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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 87/2002
27.08.2002
Datum:
Az.: 66.3/867/Da
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
16.09.2002
Kreisausschuss
18.09.2002
Zentrale Mülldeponie Mechernich
hier: Zusammenarbeit mit dem Institut für Geotechnik und Markscheidewesen der Universität
Clausthal zur Untersuchung und Entwicklung von Oberflächenabdeckungen/-abdichtungen für die
Mülldeponie Mechernich
Sachbearbeiter/in: Dany
Tel.: 235
Abt.: 66.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
X Es entstehen Folgekosten – siehe Begründung in Vorlage
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.: 17230 51001
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt, die in der Projektskizze gem. V 501 vom 12.02.02 mit der
Universität Clausthal begonnene Zusammenarbeit fortzuführen und die erforderlichen Grundlagen
zur Gestaltung eines Oberflächenabdichtungs-/-abdeckungssystems für die Zentrale Mülldeponie
Mechernich, alternativ zur Regelabdichtung der TA- Siedlungsabfall, vom Institut für Geotechnik
und Markscheidewesen der Technischen Universität Clausthal erarbeiten und wissenschaftlich
begleiten zu lassen.
Seite - 2 Begründung:
Um den dauerhaften Schutz des Bodens und des Grundwassers sicherzustellen, dürfen Deponien
in Zukunft grundsätzlich nur noch errichtet und betrieben werden, soweit die in der
Deponieverordnung in Verbindung mit der Ablagerungsverordnung und der TA Abfall/Siedlungsabfall vorgegebenen Kriterien erfüllt sind.
Für die zur Zeit überwiegend betriebenen sogenannten Hausmülldeponien, zu denen auch die
Zentrale Mülldeponie Mechernich zu rechnen ist, bedeutet dies das Aus.
Entsprechend den in den o. a. Verordnungen formulierten Übergangsbestimmungen und der
vorliegenden Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde ist daher die Ablagerung von
Abfällen auf der ZMM zum 31.05.05 einzustellen, die Deponie stillzulegen und die nach TA –
Siedlungsabfall vorgegebenen Schutzmaßnahmen unverzüglich in Angriff zu nehmen.
Zu diesen Schutzmaßnahmen gehört auch zwingend die Aufbringung einer qualifizierten
Oberflächenabdichtung einschließlich einer Rekultivierungsschicht, wobei ausschließlich für
Deponien und fertiggestellte Deponieabschnitte, die wie die ZMM unter den Begriff „Altdeponien“
fallen, die zuständige Behörde – wenn noch mit großen Setzungen gerechnet werden muss – bis
zum Abklingen der Hauptsetzungen eine temporäre Abdeckung zulassen kann.
Diese temporäre Abdeckung soll die Sickerwasserneubildung minimieren und die Gasmigration
verhindern.
Unmittelbar nach Abklingen der Hauptsetzung ist aber die endgültige Oberflächenabdichtung
herzustellen.
Oberflächenabdichtungssystem (Auszug aus der Deponieverordnung)
Um Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die von der Deponie ausgehen können, zu
verhindern, ist in der Stilllegungsphase der Deponie oder eines Deponieabschnittes ein
Oberflächenabdichtungssystem nach Tabelle 2 oder aus gleichwertigen Systemkomponenten oder
durch eine gleichwertige Kombination von Systemkomponenten zu errichten.
Tabelle 2
Regelaufbau des Oberflächenabdichtungssystems
Nr.
1
System-Komponente
Ausgleichsschicht
1)
DK 0
DK I
DK II
DK III
nicht
erforderlich
d≥0,5 m
d≥0,5 m
d≥0,5 m
2
Gasdränschicht 1)
nicht
erforderlich
3
Mineralische Abdichtung
nicht
erforderlich
d≥0,50 m
k≤5*10-9
m/s
d≥0,50 m
k≤5*10-9
m/s
d≥0,50 m
k≤5*10-10
m/s
4
Kunststoffdichtungsbahn
nicht
erforderlich
nicht
erforderlich
d≥2,5 mm
d≥2,5 mm
5
Schutzlage
nicht
erforderlich
nicht
erforderlich
erforderlich
erforderlich
2) 3)
nicht
ggf.
erforderlich erforderlich
ggf.
erforderlich
Seite - 3 -
1)
2)
3)
4)
6
Entwässerungsschicht 4)
nicht
erforderlich
7
Rekultivierungsschicht,
d≥1 m
erforderlich
erforderlich erforderlich
erforderlich
8
Bewuchs
erforderlich
erforderlich erforderlich
erforderlich
d≥0,3 m
k≥1*10-3
m/s
d≥0,3 m
k≥1*10-3
m/s
d≥0,3 m
k≥1*10-3 m/s
Die zuständige Behörde kann Abweichungen von den Vorgaben der Nummer 9.4.1.4 Buchstabe a der TA Abfall
und der Nummer 10.4.1.4 Buchstabe a der TA Siedlungsabfall zulassen, wenn die Funktionsfähigkeit der Schichten
nicht beeinträchtigt wird.
Der Durchlässigkeitsbeiwert k ist bei i =30 (Laborwert) einzuhalten. Materialzusammensetzung und Einbautechnik
sind so zu wählen, dass die Gefahr einer Trockenrissbildung minimiert wird.
Die zuständige Behörde kann Abweichungen vom Kalkgehalt von den Vorgaben der Nummer 1.1 Buchstabe c des
Anhangs E der TA Abfall zulassen, wenn die Funktionsfähigkeit der Dichtung nicht beeinträchtigt wird.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Deponiebetreibers Abweichungen von Schichtstärke und
Durchlässigkeitsbeiwert der Entwässerungsschicht zulassen, wenn nachgewiesen wird, dass die hydraulische
Leistungsfähigkeit der Entwässerungsschicht und die Standsicherheit der Rekultivierungsschicht langfristig
gewährleistet ist.
Bei Deponien, deren Ablagerungsphase vor dem 15. Juli 2005 beendet wird, kann nach der
Deponieverordnung nunmehr die zuständige Behörde Ausnahmen von den vor dargelegten
Regelungen zulassen, wenn der Deponiebetreiber im Einzelfall den Nachweis erbringt, dass durch
andere geeignete Maßnahmen das Wohl der Allgemeinheit, gemessen an den mit den
Anforderungen dieser Verordnung und denen der Abfallablagerungsverordnung zu erreichenden
Zielen eines dauerhaften Schutzes der Umwelt, insbesondere des Grundwassers, nicht
beeinträchtigt wird.
An den o. dargelegten zeitlichen Abfolgen ändert sich jedoch nichts.
Hierbei sollte aber seitens des Betreibers darauf geachtet werden, dass durch die passiven
Schutzmaßnahmen die Nachsorgezeiträume für diese Altdeponien nicht eine quasi unendliche
Dauer bekommen.
Unter der Prämisse, keine Abstriche beim Umweltschutz machen zu wollen, ist es daher dringend
erforderlich, ein Konzept im Umgang mit der Altdeponie „Zentrale Mülldeponie Mechernich“ zu
entwickeln, an dem sich die erforderlichen Maßnahmen orientieren können.
Hierzu sollen Regelungen getroffen werden, die ökologisch sinnvoll, praktikabel, bezahlbar und
umsetzbar sind wobei angestrebt werden soll, die Deponie sich möglichst in einem
überschaubaren Rahmen von 35 bis 50 Jahren selbst überlassen zu können.
Unter Berücksichtigung der hierzu notwendigen Untersuchungen, zu erbringenden Nachweise und
Planungen sieht die Fachabteilung Handlungsbedarf.
Unter diesen Gesichtspunkten stehen auch die bereits erteilten Aufträge der Fachabteilung an die
Fa. GeTec Ingenieurgesellschaft für Informations- und Planungstechnologie mbH Aachen und das
Institut für Geotechnik und Markscheidewesen der Technischen Universität Clausthal-Zellerfeld
Während sich der Auftrag an die Fa. GeTec mit dem langfristigen Verformungsverhalten des
Deponiekörpers beschäftigt, zielt der Auftrag an die Universität Clausthal auf die Entwicklung und
Untersuchung der Wirksamkeit und Beständigkeit TASI alternativer Oberflächenabdichtungs- /abdeckungssysteme für die ZMM ab.
Bezüglich weitergehender Informationen wird auf V 412 vom 13.08.01 und V 501 vom 12.02.02
verwiesen.
Seite - 4 -
Hierbei war auch beabsichtigt, sich mit einer von der Universität Clausthal zu erstellenden
Projektskizze am vorgesehenen Bewerbungsverfahren zur Erarbeitung von Beispiellösungen für
die nachhaltig wirksame Stilllegung und den geordneten Abschluss von Altdeponien im Programm
der Bundesregierung „Forschung für den Umweltschutz“ zu beteiligen um ggfls. Bundesmittel zu
erhalten.
Wie das für die beabsichtigte Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) zuständige Forschungszentrum Jülich jedoch dem Kreis auf Anfrage mit
Schreiben vom 02.07.02 mitgeteilt hat, ist das Vorhaben wegen fehlender Haushaltsmittel unter
dem Gesichtpunkt des Haushaltsvollzugs 2002 und des Finanzrahmens für 2003/04 vorerst nicht
umzusetzen.
Bei dieser Entwicklung und den vor dargelegten Erfordernissen im Hinblick auf die Umsetzung der
Vorgaben der Deponie- und Ablagerungsverordnung ist der Kreis gut beraten, die mit der
Universität Clausthal begonnenen Maßnahmen unabhängig hiervon - auch unter Beachtung der
Zeitschiene - fortzuentwickeln.
Daher sollten in Zusammenarbeit mit der Universität Clausthal auf der Basis der z. Z. in Arbeit
befindlichen Projektskizze auch die weiteren Grundlagen für das letztendlich für die Deponie
Mechernich zu entwickelnde optimale Oberflächenabdichtungs-/abdeckungssystem erarbeitet,
sowie die hierzu erforderlichen Nachweise im Hinblick auf die zu beachtenden
Genehmigungserfordernisse geführt und wissenschaftlich begleitet werden.
Insoweit wird die in Arbeit befindliche Projektskizze nunmehr in Abstimmung mit der Fachabteilung
auf diese Aufgabenstellung ausgerichtet und von den nicht mehr benötigten Antragsformalien für
das auf unbestimmte Zeit zurückgestellte BMBF- Vorhaben entfrachtet.
Die ins Auge gefasste weitere Vorgehensweise ist zweigeteilt und umfasst, soweit noch nicht im
Rahmen der Projektskizze erarbeitet, in
Teil I Konzeption von geeigneten Abdichtungs-/Abdeckungssystemen
Einbeziehung der Rekultivierungsschicht.
unter
ggfls.
1. Grundlagenermittlung
2. Aufbereiten der Unterlagen (Bedarfsposition)
3. Zeitbezogene Analyse der Daten
4. Szenarienstudie des künftigen Deponieverhaltens
5. Anforderungen an eine standortgerechte Oberflächenabdichtung
6. Komponentenbeurteilung
7. Gesamtabdeckungssysteme
8. Auswahl des/der geeigneten Systems/Systeme mit dem Auftraggeber
Vorstellung und Abstimmung mit den Aufsichts-/Genehmigungsbehörden.
Teil II Nachweis
der
Tauglichkeit
und
Gleichwertigkeit
/Abdeckungssystem(e) in Feldversuchen.
des/der
1. Planung des Gesamtaufbaus der Versuchsfelder und der Meßstation mit
allen erforderlichen Meßwerterfassungssystemen
2. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Versuchsfelder
3. Geotechnische Überwachung des Baus der Versuchsfelder
Abdichtungs-
Seite - 5 4. Meßtechnische Überwachung und Auswertung der Versuchsfelder
5. Erstellung von Zwischen- und Abschlußberichten über die Versuchsfelder.
Für die Aufgabenerledigung für Teil I werden 6 Monate veranschlagt;
Für Teil II ist ein Zeitrahmen von 2 bis 3 Jahren einzuplanen.
Die Kosten für Teil I und II werden mit ca. 140.000,00 € veranschlagt. Die Beauftragung von Teil II
(ca. 70.000 €) erfolgt nach Fertigstellung von Teil I und Abstimmung des
Gesamtabdeckungssystems mit den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.
Da die Entscheidung sowohl über den Aufbau als auch die Anzahl der anzulegenden
Versuchsfelder erst nach Vorliegen der Ausarbeitungen zu Teil I und Abstimmung mit den
Aufsichts- und Genehmigungsbehörden herbeigeführt werden kann, sind die hiermit in
Zusammenhang stehenden Kosten derzeit noch nicht zu beziffern.
Hierüber wird zu gegebener Zeit gesondert zu Entscheiden sein.
Bei dieser Sachlage ist aber auch noch darauf hinzuweisen, dass es bedingt durch die sich
abzeichnenden globalen Wetterveränderungen mit der Häufung von
starken und lang
andauernden Niederschlagsereignissen, wie in 2002 zu beobachten, zu weit über dem
langjährigen Mittel liegenden Sickerwasserneubildungsraten in der Größenordnung von bis zu
25% des Jahresniederschlags mit verstärkter Auslaugungsintensität kommen kann, so dass - wie
aktuell eingetreten – nicht nur die Zwischenspeicherkapazitäten auf der Deponie auf Dauer nicht
mehr ausreichen sondern auch die Kläranlagenkapazität mit der Abarbeitung des
Zwischengespeicherten Müllsickerwassers überfordert ist und eine Teilfremdentsorgung
erforderlich wird.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die V 44 vom 04.07.02 verwiesen.
Unter diesen Gesichtspunkten ist nicht auszuschließen, dass schon in naher Zukunft im Vorgriff
auf
die
o.a.
Maßnahmen
u.a.
Müllsickerwasserneubildungsraten
minimierende
Abdeckungsmaßnahmen auch unter wirtschaftlichen Aspekten – zumindest in Teilbereichen der
bereits verfüllten Betriebsabschnitte – erforderlich werden, um die Entsorgungssicherheit
gewährleisten zu können.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)