,099379 €. Der Literpreis im laufenden Jahr beträgt 0,095488 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 4,06 %. Der Kalkulation liegen keine Kosten für die kompostierbaren Papiersäcke für die Grünabfuhr zugrunde. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt, für die Ausgabe von je fünf Papiersäcke eine Gebühr von 1,50 € zu erheben. Dies entspricht etwa dem Selbstkostenpreis. Zur Rechtsklarheit wird weiterhin empfohlen, eine Vorschrift über die Fälligkeiten der Gebühren in die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung mit aufzunehmen. So lautet Abs. 1 der Vorschrift über die Gebührenerhebung (§ 5) derzeit: Die Abfallentsorgungsgebühren für die zugelassenen Abfallbehälter werden durch schriftlichen Bescheid für den jeweiligen Erhebungszeitraum festgesetzt. Der Ausschuss empfiehlt, folgende Sätze 2 und 3 anzuschließen: Sie können zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. Erfolgt die Anforderung zusammen mit der Grundsteuer, so gilt deren Fälligkeit (§ 28 Grundsteuergesetz). Der Entwurf der Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister