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Beschlussvorlage (Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraßehier: Antrag der SPD-Fraktion auf Stellungnahme der Verwaltung zur Ausführung des Mini-Kreisverkehrs insbes. zur Führung des Fahrradverkehrs)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraßehier: Antrag der SPD-Fraktion auf Stellungnahme der Verwaltung zur Ausführung des
        Mini-Kreisverkehrs insbes.  zur Führung des Fahrradverkehrs) Beschlussvorlage (Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraßehier: Antrag der SPD-Fraktion auf Stellungnahme der Verwaltung zur Ausführung des
        Mini-Kreisverkehrs insbes.  zur Führung des Fahrradverkehrs)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-50/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 23.11.2004 Betreff: Kreisverkehr Ecke Harffer Schloßallee / Steifensandstraße hier: Antrag der SPD-Fraktion auf Stellungnahme der Verwaltung zur Ausführung des Mini-Kreisverkehrs insbes. zur Führung des Fahrradverkehrs Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 14.10.2004 (Anlage 1) beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, einen Bericht zu fertigen, der die Ausführung des Kreisverkehrs und insbesondere die Führung des Fahrradverkehrs darstellt und begründet. Die Ausführung der Baumaßnahme wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 11.05.2004 einstimmig beschlossen. Da die sparsame Form der Kreisverkehrsplätze der „Mini-Kreisel“ bedingt durch die geringen Abmessungen nicht nur zu baulichen, sondern auch zu verkehrlichen Besonderheiten führte, hat das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein - Westfahle (MWMTV) bereits 1996 einen Untersuchungsauftrag an die Ruhr – Universität Bochum,, Lehrstuhl für Verkehrswesen, vergeben. Hieraus resultierend sind die Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von MiniKreisverkehrsplätzen des MWMTV aus dem Jahre 1999 hervorgegangen. Die Ausführung der Maßnahme auf der Harffer Schloßallee wurde unter Beachtung dieser Empfehlungen in Auftrag gegeben. Das gleiche gilt für die aufgebrachten Markierungen, die Beschilderung und die Radverkehrsführung. So wird unter Punkt 4.4 der Empfehlung ausgeführt: Radfahrer: „Radfahrer werden im Regelfall gemeinsam mit den Kraftfahrern auf der Fahrbahn geführt. Aufgrund des vergleichbaren Geschwindigkeitsniveaus sowie der schmalen Kreisfahrbahn ist ein Überholen der Radfahrer durch Kraftfahrer nicht zu befürchten. Sofern sich in den zuführenden Straßen baulich angelegte Ragwege oder Radfahrstreifen befinden, sind diese vor der Kreisfahrbahn aufzulösen. In Ausnahmefällen kommt auch die Anlage von kreisumlaufenden Radwegen in Betracht.“ Die gesamte Maßnahme wurde in enger Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises durchgeführt. Hierzu wird auf die beigefügte Stellungnahme vom 10.11.2004 (Anlage 2) verwiesen. 50181 Bedburg, den 11.11.2004 ----------------------------------Naujock Leiter Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand