Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 300/2007
20.02.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.03.2007
Kreisausschuss
27.03.2007
Kreistag
25.04.2007
Verkehrserschließung Vogelsang/Urftsee
hier: Zustimmung zur Widmung als verkehrswichtiger Kreisradweg
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
X Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
€
Mehreinnahme bei Hst.
um
€
sonst:Mittel werden im Haushaltsplan 2009 unter 54201 8 523201 eingeplant.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Widmung der Zuwegung Vogelsangs, von der K 7 bis zum Adlerhof als
verkehrswichtiger Kreisradweg zu.
Begründung:
Der verkehrswichtige überörtliche Kreisradweg K 7 ist Bestandteil des Mosel-Maas-Fernradwegs und
führt durch das Nationalparkgebiet von Gemünd bis zur Urfttalsperre. Dort findet er Anschluss an
weitere überregionale Radwege der Nachbarkreise. Eine direkte Verbindung zur Burg Vogelsang
besteht derzeit nicht. Der Bedarf nach dieser Anbindung wurde jedoch durch die Ausweisung einer
Urftseequerung einschließlich des zugehörigen Anschlussstücks auf Höhe der Burg Vogelsang im
Wegeplan zum Nationalpark hervorgehoben.
Wie der bisherigen Diskussion zum Wegeplan im Nationalpark zu entnehmen ist, wird der
Erschließung Vogelsangs für die touristische Entwicklung eine besondere Bedeutung zugewiesen.
Gemäß Beschluss zu V 278/2006 besteht daher der politische Auftrag an die Verwaltung die
Widmung der Zufahrtsstraße zur Kreisstraße herbeizuführen.
Die Anbindung Vogelsangs über die Zufahrtsstraße an die B 266 im Süden dient in der Hauptsache
der Erschließung für KFZ -Verkehr. Analog hierzu besteht in Nordrichtung das Erfordernis eines
Anschlusses für den Rad- und Fußgängerverkehr an die K 7.
Wie in V 278/2006 dargestellt, erfüllt die Zufahrtsstraße die Definition einer Kreisstraße. Bei
Fortsetzung dieser Verbindung zur K 7 ist diese Zweckbestimmung analog für die Verkehrsarten
Radverkehr und Fußgängerverkehr gegeben.
Die Zufahrtsstraße würde im Norden den Netzschluss an den überregionalen Kreisradweg K 7 finden.
Die Fachabteilung schlägt vor, der Widmung gemäß § 6 StrWG für die Zuwegung Vogelsangs, von
der K 7 bis zum Adlerhof als verkehrswichtiger Kreisradweg mit dem Vorbehalt zuzustimmen, dass
die spätere Besitzeinweisung durch den Grundstückseigentümer Bundesrepublik Deutschland sowie
den Wasserverband Eifel - Rur erfolgt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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