Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-460/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
22.11.2005
Betreff:
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt grundsätzlich die sukzessive Umwandlung der
Grundschulen im Stadtgebiet in Offene Ganztagsschulen im Primarbereich. Unter
Berücksichtigung des landesverfassungsrechtlich normierten Konnexitätsprinzips und der
derzeitigen Haushaltslage beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, die Verhandlungen
mit den jeweiligen Trägern dergestalt aufzunehmen, dass die Vorhaltung eines qualitativ
hochwertigen außerunterrichtlichen Angebots - mit Ausnahme der Betriebskosten - in
Gänze durch die Landesmittel und die sozialgestaffelten Elternbeiträge gedeckt werden.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss jeweils zeitnah über den
aktuellen Verfahrensstand zu unterrichten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ganztagsschulen sind spätestens seit dem „PISA-Schock“ in 2001 ein Thema in der
Bundesrepublik Deutschland, das die bildungspolitische Debatte in weiten Teilen
beherrscht. Als eine der wesentlichsten Konsequenzen hieraus hat das Land NordrheinWestfalen den verstärkten Ausbau einer Ganztagsbeschulung im Grundschulbereich
beschlossen. In seinen Planungen geht das Land NRW davon aus, das im Schuljahr
2007/08 landesweit für 195.000 Schüler/-innen - rd. 25 % - eine ganztägige schulische
Betreuung zur Verfügung steht. Für die Stadt Bedburg würde dies basierend auf der
Grundlage der Schulstatistik September 2005 bedeuten, dass ausgehend von 1.128
Schüler/-innen des Primarbereiches, für 282 Kinder - 25 % - ein Betreuungsplatz
vorzuhalten wäre.
Zur Ermittlung des `tatsächlichen´ örtlichen Betreuungsbedarfs wurde im Rahmen der
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Bedburg im November 2004 eine
`breit angelegte´ Elternbefragung - befragt wurden hierbei die Erziehungsberechtigten aller
Kindergarten- und Grundschulkinder - durchgeführt. Bei einer Rücklaufquote von rd. 80 %
- repräsentative Ergebnisse lagen bei allen Alters- und Klassenstufen vor - bekundeten
insgesamt 26,5 % ein grundsätzliches Interesse an einer Ganztagsbetreuung; die
Einzelergebnisse der jeweiligen Schulstandorte zeigen, dass in der Stadt Bedburg ein
flächendeckendes Angebot für die Einrichtung Offener Ganztagsgrundschulen
anzustreben ist. Hinsichtlich der Gesamtauswertung der Elternbefragung wird auf die
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 15.02.2005, TOP
4, Anlage 2, ö. T. verwiesen.
Derzeit werden im Stadtgebiet die Betreuungsangebote `Schule von 8-1´ (Betreuung
während der regulären Schulzeit, auch bei Unterrichtsausfall), `13 +´ (Betreuung mit der
Möglichkeit eines gemeinsamen Mittagessens bis in der Regel 16.00 Uhr), `SiT´
(vergleichbar mit 13 +, jedoch ganzjährige Betreuung durch sozialpädagogische Fachkraft)
- flächendeckend - und `Horte´ (Bestandteil von Kindertageseinrichtungen, Betreuung
jedoch ausschließlich von Schulkindern) - lediglich in Bedburg und Kirdorf - angeboten.
Konkret stellt sich das Angebot aktuell wie folgt dar:
Schule von 8-1
13 plus
SiT
Hort
Ort/ Träger
Gruppen Plätze Gruppen Plätze Gruppen Plätze Gruppen Plätze
Bedburg (Rapunzel)
2
33
1
9
1
20
Kaster (AWO)
3
57
2
26
Kirchherten (Regenbogengr.)
2
45
2
28
Kirdorf (Rapunzel)
1
18
1
10
1
20
insgesamt
8
153
4
54
2
19
2
40
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das Land NRW - nach derzeitigem
Kenntnisstand - mit der Umsetzung der Offenen Ganztagsschule die Förderung für die
Betreuungsprogramme `13 +´ und `SiT´ zum Schuljahresbeginn 2006/07 ein stellt;
ursprünglich sollten diese Programme bis zum 31.07.2007 gefördert werden. Die
Einstellung der Förderung für die Hortbetreuung war ebenfalls zum 31.07.2007 avisiert;
offenbar zeichnet sich jedoch hier eine Änderung ab, da „Kinder mit besonderem
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Förderbedarf in Horten gut aufgehoben seien“. Die Vormittagsbetreuung `Schule von 8-1´
wird weiterhin durch das Land NRW bezuschusst.
Basierend auf dem Ergebnis der Elternbefragung und des nahezu deckungsgleichen derzeitigen - Betreuungskontingents, wurde in der vorgenannten Sitzung des
Fachausschusses, unter der Prämisse, dass entsprechende Fördermittel seitens der
Bezirksregierung bewilligt werden, die `Vorgabe´ formuliert, Offene Ganztagsgrundschulen
möglichst an jedem Schulstandort unter Einbindung der derzeitigen Kooperationspartner
der Betreuungsangebote `Schule von 8 bis 1´ und `13+´ einzurichten. Rein informativ weist
die Verwaltung darauf hin, dass nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung bei der Vergabe der Trägerschaft für eine Offene Ganztagsschule eine
Ausschreibung nicht vorzunehmen ist; vielmehr ist die Erstellung einer `Protokollnotiz´ des
Schulträgers, aus der hervorgeht, warum welcher Träger ausgewählt wurde, ausreichend.
Ziel der Offenen Ganztagsschule ist, unter Zusammenführung der vorhandenen und neu
zu schaffenden Ganztagsangebote unter dem `Dach der Schule´, eine enge Verknüpfung
des schulischen und außerschulischen Lernens zu erreichen. Dies bedeutet, dass sich die
Primarschulen unter Zusammenführung schulpädagogischer und sozialpädagogischer
Sicht- und Arbeitsweisen, zu einem `ganztägig geöffneten Haus des Lernens´ entwickeln.
Entscheidend für die Ausgestaltung und insofern auch die Qualität der
außerunterrichtlichen Angebote - hochbewertet wurde ausweislich der Elternbefragung die
Vermittlung mathematischer, technischer, naturwissenschaftlicher und sprachlicher
Fähigkeiten - sind die finanziellen Rahmenbedingungen.
Das Land fördert die außerunterrichtlichen Angebote mit einem Festbetrag von 615,- € pro
Jahr und Platz sowie mit 0,1 Lehrerstellen (= 2,7 Std./ Woche) pro 25 Schüler der Offenen
Ganztagsschule. Anstelle der Lehrerstellenanteile kann ein weiterer Festbetrag von 205,€ pro Schüler gewährt werden. Insgesamt stellt das Land NRW den Schulträgern somit
kapitalisiert pro Schüler und Jahr 820,- € zur Verfügung. Als Eigenanteil der Kommune ist
ein Betrag von 410,- € je Platz und Jahr in den Richtlinien des Landes NRW
vorgeschrieben, wobei - sozialgestaffelt und ermäßigt für Geschwisterkinder Elternbeiträge bis zur Höhe von 100,- € pro Monat und Kind erhoben werden können.
Insgesamt werden somit bei der Kostenrechnung für die Offene Ganztagsschule jährliche
Personalkosten von 1.230,- € angesetzt; da hierin keine Sachkosten enthalten sind, ist
davon auszugehen, dass dieser Betrag nicht ausreichend sein wird. So weisen
Kostenkalkulationen anderer Kommunen in NRW im Durchschnitt einen Betrag von
1.800,- € pro Jahr und Kind bei einem jährlichen Elternbeitrag von 500,- € aus. Zu
beachten ist hierbei jedoch, dass die Erzielung der - sozialgestaffelten - Elternbeiträge
schon alleine aufgrund der nicht bekannten Sozialstruktur der künftigen Gruppen nicht
unerheblichen Imponderabilien unterliegt.
Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen beabsichtigt das Land NRW, ab
dem Schuljahr 2005/06 eine Erhöhung der Beträge für die Offene Ganztagsschule
vorzunehmen. So soll der Festbetrag von derzeit 615,- € auf 660,- € sowie der
Lehrerstellenanteil aufgrund einer Änderung in der Schüler-Lehrer-Relation auf 0,2
Lehrerstellenanteile - bzw. kapitalisiert auf 410,- € - und der Schulträgeranteil von derzeit
410,- € auf 440,- € angehoben werden. Auch beabsichtigt das Land den Erlass zur
Offenen Ganztagsschule dahingehend abzuändern, dass die Elternbeiträge im Rahmen
der vorgeschriebenen Sozialstaffelung von derzeit maximal 100,- € pro Monat und Kind
auf maximal 150,- € angehoben werden können.
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Sitzungsvorlage
Entsprechend
der
Auswertung
der
Elternbefragung
und
des
derzeitigen
Betreuungskontingents geht die Verwaltung bei der Offenen Ganztagsgrundschule von je
zwei Gruppen - 50 Kinder - pro Standort aus. Dies entspricht zum einen der Empfehlung
des Landesjugendamtes Rheinland, zum anderen der gängigen Praxis bereits
umgesetzter Modelle. Das Vorhalten von zwei Gruppen je Standort begründet sich
insbesondere aus dem Organisationsablauf der Offenen Ganztagsschule; so soll pro
Gruppe eine pädagogische Fachkraft als hauptamliche/r Mitarbeiter/-in eingesetzt und
durch Honorarkräfte und ehrenamtliche Helfer/-innen in ihrer Arbeit unterstützt werden.
Ausgehend von dieser Organisations- und Personalstruktur stellt sich die Haushaltslage reine Personalkosten - ab dem Schuljahr 2006/07 wie folgt dar:
a)
Nach der derzeit `geltenden´ Erlasslage - 820,- € Land/ kapitalisiert; 410,- € Stadt bei einer Kalkulation von 500,- € jährlichem Elternbeitrag pro Kind und
Gesamtkosten von 1.800,- €.
Einnahmen
Land
Eltern
2006/07
200 Schüler/-innen
(8 Gruppen á 25 Kinder)
2007/08
200 Schüler/-innen
(8 Gruppen á 25 Kinder)
b)
68.200 €
(200 x 341 €)
164.000 €
(200 x 820 €)
41.667 €
(200 x 208 €)
100.000 €
(200 x 500 €)
Ausgaben
Schulträger
- 1.230 € - - 1.800 € 102.500 €
(200 x 512 €)
246.000 €
(200 x 1.230 €
150.000 €
Zuschuss
Stadt
- 1.800 € 40.133 €
(200 x 750 €)
360.000 €
96.000 €
(200 x 1.800 €)
Nach der `geplanten´ Erlasslage - 1.100,- € Land/ kapitalisiert; 440,- € Stadt - bei
einer Kalkulation von 500,- € jährlichem Elternbeitrag pro Kind und Gesamtkosten
von 1.800,- €.
Einnahmen
Land
Eltern
2006/07
200 Schüler/-innen
(8 Gruppen á 25 Kinder)
2007/08
200 Schüler/-innen
(8 Gruppen á 25 Kinder)
89.000 €
(200 x 445 €)
214.000 €
(200 x 1.070 €)
41.667 €
(200 x 208 €)
100.000 €
(200 x 500 €)
Ausgaben
Schulträger
- 1.510 € - - 1.800 € 125.800 €
(200 x 629 €)
302.000 €
(200 x 1.510 €
150.000 €
Zuschuss
Stadt
- 1.800 € 19.333 €
(200 x 750 €)
360.000 €
46.000 €
(200 x 1.800 €)
Angemerkt wird, dass diese Aufstellung eine `grobe´ Kostenkalkulation auf Basis
vorliegender Erfahrungswerte anderer Kommunen in NRW unter Beibehaltung der jetzigen
Schullandschaft darstellt; auch sind die der Stadt entstehenden erhöhten Betriebskosten einschließlich zusätzlicher Hausmeisterdienste - in der Aufstellung nicht berücksichtigt.
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Eine dezidierte Kostenkalkulation kann jedoch erst vorgelegt werden, nachdem die
Verwaltung mit den jeweiligen Trägern in Vertragsverhandlungen getreten ist. In diesem
Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass - damit an allen Schulstandorten
eine einheitliche Kostensituation bei möglichst gleicher Qualität in der
außerunterrichtlichen Angebotsvielfalt sichergestellt wird - beabsichtigt ist, die
`Gesamtträgerschaft´, als `Managementfunktion´, auch zur Nutzung von Synergien und
damit zur Kostenreduzierung, bei der Verwaltung anzusiedeln. Weitere Imponderabilien
bestehen durch eine - mögliche - Auflösung der beiden Hortgruppen in Bedburg-Lipp und
Kirdorf; bei Schließung könnten/ müssten die dadurch freiwerdenden Mittel in Höhe von rd.
45.000,- € pro Jahr gegengerechnet werden.
Hinsichtlich der Beibehaltung der jetzigen Schullandschaft verweist die Verwaltung
insbesondere auf die `problematische´ Entwicklung der Schülerzahlen am Schulstandort
Kirchherten. Wie bereits im Schulentwicklungsplan der Stadt Bedburg, Fortschreibung
2005 mit Ausblick bis 2015, Seiten 28 ff. aufgeführt, „... wird die Grundschule Kirchherten
in die pädagogisch und organisatorisch schwierige Situation der Anderthalbzügigkeit mit
Tendenz zur Einzügigkeit geraten. Um den gegenwärtig und zukünftig noch mehr
steigenden Anforderungen pädagogisch, personell und damit letztlich auch investiv
gerecht werden zu können, sollten kleine Grundschulstandorte im Umkehrschluss nicht
geschlossen, sondern als Dependance gesichert werden." Sind im Schulentwicklungsplan
für die Grundschule Kirchherten für das Schuljahr 2006/07 in der Jahrgangsstufe 1 noch
40 Schüler/-innen prognostiziert, ist insofern eine weitere `Verschlechterung´ zu
verzeichnen, dass bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausschussvorlage lediglich
32(!) verbindliche Anmeldungen bei 44 schulpflichtigen Kindern für Kirchherten vorliegen.
Zusätzlich zu den Betriebskosten werden im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft,
Bildung und Betreuung“ und des Konzeptes des Landes NRW Investitionen zum Auf- und
Ausbau offener Ganztagsschulen im Primarbereich gefördert. Zu den Investitionen
gehören
insbesondere
erforderliche
Umbau-,
Ausbau-,
Neubauoder
Renovierungsmaßnahmen, Ausstattungsinvestitionen sowie die mit den Investitionen
verbundenen Dienstleistungen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht
nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet vielmehr aufgrund ihres pflichtgemäßen
Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert wird je betreuter
Gruppe mit jeweils mindestens 25 Schüler/-innen in Grundschulen ein Festbetrag in Höhe
von bis zu 80.000,- € für Umbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen, in
Höhe von bis zu 25.000,- € für Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln
und in Höhe von bis zu 10.000,- € für die Renovierung von geeigneten Räumen sowie für
die Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks. Der Schulträger hat für die
Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel einen Eigenanteil
in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen. Der Eigenanteil kann durch mit den
Investitionen verbundene Dienstleistungen sowie durch Mittel aus der Schulpauschale
erbracht werden. Angemerkt wird, dass alle förderfähigen Maßnahmen auch gefördert
werden können, wenn sie außerhalb des Schulgrundstücks durchgeführt werden, auf der
Basis eines gemeinsamen Konzepts in einem organisatorischen Zusammenhang zur
Offenen Ganztagsschule stehen und fußläufig für die teilnehmenden Schüler/-innen
erreichbar sind. Ein entsprechender Förderantrag für acht Gruppen in Höhe von 920.000,€ wurde unter Datum vom 11.02.2005 gestellt.
Mit den Erlassen zur Offenen Ganztagsschule hat die Landesregierung einen neuen Weg
in der Betreuung von Kindern in der Grundschule bestritten. Sowohl die bewährten
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Hortstrukturen als auch die Programme `13 +´ und `SiT´ müssen, nicht zuletzt aus
Kostengründen, einer neuen Form - der Offenen Ganztagsschule - weichen. Die damit
zwangsläufige Institutionalisierung von Jugendhilfe und Schule unter dem Dach der Schule
ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung zur quantitativen Verbesserung der
Betreuungssituation im Lande NRW. Ob allerdings die hochgesteckte landespolitische
Zielgebung einer Verbesserung von Bildungsqualität und Chancengleichheit sowie die
Förderung von benachteiligten Kindern gelingt, ist - zumindest - zweifelhaft. Die Leitthesen
der Offenen Ganztagsschule in ihrer jeweiligen individuellen Ausgestaltung bieten zwar die
dazu erforderlichen Kriterien, jedoch sind diese mit den - derzeitigen - finanziellen
Vorgaben des Landes nicht realisierbar. Landesweit zeichnet sich ab, dass die
erforderlichen Finanzmittel für eine adäquate, bildungsorientierte Fachpersonalausstattung mindestens 20 - 25 % höher liegen werden, als von der Landesregierung
prognostiziert und für die Bezuschussung festgeschrieben. Dies bedeutet im Ergebnis,
dass die bildungspolitische Ausrichtung der Offenen Ganztagsschule finanziell eindeutig
zu Lasten der Kommunen geht. Nichtsdestotrotz beabsichtigt die Stadt Bedburg entsprechend des Elternwunschs - die flächendeckende Einführung der Offenen
Ganztagsschule.
In Anbetracht dessen, dass die Betreuungsprogramme `13 +´ und `SiT´ entgegen der
ursprünglichen Erlasslage - wie bereits dargestellt - zum Schuljahresbeginn 2006/07
eingestellt werden, ist insofern eine Änderung eingetreten, dass - damit der derzeitige
`Betreuungsstandard´ in Bedburg erhalten bleiben kann - eine Einführung der Offenen
Ganztagsschule zum 01.08.2006 zwingend erforderlich wird. Damit innerhalb des
verbleibenden sehr engen Zeitplans die entsprechenden Schritte eingeleitet werden
können - Gespräche/ Verhandlungen mit den möglichen Trägern, konkrete Prüfung der
Räumlichkeiten, ggf. Aufnahme baulicher Maßnahmen etc. pp. - ist in der heutigen Sitzung
des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales eine entsprechende
Beschlussfassung, auch über die Qualität des außerunterrichtlichen Angebots und
insofern auch der finanziellen Ausgestaltung - zwingend erforderlich. Rein informatorisch
weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Entwurf des Haushalts 2006 keine Mittel für
erhöhte Personal- und Betriebskosten eingestellt wurden.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 14. November 2005
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister