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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Vorlage WP6-283/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Anlage 1 zur Vorlage WP6-283/2004 JUGEND- UND WOHLFAHRTSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN der Stadt Bedburg (Stand: November 2003) 1. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 1.1 Eine Förderung durch die Stadt Bedburg erfolgt nur an Vereine/Organisationen, welche Ihren Sitz in Bedburg haben oder im Stadtgebiet aktiv sind. Der Verein muss vom Ausschuss der Stadt Bedburg als förderungswürdig anerkannt sein. Die z. Z. als förderungswürdig anerkannten Vereine/Organisationen sind in einem Anhang zu diesen Richtlinien aufgeführt. 1.2 Vereine und Organisationen die aufgrund anderer Richtlinien der Stadt Bedburg für den gleichen Zweck bereits einen Zuschuss erhalten, sind von einem Zuschuss ausgeschlossen. 1.3 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur im Rahmen der Bestimmungen bewilligt und ausgezahlt werden. 2. haushaltsrechtlichen Allgemeine Verfahrensgrundsätze 2.1 Förderungsmittel werden nur auf schriftlichen Antrag bis zum 31.03. jeden Jahres -Ausschussfrist- bewilligt und ausgezahlt, sofern Ausnahmen hiervon nicht in diesen Richtlinien festgesetzt sind. 2.2 Der bewilligte Zuschuss wird nur ausgezahlt, wenn die Finanzierung gesichert ist. In Zweifelsfällen hat der Empfänger des Zuschusses dies nachzuweisen. 2.3 Nach Abwicklung der Maßnahme ist - sofern es gefordert wird - ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 2.4 Die ausgezahlten Förderungsmittel sind zurückzuzahlen, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet, im Antrags-, Auszahlungs- oder Abrechnungsverfahren falsche Angaben gemacht worden sind oder wenn sonstige Gründe vorliegen, die eine Rückzahlung rechtfertigen. 3. Allgemeine Förderung 3.1 Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Vereine/Organisationen im Stadtgebiet erhalten auf Grund eines formlosen Antrages, der bis zum 31.3. eines jeden Jahres der Abteilung Soziales vorliegen muss, bei Betreuung des Personenkreis, mit Wohnsitz in Bedburg - mind. einmal in der Woche - einmalig im Jahr 125,00 €; 3.2 Durchführung von Ferienspielen Vereine und Organisationen erhalten für die Durchführung von WP6-283/2004 Anlage 1 zur Vorlage WP6-283/2004 Ferienspielen oder vergleichbaren Veranstaltungen 3,00 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 1.500,00 € und oder in Höhe der tatsächlich ansonsten nicht gedeckten Kosten. 3.3 Wohlfahrtspflege Vereine und Organisationen, deren Vereins- bzw. Organisationszweck auf die Wohlfahrt gerichtet ist, erhalten Zuschüsse nach folgenden Kriterien: a) Betreuung des Personenkreis mit Wohnsitz in Bedburg mind. einmal in der Woche (z.B. Altenclub), einmalig im Jahr 125,00 €; b) bei einer jährlichen Veranstaltung 2,00 € je Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 250,00 € im Jahr. 3.4 Disco-Bus Für die Durchführung des sogenannten Disco Busses erhält der Förderverein Disco-Bus Bedburg e. V. einen Zuschuss in Höhe von 2,00 € je Fahrt und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 500,00 € im Jahr. 3.5 Sonstige Zuschüsse Wird seitens eines Vereins / einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist notwendig, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme / Einrichtung / Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. 4. Schlussbestimmungen Die Förderungsrichtlinien der Stadt Bedburg müssen ständig den sich ändernden Gegebenheiten angepasst und fortgeschrieben werden. WP6-283/2004 Anlage 1 zur Vorlage WP6-283/2004 LISTE der vom Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg Seite 1 von 2 Andalusische Gemeinschaft NRW e.V. Arbeiterwohlfahrt (Ortsgruppen Bedburg, Kaster/Königshoven, Pütz, Rath ) Behinderten-Freundeskreis Bund der Vertriebenen Bergheim Caritasverband für den Erftkreis Deutsches Rotes Kreuz Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen Ev. Kirchengemeinde Kirchherten Förderverein Disco Bus e.V. Hospiz Bedburg-Bergheim Junge Union Bedburg Jusos Bedburg Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Kath. Kirchengemeinde St. Peter Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Kath. Kirchengemeinde St. Wilibrordus Seite 1/2 WP6-283/2004 Anlage 1 zur Vorlage WP6-283/2004 LISTE der vom Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg Seite 2 von 2 Malteser Hilfsdienst e.V. Freizeitkreis „Frohsinn“ e.V. Senioren Verein Lipp-Millendorf Seniorengemeinschaft Pütz Spanischer Elternverein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg VDK, Ortsverband Bedburg VDK, Ortsverband Kaster VDK, Ortsverband Pütz Verband der Heimkehrer Bedburg