Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
83 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 296/2007
23.02.2007
Az.: 60.3/629-61/44a
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.03.2007
Kreisausschuss
27.03.2007
Kreistag
25.04.2007
Landschaftsplan 44a "Zülpich"
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c
Landschaftsgesetz NW (LG NW)
Sachbearbeiter/in: Frau Kröger
x
Tel.: 15-579
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
1. den Entwurf des Landschaftsplanes 44a “Zülpich“, bestehend aus
den textlichen Festsetzungen
der Entwicklungskarte
der Festsetzungskarte und
dem Bericht zur Strategischen Umweltprüfung
in der Fassung der Anlage, Stand: Februar 2007 sowie
Kreiskämmerer
um
um
€
€
2
2. dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c des Gesetzes zur
Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW)
in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GV. NRW. 2006 S. 35).
Begründung:
Mit der Info 59/2006 ist der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am
22.02.2006 über die Grundzüge des Vorentwurfs zum Landschaftsplan Zülpich informiert worden. Auf
dieser Grundlage wurde den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 27a LG NW in der Zeit vom
06.06.2006 bis zum 07.07.2006 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die offizielle
Bürgerbeteiligung gemäß § 27b LG NW fand am 29.05.2006 statt. Mit betroffenen Bürgerinnen und
Bürgern und mit den Landwirten in den einzelnen Ortslagen wurden die Planinhalte in zahlreichen
Ortsterminen sowie in vier Erörterungsterminen diskutiert. Vielfach konnten in Einzelgesprächen mit
den Landwirten Lösungen bzw. Änderungen des Vorentwurfs einvernehmlich gefunden werden.
Im Rahmen von Fachgesprächen wurden zeitgleich die Anregungen der Vertreter der Landwirtschaft
(Landwirtschaftskammer, Kreisbauernschaft Euskirchen) und zu forstlichen Belangen mit dem
Forstamt Euskirchen erörtert.
Mit der Stadt Zülpich erfolgte frühzeitig eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen der
Landschaftsplanung und der Bauleitplanung sowie weiteren durch die Stadt vorgetragenen
Anregungen.
Alle Stellungnahmen der TöB sowie Anregungen und Bedenken von betroffenen Bürgern
(insbesondere Eigentümern und Bewirtschaftern von Flächen) wurden - soweit erforderlich nochmals vor Ort geprüft, fachlich bewertet und abgewogen. Als Ergebnis sämtlicher Beratungen
wurden auf Grundlage des Vorentwurfs, Stand Mai 2006, sowohl in den textlichen Festsetzungen und
Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen umfangreiche Änderungen
vorgenommen und in den jetzt vorliegenden Entwurf (s. Anlage) übernommen. Soweit geboten,
erfolgte eine Rücknahme, Änderung bzw. Neuabgrenzung der Schutzgebiete oder eine textliche
Berücksichtigung der vorgetragenen Belange. Die textlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf
sind durch Unterstrich (Ergänzungen) bzw. Streichungen kenntlich gemacht. Änderungen in den
Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert.
Wesentliche Änderungen sind nachfolgend dargestellt:
Textliche Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen:
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Anregungen vorgetragen. Wesentliche
Änderungen bezogen sich im Plantext auf die Regelungen der Verbote zum Bauen im
Landschaftsschutzgebiet (LSG). Hier wurde durch eine textliche Ergänzung dem abgestimmten
Kompromiss mit der Landwirtschaft Rechnung getragen. Weiterhin erfolgte auf Anregung des
Landesamtes für Ernährung und Jagd (LEJ) eine Differenzierung der Beschränkung des
Jagdausübungsverbotes auf Bereiche die auf Grund der Artnachweise dem Vogelschutz in diesen
Naturschutzgebieten dienen.
3
Zeichnerische Darstellungen:
Entwicklungsziele:
Hierzu wurden nur einzelne Anpassungen an die Grenzen der benachbarten Landschaftspläne
vorgetragen. Diesen Anregungen wird durch entsprechende Anpassungen Rechnung getragen. Auf
die zeichnerischen Darstellungen wird hingewiesen.
Festsetzungskarte:
Aufgrund der zahlreichen Anregungen und Bedenken, die vor allem von betroffenen
landwirtschaftlichen Betrieben vorgetragen wurden, erfolgte eine intensive Überprüfung der
Schutzwürdigkeit von Teilflächen und eine Abstimmung mit den Bewirtschaftern und Eigentümern. Im
Ergebnis erfolgten Rücknahmen von Festsetzungen sowohl bei den Naturschutz- als auch bei den
Landschaftsschutzgebieten. Auch die Festsetzungen der Naturdenkmale und Geschützten
Landschaftsbestandteile wurden überprüft und entsprechend der Abstimmung überarbeitet.
Wesentliche Änderungen wurden in folgenden Teilräumen vorgenommen:
-
Differenzierung des NSGs Neffelbachaue und Abstimmung auf die Bauleitplanung
Ausweisung des Neffelsees als separates NSG
Reduzierung
und
Anpassung
der
Schutzfestsetzung
im
Bereich
des
Flurbereinigungsgebietes Schwerfen
Anpassung und Beachtung der Ausweisung des Flurbereinigungsgebietes Merzenich
Reduzierung der LSG-Ausweisung um Bürvenich und Eppenich
Reduzierung der Festsetzung des Grünlandumbruchverbotes um Schwerfen
Anpassungen des LSG Rotbachaue und Reduzierung des Grünlandumbruchverbots auf
die Niederung /Aue des Rotbaches
Anpassungen der Schutzfestsetzungen in der Bleibachaue bei Dürscheven
Beachtung der Fortentwicklung der Bauleitplanung der Stadt Zülpich
Auf die zeichnerischen Darstellungen wird hingewiesen.
Als Neufestsetzung wurde das NSG 2.1-10 „Auf der Heide“ eingefügt, mit der Begründung dass die
entwickelten Grünlandflächen sich auf der Hochfläche zwischen Sinzenich und Enzen artenreich
entwickelt haben und durch die Ergänzung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Schwerfen
eine weitere Entwicklung eingeleitet wird.
Zur Abgrenzung der Landschaftsschutzgebiete um Schwerfen und Bürvenich erfolgte eine
Reduzierung der Festsetzung des Grünlandumbruchverbotes auf die eigentlichen Auenstandorte und
auf die mageren Flächen am Eifelfuß. Ansonsten erfolgte die Festsetzung als allgemeines
Landschaftsschutzgebiet.
Das Naturdenkmal bei Weiler in der Ebene wurde gestrichen, da die Kastanie umgefallen ist. Als
Maßnahme wurde die Ersatzpflanzung eines prägenden Laubbaumes aufgenommen. Neu eingefügt
wurden die Festsetzungen zu einzelnen Geschützten Landschaftsbestandteilen, die auf Grund der
Überprüfung im Gelände durch die Verwaltung zusätzlich als schützenwert beurteilt wurden.
Als flächenscharfe Maßnahme wurde die Bepflanzung der ehemaligen Römerstraße bei Weiler in der
Ebene, die der Naturpark Rheinland umsetzen will, aufgenommen. Die naturnahe
Gewässerentwicklung auf Grundlage des Konzeptes des Erftverbandes zwischen Sinzenich und
Lövenich/Linzenich wurde als flächenscharfe Maßnahme ergänzt.
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Abstimmung Landschaftsplanung - Bauleitplanung:
Die aktualisierten Daten der Bauleitplanung flossen fortwährend in die weitere Bearbeitung des
Landschaftsplanentwurfes ein, so dass sich Änderungen in der Abgrenzung des Geltungsbereiches
des Landschaftsplanes sowie in den Abgrenzungen der Festsetzungen niederschlagen.
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Die seitens der LÖBF angeregten Ergänzungen zu den Schutzgütern Tiere sowie Boden wurden
durch redaktionelle Ergänzung des SUP-Textes berücksichtigt.
Wie in vorangegangenen Verfahren zur Vorlage der Landschaftsplanentwürfe werden aus
Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und
Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt.
Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten.
Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen
Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten in der Unteren
Landschaftsbehörde im Kreishaus aus.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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