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Beschlussvorlage GB (Gebührensatzung Rettungsdienst)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Gebührensatzung Rettungsdienst) Beschlussvorlage GB (Gebührensatzung Rettungsdienst)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 294/2007 31.01.2007 Az.: 38/5 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 06.03.2007 Kreisausschuss 27.03.2007 Kreistag 25.04.2007 Gebührensatzung Rettungsdienst Sachbearbeiter/in: Hr. Crespin Tel.: 210 Abt.: 38 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung 2007 des Rettungsdienstes des Kreises Euskirchen. Begründung: Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden rettungsdienstlichen Bedarfsplanes. Der Rettungsbedarfsplan 2007 beinhaltet kostenbildende Merkmale, die eine Änderung der Gebührensatzung einschließlich der Gebührentarife des Kreises Euskirchen für das Rettungswesen vom 18.12.2001 erfordert. Unabhängig davon sind die Gebührentarife aufgrund der seit 2001 gestiegenen Kosten und insbesondere durch die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes mit Wirkung zum 01.01.2007 anzupassen. Der Entwurf der Gebührensatzung wurde einschließlich beurteilungsfähiger Unterlagen den Kostenträgern (Krankenkassen/gewerbliche Berufsgenossenschaften) mit Datum 04.01.2007 zugeleitet und am 08.02.2007 in Euskirchen besprochen. Den Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen der Kostenträger wurde grundsätzlich Rechnung getragen. Die diesbezüglich überarbeitete Gebührenbedarfsberechnung und Gebührensatzung wurden den Kostenträgern am 26.02.2007 zugestellt. Das gesetzlich anzustrebende Einvernehmen wird zur Zeit mit den Kostenträgern verhandelt. Es wird erwartet, dass hinsichtlich der in der Gebührenbedarfsberechnung ausgewiesenen Kosten der „Internen Leistungsverrechnung“ bis zur Kreistagssitzung ein Einvernehmen erreicht wird. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)