Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-490/2005
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
13.12.2005
Betreff:
Übertragung der Reinigung der zur Zeit von der Stadt Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt
Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an privatwirtschaftliche Unternehmen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst folgenden Beschluss:
„Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, die Reinigung der zur Zeit von der Stadt
Bedburg bzw. von Dienstkräften der Stadt Bedburg gereinigten Flächen auf Dauer an
privatwirtschaftliche wirtschaftliche Unternehmen zu übertragen und die hierfür erforderlichen
vergaberechtlichen Schritte einzuleiten. Hierbei ist ein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a des
Bürgerlichen Gesetzbuches anzustreben. Die Umsetzung soll im Juli 2006 erfolgt sein.“
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In 2004 wurde bei der Stadt Bedburg durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW unter anderem
auch der Reinigungsbereich einer Überprüfung unterzogen. Der Prüfbericht enthält folgende
Empfehlung: „Der Stadt Bedburg wird empfohlen, ein Konzept zur Optimierung der
Gebäudereinigung zu erstellen. Es kann unterstellt werden, dass erhebliche Kostenreduzierung
möglich ist“.
Weiterhin wurde durch die politischen Gremien der Stadt Bedburg im Rahmen der Beratungen und
Beschlussfassungen zum Haushalt 2005 die Zielvorgabe gesetzt, die Reinigungshäufigkeit von zur
Zeit fünf mal wöchentlich auf zwei mal wöchentlich zu reduzieren.
Durch die Übertragung des Betriebs des Schulzentrums (Gymnasium, Einfachturnhalle,
Hauptschule, Realschule inkl. Dreifachturnhalle) an einen Privatinvestor ab Juli 2006 fallen nach
„alter Berechnungsweise“ (5 x wöchentlich alle Flächen) insgesamt ca. 183,00 Arbeitsstunden
wöchentlich im Reinigungsbereich ersatzlos weg.
Wenn die gesamten Reinigungsflächen, welche zur Zeit schon durch Privatfirmen gereinigt
werden, durch städtische Kräfte gereinigt werden würden, entstünde bei „großzügiger“
Reinigungsbedarfs-Berechnung noch eine Überkapazität an städtischen Reinigungsstunden von
rund 238 Stunden wöchentlich. Diese „Lösung“ ist höchst unwirtschaftlich.
Die bisherigen Versuche, diese Überkapazität sozialverträglich - durch Abfindungsangebote sowie
altersbedingtes Ausscheiden - nennenswert zu reduzieren, ist bisher nicht ausreichend erfolgreich
verlaufen. Das Durchschnittsalter der städtischen Reinigungskräfte liegt bei 51 Jahren, so dass die
Abfindungsangebote offensichtlich für das Gros der Reinigungskräfte wirtschaftlich uninteressant
sind.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement der Stadt Bedburg hat in
seiner Sitzung am 18.10.2005 im öffentlichen Teil einstimmig ohne Enthaltungen zu TOP 3
„Personalkonzept 2005 – 2009 hier: Beratung des Entwurfs“ der genannten Sitzung folgenden
Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement stimmt dem Entwurf des
Personalkonzeptes 2005 – 2009 im Grundsatz zu und beauftragt die Verwaltung mit einer
nochmaligen Prüfung der diskutierten Änderungen und Ergänzungen. Er beauftragt die
Verwaltung, auf dieser Basis eine Änderung des Stellenplanes vorzubereiten und dem Rat zwecks
Beschlussfassung vorzulegen“.
Im Rahmen der Beratung wurde auch der Punkt „Rationalisierung im Reinigungsdienst“ diskutiert.
Hierbei wurde sich von mehreren Mitgliedern für eine Privatisierung des Reinigungsbereiches
ausgesprochen (vgl. S. 5 des Protokolls der Ausschusssitzung, als „Anlage 1“ beigefügt).
Das finanzielle Defizit für den Haushalt 2006 wird sich nach momentanem Stand auf ca. 4,5 Mio.
EURO belaufen.
Für die Privatisierung in Form eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB spricht aus Sicht der
Verwaltung die Kostensituation unter Berücksichtigung der politischen Zielvorgaben, was bei der
Gegenüberstellung der unterschiedlichen Alternativen deutlich wird:
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
1. Alternative: Kündigung sämtlicher Verträge mit Reinigungsfirmen und Durchführung der
Reinigung ausschließlich durch die vorhandenen städtischen Reinigungskräfte:
Die Personalkosten für die städtischen Reinigungskräfte werden sich im laufenden Jahr auf ca.
435.000 EURO belaufen. Für Reinigungsmittel wurden in 2005 bislang 13.000 EURO
aufgewendet. Für die Fremdreinigung werden in 2005 rd. 100.000 € verausgabt werden. Somit
betragen die Gesamtreinigungskosten zur Zeit rd. 548.000 EURO.
Bei der Kündigung der Verträge mit Reinigungsfirmen und Durchführung der Reinigung
ausschließlich durch die vorhandenen städtischen Reinigungskräfte - Personal hierfür wäre bei
Wegfall der Reinigungsflächen des Schulzentrums durch das „ppp“-Modell ab Juli 2006 mehr als
ausreichend vorhanden - würden die voraussichtlichen Reinigungskosten rd. 453.000 EURO
betragen. Dies ergibt sich aus den bisherigen Personalkosten i. H. v. 435.000 EURO sowie den
dann notwendig werdenden Ausgaben für Reinigungsmittel in Höhe von ca. 18.000 EURO. Der
Aufwand für Reinigungsmittel würde sich erhöhen, da für die zur Zeit fremdgereinigten Flächen
auch Reinigungsmittel zu beschaffen wären.
Bei dieser Alternative würde man eine langandauernde Überkapazität an städtischen
Reinigungskräften und die damit verbundenen Kosten in Kauf nehmen.
2. Alternative: Vollprivatisierung des Reinigungsbereiches ohne Betriebsübergang
Diese Alternative würde die wirtschaftlich günstigste darstellen. Hierbei würde die
Gesamtreinigung ohne Verpflichtung zur Personalübernahme privat vergeben. Die Stadt Bedburg
müsste dann sämtlichen städtischen Reinigungskräften betriebsbedingt kündigen. Das „Problem“
der Sozialauswahl würde sich hier nicht ergeben, da keine Alternativ-Arbeitsplätze zur Verfügung
stehen. Die Kündigung würde sich nach den tariflichen Fristen richten. Bei den sogenannten
„unkündbaren“ Beschäftigten würde sie ½ Jahr zum nächsten Quartalsende betragen. Die
jährlichen Reinigungskosten würden sich bei der Vollprivatisierung ohne soziale Komponente auf
rd. 322.000 EURO jährlich belaufen, evtl. sogar noch darunter, da die übernehmende
Reinigungsfirma kein vorhandenes Personal der Stadt Bedburg, verbunden mit den
entsprechenden arbeitsrechtlichen Risiken sowie den tarifvertraglichen Regelungen, übernehmen
müsste.
Der Wert von 322.000 EURO wurde anhand der aktuellen Durchschnittskosten von zur Zeit bereits
fremdgereinigten Flächen der Stadt Bedburg, multipliziert mit der verbleibenden Reinigungsfläche
von ca. 22.962,35 m², ermittelt.
Diese Möglichkeit ist die sozial unverträglichste aller denkbaren Alternativen. Sie kommt daher
nach der bisherigen Beschlusslage nicht in Frage, da die durch die politischen Gremien der
Stadt Bedburg bzw. durch den Rat der Stadt Bedburg gesetzten Zielvorgaben ausdrücklich
den sozialverträglichen Abbau im Reinigungsbereich vorgeben.
3.
Alternative:
Vollprivatisierung
des
Reinigungsbereiches
Betriebsübergangs nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches
in
Form
eines
§ 613 a BGB ist als „Anlage 2“ beigefügt. Erörterungen zu den wesentlichen Merkmalen des
Betriebsübergangs sind in „Anlage 3“ enthalten.
Hier handelt es sich aus Verwaltungssicht um eine mittelfristig deutlich kostensparend wirkende
Maßnahme, die das politisch vorgegebene Element der Sozialverträglichkeit beinhaltet:
Bei einer Übertragung der städtischen Flächen im Form eines Betriebsübergangs nach § 613 a
BGB wird hier für das erste Jahr mit Gesamtreinigungskosten von ca. 560.000 EURO gerechnet.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Dieser Wert ergibt sich bei Zugrundelegung der aktuelle Reinigungskosten für das städtisches
Personal sowie rd. 25 % Zuschlag für unternehmerischen Gewinn sowie Gemeinkosten des
Unternehmers (dieser 25%ige Zuschlag ist der durchschnittliche branchenübliche Satz), was
bedeutet, dass die Reinigungskosten im ersten Jahr, in dem eine vollständige Privatisierung zu
verzeichnen ist, um ca. 12.000 EURO höher sein werden, als bei Anwendung der 1. Alternative,
obwohl zum Zeitpunkt, in dem die Privatisierung greifen soll, die Flächen des Schulzentrums völlig
entfallen, da die Reinigung des Schulzentrums ab Juli 2006 dem Privatinvestor obliegt. Die
zunächst höheren Kosten liegen darin begründet, dass das Privatunternehmen, welches die
Reinigungskräfte übernehmen würde, im ersten Jahr keine Möglichkeit hat, die Lohnkosten zu
verringern.
Die Privatisierung des Reinigungsbereichs in Form eines Betriebsübergangs würde ab dem 2.
Jahr der Privatisierung im Vergleich zur 1. Alternative eine Kostenreduktion von voraussichtlich
126.000 EURO p. Jahr betragen (=28,125 % Einsparung ab dem 2. Jahr).
Ab dem 2. Jahr der Privatisierung wird somit von Gesamtreinigungskosten von rd. 322.000 EURO
jährlich ausgegangen (aktuelle Durchschnittskosten von zur Zeit bereits fremdgereinigten Flächen
der Stadt Bedburg, multipliziert mit der verbleibenden Reinigungsfläche von ca. 22.962,35 m²).
Da beim Betriebsübergang auch die Ansprüche der Arbeitnehmer aus der Altersversorgung zu
sichern sind (Stichwort Zusatzversorgungskasse), ist mit der Rheinischen
Zusatzversorgungskasse eine Verabredung zu treffen, wonach die Beschäftigten weiter in der
Zusatzversorgungskasse versichert bleiben. Normalerweise ist eine Weiterversicherung von
Beschäftigten, die zu Arbeitgebern übergehen, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, nicht
möglich. § 29 der Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse sieht jedoch vor, dass unter
bestimmten Voraussetzungen ein Überleitungsabkommen getroffen werden kann, welches die
Weiterversicherung ermöglicht. Die Entscheidung, ob die Rheinische Zusatzversorgungskasse
dies mitträgt, liegt jedoch im Ermessen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse. Diesbezüglich
müssen noch entsprechende Verhandlungen mit der Rheinischen Zusatzversorgungskasse
geführt werden.
Die Privatisierung – auch in Form eines Betriebsüberganges – ist eine Mitbestimmungspflichtige
Angelegenheit gemäß § 72 Abs. 3 Nr. 7 LPVG [„Übertragung von Arbeiten der Dienststelle, die
üblicherweise von ihren Beschäftigten vorgenommen werden, auf Dauer an Privatpersonen oder
wirtschaftliche Unternehmen (Privatisierung).“]
Als mitbestimmungspflichtige Entscheidung kann die Privatisierung des Reinigungsbereiches nur
mit Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden (§ 66 Abs. 1 LPVG).
Die Information des Personalrates ist durch Schreiben vom 30.11.2005 erfolgt (siehe „Anlage 4“).
Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten wurde ebenfalls angefordert. Die nächste
Sitzung des Personalrates findet am 08.12.2005 statt. Da es sich bei der anstehenden
Entscheidung weder um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, noch nach der
Zuständigkeitsregelung die Beschlusskompetenz eines Ausschusses gegeben ist, bedarf es
nunmehr einer Beschlussfassung durch den Stadtrat.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06. Dezember 2005
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister