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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO auf Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes in Bedburg-Lipp am St.-Ursula-Weg/Millendorfer Straße/Etgendorfer Straße.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO auf Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes in Bedburg-Lipp am St.-Ursula-Weg/Millendorfer Straße/Etgendorfer Straße.) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO auf Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes in Bedburg-Lipp am St.-Ursula-Weg/Millendorfer Straße/Etgendorfer Straße.)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-70/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 23.11.2004 Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO auf Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes in Bedburg-Lipp am St.-Ursula-Weg/Millendorfer Straße/Etgendorfer Straße. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung sieht zur Zeit keinen Handlungsbedarf für den vorgenannten Antrag. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, die Anregungen im Rahmen einer Überplanung des St.-Ursula-Weges nach Schließung des Bahnüberganges Lindenstraße zu berücksichtigen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit o.g. Bürgerantrag wird die Anlegung eines Kreisverkehrs beantragt. Begründet wird der Antrag, dass es in der Vergangenheit oftmals zu Verkehrsunfällen wegen überhöhten Geschwindigkeiten gekommen sei. Zunächst wurde von Seiten der Verwaltung ein Ortstermin mit dem zuständigen Verkehrsingenieur des Rhein-Erft-Kreises durchgeführt. Die danach erfolgte Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Die Anlegung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Millendorfer Str./St. Ursula Weg wurde bereits im Zuge des Schulwegsicherungsprogramms mit untersucht und im Rahmen der Diskussion im zuständigen Fachausschuss aufgrund der geringen Platzverhältnisse und der abknickenden Vorfahrt als keine wirkungsvolle Verbesserung angesehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte aufgrund der Stellungnahme des Verkehrsingenieurs und den vorstehenden Ausführungen deshalb auf die Anlegung eines Kreisverkehrs derzeit verzichtet werden. Dem Hinweis im Antrag auf die Situation nach Schließung des BÜ Lindenstraße kann aus Sicht der Verwaltung nachgegangen werden. Die mit der Schließung des BÜ verbundene Verkehrszunahme, die vom Ing. Büro IVV im vorliegenden Gutachten prognostiziert wird, macht eine generelle Überplanung des St. Ursula Weges/Millendorfer Straße zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich, insbesondere für die Schulwegsicherung. In diesem Zusammenhang sollte dann der gesamte Streckenabschnitt von der Karlstraße bis zur Etgendorfer Straße untersucht werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag zunächst zurückzustellen und die Anregungen im Rahmen der Überplanung des St. Ursula Weges/Millendorfer Straße nach Schließung des BÜ Lindenstraße zu berücksichtigen. 50181 Bedburg, den 11.11.2004 ----------------------------------Ackermann Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand