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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschulen im Primarbereich)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-460/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 22.11.2005 Betreff: Offene Ganztagsschule im Primarbereich Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt grundsätzlich die sukzessive Umwandlung der Grundschulen im Stadtgebiet in Offene Ganztagsschulen im Primarbereich. Unter Berücksichtigung des landesverfassungsrechtlich normierten Konnexitätsprinzips und der derzeitigen Haushaltslage beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, die Verhandlungen mit den jeweiligen Trägern dergestalt aufzunehmen, dass die Vorhaltung eines qualitativ hochwertigen außerunterrichtlichen Angebots - mit Ausnahme der Betriebskosten - in Gänze durch die Landesmittel und die sozialgestaffelten Elternbeiträge gedeckt werden. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss jeweils zeitnah über den aktuellen Verfahrensstand zu unterrichten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ganztagsschulen sind spätestens seit dem „PISA-Schock“ in 2001 ein Thema in der Bundesrepublik Deutschland, das die bildungspolitische Debatte in weiten Teilen beherrscht. Als eine der wesentlichsten Konsequenzen hieraus hat das Land NordrheinWestfalen den verstärkten Ausbau einer Ganztagsbeschulung im Grundschulbereich beschlossen. In seinen Planungen geht das Land NRW davon aus, das im Schuljahr 2007/08 landesweit für 195.000 Schüler/-innen - rd. 25 % - eine ganztägige schulische Betreuung zur Verfügung steht. Für die Stadt Bedburg würde dies basierend auf der Grundlage der Schulstatistik September 2005 bedeuten, dass ausgehend von 1.128 Schüler/-innen des Primarbereiches, für 282 Kinder - 25 % - ein Betreuungsplatz vorzuhalten wäre. Zur Ermittlung des `tatsächlichen´ örtlichen Betreuungsbedarfs wurde im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Bedburg im November 2004 eine `breit angelegte´ Elternbefragung - befragt wurden hierbei die Erziehungsberechtigten aller Kindergarten- und Grundschulkinder - durchgeführt. Bei einer Rücklaufquote von rd. 80 % - repräsentative Ergebnisse lagen bei allen Alters- und Klassenstufen vor - bekundeten insgesamt 26,5 % ein grundsätzliches Interesse an einer Ganztagsbetreuung; die Einzelergebnisse der jeweiligen Schulstandorte zeigen, dass in der Stadt Bedburg ein flächendeckendes Angebot für die Einrichtung Offener Ganztagsgrundschulen anzustreben ist. Hinsichtlich der Gesamtauswertung der Elternbefragung wird auf die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 15.02.2005, TOP 4, Anlage 2, ö. T. verwiesen. Derzeit werden im Stadtgebiet die Betreuungsangebote `Schule von 8-1´ (Betreuung während der regulären Schulzeit, auch bei Unterrichtsausfall), `13 +´ (Betreuung mit der Möglichkeit eines gemeinsamen Mittagessens bis in der Regel 16.00 Uhr), `SiT´ (vergleichbar mit 13 +, jedoch ganzjährige Betreuung durch sozialpädagogische Fachkraft) - flächendeckend - und `Horte´ (Bestandteil von Kindertageseinrichtungen, Betreuung jedoch ausschließlich von Schulkindern) - lediglich in Bedburg und Kirdorf - angeboten. Konkret stellt sich das Angebot aktuell wie folgt dar: Schule von 8-1 13 plus SiT Hort Ort/ Träger Gruppen Plätze Gruppen Plätze Gruppen Plätze Gruppen Plätze Bedburg (Rapunzel) 2 33 1 9 1 20 Kaster (AWO) 3 57 2 26 Kirchherten (Regenbogengr.) 2 45 2 28 Kirdorf (Rapunzel) 1 18 1 10 1 20 insgesamt 8 153 4 54 2 19 2 40 Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das Land NRW - nach derzeitigem Kenntnisstand - mit der Umsetzung der Offenen Ganztagsschule die Förderung für die Betreuungsprogramme `13 +´ und `SiT´ zum Schuljahresbeginn 2006/07 ein stellt; ursprünglich sollten diese Programme bis zum 31.07.2007 gefördert werden. Die Einstellung der Förderung für die Hortbetreuung war ebenfalls zum 31.07.2007 avisiert; offenbar zeichnet sich jedoch hier eine Änderung ab, da „Kinder mit besonderem STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Förderbedarf in Horten gut aufgehoben seien“. Die Vormittagsbetreuung `Schule von 8-1´ wird weiterhin durch das Land NRW bezuschusst. Basierend auf dem Ergebnis der Elternbefragung und des nahezu deckungsgleichen derzeitigen - Betreuungskontingents, wurde in der vorgenannten Sitzung des Fachausschusses, unter der Prämisse, dass entsprechende Fördermittel seitens der Bezirksregierung bewilligt werden, die `Vorgabe´ formuliert, Offene Ganztagsgrundschulen möglichst an jedem Schulstandort unter Einbindung der derzeitigen Kooperationspartner der Betreuungsangebote `Schule von 8 bis 1´ und `13+´ einzurichten. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung bei der Vergabe der Trägerschaft für eine Offene Ganztagsschule eine Ausschreibung nicht vorzunehmen ist; vielmehr ist die Erstellung einer `Protokollnotiz´ des Schulträgers, aus der hervorgeht, warum welcher Träger ausgewählt wurde, ausreichend. Ziel der Offenen Ganztagsschule ist, unter Zusammenführung der vorhandenen und neu zu schaffenden Ganztagsangebote unter dem `Dach der Schule´, eine enge Verknüpfung des schulischen und außerschulischen Lernens zu erreichen. Dies bedeutet, dass sich die Primarschulen unter Zusammenführung schulpädagogischer und sozialpädagogischer Sicht- und Arbeitsweisen, zu einem `ganztägig geöffneten Haus des Lernens´ entwickeln. Entscheidend für die Ausgestaltung und insofern auch die Qualität der außerunterrichtlichen Angebote - hochbewertet wurde ausweislich der Elternbefragung die Vermittlung mathematischer, technischer, naturwissenschaftlicher und sprachlicher Fähigkeiten - sind die finanziellen Rahmenbedingungen. Das Land fördert die außerunterrichtlichen Angebote mit einem Festbetrag von 615,- € pro Jahr und Platz sowie mit 0,1 Lehrerstellen (= 2,7 Std./ Woche) pro 25 Schüler der Offenen Ganztagsschule. Anstelle der Lehrerstellenanteile kann ein weiterer Festbetrag von 205,€ pro Schüler gewährt werden. Insgesamt stellt das Land NRW den Schulträgern somit kapitalisiert pro Schüler und Jahr 820,- € zur Verfügung. Als Eigenanteil der Kommune ist ein Betrag von 410,- € je Platz und Jahr in den Richtlinien des Landes NRW vorgeschrieben, wobei - sozialgestaffelt und ermäßigt für Geschwisterkinder Elternbeiträge bis zur Höhe von 100,- € pro Monat und Kind erhoben werden können. Insgesamt werden somit bei der Kostenrechnung für die Offene Ganztagsschule jährliche Personalkosten von 1.230,- € angesetzt; da hierin keine Sachkosten enthalten sind, ist davon auszugehen, dass dieser Betrag nicht ausreichend sein wird. So weisen Kostenkalkulationen anderer Kommunen in NRW im Durchschnitt einen Betrag von 1.800,- € pro Jahr und Kind bei einem jährlichen Elternbeitrag von 500,- € aus. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Erzielung der - sozialgestaffelten - Elternbeiträge schon alleine aufgrund der nicht bekannten Sozialstruktur der künftigen Gruppen nicht unerheblichen Imponderabilien unterliegt. Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen beabsichtigt das Land NRW, ab dem Schuljahr 2005/06 eine Erhöhung der Beträge für die Offene Ganztagsschule vorzunehmen. So soll der Festbetrag von derzeit 615,- € auf 660,- € sowie der Lehrerstellenanteil aufgrund einer Änderung in der Schüler-Lehrer-Relation auf 0,2 Lehrerstellenanteile - bzw. kapitalisiert auf 410,- € - und der Schulträgeranteil von derzeit 410,- € auf 440,- € angehoben werden. Auch beabsichtigt das Land den Erlass zur Offenen Ganztagsschule dahingehend abzuändern, dass die Elternbeiträge im Rahmen der vorgeschriebenen Sozialstaffelung von derzeit maximal 100,- € pro Monat und Kind auf maximal 150,- € angehoben werden können. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Entsprechend der Auswertung der Elternbefragung und des derzeitigen Betreuungskontingents geht die Verwaltung bei der Offenen Ganztagsgrundschule von je zwei Gruppen - 50 Kinder - pro Standort aus. Dies entspricht zum einen der Empfehlung des Landesjugendamtes Rheinland, zum anderen der gängigen Praxis bereits umgesetzter Modelle. Das Vorhalten von zwei Gruppen je Standort begründet sich insbesondere aus dem Organisationsablauf der Offenen Ganztagsschule; so soll pro Gruppe eine pädagogische Fachkraft als hauptamliche/r Mitarbeiter/-in eingesetzt und durch Honorarkräfte und ehrenamtliche Helfer/-innen in ihrer Arbeit unterstützt werden. Ausgehend von dieser Organisations- und Personalstruktur stellt sich die Haushaltslage reine Personalkosten - ab dem Schuljahr 2006/07 wie folgt dar: a) Nach der derzeit `geltenden´ Erlasslage - 820,- € Land/ kapitalisiert; 410,- € Stadt bei einer Kalkulation von 500,- € jährlichem Elternbeitrag pro Kind und Gesamtkosten von 1.800,- €. Einnahmen Land Eltern 2006/07 200 Schüler/-innen (8 Gruppen á 25 Kinder) 2007/08 200 Schüler/-innen (8 Gruppen á 25 Kinder) b) 68.200 € (200 x 341 €) 164.000 € (200 x 820 €) 41.667 € (200 x 208 €) 100.000 € (200 x 500 €) Ausgaben Schulträger - 1.230 € - - 1.800 € 102.500 € (200 x 512 €) 246.000 € (200 x 1.230 € 150.000 € Zuschuss Stadt - 1.800 € 40.133 € (200 x 750 €) 360.000 € 96.000 € (200 x 1.800 €) Nach der `geplanten´ Erlasslage - 1.100,- € Land/ kapitalisiert; 440,- € Stadt - bei einer Kalkulation von 500,- € jährlichem Elternbeitrag pro Kind und Gesamtkosten von 1.800,- €. Einnahmen Land Eltern 2006/07 200 Schüler/-innen (8 Gruppen á 25 Kinder) 2007/08 200 Schüler/-innen (8 Gruppen á 25 Kinder) 89.000 € (200 x 445 €) 214.000 € (200 x 1.070 €) 41.667 € (200 x 208 €) 100.000 € (200 x 500 €) Ausgaben Schulträger - 1.510 € - - 1.800 € 125.800 € (200 x 629 €) 302.000 € (200 x 1.510 € 150.000 € Zuschuss Stadt - 1.800 € 19.333 € (200 x 750 €) 360.000 € 46.000 € (200 x 1.800 €) Angemerkt wird, dass diese Aufstellung eine `grobe´ Kostenkalkulation auf Basis vorliegender Erfahrungswerte anderer Kommunen in NRW unter Beibehaltung der jetzigen Schullandschaft darstellt; auch sind die der Stadt entstehenden erhöhten Betriebskosten einschließlich zusätzlicher Hausmeisterdienste - in der Aufstellung nicht berücksichtigt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Eine dezidierte Kostenkalkulation kann jedoch erst vorgelegt werden, nachdem die Verwaltung mit den jeweiligen Trägern in Vertragsverhandlungen getreten ist. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass - damit an allen Schulstandorten eine einheitliche Kostensituation bei möglichst gleicher Qualität in der außerunterrichtlichen Angebotsvielfalt sichergestellt wird - beabsichtigt ist, die `Gesamtträgerschaft´, als `Managementfunktion´, auch zur Nutzung von Synergien und damit zur Kostenreduzierung, bei der Verwaltung anzusiedeln. Weitere Imponderabilien bestehen durch eine - mögliche - Auflösung der beiden Hortgruppen in Bedburg-Lipp und Kirdorf; bei Schließung könnten/ müssten die dadurch freiwerdenden Mittel in Höhe von rd. 45.000,- € pro Jahr gegengerechnet werden. Hinsichtlich der Beibehaltung der jetzigen Schullandschaft verweist die Verwaltung insbesondere auf die `problematische´ Entwicklung der Schülerzahlen am Schulstandort Kirchherten. Wie bereits im Schulentwicklungsplan der Stadt Bedburg, Fortschreibung 2005 mit Ausblick bis 2015, Seiten 28 ff. aufgeführt, „... wird die Grundschule Kirchherten in die pädagogisch und organisatorisch schwierige Situation der Anderthalbzügigkeit mit Tendenz zur Einzügigkeit geraten. Um den gegenwärtig und zukünftig noch mehr steigenden Anforderungen pädagogisch, personell und damit letztlich auch investiv gerecht werden zu können, sollten kleine Grundschulstandorte im Umkehrschluss nicht geschlossen, sondern als Dependance gesichert werden." Sind im Schulentwicklungsplan für die Grundschule Kirchherten für das Schuljahr 2006/07 in der Jahrgangsstufe 1 noch 40 Schüler/-innen prognostiziert, ist insofern eine weitere `Verschlechterung´ zu verzeichnen, dass bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausschussvorlage lediglich 32(!) verbindliche Anmeldungen bei 44 schulpflichtigen Kindern für Kirchherten vorliegen. Zusätzlich zu den Betriebskosten werden im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ und des Konzeptes des Landes NRW Investitionen zum Auf- und Ausbau offener Ganztagsschulen im Primarbereich gefördert. Zu den Investitionen gehören insbesondere erforderliche Umbau-, Ausbau-, Neubauoder Renovierungsmaßnahmen, Ausstattungsinvestitionen sowie die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet vielmehr aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert wird je betreuter Gruppe mit jeweils mindestens 25 Schüler/-innen in Grundschulen ein Festbetrag in Höhe von bis zu 80.000,- € für Umbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen, in Höhe von bis zu 25.000,- € für Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln und in Höhe von bis zu 10.000,- € für die Renovierung von geeigneten Räumen sowie für die Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks. Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen. Der Eigenanteil kann durch mit den Investitionen verbundene Dienstleistungen sowie durch Mittel aus der Schulpauschale erbracht werden. Angemerkt wird, dass alle förderfähigen Maßnahmen auch gefördert werden können, wenn sie außerhalb des Schulgrundstücks durchgeführt werden, auf der Basis eines gemeinsamen Konzepts in einem organisatorischen Zusammenhang zur Offenen Ganztagsschule stehen und fußläufig für die teilnehmenden Schüler/-innen erreichbar sind. Ein entsprechender Förderantrag für acht Gruppen in Höhe von 920.000,€ wurde unter Datum vom 11.02.2005 gestellt. Mit den Erlassen zur Offenen Ganztagsschule hat die Landesregierung einen neuen Weg in der Betreuung von Kindern in der Grundschule bestritten. Sowohl die bewährten STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Hortstrukturen als auch die Programme `13 +´ und `SiT´ müssen, nicht zuletzt aus Kostengründen, einer neuen Form - der Offenen Ganztagsschule - weichen. Die damit zwangsläufige Institutionalisierung von Jugendhilfe und Schule unter dem Dach der Schule ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung zur quantitativen Verbesserung der Betreuungssituation im Lande NRW. Ob allerdings die hochgesteckte landespolitische Zielgebung einer Verbesserung von Bildungsqualität und Chancengleichheit sowie die Förderung von benachteiligten Kindern gelingt, ist - zumindest - zweifelhaft. Die Leitthesen der Offenen Ganztagsschule in ihrer jeweiligen individuellen Ausgestaltung bieten zwar die dazu erforderlichen Kriterien, jedoch sind diese mit den - derzeitigen - finanziellen Vorgaben des Landes nicht realisierbar. Landesweit zeichnet sich ab, dass die erforderlichen Finanzmittel für eine adäquate, bildungsorientierte Fachpersonalausstattung mindestens 20 - 25 % höher liegen werden, als von der Landesregierung prognostiziert und für die Bezuschussung festgeschrieben. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die bildungspolitische Ausrichtung der Offenen Ganztagsschule finanziell eindeutig zu Lasten der Kommunen geht. Nichtsdestotrotz beabsichtigt die Stadt Bedburg entsprechend des Elternwunschs - die flächendeckende Einführung der Offenen Ganztagsschule. In Anbetracht dessen, dass die Betreuungsprogramme `13 +´ und `SiT´ entgegen der ursprünglichen Erlasslage - wie bereits dargestellt - zum Schuljahresbeginn 2006/07 eingestellt werden, ist insofern eine Änderung eingetreten, dass - damit der derzeitige `Betreuungsstandard´ in Bedburg erhalten bleiben kann - eine Einführung der Offenen Ganztagsschule zum 01.08.2006 zwingend erforderlich wird. Damit innerhalb des verbleibenden sehr engen Zeitplans die entsprechenden Schritte eingeleitet werden können - Gespräche/ Verhandlungen mit den möglichen Trägern, konkrete Prüfung der Räumlichkeiten, ggf. Aufnahme baulicher Maßnahmen etc. pp. - ist in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales eine entsprechende Beschlussfassung, auch über die Qualität des außerunterrichtlichen Angebots und insofern auch der finanziellen Ausgestaltung - zwingend erforderlich. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Entwurf des Haushalts 2006 keine Mittel für erhöhte Personal- und Betriebskosten eingestellt wurden. STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14. November 2005 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister