Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-381/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2005
Original
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
06.12.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreises
hier: 2. Zwischenbericht
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt der erarbeiteten Prioritätenliste zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der fünften Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am 06. September 2005
stellte der Leiter des Amtes für Straßenbau und Verkehr - Herr Kapp – den 2. Zwischenbericht zum
Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises vor.
Mehrheitlich empfahl der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg
den Vorschlägen zur Beurteilung der Maßnahmen in Bedburg mit dem Hinweis, dass eine
Notwendigkeit für den Bau der L 279 –Umgehung Kirchherten (50) – gesehen wird, zu.
Seitens des Rhein-Erft-Kreises wurde die Erarbeitung einer Prioritätenliste als sinnvoll erachtet.
Der Rat der Stadt Bedburg schloss sich in seiner Sitzung am 20.09.2005 einstimmig bei drei
Enthaltungen der Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung an.
Des weiteren soll der Ausschuss eine Prioritätenliste erarbeiten.
Der Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises sieht folgende Maßnahmen, die für die
Stadt Bedburg von Bedeutung sind, vor:
- L 361 n, hier: Fertigstellung,
- K 37 n, Anbindung Adolf-Silverberg-Straße an bereits fertiggestellte K 37 n,
- Gemeindeverbindungsstraße Rath,
- L 279 Schaffung eine Rad- und Gehweges, sowie Straßenausbau zwischen Kirchherten und
Millendorf,
- L 279 n, Umgehung Bedburg-Rath,
- L 279 n, Umgehung Kirchherten,
- A 61, weiterer Autobahnanschluss an K 32
- L 48, Wiederherstellung,
- B 59 n, Rommerskirchen.
- K 32 n, Glesch-Niederembt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Reihung der Dringlichkeit entsprechend der o.a. Aufstellung dem
Rhein-Erft-Kreis mitzuteilen.
Mit der Fertigstellung der L 361 n kann nach derzeitigem Planungsstand in 2006 gerechnet
werden. Mit den Arbeiten des hierfür erforderlichen Brückenbauwerkes ist begonnen worden.
Solange die Baumaßnahme insgesamt nicht abgeschlossen ist, sollte das Projekt weiterhin
höchste Priorität haben.
Die Anbindung der Adolf-Silverberg-Straße an die bereits fertiggestellte K 37 n hängt zeitlich vom
Abschluss des Vertrages nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ab. Da diese Baumaßnahme für
die städtebauliche Entwicklung von großer Bedeutung ist, muss die Dringlichkeit ganz oben
angesiedelt werden.
Bedingt durch den Tagebau haben die Bürgerinnen und Bürger aus Bedburg-Rath seit
Jahrzehnten eine lange Umwegfahrt in Kauf nehmen müssen, um das Stadtgebiet Bedburg zu
erreichen. Mit der seinerzeit vertraglichen Zusicherung der Wiederherstellung der
Gemeindeverbindungsstraße wird eine Forderung, die seit Jahren erhoben wird, erfüllt.
Auch der Straßenausbau der L 279 nebst Rad- und Gehweg wird seit Jahren gefordert und nach
wie vor als dringend angesehen. Hierbei sollte der Schaffung eines Rad- und Gehweges Vorrang
vor dem Straßenausbau eingeräumt werden.
Aufgrund der Aussage des Leiters des Amtes für Straßenbau und Verkehr beim Rhein-Erft-Kreis –
Herrn Kapp – bringt
die Umgehung des Stadtteils Rath hinsichtlich einer höheren
Verkehrsentlastsung der Ortslagen wesentlich mehr Vorteile für die Stadt Bedburg als die
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Umgehung des Stadtteils Kirchherten. Aus diesem Grunde sollte der Umgehung Rath höhere
Priorität eingeräumt werden. Dennoch wird darauf hingewiesen, das der Bau der L 279 n –
Umgehung Kirchherten – für sinnvoll und erforderlich angesehen wird.
Ein weiterer Autobahnanschluss wird dann erfolgen können, wenn das gemeinschaftliche
Gewerbegebiet der Städte Bergheim, Elsdorf und Bedburg konkret wird.
Bezüglich der Wiederherstellung der L 48 wurde dem Rhein-Erft-Kreis bereits berichtet, dass
hierauf seitens der Stadt Bedburg verzichtet wird, wenn die Mittel für den Ausbau nebst Rad- und
Gehweg der L 279 verwendet werden.
Hier muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die L 48 in einem Teilbereich auf dem Gebiet
der Stadt Grevenbroich liegt und die Stadt Grevenbroich schriftlich mitgeteilt hat, dass auf
Wiederherstellung der Verbindungsstraße nicht verzichtet wird.
Die weiteren Maßnahmen befinden sich nicht auf Bedburger Gebiet, haben dennoch verkehrliche
Auswirkungen. Aussagen hierüber sollten den betroffenen Kommunen vorbehalten bleiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18. November 2005
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand