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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 / V 258/2006
Datum: 11.12.2006
Az.: 20/He
Abteilung: 20
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die
Haushaltsjahre 2007 und 2008;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO
NRW
Begründung:
I.
Die Stadt Euskirchen hat mit Schreiben vom 01.12.2006 Stellung zum Entwurf des
Kreishaushaltes genommen. Die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt.
II.
Die Verwaltung hat nach Neuberechnung der ÖPNV-Umlage die Städte und Gemeinden informiert.
Das Schreiben ist als Anlage 2 beigefügt.
III.
In Anbetracht der vorgelegten Veränderungslisten und der bisherigen Diskussionen in den
Ausschüssen wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
„Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, die dem Kreistag mit den Ergänzungsvorlagen
zur V 258/2006 vorgelegt wurden, werden zur Kenntnis genommen und zurückgewiesen, soweit
sie nicht im Haushaltsbeschluss Berücksichtigung finden.“
Begründung:
Der Beschlussvorschlag erfolgt in Würdigung der vorgetragenen Argumente.
Soweit die Kollegiale Konferenz der Bürgermeister die Deckelung der Kreisumlage begrüßt, wird
dies zur Kenntnis genommen. Soweit gefordert wird, dass das Anhäufen von Defiziten
ausgeschlossen sein muss, ist anzumerken, dass die Haushaltsplanung darauf ausgelegt sein
muss, dass Einnahmen und Ausgaben realistisch eingeschätzt werden. Das bewusste Fehlplanen
zur Anhäufung von Defiziten wäre rechtswidrig.
Hinsichtlich der geforderten Kompensation ausfallender Landesmittel ist zu unterscheiden:
a) Soweit Landesmittel im Bereich der VHS ausfallen, ist der Kreis bestrebt, diese soweit wie
möglich durch Anpassungen der Teilnehmerentgelte aufzufangen. Diese Anpassungen sollen
schrittweise vollzogen werden, um zu versuchen, eine größtmögliche Akzeptanz herzustellen.
b) Soweit die Elternbeiträge angesprochen sind, ist der Kreistag bisher nicht der Auffassung, dass
diese erhöht werden sollen. Folglich werden die Einnahmeausfälle über die Kreisumlage zu
kompensieren sein.
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Soweit die Stadt Euskirchen zum Hebesatz 2008 Stellung bezieht, erledigt sich die Forderung
nach einer klaren Aussage dadurch, dass der Hebesatz im Rahmen der 2. Veränderungsliste
angepasst wurde. Zur ÖPNV-Umlage ergibt sich aus den Umständen eine relativ späte
Beteiligung. Gleichwohl erfolgt die Information der Städte und Gemeinden, siehe oben unter II.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)