Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
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09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-444/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
17.11.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der
Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2006
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung in der Variante A als Grundlage für die Durchführung
der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2006 zuzustimmen.
Alternative 2:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung in der Variante B als Grundlage für die Durchführung
der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2006 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bitte
die
Begründung
zwischen
den
farbigen
Feldern
einsetzen!!!!!!!!!!!
<<SachText Beginn>>Bei der Variante A handelt es sich um eine Kostenrechnung unter
Einbeziehung der Kosten für die kompostierbaren Papiersäcke für die Grünabfuhr, d. h. für die
Abgabe dieser Säcke wird keine separate Gebühr beim Bürger erhoben.
Mit Variante B wurden die Müllabfuhrgebühren errechnet ohne Einbeziehung der Kosten für die
Grünabfuhrsäcke.
Die kompostierbaren Papiersäcke nehmen in der Kalkulation 2006 eine Position von 26.033,00 €
ein. Dieser Betrag erhöht die Gebühr einer Leerung der 80-l-Restmülltonne um 11 Cent.
Bei Abgabe der Papiersäcke gegen Gebühr (beispielsweise 5 Stück á 1,50 €, entspricht etwa dem
Selbstkostenpreis) würde sich die Abfallentsorgungsgebühr lediglich um 4,06 % erhöhen statt um
5,5 %. Damit würde sich die Leerung der 80 l-Restmülltonne von derzeit 7,64 € auf 7,95 €
(Variante B) statt auf 8,06 € (Variante A) erhöhen.
Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet.
Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006:
2005
Behälter
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
3 Stück
70 l Sack
2006 - A- 2006 - Bje Leerung in €
7,64
8,06
7,95
11,46
12,09
11,93
22,92
24,18
23,85
73,53
77,59
76,52
105,04
110,85
109,32
20,04
21,15
20,88
Die Restmüllgebühr im Jahr 2006 erhöht sich im Vergleich zum laufenden Jahr bei Variante A um
ca. 5,5 % und bei Variante B um 4,06 %.
Dies erklärt sich zum Teil aus der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Abfallentsorgungsgebühr
(Verbrennung) für Rest- und Sperrmüll von 145,00 € pro t. Die Gebührenkalkulation 2005 wurde
auf der Basis einer damals angenommenen Kreis-Gebühr von 134,00 € gerechnet; tatsächlich
erhoben wurden letzlich 135,55 €. Dies entspricht einer Steigerung von 8,21 % (134,00 € als
Basis) bzw. 6,97 % (135,55 € als Basis).
Die Gebühr für Bio- und Grünabfälle wird voraussichtlich unverändert 80,00 € pro t. betragen.
Die zu zahlende Abfallgebühr an den Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 1.139.605,00 €, im
Jahr 2005 wurde mit einer Gebühr von 1.116.059,00 € gerechnet. Dies bedeutet eine Steigerung
von 2,11 %.
Des weiteren ist die Bioabfallmenge um 191,55 to. gestiegen; die Grünabfallmenge ist um 27 to.
zurück gegangen.
Die Position „Wilder Müll/Straßenpapierkörbe“ erfährt eine Mengensteigerung von 91,19 to.
(Mengenvergleich Gebührenkalkulationen 2005/2006).
Die Mengen der Abfallfraktionen Restmüll, Sperrgut und Sondermüll sind relativ konstant
geblieben.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Eine weitere Mengensteigerung von 120,39 to. ist bei der Abfallfraktion Papier zu verzeichnen.
Bisher ergaben sich bei diesem Kostenträger jedoch aufgrund der erzielten Vermarktungserlöse
für Altpapier immer noch Guthaben für die Stadt Bedburg.
Für die erste Jahreshälfte 2006 wurde der bestehende, zum 31.12.2005 auslaufende Vertrag, wie
vom Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement in seiner Sitzung am
18.10.2005 der Verwaltung in Auftrag gegeben, um ein halbes Jahr verlängert, um eine
europaweite Ausschreibung für die Dienstleistung „Sammlung, Transport und Verwertung von
kommunalem Altpapier aus der Stadt Bedburg“ vorbereiten zu können. Die Verlängerung des
derzeitigen Auftrages war aufgrund der unterjährigen Beauftragung jedoch nicht zu den derzeitigen
Konditionen möglich.
