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Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-283/2004 Sitzungsteil Fachbereich II Az.: 50 15 50 / 51 15 51 / 51 12 52 Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Jugend und Soziales Bemerkungen: 29.04.2004 Betreff: Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002 a) b) c) d) e) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Durchführung von Ferienspielen Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege Disco-Bus Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: zu a – d) Der Ausschuss für Jugend und Soziales nimmt die Verteilung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse - Zuschüsse gemäß der Ziffern 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 der Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - zur Kenntnis. zu e) Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, den aufgeführten Organisationen folgende Zuschüsse gem. Ziffer 3.5 der o. a. Richtlinie zu gewähren: Caritasverband für den Erftkreis e.V. für Familienpflege/ psychosoziale Begleitung Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bedburg max. 2.000,00 € 600,00 € (Fortsetzung Seite 2) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Die Anträge auf Bezuschussung gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinie der antragstellenden Organisationen - Caritasverband für den Erftkreis e.V. für die katholischen Kirchengemeinden (Beratungsstelle), Arbeiterwohlfahrt, Ortsverband Kaster/ Königshoven e.V. und Ortsverband Rath - sind wegen Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen abzulehnen; in den abzulehnenden Anträgen werden Pauschalen gemäß Ziff. 3.3 der Förderrichtlinie gewährt. Diese sind entsprechend unter Buchst. c) mit aufgeführt. Begründung: Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beschlossen, welche in diesem Kalenderjahr wiederholt ihre Anwendung finden. Die Richtlinien wurden allen - in den letzten Jahren antragstellenden - Vereinen und Organisationen zugesandt; sie sind dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziffer 3.1. Im Haushaltsplan der Stadt Bedburg für das Jahr 2004 ist bei Haushaltsstelle 1.4600.7181 ein Betrag in Höhe von 2.000 € - Mittel einschließlich Disco-Bus - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2004 - eingegangenen Anträgen von neun Vereinen/ Organisationen - aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge - ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Andalusische Gemeinschaft NRW e.V. Ev. Jugend Kirchherten Jugendbetreuung Spanierzentrum – Spanischer Elternverein Junge Union Kath. Jugend Bedburg Kath. Jugend Kirch-/Grottenherten Kath. Jugend Kirchtroisdorf Kath. Jugend Lipp Kath. Jugend Rath Förderung 2003 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € Geplanter Zuschuss 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 1.125,00 € Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine, die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem Jahr keinen Antrag stellten: STADT BEDBURG 10. 11. Seite: 3 Sitzungsvorlage Kath. Jugend Kaster Kath. Jugend Königshoven Förderung in 2003 125,00 € 125,00 € b) Durchführung von Ferienspielen Gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die Durchführung von Ferienspielen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 €. Für 2004 steht bei Haushaltsstelle 1.4600.7181 ein Betrag in Höhe von 2.700 € zur Verfügung. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2004 - sind zwei Anträge in der Verwaltung eingegangen. Hierbei handelt es sich um den Antrag des Caritasverbandes vom 03. März 2004 und der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Kaster/Königshoven e.V., vom 30.03.2004. Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Verfahrensweise im vergangen Jahr - vor, den Organisationen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst Abschläge auf Basis der noch vorzulegenden Kostenkalkulationen zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Ferienspiele. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem Caritasverband für das Jahr 2003 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde; keine Förderung hingegen erfolgte - wegen Nichtvorlage der gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien zwingend erforderlichen Daten - an die Arbeiterwohlfahrt. Nach der zuvor genannten Ziffer erhalten Vereine und Organisationen „für die Durchführung von Ferienspielen oder vergleichbare Veranstaltungen 3,00 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 1.500,00 € oder in Höhe der tatsächlich ansonsten nicht gedeckten Kosten“. Die Arbeiterwohlfahrt war jedoch - obwohl dieses Formerfordernis bekannt - nicht Willens bzw. `wegen organisatorisch nicht zumutbarem Aufwand´ nicht in der Lage, diese unerlässlichen Daten zu liefern. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass in dieser Thematik zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Arbeiterwohlfahrt geführt wurden. c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche - bzw. in Höhe von maximal 250 € - bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung -. Im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2004 ist bei Haushaltsstelle 1.4700.7180 ein Betrag in Höhe von 15.000 € sowie bei Haushaltsstelle 1.5400.7180 ein Betrag in Höhe von 2.500 €, insgesamt somit 17.500 € - Mittel einschließlich der Förderung gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2004 - eingegangenen Anträgen von 10 bzw. 16 Vereinen/ Organisationen - in alphabetischer Reihenfolge - ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: STADT BEDBURG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Behinderten-Freundeskreis der Stadt Bedburg Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen Ev. Kirchengemeinde Kirchherten Freizeitkreis Frohsinn Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. Seniorengemeinschaft Pütz VdK, Ortsverband Bedburg VdK, Ortsverband Kaster VdK, Ortsverband Pütz Verband der Heimkehrer, Ortsverband Bedburg Förderung 2003 Geplanter Zuschuss 125,00 € 125,00 € 125,00 € 250,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € max. 250,00 € 125,00 € max. 250,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 1.500,00 € nachrichtlich gem. Buchst. e) Förderung 2003 AWO, Ortsverband Kaster/Königshoven e.V. AWO, Ortsverband Pütz AWO, Ortsverband Rath Caritasverband für den Erftkreis e.V. - Familienpflege/ psychosoziale Begleitung Caritasverband für den Erftkreis e.V. für folgende Pfarrgemeinden zur Durchführung caritativer Altenarbeit sowie für die Beratungsstelle Bedburg 125,00 € 1.000,00 € 125,00 € 870,00 € geplanter Zuschuss 250,00 € 250,00 € 250,00 € 2.000,00 € 125,00 € 250,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 1.050,00 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 850,00 € 5.475,00 € a) Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord, Kirdorf/Blerichen b) Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp c) Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg d) Kath. Kirchengemeinde St. Lucia, Rath e) Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Kaster f) Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Königshoven g) Kath. Kirchengemeinde St. Matthias, Kirchtroisdorf h) Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, Kirchherten 16. Seite: 4 Sitzungsvorlage Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bedburg Aus Gründen der Übersichtlichkeit gibt die Verwaltung lediglich ergänzende Ausführungen bei Veränderungen gegenüber den Zuschussgewährungen im Vorjahr; vorliegend Seniorengemeinschaft Pütz. Diese führt ausweislich des nunmehr für 2004 eingereichten Antrages keine regelmäßige wöchentliche Veranstaltung `mehr´ durch; es kann daher lediglich eine Förderung nach Ziff. 3.3 b der Förderungsrichtlinie - bei einer jährlichen Veranstaltung 2,00 € je Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 250,00 € im Jahr erfolgen. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine, die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem Jahr keinen Antrag stellten: 17. 18. Bund der Vertriebenen, Ortsverband Bedburg Seniorenverein Lipp-Millendorf Förderung in 2003 125,00 € 125,00 € STADT BEDBURG 19. 20. Sitzungsvorlage Tschernobyl-Kinderhilfe Bedburg/Erft e.V. AWO, Ortsverband Bedburg Seite: 5 125,00 € 125,00 € d) Disco-Bus Die Stadt Bedburg fördert den Förderverein Disco-Bus Bedburg e. V. entsprechend der Ziffer 3.4 der o. a. Förderungsrichtlinien mit einem Zuschuss in Höhe von 2 € je Fahrt und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg - maximal 500 € pro Jahr -. Im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2004 ist bei Haushaltsstelle 1.4600.7181 ein Betrag in Höhe von 2.000 € - Mittel einschließlich Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit - veranschlagt. Der Förderverein Disco-Bus Bedburg e. V. hat für das Jahr 2004 keinen Antrag gem. Ziffer 3.4 der Förderungsrichtlinie gestellt. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass der Förderverein Disco-Bus Bedburg e. V. eine Bezuschussung für das Jahr 2003 zwar beantragt, nicht indes mit der Verwaltung abgerechnet hat; eine Zahlung ist daher nicht erfolgt. e) Sonstige Zuschüsse Gemäß Ziffer 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen höheren Zuschuss (als die „Pauschzuschüsse“) erhalten, wenn dies besonders begründet wird. In dem Antrag ist die beabsichtigte Maßnahme darzustellen; auch ist diesem eine detaillierte „Kostenrechnung“ beizufügen. Im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2004 ist bei den Haushaltsstellen 1.4700.7180 sowie 1.5400.7180 ein Betrag in Höhe von insgesamt 17.500 € - Mittel einschließlich Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Von nachfolgenden Vereinen und Organisationen, die auch in den vergangenen Jahren entsprechende - höhere - Zuschüsse erhalten haben, wurden rechtzeitige Anträge auf Bezuschussung gem. Ziffer 3.5 gestellt. Wie bereits unter Buchst. c) dieser Vorlage aufgeführt, gibt die Verwaltung lediglich ergänzende Ausführungen bei Veränderungen gegenüber den Zuschussgewährungen im Vorjahr; die entsprechenden Anträge sind in Anlage beigefügt. Arbeiterwohlfahrt, Ortsverband Kaster/Königshoven e.V. (Ziff. 11): Aufgrund der Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen kommt eine Förderung nach Ziff. 3.5 nicht in Betracht; die Verwaltung schlägt daher vor, dem Ortsverband Kaster/ Königshoven e.V. eine Bezuschussung nach Ziff. 3.3b - bei einer jährlichen Veranstaltung 2,00 € je Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 250,00 € im Jahr - zu gewähren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Arbeiterwohlfahrt, Ortsverband Pütz (Ziff. 12): Auch hier kommt eine Förderung nach Ziff. 3.5 der o. a. Richtlinie wegen Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen nicht in Betracht; entsprechend der zuvor getätigten Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss nach Ziff. 3.3b zu gewähren. Arbeiterwohlfahrt, Ortsverband Rath (Ziff. 13): Siehe Ausführungen zu Ziff. 11 und 12.; aufgrund der Ausführungen im Antrag `Durchführung von Ausflugsfahrten und gemütlichen Abenden´ kann lediglich eine Bezuschussung nach Ziff. 3.3b gewährt werden. Caritasverband für den Erftkreis e.V. (Ziff. 14): Der Antrag des Caritasverbandes ist differenziert zu betrachten; hinsichtlich der bislang gewährten Zuschüsse an den Caritasverband weist die Verwaltung darauf hin, dass dieser - zumindest bis 2002 - alleine für die Beratungsstelle Bedburg 5.300 € erhalten hat. Wie sich nunmehr im Rahmen der geänderten Förderungsrichtlinien im Rahmen des abgeschlossenen Zuschussverfahrens für das Jahr 2003 „herausstellte“, wurde der bis dahin für die Beratungsstelle Bedburg erhaltene „hohe“ Zuschuss unmittelbar und in voller Höhe an die katholischen Kirchengemeinden weitergeleitet; es handelte sich insofern um keinen originären Zuschuss an den Caritasverband. Im Ergebnis haben die katholischen Kirchengemeinden in der Vergangenheit offensichtlich eine Doppelförderung erhalten; um dies für die Zukunft auszuschließen, wurde die Beratungsstelle Bedburg gebeten, eine entsprechende „Abfrage“ bei den Kirchengemeinden durchzuführen. Das Ergebnis liegt der Verwaltung noch nicht abschließend vor; ggf. wird die Verwaltung im Ausschuss mündlich vortragen. Angemerkt wird, dass in 2003 aufgrund nicht „eindeutiger Antragsformulierung“ keine derartige Bezuschussung erfolgte. Aufgrund der geänderten Förderungsrichtlinien ab 2003 und des damit einhergehenden spezifizierten Antragsverfahrens wurde - entsprechend des Antrages - im letzten Jahr für die Familienpflege und die psychosoziale Begleitung vielmehr `lediglich´ ein Zuschuss in Höhe von 870 € gewährt. Nunmehr beantragt der Caritasverband neben dem „Zuschuss für die Beratungsstelle Bedburg“ für die Projekte Familienpflege und psycho-soziale Betreuung einen Zuschuss in Höhe von 2.000 €. Ausweislich des eingereichten Antrages belief sich das anteilige Defizit für die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen - Familienpflege - im Kalenderjahr 2003 für Bedburg auf rd. 1.450 €, für die pflegebezogene Beratungsleistung - psychosoziale Begleitung - auf rd. 3.450 €. Auch für das laufende Kalenderjahr kalkuliert der Caritasverband mit einem gleich hohen Defizit. Die Verwaltung schlägt daher vor, in 2004 einen Zuschuss für die Projekte Familienpflege und psycho-soziale Betreuung in Höhe von 2.000 € zu bewilligen; hinsichtlich des „Zuschusses für die Beratungsstelle Bedburg“ bleibt das Ergebnis der Abfrage abzuwarten. Katholische Kirchengemeinden/ Caritasverband für den Erftkreis e.V. / (Ziff. 15): Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter Ziff. 14 verwiesen; darüber hinaus weist die Verwaltung rein vorsorglich darauf hin, dass Anträge auf Zuschüsse gem. Ziffer 3.5 sonstige/ höhere Zuschüsse - solche nach Ziffer 3.3 - Pauschalen - ausschließen. Insofern muss ggf. die bisherige pauschale Förderung in den Fällen, in denen eine konkrete Begründung vorgelegt wird, individuell angepasst werden. STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Bislang sind von folgenden katholischen Kirchengemeinden Erläuterungen als Ergänzung zu dem „Grundförderantrag“ durch den Caritasverband eingegangen: a) b) c) Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord, Kirdorf/Blerichen Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp St. Lambertus, Bedburg max. 250,00 € 125,00 € 125,00 € Bei sämtlichen vorliegenden Anträgen bleibt festzuhalten, dass aufgrund der Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen bei keiner katholischen Kirchengemeinde eine Förderung nach Ziff. 3.5 in Betracht kommt. Unter Zugrundelegung der jeweiligen Begründungen einmalige Betreuung des Personenkreis mit Wohnsitz in Bedburg mind. einmal in der Woche (z.B. Altenclub) bzw. eine jährliche Veranstaltung - entsprechend den Ziff. 3.3a (125 €) bzw. 3.3.b (250 €) zu gewähren. Für die verbleibenden, im einzelnen aufgeführten Kirchengemeinden, wird - sofern das Abfrageergebnis bis zum Ausschuss nicht vorliegen sollte - vorgeschlagen, ggf. mögliche Zuschüsse nach Ziff. 3.3a bzw. 3.3b verwaltungsseitig zu gewähren; der Ausschuss würde selbstverständlich über die jeweiligen Zuschusshöhen im Rahmen der nächsten Sitzung unterrichtet. Sollte - aus Sicht der Verwaltung - im Einzelfall die Voraussetzung für eine Zuschussgewährung nach Ziff. 3.5 vorliegend sein, wird eine Beschlussfassung für die nächste Ausschusssitzung vorbereitet. Deutsche Rote Kreuz, Ortsverband Bedburg (Ziff. 16): Die Voraussetzungen für eine Gewährung nach Ziff. 3.5 liegen aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich einer Bezuschussung für das Jugendrotkreuz vor, nicht indes für den Bereich der Seniorenarbeit. Die Verwaltung schlägt daher vor, für das Jugendrotkreuz entsprechend Ziff. 3.5 einen Zuschuss in Höhe von 600 € sowie für die Seniorenarbeit entsprechend Ziff. 3.3b in Höhe von 250 € - wegen Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen - zu gewähren. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter