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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-283/2004
Sitzungsteil
Fachbereich II
Az.: 50 15 50 / 51 15 51 / 51 12 52
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Jugend und Soziales
Bemerkungen:
29.04.2004
Betreff:
Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002
a)
b)
c)
d)
e)
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Durchführung von Ferienspielen
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Disco-Bus
Sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
zu a – d)
Der Ausschuss für Jugend und Soziales nimmt die Verteilung der nachfolgend
aufgeführten Zuschüsse - Zuschüsse gemäß der Ziffern 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 der Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - zur Kenntnis.
zu e)
Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, den aufgeführten Organisationen
folgende Zuschüsse gem. Ziffer 3.5 der o. a. Richtlinie zu gewähren:
Caritasverband für den Erftkreis e.V. für Familienpflege/ psychosoziale
Begleitung
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bedburg
max.
2.000,00 €
600,00 €
(Fortsetzung Seite 2)
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Die Anträge auf Bezuschussung gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinie der
antragstellenden Organisationen - Caritasverband für den Erftkreis e.V. für die
katholischen Kirchengemeinden (Beratungsstelle), Arbeiterwohlfahrt, Ortsverband Kaster/
Königshoven e.V. und Ortsverband Rath - sind wegen Nichterfüllung der formalen
Voraussetzungen abzulehnen; in den abzulehnenden Anträgen werden Pauschalen
gemäß Ziff. 3.3 der Förderrichtlinie gewährt. Diese sind entsprechend unter Buchst. c) mit
aufgeführt.
Begründung:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beschlossen, welche in diesem Kalenderjahr wiederholt
ihre Anwendung finden. Die Richtlinien wurden allen - in den letzten Jahren
antragstellenden - Vereinen und Organisationen zugesandt; sie sind dieser Vorlage als
Anlage 1 beigefügt.
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im
Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziffer 3.1. Im
Haushaltsplan der Stadt Bedburg für das Jahr 2004 ist bei Haushaltsstelle 1.4600.7181
ein Betrag in Höhe von 2.000 € - Mittel einschließlich Disco-Bus - veranschlagt.
Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2004 - eingegangenen Anträgen von neun
Vereinen/ Organisationen - aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge - ist folgende
Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Andalusische Gemeinschaft NRW e.V.
Ev. Jugend Kirchherten
Jugendbetreuung Spanierzentrum – Spanischer Elternverein
Junge Union
Kath. Jugend Bedburg
Kath. Jugend Kirch-/Grottenherten
Kath. Jugend Kirchtroisdorf
Kath. Jugend Lipp
Kath. Jugend Rath
Förderung
2003
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
Geplanter
Zuschuss
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
1.125,00 €
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine,
die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem
Jahr keinen Antrag stellten:
STADT BEDBURG
10.
11.
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Kath. Jugend Kaster
Kath. Jugend Königshoven
Förderung in 2003
125,00 €
125,00 €
b) Durchführung von Ferienspielen
Gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für
die Durchführung von Ferienspielen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und
Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 €. Für 2004
steht bei Haushaltsstelle 1.4600.7181 ein Betrag in Höhe von 2.700 € zur Verfügung.
Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2004 - sind zwei Anträge in der Verwaltung eingegangen.
Hierbei handelt es sich um den Antrag des Caritasverbandes vom 03. März 2004 und der
Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Kaster/Königshoven e.V., vom 30.03.2004. Die Verwaltung
schlägt - entsprechend der Verfahrensweise im vergangen Jahr - vor, den Organisationen
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst Abschläge auf Basis der noch
vorzulegenden Kostenkalkulationen zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar
nach Durchführung der Ferienspiele.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem
Caritasverband für das Jahr 2003 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die
Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde; keine Förderung hingegen erfolgte - wegen
Nichtvorlage der gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien zwingend erforderlichen
Daten - an die Arbeiterwohlfahrt. Nach der zuvor genannten Ziffer erhalten Vereine und
Organisationen „für die Durchführung von Ferienspielen oder vergleichbare
Veranstaltungen 3,00 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 1.500,00 €
oder in Höhe der tatsächlich ansonsten nicht gedeckten Kosten“. Die Arbeiterwohlfahrt war
jedoch - obwohl dieses Formerfordernis bekannt - nicht Willens bzw. `wegen
organisatorisch nicht zumutbarem Aufwand´ nicht in der Lage, diese unerlässlichen Daten
zu liefern. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass in dieser Thematik
zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Arbeiterwohlfahrt geführt wurden.
c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen,
deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche - bzw. in Höhe von
maximal 250 € - bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung -.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2004 ist bei Haushaltsstelle 1.4700.7180 ein
Betrag in Höhe von 15.000 € sowie bei Haushaltsstelle 1.5400.7180 ein Betrag in Höhe
von 2.500 €, insgesamt somit 17.500 € - Mittel einschließlich der Förderung gemäß Ziff.
3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt.
Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2004 - eingegangenen Anträgen von 10 bzw. 16
Vereinen/ Organisationen - in alphabetischer Reihenfolge - ist folgende Verteilung der zur
Verfügung stehenden Mittel vorgesehen:
STADT BEDBURG
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Behinderten-Freundeskreis der Stadt Bedburg
Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen
Ev. Kirchengemeinde Kirchherten
Freizeitkreis Frohsinn
Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
Seniorengemeinschaft Pütz
VdK, Ortsverband Bedburg
VdK, Ortsverband Kaster
VdK, Ortsverband Pütz
Verband der Heimkehrer, Ortsverband Bedburg
Förderung
2003
Geplanter
Zuschuss
125,00 €
125,00 €
125,00 €
250,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
1.500,00 €
nachrichtlich gem. Buchst. e)
Förderung
2003
AWO, Ortsverband Kaster/Königshoven e.V.
AWO, Ortsverband Pütz
AWO, Ortsverband Rath
Caritasverband für den Erftkreis e.V.
- Familienpflege/ psychosoziale Begleitung
Caritasverband für den Erftkreis e.V. für folgende
Pfarrgemeinden zur Durchführung caritativer Altenarbeit sowie für die Beratungsstelle Bedburg
125,00 €
1.000,00 €
125,00 €
870,00 €
geplanter
Zuschuss
250,00 €
250,00 €
250,00 €
2.000,00 €
125,00 €
250,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
1.050,00 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
850,00 €
5.475,00 €
a)
Kath.
Kirchengemeinde
St.
Willibrord,
Kirdorf/Blerichen
b) Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp
c) Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg
d) Kath. Kirchengemeinde St. Lucia, Rath
e) Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Kaster
f) Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Königshoven
g) Kath. Kirchengemeinde St. Matthias, Kirchtroisdorf
h) Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, Kirchherten
16.
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bedburg
Aus Gründen der Übersichtlichkeit gibt die Verwaltung lediglich ergänzende Ausführungen
bei Veränderungen gegenüber den Zuschussgewährungen im Vorjahr; vorliegend
Seniorengemeinschaft Pütz. Diese führt ausweislich des nunmehr für 2004 eingereichten
Antrages keine regelmäßige wöchentliche Veranstaltung `mehr´ durch; es kann daher
lediglich eine Förderung nach Ziff. 3.3 b der Förderungsrichtlinie - bei einer jährlichen
Veranstaltung 2,00 € je Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 250,00 € im Jahr erfolgen.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine,
die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem
Jahr keinen Antrag stellten:
17.
18.
Bund der Vertriebenen, Ortsverband Bedburg
Seniorenverein Lipp-Millendorf
Förderung in 2003
125,00 €
125,00 €
STADT BEDBURG
19.
20.
Sitzungsvorlage
Tschernobyl-Kinderhilfe Bedburg/Erft e.V.
AWO, Ortsverband Bedburg
Seite: 5
125,00 €
125,00 €
d) Disco-Bus
Die Stadt Bedburg fördert den Förderverein Disco-Bus Bedburg e. V. entsprechend der
Ziffer 3.4 der o. a. Förderungsrichtlinien mit einem Zuschuss in Höhe von 2 € je Fahrt und
Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg - maximal 500 € pro Jahr -.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2004 ist bei Haushaltsstelle 1.4600.7181 ein
Betrag in Höhe von 2.000 € - Mittel einschließlich Zuschüsse an Vereine/ Organisationen
zur Förderung der Jugendarbeit - veranschlagt.
Der Förderverein Disco-Bus Bedburg e. V. hat für das Jahr 2004 keinen Antrag gem. Ziffer
3.4 der Förderungsrichtlinie gestellt. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass
der Förderverein Disco-Bus Bedburg e. V. eine Bezuschussung für das Jahr 2003 zwar
beantragt, nicht indes mit der Verwaltung abgerechnet hat; eine Zahlung ist daher nicht
erfolgt.
e) Sonstige Zuschüsse
Gemäß Ziffer 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen
höheren Zuschuss (als die „Pauschzuschüsse“) erhalten, wenn dies besonders begründet
wird. In dem Antrag ist die beabsichtigte Maßnahme darzustellen; auch ist diesem eine
detaillierte „Kostenrechnung“ beizufügen.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2004 ist bei den Haushaltsstellen 1.4700.7180
sowie 1.5400.7180 ein Betrag in Höhe von insgesamt 17.500 € - Mittel einschließlich
Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung gemäß Ziff. 3.3 der o. a.
Förderungsrichtlinien - veranschlagt.
Von nachfolgenden Vereinen und Organisationen, die auch in den vergangenen Jahren
entsprechende - höhere - Zuschüsse erhalten haben, wurden rechtzeitige Anträge auf
Bezuschussung gem. Ziffer 3.5 gestellt. Wie bereits unter Buchst. c) dieser Vorlage
aufgeführt, gibt die Verwaltung lediglich ergänzende Ausführungen bei Veränderungen
gegenüber den Zuschussgewährungen im Vorjahr; die entsprechenden Anträge sind in
Anlage beigefügt.
Arbeiterwohlfahrt, Ortsverband Kaster/Königshoven e.V. (Ziff. 11):
Aufgrund der Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen kommt eine Förderung nach
Ziff. 3.5 nicht in Betracht; die Verwaltung schlägt daher vor, dem Ortsverband Kaster/
Königshoven e.V. eine Bezuschussung nach Ziff. 3.3b - bei einer jährlichen Veranstaltung
2,00 € je Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 250,00 € im Jahr - zu gewähren.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
Arbeiterwohlfahrt, Ortsverband Pütz (Ziff. 12):
Auch hier kommt eine Förderung nach Ziff. 3.5 der o. a. Richtlinie wegen Nichterfüllung
der formalen Voraussetzungen nicht in Betracht; entsprechend der zuvor getätigten
Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss nach Ziff. 3.3b zu gewähren.
Arbeiterwohlfahrt, Ortsverband Rath (Ziff. 13):
Siehe Ausführungen zu Ziff. 11 und 12.; aufgrund der Ausführungen im Antrag
`Durchführung von Ausflugsfahrten und gemütlichen Abenden´ kann lediglich eine
Bezuschussung nach Ziff. 3.3b gewährt werden.
Caritasverband für den Erftkreis e.V. (Ziff. 14):
Der Antrag des Caritasverbandes ist differenziert zu betrachten; hinsichtlich der bislang
gewährten Zuschüsse an den Caritasverband weist die Verwaltung darauf hin, dass dieser
- zumindest bis 2002 - alleine für die Beratungsstelle Bedburg 5.300 € erhalten hat. Wie
sich nunmehr im Rahmen der geänderten Förderungsrichtlinien im Rahmen des
abgeschlossenen Zuschussverfahrens für das Jahr 2003 „herausstellte“, wurde der bis
dahin für die Beratungsstelle Bedburg erhaltene „hohe“ Zuschuss unmittelbar und in voller
Höhe an die katholischen Kirchengemeinden weitergeleitet; es handelte sich insofern um
keinen originären Zuschuss an den Caritasverband. Im Ergebnis haben die katholischen
Kirchengemeinden in der Vergangenheit offensichtlich eine Doppelförderung erhalten; um
dies für die Zukunft auszuschließen, wurde die Beratungsstelle Bedburg gebeten, eine
entsprechende „Abfrage“ bei den Kirchengemeinden durchzuführen. Das Ergebnis liegt
der Verwaltung noch nicht abschließend vor; ggf. wird die Verwaltung im Ausschuss
mündlich vortragen. Angemerkt wird, dass in 2003 aufgrund nicht „eindeutiger
Antragsformulierung“ keine derartige Bezuschussung erfolgte.
Aufgrund der geänderten Förderungsrichtlinien ab 2003 und des damit einhergehenden
spezifizierten Antragsverfahrens wurde - entsprechend des Antrages - im letzten Jahr für
die Familienpflege und die psychosoziale Begleitung vielmehr `lediglich´ ein Zuschuss in
Höhe von 870 € gewährt. Nunmehr beantragt der Caritasverband neben dem „Zuschuss
für die Beratungsstelle Bedburg“ für die Projekte Familienpflege und psycho-soziale
Betreuung einen Zuschuss in Höhe von 2.000 €. Ausweislich des eingereichten Antrages
belief sich das anteilige Defizit für die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen
- Familienpflege - im Kalenderjahr 2003 für Bedburg auf rd. 1.450 €, für die
pflegebezogene Beratungsleistung - psychosoziale Begleitung - auf rd. 3.450 €. Auch für
das laufende Kalenderjahr kalkuliert der Caritasverband mit einem gleich hohen Defizit.
Die Verwaltung schlägt daher vor, in 2004 einen Zuschuss für die Projekte Familienpflege
und psycho-soziale Betreuung in Höhe von 2.000 € zu bewilligen; hinsichtlich des
„Zuschusses für die Beratungsstelle Bedburg“ bleibt das Ergebnis der Abfrage
abzuwarten.
Katholische Kirchengemeinden/ Caritasverband für den Erftkreis e.V. / (Ziff. 15):
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter Ziff. 14 verwiesen; darüber hinaus weist die
Verwaltung rein vorsorglich darauf hin, dass Anträge auf Zuschüsse gem. Ziffer 3.5
sonstige/ höhere Zuschüsse - solche nach Ziffer 3.3 - Pauschalen - ausschließen. Insofern
muss ggf. die bisherige pauschale Förderung in den Fällen, in denen eine konkrete
Begründung vorgelegt wird, individuell angepasst werden.
STADT BEDBURG
Seite: 7
Sitzungsvorlage
Bislang sind von folgenden katholischen Kirchengemeinden Erläuterungen als Ergänzung
zu dem „Grundförderantrag“ durch den Caritasverband eingegangen:
a)
b)
c)
Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord, Kirdorf/Blerichen
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp
St. Lambertus, Bedburg
max.
250,00 €
125,00 €
125,00 €
Bei sämtlichen vorliegenden Anträgen bleibt festzuhalten, dass aufgrund der Nichterfüllung
der formalen Voraussetzungen bei keiner katholischen Kirchengemeinde eine Förderung
nach Ziff. 3.5 in Betracht kommt. Unter Zugrundelegung der jeweiligen Begründungen einmalige Betreuung des Personenkreis mit Wohnsitz in Bedburg mind. einmal in der
Woche (z.B. Altenclub) bzw. eine jährliche Veranstaltung - entsprechend den Ziff. 3.3a
(125 €) bzw. 3.3.b (250 €) zu gewähren.
Für die verbleibenden, im einzelnen aufgeführten Kirchengemeinden, wird - sofern das
Abfrageergebnis bis zum Ausschuss nicht vorliegen sollte - vorgeschlagen, ggf. mögliche
Zuschüsse nach Ziff. 3.3a bzw. 3.3b verwaltungsseitig zu gewähren; der Ausschuss würde
selbstverständlich über die jeweiligen Zuschusshöhen im Rahmen der nächsten Sitzung
unterrichtet. Sollte - aus Sicht der Verwaltung - im Einzelfall die Voraussetzung für eine
Zuschussgewährung nach Ziff. 3.5 vorliegend sein, wird eine Beschlussfassung für die
nächste Ausschusssitzung vorbereitet.
Deutsche Rote Kreuz, Ortsverband Bedburg (Ziff. 16):
Die Voraussetzungen für eine Gewährung nach Ziff. 3.5 liegen aus Sicht der Verwaltung
hinsichtlich einer Bezuschussung für das Jugendrotkreuz vor, nicht indes für den Bereich
der Seniorenarbeit. Die Verwaltung schlägt daher vor, für das Jugendrotkreuz
entsprechend Ziff. 3.5 einen Zuschuss in Höhe von 600 € sowie für die Seniorenarbeit
entsprechend Ziff. 3.3b in Höhe von 250 € - wegen Nichterfüllung der formalen
Voraussetzungen - zu gewähren.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter