Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-43/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.: 10 33 08
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
09.11.2004
Betreff:
Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, folgende Mitglieder fur die Dauer der
laufenden Wahlperiode in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln zu
entsenden:
1. Herr Bürgermeister Koerdt (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW)
2. Frau/Herrn ....
3. Frau/Herrn ....
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse
Köln gehören dem Regionalbeirat u. a. an:
1. die Bürgermeister der Städte Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde
Elsdorf
2. jeweils zwei Vertreter aus den Stadt-/Gemeinderäten der Städte Bergheim,
Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf
[ 3. ein Vertreter aus den Räten der im Beirat vertretenen Kommunen, dessen
Fraktion nicht durch ein Mitglied nach Nr. 2 vertreten wird, die aber in den Städten
Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf insgesamt mindestens 10
Fraktionssitze auf sich vereinigt ]
...
Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Entsendung der Mitglieder nach Abs.
1 Nr. 2 durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
[Der Vorstand der Kreissparkasse Köln benennt die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.]
Die Amtszeit des Regionalbeirates stimmt gemäß § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit
der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft überein.
Die Ausschließungsgründe gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates,
welche als Anlage 1 beigefügt ist, sind zu beachten.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen
die Gemeinde beteiligt ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder ein vom ihm
vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.
Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113
GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist nach § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3
desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister kein
Stimmrecht.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
„Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluß der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden
Stimmenzahlen durch 1, 2, 4 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle
entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.“
In der vergangenen Wahlperiode wurden folgende Mitglieder in den Regionalbeirat Erft der
Kreissparkasse Köln entstandt:
1. Bürgermeister a. D. Willy Harren
2. Stadtverordneter Franz Peter Schiffer (CDU)
3. Stadtverordneter Horst Druch (SPD)
50181 Bedburg, den 26.10.2004
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister