Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-50/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
23.11.2004
Betreff:
Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraße
hier: Antrag der SPD-Fraktion auf Stellungnahme der Verwaltung zur Ausführung des
Mini-Kreisverkehrs insbes. zur Führung des Fahrradverkehrs
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der
Verwaltung und des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 14.10.2004 (Anlage 1) beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Bedburg, einen Bericht zu fertigen, der die Ausführung des Kreisverkehrs und
insbesondere die Führung des Fahrradverkehrs darstellt und begründet.
Die Ausführung der Baumaßnahme wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt
und Verkehr am 11.05.2004 einstimmig beschlossen.
Da die sparsame Form der Kreisverkehrsplätze der „Mini-Kreisel“ bedingt durch die
geringen Abmessungen nicht nur zu baulichen, sondern auch zu verkehrlichen
Besonderheiten führte, hat das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie
und Verkehr des Landes Nordrhein - Westfahle (MWMTV) bereits 1996 einen
Untersuchungsauftrag an die Ruhr – Universität Bochum,, Lehrstuhl für Verkehrswesen,
vergeben.
Hieraus resultierend sind die Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von MiniKreisverkehrsplätzen des MWMTV aus dem Jahre 1999 hervorgegangen.
Die Ausführung der Maßnahme auf der Harffer Schloßallee wurde unter Beachtung dieser
Empfehlungen in Auftrag gegeben. Das gleiche gilt für die aufgebrachten Markierungen,
die Beschilderung und die Radverkehrsführung.
So wird unter Punkt 4.4 der Empfehlung ausgeführt:
Radfahrer:
„Radfahrer werden im Regelfall gemeinsam mit den Kraftfahrern auf der Fahrbahn geführt.
Aufgrund des vergleichbaren Geschwindigkeitsniveaus sowie der schmalen Kreisfahrbahn
ist ein Überholen der Radfahrer durch Kraftfahrer nicht zu befürchten. Sofern sich in den
zuführenden Straßen baulich angelegte Ragwege oder Radfahrstreifen befinden, sind
diese vor der Kreisfahrbahn aufzulösen. In Ausnahmefällen kommt auch die Anlage von
kreisumlaufenden Radwegen in Betracht.“
Die gesamte Maßnahme wurde in enger Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des
Rhein-Erft-Kreises durchgeführt. Hierzu wird auf die beigefügte Stellungnahme vom
10.11.2004 (Anlage 2) verwiesen.
50181 Bedburg, den 11.11.2004
----------------------------------Naujock
Leiter Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand