Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-277/2004
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 36 12 10
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
16.03.2004
Ausschuss für Umwelt und Verkehr
11.05.2004
Bemerkungen:
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW
hier: Antrag des Herrn Guido Strohschneider u. a. auf
Offenbachstraße zur Pfarrer-Bodden-Straße vom 27.01.2004
Sperrung
der
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr befürwortet den Bürgerantrag und stimmt
der beantragten Sperrung der Offenbachstraße zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Bürgerantrag des Herrn Guido Strohschneider u. a. vom
27.01.2004 wird beantragt, die Offenbachstraße in Richtung Pfarrer-Bodden-Straße so zu
sperren, dass ein Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits unter Datum vom 21.11.1999 ein
gleichlautender Antrag des Ortsvorstehers Hans Schnäpp - Anlage 2 - gestellt wurde. In
der Beratung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 02.04.2000 zog Ortsvorsteher
Schnäpp jedoch aufgrund der anstehenden Ausbaumaßnahme des genannten
Straßenbereiches seinen Antrag zurück; beschlossen wurde seinerzeit zunächst eine
tempohemmende Schwelle am Ende der Bebauung zu installieren. Das Ergebnis der
Beratungen des Ausschusses für Umwelt und Verkehr der Stadt Bedburg vom 04. April
2000 ist als Anlage 4 beigefügt.
Der vollständigkeithalber weist die Verwaltung darauf hin, dass das Straßenverkehrsamt
des Rhein-Erft-Kreises bereits mit Verfügung vom 21.12.1999 eine verkehrliche
Anordnung zur Sperrung der Straße erteilt hat - Anlage 3 -.
Im Rahmen eines unter Datum vom 30.04.2004 stattgefundenen Vorort-Termins regte
Orstvorsteher Schnäpp - entgegen des ursprünglich vorgesehenen Standortes zur
Sperrung des Duchgangsverkehrs - an, die Sperrung am Ende der Offenbachstraße
vorzunehmen; eine entsprechende Skizze ist als Anlage 5 beigefügt. Das
Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises hat - sofern die vorhandene Beleuchtung als
ausreichend anzusehen ist - gegen diesen Standort keine Bedenken. Eine entsprechende
verbindliche Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises liegt der Verwaltung derzeit noch nicht
vor; sie wird rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag - in der durch den Ortsvorsteher konkretisierten
Form - stattzugeben und die Offenbachstraße in Richtung Süden mit zwei Blumenkübeln
und zwei feststehenden Pfosten (rot – weiß) zu sperren. An dem Abzweig Feldstraße ist
das Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) aufzustellen.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Naujock
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer