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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-497/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 07.12.2005 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen. Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Kosten für das Obdach: Grundmiete Vorauszahlung für Betriebskosten Vorauszahlung für Wasser/ Kanalbenutzung gerechnet aufs Jahr bauliche Unterhaltung gem. § 28 der VO II. BV 1.660,40 € 457,50 € 172,50 € 2.290,40 € x 12 582 m² x 11,50 € 27.484,80 € 6.693,00 € 4.560,00 € 1.900,00 € 6.460,00 € 6,460,00 € Verwaltungskosten : Fachbereich II Fachbereich III Gesamtkosten Bei einer Gesamtwohnfläche von 582 m² der Obdachlosenunterkunft ergibt sich folgende Gebührenberechnung: 40.637,80 € 40.637,80 € : 582 m² 69,82 €/ m² 69,82 €/ m² : 12 5,82 € m²/ Monat Die Gebühr für das Jahr 2006 erhöht sich somit - von derzeit 5,60 € - auf 5,82 € je qm und Monat. Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr auf 5,82 € je m² und Monat wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung erreicht. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 50181 Bedburg, den 29. November 2005 ----------------------------------Stroben Abteilungsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Seite: 4