Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2006)

öffnen download melden Dateigröße: 36 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-444/2005 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 17.11.2005 Bemerkungen: Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2006 Beschlussvorschlag: Alternative 1: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung in der Variante A als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2006 zuzustimmen. Alternative 2: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung in der Variante B als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2006 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bitte die Begründung zwischen den farbigen Feldern einsetzen!!!!!!!!!!! <<SachText Beginn>>Bei der Variante A handelt es sich um eine Kostenrechnung unter Einbeziehung der Kosten für die kompostierbaren Papiersäcke für die Grünabfuhr, d. h. für die Abgabe dieser Säcke wird keine separate Gebühr beim Bürger erhoben. Mit Variante B wurden die Müllabfuhrgebühren errechnet ohne Einbeziehung der Kosten für die Grünabfuhrsäcke. Die kompostierbaren Papiersäcke nehmen in der Kalkulation 2006 eine Position von 26.033,00 € ein. Dieser Betrag erhöht die Gebühr einer Leerung der 80-l-Restmülltonne um 11 Cent. Bei Abgabe der Papiersäcke gegen Gebühr (beispielsweise 5 Stück á 1,50 €, entspricht etwa dem Selbstkostenpreis) würde sich die Abfallentsorgungsgebühr lediglich um 4,06 % erhöhen statt um 5,5 %. Damit würde sich die Leerung der 80 l-Restmülltonne von derzeit 7,64 € auf 7,95 € (Variante B) statt auf 8,06 € (Variante A) erhöhen. Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet. Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006: 2005 Behälter 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l 3 Stück 70 l Sack 2006 - A- 2006 - Bje Leerung in € 7,64 8,06 7,95 11,46 12,09 11,93 22,92 24,18 23,85 73,53 77,59 76,52 105,04 110,85 109,32 20,04 21,15 20,88 Die Restmüllgebühr im Jahr 2006 erhöht sich im Vergleich zum laufenden Jahr bei Variante A um ca. 5,5 % und bei Variante B um 4,06 %. Dies erklärt sich zum Teil aus der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Abfallentsorgungsgebühr (Verbrennung) für Rest- und Sperrmüll von 145,00 € pro t. Die Gebührenkalkulation 2005 wurde auf der Basis einer damals angenommenen Kreis-Gebühr von 134,00 € gerechnet; tatsächlich erhoben wurden letzlich 135,55 €. Dies entspricht einer Steigerung von 8,21 % (134,00 € als Basis) bzw. 6,97 % (135,55 € als Basis). Die Gebühr für Bio- und Grünabfälle wird voraussichtlich unverändert 80,00 € pro t. betragen. Die zu zahlende Abfallgebühr an den Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 1.139.605,00 €, im Jahr 2005 wurde mit einer Gebühr von 1.116.059,00 € gerechnet. Dies bedeutet eine Steigerung von 2,11 %. Des weiteren ist die Bioabfallmenge um 191,55 to. gestiegen; die Grünabfallmenge ist um 27 to. zurück gegangen. Die Position „Wilder Müll/Straßenpapierkörbe“ erfährt eine Mengensteigerung von 91,19 to. (Mengenvergleich Gebührenkalkulationen 2005/2006). Die Mengen der Abfallfraktionen Restmüll, Sperrgut und Sondermüll sind relativ konstant geblieben. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Eine weitere Mengensteigerung von 120,39 to. ist bei der Abfallfraktion Papier zu verzeichnen. Bisher ergaben sich bei diesem Kostenträger jedoch aufgrund der erzielten Vermarktungserlöse für Altpapier immer noch Guthaben für die Stadt Bedburg. Für die erste Jahreshälfte 2006 wurde der bestehende, zum 31.12.2005 auslaufende Vertrag, wie vom Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement in seiner Sitzung am 18.10.2005 der Verwaltung in Auftrag gegeben, um ein halbes Jahr verlängert, um eine europaweite Ausschreibung für die Dienstleistung „Sammlung, Transport und Verwertung von kommunalem Altpapier aus der Stadt Bedburg“ vorbereiten zu können. Die Verlängerung des derzeitigen Auftrages war aufgrund der unterjährigen Beauftragung jedoch nicht zu den derzeitigen Konditionen möglich. Im Jahr 2006 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für alle Fraktionen in Höhe von 598.107,00 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2005 beinhaltete Unternehmerentschädigungen i. H. v. 529.608,00 €. Dies stellt damit eine Steigerung von 12,93 % dar. Ursächlich hierfür sind die gestiegenen Abfallmengen sowie die Preisanpassungen gemäß vertraglicher Preisgleitklausel. Die Mehrwertsteuer wurde mit 16 % einkalkuliert. Die Entwicklung Abfallentsorgungsgebühren des Rhein-Erft-Kreises und der Unternehmerentschädigungen nach den Gebührenbedarfsberechnungen stellt sich wie folgt dar: 1.200.000 € 1.000.000 € 800.000 € 2003 1.109.395 € 1.139.605 € 20.480 € 172.800 € 196.000 € 235.976 € 292.978 € 308.285 € 0€ 56.000 € 51.200 € 76.000 € 73.840 € 200.000 € 152.594 € 147.528 € 66.490 € 138.690 € 148.190 € 400.000 € 551.686 € 525.569 € 526.996 € 601.727 € 609.290 € 600.000 € 928.234 € 925.097 € 880.662 € 2002 Abfallgebühr Kreis Abfallgebühr Kreis Abfallgebühr Kreis Abfallgebühr Kreis Abfallgebühr Kreis Restmüll + wilder Sperrmüll Grünabfall Bioabfall gesamt Müll 2004 2005 2006 488.322 € 434.621 € 352.127 € 368.218 € 232.464 € 198.163 € 19.671 € 138.669 € 174.379 € 57.788 € 63.302 € 121.202 € 30.009 € 44.499 € 49.359 € 54.475 € 25.753 € 64.591 € 57.228 € 138.082 € 129.311 € 431.897 € Seite: 4 Sitzungsvorlage 126.221 € 123.587 € 500.000 € 450.000 € 400.000 € 350.000 € 300.000 € 250.000 € 200.000 € 150.000 € 100.000 € 50.000 € 0€ 226.433 € STADT BEDBURG Unternehmerentsch. Unternehmerentsch. Unternehmerentsch. Unternehmerentsch. Unternehmerentsch. Restmüll Sperrmüll Grünabfall Bioabfall gesamt 2002 2003 2004 2005 2006 Zu berücksichtigen ist, dass die Biotonne zum 01.04.2003 flächendeckend eingeführt wurde. Im Vergleich dazu nachfolgend die tatsächliche Mengenentwicklung (2005 wurde hochgerechnet): 5.500,00 Tonnen 4.500,00 3.500,00 Restabfall Grün-/Bioabfall Sperrgut 2.500,00 1.500,00 500,00 -500,00 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Das Jahresliteraufkommen ist von 18.631.740 l auf 18.723.730 l gestiegen; dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 0,49 %. Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr 2006 auf der Basis der durchschnittlichen Entleerungshäufigkeit je Gefäßart betragen bei Variante A wie folgt: Behältergröße 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l Gebühr bei 12 Pflichtleerungen 96,72 € 145,08 € 290,16 € 931,08 € 1.330,20 € Entleerungshäufigkeit je Behälterart 14 (in 2005: 14) 17 (in 2005: 16) 18 (in 2005: 19) 24 (in 2005: 25) 30 (in 2005: 31) Die Gebühren bei Variante B betragen wie folgt: Vorausleistungen Vorausleistungen im Jahr 2005 112,84 € 106,96 € 205,53 € 183,36 € 435,24 € 435,48 € 1.862,16 € 1.838,25 € 3.325,50 € 3.256,24 € STADT BEDBURG Behältergröße 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l Seite: 5 Sitzungsvorlage Gebühr bei 12 Pflichtleerungen 95,40 € 143,16 € 286,20 € 918,24 € 1.311,84 € Entleerungshäufigkeit je Behälterart 14 (in 2005: 14) 17 (in 2005: 16) 18 (in 2005: 19) 24 (in 2005: 25) 30 (in 2005: 31) Vorausleistungen Vorausleistungen im Jahr 2005 111,30 € 106,96 € 202,81 € 183,36 € 429,30 € 435,48 € 1.836,48 € 1.838,25 € 3.279,60 € 3.256,24 € Der Anschlussgrad der Biotonne beträgt in der Stadt Bedburg derzeit 68 %, im vorangegangenen Jahr betrug dieser 67 %. Wird auf die zustehende Biotonne verzichtet, so ist auf die Abfallentsorgungsgebühr ein jährlich einmaliger Eigenkompostiererabschlag zu gewähren. Dieser Abschlag beinhaltet die Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne und ist nach der Kalkulation 2006 in folgender Höhe zu gewähren: Behälter 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l Abschlag 2005 14,50 € 20,50 € 38,50 € 119,50 € 169,50 € Abschlag 2006 15,50 € 22,50 € 41,50 € 128,50 € 181,50 € Die Personal- und Sachkosten des Fachbereiches IV wurden in die Gebührenbedarfsberechnung 2006 auf der Basis der Jahreswerte aus dem Bericht 06/2005 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt.) eingestellt; ebenso erfolgte die Berechnung des durchschnittlichen Stundensatzes für Arbeiter nach den Sätzen der KGSt. In der Gebührenbedarfsberechnung 2006 wird der „Wilde Müll“ mit 302 Tonnen angesetzt. Zu berücksichtigen ist, dass die Abfallart „Wilder Müll“ auch die zweimal wöchentliche Entleerung von mehreren hundert Straßenpapierkörben im Stadtgebiet enthält, so dass ein Großteil der Menge des sog. „Wilden Mülls“ tatsächlich aus einer „geordneten“ Abfallentsorgung stammt. Hier die tatsächliche Mengenentwicklung des „Wilden Mülls“: 2002 2003 2004 288,51 to. 330,31 to. 408,31 to. 2005 hochgerechnet 302,00 to. Die Menge 2004 beinhaltet auch die Menge einer „großen Aufräumaktion“ des städtischen Bauhofes im Rübenbusch im Frühjahr. Nach dem zum 24.03.2005 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) sind in NRW die Städte und Gemeinden für die Erfassung, Beförderung und Bereitstellung der Elektro- und Elektronikaltgeräte (sortiert nach fünf Gerätegruppen in fünf Container) zur Abholung durch die Hersteller zuständig. Dieser Vorgabe wird zum 01.01.2006 durch die Haushaltsgroßgeräte-/Kühlgeräteabfuhr und durch ein entsprechend ausgestattetes Sammelfahrzeug, zum Einsatz kommend zu den Zeiten und -orten des Schadstoffmobils, Rechnung getragen. Für den Einsatz des Sammelfahrzeuges wurde ein Betrag von 8.780,04 € in die Gebührenkalkulation 2006 eingerechnet. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Im Haushaltsjahr 2004 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 33.451,64 € „erwirtschaftet“. Dieser Betrag wurde als Überschuss in die Berechnung für das Jahr 2006 eingestellt. Die Kalkulation des Jahres 2004 wich somit um ca. 2,2 % vom späteren Rechnungsergebnis ab. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2006 nach Variante A 1.886.787 € und nach Variante B 1.860.754 €. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 betragen 1.779.113 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 6,05 % (Variante A) bzw. 4,59 % (Variante B). Durch das leicht gestiegene Jahresliteraufkommen relativiert sich die Erhöhung der Gebühr bei Variante A auf 5,5 % und bei Variante B auf 4,06 %. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------Spohr ----------------------------------Herr Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister