Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 294/2007
31.01.2007
Az.: 38/5
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
06.03.2007
Kreisausschuss
27.03.2007
Kreistag
25.04.2007
Gebührensatzung Rettungsdienst
Sachbearbeiter/in: Hr. Crespin
Tel.: 210
Abt.: 38
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung 2007 des Rettungsdienstes des Kreises Euskirchen.
Begründung:
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils
geltenden rettungsdienstlichen Bedarfsplanes.
Der Rettungsbedarfsplan 2007 beinhaltet kostenbildende Merkmale, die eine Änderung der
Gebührensatzung einschließlich der Gebührentarife des Kreises Euskirchen für das Rettungswesen
vom 18.12.2001 erfordert. Unabhängig davon sind die Gebührentarife aufgrund der seit 2001
gestiegenen Kosten und insbesondere durch die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes mit Wirkung
zum 01.01.2007 anzupassen.
Der Entwurf der Gebührensatzung wurde einschließlich beurteilungsfähiger Unterlagen den
Kostenträgern (Krankenkassen/gewerbliche Berufsgenossenschaften) mit Datum 04.01.2007
zugeleitet und am 08.02.2007 in Euskirchen besprochen. Den Änderungs- und
Ergänzungsvorschlägen der Kostenträger wurde grundsätzlich Rechnung getragen. Die
diesbezüglich überarbeitete Gebührenbedarfsberechnung und Gebührensatzung wurden den
Kostenträgern am 26.02.2007 zugestellt.
Das gesetzlich anzustrebende Einvernehmen wird zur Zeit mit den Kostenträgern verhandelt. Es wird
erwartet, dass hinsichtlich der in der Gebührenbedarfsberechnung ausgewiesenen Kosten der
„Internen Leistungsverrechnung“ bis zur Kreistagssitzung ein Einvernehmen erreicht wird.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)