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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44a "Zülpich" hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
83 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44a "Zülpich"
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW)) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44a "Zülpich"
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW)) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44a "Zülpich"
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 296/2007 23.02.2007 Az.: 60.3/629-61/44a X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.03.2007 Kreisausschuss 27.03.2007 Kreistag 25.04.2007 Landschaftsplan 44a "Zülpich" hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW) Sachbearbeiter/in: Frau Kröger x Tel.: 15-579 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt 1. den Entwurf des Landschaftsplanes 44a “Zülpich“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte der Festsetzungskarte und dem Bericht zur Strategischen Umweltprüfung in der Fassung der Anlage, Stand: Februar 2007 sowie Kreiskämmerer um um € € 2 2. dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GV. NRW. 2006 S. 35). Begründung: Mit der Info 59/2006 ist der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 22.02.2006 über die Grundzüge des Vorentwurfs zum Landschaftsplan Zülpich informiert worden. Auf dieser Grundlage wurde den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 27a LG NW in der Zeit vom 06.06.2006 bis zum 07.07.2006 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die offizielle Bürgerbeteiligung gemäß § 27b LG NW fand am 29.05.2006 statt. Mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und mit den Landwirten in den einzelnen Ortslagen wurden die Planinhalte in zahlreichen Ortsterminen sowie in vier Erörterungsterminen diskutiert. Vielfach konnten in Einzelgesprächen mit den Landwirten Lösungen bzw. Änderungen des Vorentwurfs einvernehmlich gefunden werden. Im Rahmen von Fachgesprächen wurden zeitgleich die Anregungen der Vertreter der Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer, Kreisbauernschaft Euskirchen) und zu forstlichen Belangen mit dem Forstamt Euskirchen erörtert. Mit der Stadt Zülpich erfolgte frühzeitig eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung sowie weiteren durch die Stadt vorgetragenen Anregungen. Alle Stellungnahmen der TöB sowie Anregungen und Bedenken von betroffenen Bürgern (insbesondere Eigentümern und Bewirtschaftern von Flächen) wurden - soweit erforderlich nochmals vor Ort geprüft, fachlich bewertet und abgewogen. Als Ergebnis sämtlicher Beratungen wurden auf Grundlage des Vorentwurfs, Stand Mai 2006, sowohl in den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen umfangreiche Änderungen vorgenommen und in den jetzt vorliegenden Entwurf (s. Anlage) übernommen. Soweit geboten, erfolgte eine Rücknahme, Änderung bzw. Neuabgrenzung der Schutzgebiete oder eine textliche Berücksichtigung der vorgetragenen Belange. Die textlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf sind durch Unterstrich (Ergänzungen) bzw. Streichungen kenntlich gemacht. Änderungen in den Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert. Wesentliche Änderungen sind nachfolgend dargestellt: Textliche Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen: Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Anregungen vorgetragen. Wesentliche Änderungen bezogen sich im Plantext auf die Regelungen der Verbote zum Bauen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Hier wurde durch eine textliche Ergänzung dem abgestimmten Kompromiss mit der Landwirtschaft Rechnung getragen. Weiterhin erfolgte auf Anregung des Landesamtes für Ernährung und Jagd (LEJ) eine Differenzierung der Beschränkung des Jagdausübungsverbotes auf Bereiche die auf Grund der Artnachweise dem Vogelschutz in diesen Naturschutzgebieten dienen. 3 Zeichnerische Darstellungen: Entwicklungsziele: Hierzu wurden nur einzelne Anpassungen an die Grenzen der benachbarten Landschaftspläne vorgetragen. Diesen Anregungen wird durch entsprechende Anpassungen Rechnung getragen. Auf die zeichnerischen Darstellungen wird hingewiesen. Festsetzungskarte: Aufgrund der zahlreichen Anregungen und Bedenken, die vor allem von betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben vorgetragen wurden, erfolgte eine intensive Überprüfung der Schutzwürdigkeit von Teilflächen und eine Abstimmung mit den Bewirtschaftern und Eigentümern. Im Ergebnis erfolgten Rücknahmen von Festsetzungen sowohl bei den Naturschutz- als auch bei den Landschaftsschutzgebieten. Auch die Festsetzungen der Naturdenkmale und Geschützten Landschaftsbestandteile wurden überprüft und entsprechend der Abstimmung überarbeitet. Wesentliche Änderungen wurden in folgenden Teilräumen vorgenommen: - Differenzierung des NSGs Neffelbachaue und Abstimmung auf die Bauleitplanung Ausweisung des Neffelsees als separates NSG Reduzierung und Anpassung der Schutzfestsetzung im Bereich des Flurbereinigungsgebietes Schwerfen Anpassung und Beachtung der Ausweisung des Flurbereinigungsgebietes Merzenich Reduzierung der LSG-Ausweisung um Bürvenich und Eppenich Reduzierung der Festsetzung des Grünlandumbruchverbotes um Schwerfen Anpassungen des LSG Rotbachaue und Reduzierung des Grünlandumbruchverbots auf die Niederung /Aue des Rotbaches Anpassungen der Schutzfestsetzungen in der Bleibachaue bei Dürscheven Beachtung der Fortentwicklung der Bauleitplanung der Stadt Zülpich Auf die zeichnerischen Darstellungen wird hingewiesen. Als Neufestsetzung wurde das NSG 2.1-10 „Auf der Heide“ eingefügt, mit der Begründung dass die entwickelten Grünlandflächen sich auf der Hochfläche zwischen Sinzenich und Enzen artenreich entwickelt haben und durch die Ergänzung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Schwerfen eine weitere Entwicklung eingeleitet wird. Zur Abgrenzung der Landschaftsschutzgebiete um Schwerfen und Bürvenich erfolgte eine Reduzierung der Festsetzung des Grünlandumbruchverbotes auf die eigentlichen Auenstandorte und auf die mageren Flächen am Eifelfuß. Ansonsten erfolgte die Festsetzung als allgemeines Landschaftsschutzgebiet. Das Naturdenkmal bei Weiler in der Ebene wurde gestrichen, da die Kastanie umgefallen ist. Als Maßnahme wurde die Ersatzpflanzung eines prägenden Laubbaumes aufgenommen. Neu eingefügt wurden die Festsetzungen zu einzelnen Geschützten Landschaftsbestandteilen, die auf Grund der Überprüfung im Gelände durch die Verwaltung zusätzlich als schützenwert beurteilt wurden. Als flächenscharfe Maßnahme wurde die Bepflanzung der ehemaligen Römerstraße bei Weiler in der Ebene, die der Naturpark Rheinland umsetzen will, aufgenommen. Die naturnahe Gewässerentwicklung auf Grundlage des Konzeptes des Erftverbandes zwischen Sinzenich und Lövenich/Linzenich wurde als flächenscharfe Maßnahme ergänzt. 4 Abstimmung Landschaftsplanung - Bauleitplanung: Die aktualisierten Daten der Bauleitplanung flossen fortwährend in die weitere Bearbeitung des Landschaftsplanentwurfes ein, so dass sich Änderungen in der Abgrenzung des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes sowie in den Abgrenzungen der Festsetzungen niederschlagen. Strategische Umweltprüfung (SUP) Die seitens der LÖBF angeregten Ergänzungen zu den Schutzgütern Tiere sowie Boden wurden durch redaktionelle Ergänzung des SUP-Textes berücksichtigt. Wie in vorangegangenen Verfahren zur Vorlage der Landschaftsplanentwürfe werden aus Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten in der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus aus. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)