Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-452/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
17.11.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Beratung und Beschließung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Personal,
Organisation und Finanzmanagement die im Entwurf vorgelegte Dritte Änderungssatzung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2006 der Literpreis als Gebührenmaßstab für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erhöht werden auf 0,099379 €. Der Literpreis im laufenden Jahr beträgt 0,095488 €. Dies
bedeutet eine Kostensteigerung von 4,06 %.
Der Kalkulation liegen keine Kosten für die kompostierbaren Papiersäcke für die Grünabfuhr
zugrunde. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt, für die
Ausgabe von je fünf Papiersäcke eine Gebühr von 1,50 € zu erheben. Dies entspricht etwa dem
Selbstkostenpreis.
Zur Rechtsklarheit wird weiterhin empfohlen, eine Vorschrift über die Fälligkeiten der Gebühren in
die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung mit aufzunehmen.
So lautet Abs. 1 der Vorschrift über die Gebührenerhebung (§ 5) derzeit:
Die Abfallentsorgungsgebühren für die zugelassenen Abfallbehälter werden durch
schriftlichen Bescheid für den jeweiligen Erhebungszeitraum festgesetzt.
Der Ausschuss empfiehlt, folgende Sätze 2 und 3 anzuschließen:
Sie können zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. Erfolgt die Anforderung
zusammen mit der Grundsteuer, so gilt deren Fälligkeit (§ 28 Grundsteuergesetz).
Der Entwurf der Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister