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Beschlussvorlage GB (Zentrale Mülldeponie Mechernich hier: Zusammenarbeit mit dem Institut für Geotechnik und Markscheidewesen der Universität Clausthal zur Untersuchung und Entwicklung von Oberflächenabdeckungen/-abdichtungen für die Mülldeponie Mechernich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Zentrale Mülldeponie Mechernich
hier: Zusammenarbeit mit dem Institut für Geotechnik und Markscheidewesen der Universität Clausthal zur Untersuchung und Entwicklung von Oberflächenabdeckungen/-abdichtungen für die Mülldeponie Mechernich) Beschlussvorlage GB (Zentrale Mülldeponie Mechernich
hier: Zusammenarbeit mit dem Institut für Geotechnik und Markscheidewesen der Universität Clausthal zur Untersuchung und Entwicklung von Oberflächenabdeckungen/-abdichtungen für die Mülldeponie Mechernich) Beschlussvorlage GB (Zentrale Mülldeponie Mechernich
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hier: Zusammenarbeit mit dem Institut für Geotechnik und Markscheidewesen der Universität Clausthal zur Untersuchung und Entwicklung von Oberflächenabdeckungen/-abdichtungen für die Mülldeponie Mechernich)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 87/2002 27.08.2002 Datum: Az.: 66.3/867/Da X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 16.09.2002 Kreisausschuss 18.09.2002 Zentrale Mülldeponie Mechernich hier: Zusammenarbeit mit dem Institut für Geotechnik und Markscheidewesen der Universität Clausthal zur Untersuchung und Entwicklung von Oberflächenabdeckungen/-abdichtungen für die Mülldeponie Mechernich Sachbearbeiter/in: Dany Tel.: 235 Abt.: 66.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite X Es entstehen Folgekosten – siehe Begründung in Vorlage X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: 17230 51001 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt, die in der Projektskizze gem. V 501 vom 12.02.02 mit der Universität Clausthal begonnene Zusammenarbeit fortzuführen und die erforderlichen Grundlagen zur Gestaltung eines Oberflächenabdichtungs-/-abdeckungssystems für die Zentrale Mülldeponie Mechernich, alternativ zur Regelabdichtung der TA- Siedlungsabfall, vom Institut für Geotechnik und Markscheidewesen der Technischen Universität Clausthal erarbeiten und wissenschaftlich begleiten zu lassen. Seite - 2 Begründung: Um den dauerhaften Schutz des Bodens und des Grundwassers sicherzustellen, dürfen Deponien in Zukunft grundsätzlich nur noch errichtet und betrieben werden, soweit die in der Deponieverordnung in Verbindung mit der Ablagerungsverordnung und der TA Abfall/Siedlungsabfall vorgegebenen Kriterien erfüllt sind. Für die zur Zeit überwiegend betriebenen sogenannten Hausmülldeponien, zu denen auch die Zentrale Mülldeponie Mechernich zu rechnen ist, bedeutet dies das Aus. Entsprechend den in den o. a. Verordnungen formulierten Übergangsbestimmungen und der vorliegenden Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde ist daher die Ablagerung von Abfällen auf der ZMM zum 31.05.05 einzustellen, die Deponie stillzulegen und die nach TA – Siedlungsabfall vorgegebenen Schutzmaßnahmen unverzüglich in Angriff zu nehmen. Zu diesen Schutzmaßnahmen gehört auch zwingend die Aufbringung einer qualifizierten Oberflächenabdichtung einschließlich einer Rekultivierungsschicht, wobei ausschließlich für Deponien und fertiggestellte Deponieabschnitte, die wie die ZMM unter den Begriff „Altdeponien“ fallen, die zuständige Behörde – wenn noch mit großen Setzungen gerechnet werden muss – bis zum Abklingen der Hauptsetzungen eine temporäre Abdeckung zulassen kann. Diese temporäre Abdeckung soll die Sickerwasserneubildung minimieren und die Gasmigration verhindern. Unmittelbar nach Abklingen der Hauptsetzung ist aber die endgültige Oberflächenabdichtung herzustellen. Oberflächenabdichtungssystem (Auszug aus der Deponieverordnung) Um Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die von der Deponie ausgehen können, zu verhindern, ist in der Stilllegungsphase der Deponie oder eines Deponieabschnittes ein Oberflächenabdichtungssystem nach Tabelle 2 oder aus gleichwertigen Systemkomponenten oder durch eine gleichwertige Kombination von Systemkomponenten zu errichten. Tabelle 2 Regelaufbau des Oberflächenabdichtungssystems Nr. 1 System-Komponente Ausgleichsschicht 1) DK 0 DK I DK II DK III nicht erforderlich d≥0,5 m d≥0,5 m d≥0,5 m 2 Gasdränschicht 1) nicht erforderlich 3 Mineralische Abdichtung nicht erforderlich d≥0,50 m k≤5*10-9 m/s d≥0,50 m k≤5*10-9 m/s d≥0,50 m k≤5*10-10 m/s 4 Kunststoffdichtungsbahn nicht erforderlich nicht erforderlich d≥2,5 mm d≥2,5 mm 5 Schutzlage nicht erforderlich nicht erforderlich erforderlich erforderlich 2) 3) nicht ggf. erforderlich erforderlich ggf. erforderlich Seite - 3 - 1) 2) 3) 4) 6 Entwässerungsschicht 4) nicht erforderlich 7 Rekultivierungsschicht, d≥1 m erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich 8 Bewuchs erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich d≥0,3 m k≥1*10-3 m/s d≥0,3 m k≥1*10-3 m/s d≥0,3 m k≥1*10-3 m/s Die zuständige Behörde kann Abweichungen von den Vorgaben der Nummer 9.4.1.4 Buchstabe a der TA Abfall und der Nummer 10.4.1.4 Buchstabe a der TA Siedlungsabfall zulassen, wenn die Funktionsfähigkeit der Schichten nicht beeinträchtigt wird. Der Durchlässigkeitsbeiwert k ist bei i =30 (Laborwert) einzuhalten. Materialzusammensetzung und Einbautechnik sind so zu wählen, dass die Gefahr einer Trockenrissbildung minimiert wird. Die zuständige Behörde kann Abweichungen vom Kalkgehalt von den Vorgaben der Nummer 1.1 Buchstabe c des Anhangs E der TA Abfall zulassen, wenn die Funktionsfähigkeit der Dichtung nicht beeinträchtigt wird. Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Deponiebetreibers Abweichungen von Schichtstärke und Durchlässigkeitsbeiwert der Entwässerungsschicht zulassen, wenn nachgewiesen wird, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungsschicht und die Standsicherheit der Rekultivierungsschicht langfristig gewährleistet ist. Bei Deponien, deren Ablagerungsphase vor dem 15. Juli 2005 beendet wird, kann nach der Deponieverordnung nunmehr die zuständige Behörde Ausnahmen von den vor dargelegten Regelungen zulassen, wenn der Deponiebetreiber im Einzelfall den Nachweis erbringt, dass durch andere geeignete Maßnahmen das Wohl der Allgemeinheit, gemessen an den mit den Anforderungen dieser Verordnung und denen der Abfallablagerungsverordnung zu erreichenden Zielen eines dauerhaften Schutzes der Umwelt, insbesondere des Grundwassers, nicht beeinträchtigt wird. An den o. dargelegten zeitlichen Abfolgen ändert sich jedoch nichts. Hierbei sollte aber seitens des Betreibers darauf geachtet werden, dass durch die passiven Schutzmaßnahmen die Nachsorgezeiträume für diese Altdeponien nicht eine quasi unendliche Dauer bekommen. Unter der Prämisse, keine Abstriche beim Umweltschutz machen zu wollen, ist es daher dringend erforderlich, ein Konzept im Umgang mit der Altdeponie „Zentrale Mülldeponie Mechernich“ zu entwickeln, an dem sich die erforderlichen Maßnahmen orientieren können. Hierzu sollen Regelungen getroffen werden, die ökologisch sinnvoll, praktikabel, bezahlbar und umsetzbar sind wobei angestrebt werden soll, die Deponie sich möglichst in einem überschaubaren Rahmen von 35 bis 50 Jahren selbst überlassen zu können. Unter Berücksichtigung der hierzu notwendigen Untersuchungen, zu erbringenden Nachweise und Planungen sieht die Fachabteilung Handlungsbedarf. Unter diesen Gesichtspunkten stehen auch die bereits erteilten Aufträge der Fachabteilung an die Fa. GeTec Ingenieurgesellschaft für Informations- und Planungstechnologie mbH Aachen und das Institut für Geotechnik und Markscheidewesen der Technischen Universität Clausthal-Zellerfeld Während sich der Auftrag an die Fa. GeTec mit dem langfristigen Verformungsverhalten des Deponiekörpers beschäftigt, zielt der Auftrag an die Universität Clausthal auf die Entwicklung und Untersuchung der Wirksamkeit und Beständigkeit TASI alternativer Oberflächenabdichtungs- /abdeckungssysteme für die ZMM ab. Bezüglich weitergehender Informationen wird auf V 412 vom 13.08.01 und V 501 vom 12.02.02 verwiesen. Seite - 4 - Hierbei war auch beabsichtigt, sich mit einer von der Universität Clausthal zu erstellenden Projektskizze am vorgesehenen Bewerbungsverfahren zur Erarbeitung von Beispiellösungen für die nachhaltig wirksame Stilllegung und den geordneten Abschluss von Altdeponien im Programm der Bundesregierung „Forschung für den Umweltschutz“ zu beteiligen um ggfls. Bundesmittel zu erhalten. Wie das für die beabsichtigte Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zuständige Forschungszentrum Jülich jedoch dem Kreis auf Anfrage mit Schreiben vom 02.07.02 mitgeteilt hat, ist das Vorhaben wegen fehlender Haushaltsmittel unter dem Gesichtpunkt des Haushaltsvollzugs 2002 und des Finanzrahmens für 2003/04 vorerst nicht umzusetzen. Bei dieser Entwicklung und den vor dargelegten Erfordernissen im Hinblick auf die Umsetzung der Vorgaben der Deponie- und Ablagerungsverordnung ist der Kreis gut beraten, die mit der Universität Clausthal begonnenen Maßnahmen unabhängig hiervon - auch unter Beachtung der Zeitschiene - fortzuentwickeln. Daher sollten in Zusammenarbeit mit der Universität Clausthal auf der Basis der z. Z. in Arbeit befindlichen Projektskizze auch die weiteren Grundlagen für das letztendlich für die Deponie Mechernich zu entwickelnde optimale Oberflächenabdichtungs-/abdeckungssystem erarbeitet, sowie die hierzu erforderlichen Nachweise im Hinblick auf die zu beachtenden Genehmigungserfordernisse geführt und wissenschaftlich begleitet werden. Insoweit wird die in Arbeit befindliche Projektskizze nunmehr in Abstimmung mit der Fachabteilung auf diese Aufgabenstellung ausgerichtet und von den nicht mehr benötigten Antragsformalien für das auf unbestimmte Zeit zurückgestellte BMBF- Vorhaben entfrachtet. Die ins Auge gefasste weitere Vorgehensweise ist zweigeteilt und umfasst, soweit noch nicht im Rahmen der Projektskizze erarbeitet, in Teil I Konzeption von geeigneten Abdichtungs-/Abdeckungssystemen Einbeziehung der Rekultivierungsschicht. unter ggfls. 1. Grundlagenermittlung 2. Aufbereiten der Unterlagen (Bedarfsposition) 3. Zeitbezogene Analyse der Daten 4. Szenarienstudie des künftigen Deponieverhaltens 5. Anforderungen an eine standortgerechte Oberflächenabdichtung 6. Komponentenbeurteilung 7. Gesamtabdeckungssysteme 8. Auswahl des/der geeigneten Systems/Systeme mit dem Auftraggeber Vorstellung und Abstimmung mit den Aufsichts-/Genehmigungsbehörden. Teil II Nachweis der Tauglichkeit und Gleichwertigkeit /Abdeckungssystem(e) in Feldversuchen. des/der 1. Planung des Gesamtaufbaus der Versuchsfelder und der Meßstation mit allen erforderlichen Meßwerterfassungssystemen 2. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Versuchsfelder 3. Geotechnische Überwachung des Baus der Versuchsfelder Abdichtungs- Seite - 5 4. Meßtechnische Überwachung und Auswertung der Versuchsfelder 5. Erstellung von Zwischen- und Abschlußberichten über die Versuchsfelder. Für die Aufgabenerledigung für Teil I werden 6 Monate veranschlagt; Für Teil II ist ein Zeitrahmen von 2 bis 3 Jahren einzuplanen. Die Kosten für Teil I und II werden mit ca. 140.000,00 € veranschlagt. Die Beauftragung von Teil II (ca. 70.000 €) erfolgt nach Fertigstellung von Teil I und Abstimmung des Gesamtabdeckungssystems mit den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden. Da die Entscheidung sowohl über den Aufbau als auch die Anzahl der anzulegenden Versuchsfelder erst nach Vorliegen der Ausarbeitungen zu Teil I und Abstimmung mit den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden herbeigeführt werden kann, sind die hiermit in Zusammenhang stehenden Kosten derzeit noch nicht zu beziffern. Hierüber wird zu gegebener Zeit gesondert zu Entscheiden sein. Bei dieser Sachlage ist aber auch noch darauf hinzuweisen, dass es bedingt durch die sich abzeichnenden globalen Wetterveränderungen mit der Häufung von starken und lang andauernden Niederschlagsereignissen, wie in 2002 zu beobachten, zu weit über dem langjährigen Mittel liegenden Sickerwasserneubildungsraten in der Größenordnung von bis zu 25% des Jahresniederschlags mit verstärkter Auslaugungsintensität kommen kann, so dass - wie aktuell eingetreten – nicht nur die Zwischenspeicherkapazitäten auf der Deponie auf Dauer nicht mehr ausreichen sondern auch die Kläranlagenkapazität mit der Abarbeitung des Zwischengespeicherten Müllsickerwassers überfordert ist und eine Teilfremdentsorgung erforderlich wird. In diesem Zusammenhang wird auch auf die V 44 vom 04.07.02 verwiesen. Unter diesen Gesichtspunkten ist nicht auszuschließen, dass schon in naher Zukunft im Vorgriff auf die o.a. Maßnahmen u.a. Müllsickerwasserneubildungsraten minimierende Abdeckungsmaßnahmen auch unter wirtschaftlichen Aspekten – zumindest in Teilbereichen der bereits verfüllten Betriebsabschnitte – erforderlich werden, um die Entsorgungssicherheit gewährleisten zu können. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)