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Beschlussvorlage (Übertragung der Reinigung der zur Zeit von der Stadt Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an privatwirtschaftliche Unternehmen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Übertragung der Reinigung der zur Zeit von der Stadt Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an privatwirtschaftliche Unternehmen) Beschlussvorlage (Übertragung der Reinigung der zur Zeit von der Stadt Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an privatwirtschaftliche Unternehmen) Beschlussvorlage (Übertragung der Reinigung der zur Zeit von der Stadt Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an privatwirtschaftliche Unternehmen) Beschlussvorlage (Übertragung der Reinigung der zur Zeit von der Stadt Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an privatwirtschaftliche Unternehmen) Beschlussvorlage (Übertragung der Reinigung der zur Zeit von der Stadt Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an privatwirtschaftliche Unternehmen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-490/2005 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 13.12.2005 Betreff: Übertragung der Reinigung der zur Zeit von der Stadt Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an privatwirtschaftliche Unternehmen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg fasst folgenden Beschluss: „Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, die Reinigung der zur Zeit von der Stadt Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an privatwirtschaftliche wirtschaftliche Unternehmen zu übertragen und die hierfür erforderlichen vergaberechtlichen Schritte einzuleiten. Hierbei ist ein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches anzustreben. Die Umsetzung soll im Juli 2006 erfolgt sein.“ Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In 2004 wurde bei der Stadt Bedburg durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW unter anderem auch der Reinigungsbereich einer Überprüfung unterzogen. Der Prüfbericht enthält folgende Empfehlung: „Der Stadt Bedburg wird empfohlen, ein Konzept zur Optimierung der Gebäudereinigung zu erstellen. Es kann unterstellt werden, dass erhebliche Kostenreduzierung möglich ist“. Weiterhin wurde durch die politischen Gremien der Stadt Bedburg im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassungen zum Haushalt 2005 die Zielvorgabe gesetzt, die Reinigungshäufigkeit von zur Zeit fünf mal wöchentlich auf zwei mal wöchentlich zu reduzieren. Durch die Übertragung des Betriebs des Schulzentrums (Gymnasium, Einfachturnhalle, Hauptschule, Realschule inkl. Dreifachturnhalle) an einen Privatinvestor ab Juli 2006 fallen nach „alter Berechnungsweise“ (5 x wöchentlich alle Flächen) insgesamt ca. 183,00 Arbeitsstunden wöchentlich im Reinigungsbereich ersatzlos weg. Wenn die gesamten Reinigungsflächen, welche zur Zeit schon durch Privatfirmen gereinigt werden, durch städtische Kräfte gereinigt werden würden, entstünde bei „großzügiger“ Reinigungsbedarfs-Berechnung noch eine Überkapazität an städtischen Reinigungsstunden von rund 238 Stunden wöchentlich. Diese „Lösung“ ist höchst unwirtschaftlich. Die bisherigen Versuche, diese Überkapazität sozialverträglich - durch Abfindungsangebote sowie altersbedingtes Ausscheiden - nennenswert zu reduzieren, ist bisher nicht ausreichend erfolgreich verlaufen. Das Durchschnittsalter der städtischen Reinigungskräfte liegt bei 51 Jahren, so dass die Abfindungsangebote offensichtlich für das Gros der Reinigungskräfte wirtschaftlich uninteressant sind. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.10.2005 im öffentlichen Teil einstimmig ohne Enthaltungen zu TOP 3 „Personalkonzept 2005 – 2009 hier: Beratung des Entwurfs“ der genannten Sitzung folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement stimmt dem Entwurf des Personalkonzeptes 2005 – 2009 im Grundsatz zu und beauftragt die Verwaltung mit einer nochmaligen Prüfung der diskutierten Änderungen und Ergänzungen. Er beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis eine Änderung des Stellenplanes vorzubereiten und dem Rat zwecks Beschlussfassung vorzulegen“. Im Rahmen der Beratung wurde auch der Punkt „Rationalisierung im Reinigungsdienst“ diskutiert. Hierbei wurde sich von mehreren Mitgliedern für eine Privatisierung des Reinigungsbereiches ausgesprochen (vgl. S. 5 des Protokolls der Ausschusssitzung, als „Anlage 1“ beigefügt). Das finanzielle Defizit für den Haushalt 2006 wird sich nach momentanem Stand auf ca. 4,5 Mio. EURO belaufen. Für die Privatisierung in Form eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB spricht aus Sicht der Verwaltung die Kostensituation unter Berücksichtigung der politischen Zielvorgaben, was bei der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Alternativen deutlich wird: STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 1. Alternative: Kündigung sämtlicher Verträge mit Reinigungsfirmen und Durchführung der Reinigung ausschließlich durch die vorhandenen städtischen Reinigungskräfte: Die Personalkosten für die städtischen Reinigungskräfte werden sich im laufenden Jahr auf ca. 435.000 EURO belaufen. Für Reinigungsmittel wurden in 2005 bislang 13.000 EURO aufgewendet. Für die Fremdreinigung werden in 2005 rd. 100.000 € verausgabt werden. Somit betragen die Gesamtreinigungskosten zur Zeit rd. 548.000 EURO. Bei der Kündigung der Verträge mit Reinigungsfirmen und Durchführung der Reinigung ausschließlich durch die vorhandenen städtischen Reinigungskräfte - Personal hierfür wäre bei Wegfall der Reinigungsflächen des Schulzentrums durch das „ppp“-Modell ab Juli 2006 mehr als ausreichend vorhanden - würden die voraussichtlichen Reinigungskosten rd. 453.000 EURO betragen. Dies ergibt sich aus den bisherigen Personalkosten i. H. v. 435.000 EURO sowie den dann notwendig werdenden Ausgaben für Reinigungsmittel in Höhe von ca. 18.000 EURO. Der Aufwand für Reinigungsmittel würde sich erhöhen, da für die zur Zeit fremdgereinigten Flächen auch Reinigungsmittel zu beschaffen wären. Bei dieser Alternative würde man eine langandauernde Überkapazität an städtischen Reinigungskräften und die damit verbundenen Kosten in Kauf nehmen. 2. Alternative: Vollprivatisierung des Reinigungsbereiches ohne Betriebsübergang Diese Alternative würde die wirtschaftlich günstigste darstellen. Hierbei würde die Gesamtreinigung ohne Verpflichtung zur Personalübernahme privat vergeben. Die Stadt Bedburg müsste dann sämtlichen städtischen Reinigungskräften betriebsbedingt kündigen. Das „Problem“ der Sozialauswahl würde sich hier nicht ergeben, da keine Alternativ-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Kündigung würde sich nach den tariflichen Fristen richten. Bei den sogenannten „unkündbaren“ Beschäftigten würde sie ½ Jahr zum nächsten Quartalsende betragen. Die jährlichen Reinigungskosten würden sich bei der Vollprivatisierung ohne soziale Komponente auf rd. 322.000 EURO jährlich belaufen, evtl. sogar noch darunter, da die übernehmende Reinigungsfirma kein vorhandenes Personal der Stadt Bedburg, verbunden mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Risiken sowie den tarifvertraglichen Regelungen, übernehmen müsste. Der Wert von 322.000 EURO wurde anhand der aktuellen Durchschnittskosten von zur Zeit bereits fremdgereinigten Flächen der Stadt Bedburg, multipliziert mit der verbleibenden Reinigungsfläche von ca. 22.962,35 m², ermittelt. Diese Möglichkeit ist die sozial unverträglichste aller denkbaren Alternativen. Sie kommt daher nach der bisherigen Beschlusslage nicht in Frage, da die durch die politischen Gremien der Stadt Bedburg bzw. durch den Rat der Stadt Bedburg gesetzten Zielvorgaben ausdrücklich den sozialverträglichen Abbau im Reinigungsbereich vorgeben. 3. Alternative: Vollprivatisierung des Reinigungsbereiches Betriebsübergangs nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches in Form eines § 613 a BGB ist als „Anlage 2“ beigefügt. Erörterungen zu den wesentlichen Merkmalen des Betriebsübergangs sind in „Anlage 3“ enthalten. Hier handelt es sich aus Verwaltungssicht um eine mittelfristig deutlich kostensparend wirkende Maßnahme, die das politisch vorgegebene Element der Sozialverträglichkeit beinhaltet: Bei einer Übertragung der städtischen Flächen im Form eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB wird hier für das erste Jahr mit Gesamtreinigungskosten von ca. 560.000 EURO gerechnet. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Dieser Wert ergibt sich bei Zugrundelegung der aktuelle Reinigungskosten für das städtisches Personal sowie rd. 25 % Zuschlag für unternehmerischen Gewinn sowie Gemeinkosten des Unternehmers (dieser 25%ige Zuschlag ist der durchschnittliche branchenübliche Satz), was bedeutet, dass die Reinigungskosten im ersten Jahr, in dem eine vollständige Privatisierung zu verzeichnen ist, um ca. 12.000 EURO höher sein werden, als bei Anwendung der 1. Alternative, obwohl zum Zeitpunkt, in dem die Privatisierung greifen soll, die Flächen des Schulzentrums völlig entfallen, da die Reinigung des Schulzentrums ab Juli 2006 dem Privatinvestor obliegt. Die zunächst höheren Kosten liegen darin begründet, dass das Privatunternehmen, welches die Reinigungskräfte übernehmen würde, im ersten Jahr keine Möglichkeit hat, die Lohnkosten zu verringern. Die Privatisierung des Reinigungsbereichs in Form eines Betriebsübergangs würde ab dem 2. Jahr der Privatisierung im Vergleich zur 1. Alternative eine Kostenreduktion von voraussichtlich 126.000 EURO p. Jahr betragen (=28,125 % Einsparung ab dem 2. Jahr). Ab dem 2. Jahr der Privatisierung wird somit von Gesamtreinigungskosten von rd. 322.000 EURO jährlich ausgegangen (aktuelle Durchschnittskosten von zur Zeit bereits fremdgereinigten Flächen der Stadt Bedburg, multipliziert mit der verbleibenden Reinigungsfläche von ca. 22.962,35 m²). Da beim Betriebsübergang auch die Ansprüche der Arbeitnehmer aus der Altersversorgung zu sichern sind (Stichwort Zusatzversorgungskasse), ist mit der Rheinischen Zusatzversorgungskasse eine Verabredung zu treffen, wonach die Beschäftigten weiter in der Zusatzversorgungskasse versichert bleiben. Normalerweise ist eine Weiterversicherung von Beschäftigten, die zu Arbeitgebern übergehen, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, nicht möglich. § 29 der Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse sieht jedoch vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Überleitungsabkommen getroffen werden kann, welches die Weiterversicherung ermöglicht. Die Entscheidung, ob die Rheinische Zusatzversorgungskasse dies mitträgt, liegt jedoch im Ermessen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse. Diesbezüglich müssen noch entsprechende Verhandlungen mit der Rheinischen Zusatzversorgungskasse geführt werden. Die Privatisierung – auch in Form eines Betriebsüberganges – ist eine Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit gemäß § 72 Abs. 3 Nr. 7 LPVG [„Übertragung von Arbeiten der Dienststelle, die üblicherweise von ihren Beschäftigten vorgenommen werden, auf Dauer an Privatpersonen oder wirtschaftliche Unternehmen (Privatisierung).“] Als mitbestimmungspflichtige Entscheidung kann die Privatisierung des Reinigungsbereiches nur mit Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden (§ 66 Abs. 1 LPVG). Die Information des Personalrates ist durch Schreiben vom 30.11.2005 erfolgt (siehe „Anlage 4“). Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten wurde ebenfalls angefordert. Die nächste Sitzung des Personalrates findet am 08.12.2005 statt. Da es sich bei der anstehenden Entscheidung weder um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, noch nach der Zuständigkeitsregelung die Beschlusskompetenz eines Ausschusses gegeben ist, bedarf es nunmehr einer Beschlussfassung durch den Stadtrat. STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06. Dezember 2005 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister