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Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage WP6-283/2004
JUGEND- UND WOHLFAHRTSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN
der Stadt Bedburg
(Stand: November 2003)
1.
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
1.1 Eine Förderung durch die Stadt Bedburg erfolgt nur an
Vereine/Organisationen, welche Ihren Sitz in Bedburg haben oder im
Stadtgebiet aktiv sind. Der Verein muss vom Ausschuss der Stadt
Bedburg als förderungswürdig anerkannt sein. Die z. Z. als
förderungswürdig anerkannten Vereine/Organisationen sind in einem
Anhang zu diesen Richtlinien aufgeführt.
1.2 Vereine und Organisationen die aufgrund anderer Richtlinien der Stadt
Bedburg für den gleichen Zweck bereits einen Zuschuss erhalten, sind
von einem Zuschuss ausgeschlossen.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuschüsse können nur im Rahmen der
Bestimmungen bewilligt und ausgezahlt werden.
2.
haushaltsrechtlichen
Allgemeine Verfahrensgrundsätze
2.1 Förderungsmittel werden nur auf schriftlichen Antrag bis zum 31.03. jeden
Jahres -Ausschussfrist- bewilligt und ausgezahlt, sofern Ausnahmen
hiervon nicht in diesen Richtlinien festgesetzt sind.
2.2 Der bewilligte Zuschuss wird nur ausgezahlt, wenn die Finanzierung
gesichert ist. In Zweifelsfällen hat der Empfänger des Zuschusses dies
nachzuweisen.
2.3 Nach Abwicklung der Maßnahme ist - sofern es gefordert wird - ein
Verwendungsnachweis vorzulegen.
2.4 Die ausgezahlten Förderungsmittel sind zurückzuzahlen, wenn die Mittel
nicht zweckentsprechend verwendet, im Antrags-, Auszahlungs- oder
Abrechnungsverfahren falsche Angaben gemacht worden sind oder wenn
sonstige Gründe vorliegen, die eine Rückzahlung rechtfertigen.
3.
Allgemeine Förderung
3.1 Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der
Jugendarbeit
Vereine/Organisationen im Stadtgebiet erhalten auf Grund eines
formlosen Antrages, der bis zum 31.3. eines jeden Jahres der Abteilung
Soziales vorliegen muss, bei Betreuung des Personenkreis, mit Wohnsitz
in Bedburg - mind. einmal in der Woche - einmalig im Jahr 125,00 €;
3.2 Durchführung von Ferienspielen
Vereine
und
Organisationen
erhalten
für
die
Durchführung
von
WP6-283/2004
Anlage 1 zur Vorlage WP6-283/2004
Ferienspielen oder vergleichbaren Veranstaltungen 3,00 € je Tag und
Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 1.500,00 € und oder in Höhe
der tatsächlich ansonsten nicht gedeckten Kosten.
3.3 Wohlfahrtspflege
Vereine und Organisationen, deren Vereins- bzw. Organisationszweck
auf die Wohlfahrt gerichtet ist, erhalten Zuschüsse nach folgenden
Kriterien:
a) Betreuung des Personenkreis mit Wohnsitz in Bedburg mind.
einmal in der Woche (z.B. Altenclub), einmalig im Jahr 125,00 €;
b) bei einer jährlichen Veranstaltung 2,00 € je Teilnehmer mit Wohnsitz in
Bedburg, max. 250,00 € im Jahr.
3.4 Disco-Bus
Für die Durchführung des sogenannten Disco Busses erhält der
Förderverein Disco-Bus Bedburg e. V. einen Zuschuss in Höhe von 2,00
€ je Fahrt und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 500,00 € im
Jahr.
3.5 Sonstige Zuschüsse
Wird seitens eines Vereins / einer Organisation ein höherer Zuschuss
beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu
erfolgen. Hierbei ist notwendig, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner
der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme / Einrichtung / Tätigkeit
erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der
Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden.
4.
Schlussbestimmungen
Die Förderungsrichtlinien der Stadt Bedburg müssen ständig den sich
ändernden Gegebenheiten angepasst und fortgeschrieben werden.
WP6-283/2004
Anlage 1 zur Vorlage WP6-283/2004
LISTE
der vom Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig
anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg
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Andalusische Gemeinschaft NRW e.V.
Arbeiterwohlfahrt
(Ortsgruppen Bedburg, Kaster/Königshoven, Pütz, Rath )
Behinderten-Freundeskreis
Bund der Vertriebenen Bergheim
Caritasverband für den Erftkreis
Deutsches Rotes Kreuz
Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen
Ev. Kirchengemeinde Kirchherten
Förderverein Disco Bus e.V.
Hospiz Bedburg-Bergheim
Junge Union Bedburg
Jusos Bedburg
Kath. Kirchengemeinde St. Georg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
Kath. Kirchengemeinde St. Peter
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula
Kath. Kirchengemeinde St. Wilibrordus
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WP6-283/2004
Anlage 1 zur Vorlage WP6-283/2004
LISTE
der vom Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig
anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg
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Malteser Hilfsdienst e.V.
Freizeitkreis „Frohsinn“ e.V.
Senioren Verein Lipp-Millendorf
Seniorengemeinschaft Pütz
Spanischer Elternverein
Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg
VDK, Ortsverband Bedburg
VDK, Ortsverband Kaster
VDK, Ortsverband Pütz
Verband der Heimkehrer Bedburg