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Beschlussvorlage GB (Verkehrserschließung Vogelsang/Urftsee hier: Zustimmung zur Widmung als verkehrswichtiger Kreisradweg)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Verkehrserschließung Vogelsang/Urftsee
hier: Zustimmung zur Widmung als verkehrswichtiger Kreisradweg) Beschlussvorlage GB (Verkehrserschließung Vogelsang/Urftsee
hier: Zustimmung zur Widmung als verkehrswichtiger Kreisradweg)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 300/2007 20.02.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.03.2007 Kreisausschuss 27.03.2007 Kreistag 25.04.2007 Verkehrserschließung Vogelsang/Urftsee hier: Zustimmung zur Widmung als verkehrswichtiger Kreisradweg Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite X Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um € Mehreinnahme bei Hst. um € sonst:Mittel werden im Haushaltsplan 2009 unter 54201 8 523201 eingeplant. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Widmung der Zuwegung Vogelsangs, von der K 7 bis zum Adlerhof als verkehrswichtiger Kreisradweg zu. Begründung: Der verkehrswichtige überörtliche Kreisradweg K 7 ist Bestandteil des Mosel-Maas-Fernradwegs und führt durch das Nationalparkgebiet von Gemünd bis zur Urfttalsperre. Dort findet er Anschluss an weitere überregionale Radwege der Nachbarkreise. Eine direkte Verbindung zur Burg Vogelsang besteht derzeit nicht. Der Bedarf nach dieser Anbindung wurde jedoch durch die Ausweisung einer Urftseequerung einschließlich des zugehörigen Anschlussstücks auf Höhe der Burg Vogelsang im Wegeplan zum Nationalpark hervorgehoben. Wie der bisherigen Diskussion zum Wegeplan im Nationalpark zu entnehmen ist, wird der Erschließung Vogelsangs für die touristische Entwicklung eine besondere Bedeutung zugewiesen. Gemäß Beschluss zu V 278/2006 besteht daher der politische Auftrag an die Verwaltung die Widmung der Zufahrtsstraße zur Kreisstraße herbeizuführen. Die Anbindung Vogelsangs über die Zufahrtsstraße an die B 266 im Süden dient in der Hauptsache der Erschließung für KFZ -Verkehr. Analog hierzu besteht in Nordrichtung das Erfordernis eines Anschlusses für den Rad- und Fußgängerverkehr an die K 7. Wie in V 278/2006 dargestellt, erfüllt die Zufahrtsstraße die Definition einer Kreisstraße. Bei Fortsetzung dieser Verbindung zur K 7 ist diese Zweckbestimmung analog für die Verkehrsarten Radverkehr und Fußgängerverkehr gegeben. Die Zufahrtsstraße würde im Norden den Netzschluss an den überregionalen Kreisradweg K 7 finden. Die Fachabteilung schlägt vor, der Widmung gemäß § 6 StrWG für die Zuwegung Vogelsangs, von der K 7 bis zum Adlerhof als verkehrswichtiger Kreisradweg mit dem Vorbehalt zuzustimmen, dass die spätere Besitzeinweisung durch den Grundstückseigentümer Bundesrepublik Deutschland sowie den Wasserverband Eifel - Rur erfolgt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)