Im Jahr 2006 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für alle Fraktionen in Höhe von
598.107,00 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2005 beinhaltete Unternehmerentschädigungen i. H. v. 529.608,00 €. Dies stellt damit eine Steigerung von 12,93 % dar.
Ursächlich hierfür sind die gestiegenen Abfallmengen sowie die Preisanpassungen gemäß
vertraglicher Preisgleitklausel.
Die Mehrwertsteuer wurde mit 16 % einkalkuliert.
Die Entwicklung Abfallentsorgungsgebühren des Rhein-Erft-Kreises und der Unternehmerentschädigungen nach den Gebührenbedarfsberechnungen stellt sich wie folgt dar:
1.200.000 €
1.000.000 €
800.000 €
2003
1.109.395 €
1.139.605 €
20.480 €
172.800 €
196.000 €
235.976 €
292.978 €
308.285 €
0€
56.000 €
51.200 €
76.000 €
73.840 €
200.000 €
152.594 €
147.528 €
66.490 €
138.690 €
148.190 €
400.000 €
551.686 €
525.569 €
526.996 €
601.727 €
609.290 €
600.000 €
928.234 €
925.097 €
880.662 €
2002
Abfallgebühr Kreis Abfallgebühr Kreis Abfallgebühr Kreis Abfallgebühr Kreis Abfallgebühr Kreis
Restmüll + wilder
Sperrmüll
Grünabfall
Bioabfall
gesamt
Müll
2004
2005
2006
488.322 €
434.621 €
352.127 €
368.218 €
232.464 €
198.163 €
19.671 €
138.669 €
174.379 €
57.788 €
63.302 €
121.202 €
30.009 €
44.499 €
49.359 €
54.475 €
25.753 €
64.591 €
57.228 €
138.082 €
129.311 €
431.897 €
Seite: 4
Sitzungsvorlage
126.221 €
123.587 €
500.000 €
450.000 €
400.000 €
350.000 €
300.000 €
250.000 €
200.000 €
150.000 €
100.000 €
50.000 €
0€
226.433 €
STADT BEDBURG
Unternehmerentsch. Unternehmerentsch. Unternehmerentsch. Unternehmerentsch. Unternehmerentsch.
Restmüll
Sperrmüll
Grünabfall
Bioabfall
gesamt
2002
2003
2004
2005
2006
Zu berücksichtigen ist, dass die Biotonne zum 01.04.2003 flächendeckend eingeführt wurde.
Im Vergleich dazu nachfolgend die tatsächliche Mengenentwicklung (2005 wurde hochgerechnet):
5.500,00
Tonnen
4.500,00
3.500,00
Restabfall
Grün-/Bioabfall
Sperrgut
2.500,00
1.500,00
500,00
-500,00
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Das Jahresliteraufkommen ist von 18.631.740 l auf 18.723.730 l gestiegen; dies entspricht einer
prozentualen Steigerung von 0,49 %.
Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr
2006 auf der Basis der durchschnittlichen Entleerungshäufigkeit je Gefäßart betragen bei Variante
A wie folgt:
Behältergröße
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
Gebühr bei 12
Pflichtleerungen
96,72 €
145,08 €
290,16 €
931,08 €
1.330,20 €
Entleerungshäufigkeit je Behälterart
14 (in 2005: 14)
17 (in 2005: 16)
18 (in 2005: 19)
24 (in 2005: 25)
30 (in 2005: 31)
Die Gebühren bei Variante B betragen wie folgt:
Vorausleistungen Vorausleistungen
im Jahr 2005
112,84 €
106,96 €
205,53 €
183,36 €
435,24 €
435,48 €
1.862,16 €
1.838,25 €
3.325,50 €
3.256,24 €
STADT BEDBURG
Behältergröße
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
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Sitzungsvorlage
Gebühr bei 12
Pflichtleerungen
95,40 €
143,16 €
286,20 €
918,24 €
1.311,84 €
Entleerungshäufigkeit je Behälterart
14 (in 2005: 14)
17 (in 2005: 16)
18 (in 2005: 19)
24 (in 2005: 25)
30 (in 2005: 31)
Vorausleistungen Vorausleistungen
im Jahr 2005
111,30 €
106,96 €
202,81 €
183,36 €
429,30 €
435,48 €
1.836,48 €
1.838,25 €
3.279,60 €
3.256,24 €
Der Anschlussgrad der Biotonne beträgt in der Stadt Bedburg derzeit 68 %, im vorangegangenen
Jahr betrug dieser 67 %.
Wird auf die zustehende Biotonne verzichtet, so ist auf die Abfallentsorgungsgebühr ein jährlich
einmaliger Eigenkompostiererabschlag zu gewähren. Dieser Abschlag beinhaltet die
Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne und ist nach der Kalkulation
2006 in folgender Höhe zu gewähren:
Behälter
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
Abschlag
2005
14,50 €
20,50 €
38,50 €
119,50 €
169,50 €
Abschlag
2006
15,50 €
22,50 €
41,50 €
128,50 €
181,50 €
Die Personal- und Sachkosten des Fachbereiches IV wurden in die Gebührenbedarfsberechnung
2006 auf der Basis der Jahreswerte aus dem Bericht 06/2005 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt.) eingestellt; ebenso erfolgte die Berechnung des
durchschnittlichen Stundensatzes für Arbeiter nach den Sätzen der KGSt.
In der Gebührenbedarfsberechnung 2006 wird der „Wilde Müll“ mit 302 Tonnen angesetzt. Zu
berücksichtigen ist, dass die Abfallart „Wilder Müll“ auch die zweimal wöchentliche Entleerung von
mehreren hundert Straßenpapierkörben im Stadtgebiet enthält, so dass ein Großteil der Menge
des sog. „Wilden Mülls“ tatsächlich aus einer „geordneten“ Abfallentsorgung stammt.
Hier die tatsächliche Mengenentwicklung des „Wilden Mülls“:
2002
2003
2004
288,51 to.
330,31 to.
408,31 to.
2005
hochgerechnet
302,00 to.
Die Menge 2004 beinhaltet auch die Menge einer „großen Aufräumaktion“ des städtischen
Bauhofes im Rübenbusch im Frühjahr.
Nach dem zum 24.03.2005 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG)
sind in NRW die Städte und Gemeinden für die Erfassung, Beförderung und Bereitstellung der
Elektro- und Elektronikaltgeräte (sortiert nach fünf Gerätegruppen in fünf Container) zur Abholung
durch die Hersteller zuständig.
Dieser Vorgabe wird zum 01.01.2006 durch die Haushaltsgroßgeräte-/Kühlgeräteabfuhr und durch
ein entsprechend ausgestattetes Sammelfahrzeug, zum Einsatz kommend zu den Zeiten und
-orten des Schadstoffmobils, Rechnung getragen. Für den Einsatz des Sammelfahrzeuges wurde
ein Betrag von 8.780,04 € in die Gebührenkalkulation 2006 eingerechnet.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Im Haushaltsjahr 2004 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 33.451,64 € „erwirtschaftet“.
Dieser Betrag wurde als Überschuss in die Berechnung für das Jahr 2006 eingestellt. Die
Kalkulation des Jahres 2004 wich somit um ca. 2,2 % vom späteren Rechnungsergebnis ab.
Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2006 nach Variante A 1.886.787 €
und nach Variante B 1.860.754 €.
Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005
betragen 1.779.113 €.
Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 6,05 % (Variante A) bzw. 4,59 % (Variante B).
Durch das leicht gestiegene Jahresliteraufkommen relativiert sich die Erhöhung der Gebühr bei
Variante A auf 5,5 % und bei Variante B auf 4,06 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
----------------------------------Spohr
----------------------------------Herr Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister