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Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008; Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW) Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / V 258/2006 Datum: 11.12.2006 Az.: 20/He Abteilung: 20 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008; Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW Begründung: I. Die Stadt Euskirchen hat mit Schreiben vom 01.12.2006 Stellung zum Entwurf des Kreishaushaltes genommen. Die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. II. Die Verwaltung hat nach Neuberechnung der ÖPNV-Umlage die Städte und Gemeinden informiert. Das Schreiben ist als Anlage 2 beigefügt. III. In Anbetracht der vorgelegten Veränderungslisten und der bisherigen Diskussionen in den Ausschüssen wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: „Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, die dem Kreistag mit den Ergänzungsvorlagen zur V 258/2006 vorgelegt wurden, werden zur Kenntnis genommen und zurückgewiesen, soweit sie nicht im Haushaltsbeschluss Berücksichtigung finden.“ Begründung: Der Beschlussvorschlag erfolgt in Würdigung der vorgetragenen Argumente. Soweit die Kollegiale Konferenz der Bürgermeister die Deckelung der Kreisumlage begrüßt, wird dies zur Kenntnis genommen. Soweit gefordert wird, dass das Anhäufen von Defiziten ausgeschlossen sein muss, ist anzumerken, dass die Haushaltsplanung darauf ausgelegt sein muss, dass Einnahmen und Ausgaben realistisch eingeschätzt werden. Das bewusste Fehlplanen zur Anhäufung von Defiziten wäre rechtswidrig. Hinsichtlich der geforderten Kompensation ausfallender Landesmittel ist zu unterscheiden: a) Soweit Landesmittel im Bereich der VHS ausfallen, ist der Kreis bestrebt, diese soweit wie möglich durch Anpassungen der Teilnehmerentgelte aufzufangen. Diese Anpassungen sollen schrittweise vollzogen werden, um zu versuchen, eine größtmögliche Akzeptanz herzustellen. b) Soweit die Elternbeiträge angesprochen sind, ist der Kreistag bisher nicht der Auffassung, dass diese erhöht werden sollen. Folglich werden die Einnahmeausfälle über die Kreisumlage zu kompensieren sein. Seite - 2 - Soweit die Stadt Euskirchen zum Hebesatz 2008 Stellung bezieht, erledigt sich die Forderung nach einer klaren Aussage dadurch, dass der Hebesatz im Rahmen der 2. Veränderungsliste angepasst wurde. Zur ÖPNV-Umlage ergibt sich aus den Umständen eine relativ späte Beteiligung. Gleichwohl erfolgt die Information der Städte und Gemeinden, siehe oben unter II. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)