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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW hier: Antrag des Herrn Guido Strohschneider u. a. auf Sperrung der Offenbachstraße zur Pfarrer-Bodden-Straße vom 27.01.2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW
hier: Antrag des Herrn Guido Strohschneider u. a. auf Sperrung der Offenbachstraße zur Pfarrer-Bodden-Straße vom 27.01.2004) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW
hier: Antrag des Herrn Guido Strohschneider u. a. auf Sperrung der Offenbachstraße zur Pfarrer-Bodden-Straße vom 27.01.2004)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-277/2004 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 36 12 10 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 16.03.2004 Ausschuss für Umwelt und Verkehr 11.05.2004 Bemerkungen: Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW hier: Antrag des Herrn Guido Strohschneider u. a. auf Offenbachstraße zur Pfarrer-Bodden-Straße vom 27.01.2004 Sperrung der Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr befürwortet den Bürgerantrag und stimmt der beantragten Sperrung der Offenbachstraße zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Bürgerantrag des Herrn Guido Strohschneider u. a. vom 27.01.2004 wird beantragt, die Offenbachstraße in Richtung Pfarrer-Bodden-Straße so zu sperren, dass ein Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits unter Datum vom 21.11.1999 ein gleichlautender Antrag des Ortsvorstehers Hans Schnäpp - Anlage 2 - gestellt wurde. In der Beratung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 02.04.2000 zog Ortsvorsteher Schnäpp jedoch aufgrund der anstehenden Ausbaumaßnahme des genannten Straßenbereiches seinen Antrag zurück; beschlossen wurde seinerzeit zunächst eine tempohemmende Schwelle am Ende der Bebauung zu installieren. Das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses für Umwelt und Verkehr der Stadt Bedburg vom 04. April 2000 ist als Anlage 4 beigefügt. Der vollständigkeithalber weist die Verwaltung darauf hin, dass das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises bereits mit Verfügung vom 21.12.1999 eine verkehrliche Anordnung zur Sperrung der Straße erteilt hat - Anlage 3 -. Im Rahmen eines unter Datum vom 30.04.2004 stattgefundenen Vorort-Termins regte Orstvorsteher Schnäpp - entgegen des ursprünglich vorgesehenen Standortes zur Sperrung des Duchgangsverkehrs - an, die Sperrung am Ende der Offenbachstraße vorzunehmen; eine entsprechende Skizze ist als Anlage 5 beigefügt. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises hat - sofern die vorhandene Beleuchtung als ausreichend anzusehen ist - gegen diesen Standort keine Bedenken. Eine entsprechende verbindliche Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises liegt der Verwaltung derzeit noch nicht vor; sie wird rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag - in der durch den Ortsvorsteher konkretisierten Form - stattzugeben und die Offenbachstraße in Richtung Süden mit zwei Blumenkübeln und zwei feststehenden Pfosten (rot – weiß) zu sperren. An dem Abzweig Feldstraße ist das Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) aufzustellen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer