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Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zur Z 3/V 258/2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen An die Bürgermeister des Kreises Euskirchen GB IV Bauen, Umwelt, ÖPNV und Abfall Aktenzeichen: 60 bearbeitet von: Herr Blindert Durchwahl: 233 Telefax: 391 e-mail: achim.blindert@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 203 Datum: 8. Dezember 2006 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008; Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1, Satz 1 KrO NRW BgA-Verkehrsunternehmen – Produkt 547 02 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Wirkung zum 01. Januar 2007 wird die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE) in einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) des Kreises Euskirchen überführt. Dementsprechend wurde für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 das Produkt 547 02 – BgA-Verkehrsunternehmen eingerichtet. Als Anlage 1 und 2 sind die Entwürfe der Sachkontenpläne für die Produkte 547 01 – ÖPNV und 547 02 – BgA-Verkehrsunternehmen, die dem Kreistag mit der zweiten Veränderungsliste zum Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Jahre 2007 und 2008 zugeleitet werden, beigefügt. Für das Jahr 2007 ergibt sich ein Planwert für die Mehrbelastung (ÖPNV-Umlage; SK 547 02 2 417201) von 2.263.700 Euro. Wesentliche Einflussfaktoren des Umlagebetrages sind das Guthaben der Kommunen aus 2005, die KEV-Gewinnausschüttung, die Zahlungen an die RVK (Verlustausgleich, Taxibus, Nationalpark-Shuttle) und steuerliche Belastungen. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de ab Bahnhof Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/ DRK Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) Postbank Köln 21756-506 (BLZ 370 100 50) Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr -2In Anlage 3 sind die aktuellen Umlagevorausberechnungen für 2007 und 2008 auf der Basis der Grundlagendaten (Verkehrsleistungen) von 2005 dargelegt. Die Kosten des Nationalpark-Shuttle SB82 werden für 2007 gemäß der Kostenkalkulation der RVK ca. 180.000 Euro betragen. Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung wurde dieser Wert nach den GFG-Umlagegrundlagen umgelegt und der Umlagewert entsprechend ergänzt. Das ermittelte Guthaben der Kommunen aus 2005 wurde in der Vorausberechnung 2007 berücksichtigt und in Abzug gebracht. Der Umlagebetrag für 2008 wird bei annähernd gleichen Kostenansätzen voraussichtlich 2.533.200 Euro betragen und somit um 269.500 Euro über dem Vorjahreswert liegen. Dies liegt darin begründet, dass der Wert für 2007 um das Guthaben der Kommunen aus 2005 reduziert wurde. Gemäß § 55 KrO NRW wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, sich zu den Haushaltsplanungen zu äußern. Über etwaige Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Ich bitte die Kurzfristigkeit zu entschuldigen, die sich daraus ergibt, dass wichtige Daten nicht vorher zugeliefert werden konnten. Mit freundlichen Grüßen gez. Rosenke (Rosenke) Anlagen Anlage 1: BgA-Verkehrsunternehmen: Produkt 547 02 (Budget: 600 060 013) Prod. 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 547 02 Z. 2 2 5 5 6 7 7 7 19 28 11 11 11 11 11 11 13 13 13 13 13 13 13 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 28 28 28 28 28 28 28 SK 2 414200 2 417201 2 441900 2 441901 2 442200 2 459940 2 459951 2 459952 2 479100 2 481111 8 501100 8 501200 8 501900 8 502200 8 503200 8 503900 8 523200 8 523300 8 524100 8 524900 8 524901 8 524902 8 524903 8 541210 8 541300 8 542100 8 542910 8 543100 8 543300 8 543400 8 543500 8 543900 8 544100 8 544400 8 545300 8 545301 8 548100 8 548110 8 548111 8 549951 8 549952 8 549943 8 549976 8 549941 8 581100 8 581101 8 581102 8 581104 8 581105 8 581106 8 581110 Bezeichnung 2. Veränderungsliste 2007 2008 Zuweisung vom Land (Regionalisierungsgesetz NRW) Mehrbelastung (ÖPNV-Umlage) Fahrgeldeinnahmen AST-Verkehre Sonstige Erlöse Erstattungen Gemeinden für AST-Verkehr Rechnungsabgrenzung (Guthaben 2005) Umsatzsteuerüberschuss Vereinnahmte Umsatzsteuer Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen (KEV) Einnahmen aus Interner Leistungsbeziehung (Schülerbeförderung) 69.900 2.263.700 35.000 1.000 100.000 461.700 0 0 1.600.000 228.000 70.100 2.533.200 35.000 1.000 100.000 0 0 0 1.000.000 228.000 Summe Einnahmen: 4.759.300 3.967.300 Dienstbezüge Beamte Dienstbezüge tariflich Beschäftigte Ausgaben für sonstige Beschäftigte Versorgung tariflich Beschäftigte Gesetzliche Sozialversicherung tariflich Beschäftigte Gesetzliche Sozialversicherung sonstige Beschäftigte Unterhaltung des Infrastrukturvermögens Unterhaltung Geräte und Ausstattung Schülerbeförderungskosten (Zubringer Berufskolleg Kall) Sachkosten (Durchführung des AST-Verkehrs) Sachkosten (Nationalpark-Shuttle) Sachkosten (NVP) Sachkosten (Kundeninfo VRS) Fortbildung Dienstreisen Miete (EGB) Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Büromaterial Zeitungen und Fachliteratur Porto Fernmeldegebühren Lizenzgebühren Versicherungsbeiträge Beiträge Auszahlungen an RVK allgemein Auszahlungen an RVK für Taxibus Kapitalertragssteuer (Ausschüttung KEV) Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer (Zahllast) Vorsteuer Zinsen Darlehen Verkehrsunternehmen Zuführung zum Vermögenshaushalt (Tilgung Darlehen KVE) Rechnungsabgrenzung Vorjahr ILB Arbeitsplatzkosten Interne Leistungsbeziehung (Versorgung/Beihilfen Beamte) Interne Leistungsbeziehung (GUV tariflich Beschäft igte) Interne Leistungsbeziehung (Immobilienmanagement) Interne Leistungsbeziehung (EDV Normalleistung) Interne Leistungsbeziehung (EDV sonstiger Service) Interne Leistungsbeziehung (Druckerei Service) 17.000 71.500 0 5.100 19.200 0 6.000 1.500 228.000 135.000 180.000 10.000 35.000 5.000 3.000 7.500 50.000 1.200 1.500 5.000 2.000 1.500 3.000 3.000 1.745.000 1.166.000 0 206.000 11.300 0 0 59.500 119.000 600.000 36.200 8.000 100 3.800 12.400 0 1.000 17.000 71.000 0 5.200 19.600 0 6.000 1.500 228.000 135.000 180.000 10.000 35.000 5.000 3.000 0 10.000 1.200 1.500 5.000 2.000 1.500 3.000 3.000 1.745.000 1.166.000 0 69.200 3.800 0 0 55.400 124.000 0 35.600 8.000 100 3.600 12.100 0 1.000 Summe Ausgaben: 4.759.300 3.967.300 0 0 Einnahmen ./. Ausgaben Anlage 2 BgA-Verkehrsunternehmen: Produkt 547 02 SK 2 414200 Zuweisung vom Land Der Kreis Euskirchen erhält eine Zuweisung des Landes in Höhe von 150.000 € pro Jahr für die Planung und Organisation des ÖPNV. Die Zuwendung wird, soweit sie nicht zum Ausgleich des Produktes 547 01 (ÖPNV-Aufsicht) benötigt wird, im Produkt 547 02 vereinnahmt. SK 2 417201 Mehrbelastung (ÖPNV-Umlage) Die Höhe der ÖPNV-Umlage ergibt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben des Produktes 547 02. Dabei ist auf folgende Besonderheiten hinzuweisen: a) Die Ausgaben der Schülerbeförderungskosten (SK 8 524100) werden nicht über die ÖPNV-Umlage ausgeglichen, sondern über eine interne Leistungsverrechnung (SK 2 481111) dem Produkt 231 02 (Berufskolleg Kall) belastet. b) Innerhalb der ÖPNV-Umlage wird der auf den Nationalpark-Shuttle entfallende Betrag (180.000 Euro, siehe SK 8 524901) nach dem Schlüssel der Umlagegrundlagen der allgemeinen Kreisumlage auf die Städte und Gemeinden verteilt. Der übrige Differenzbetrag verteilt sich nach dem klassischen ÖPNVUmlageschlüssel. SK 2 459940 Rechnungsabgrenzung (Guthaben 2005) Aus der Endabrechung der KVE für das Jahr 2005 hat sich ein Guthaben der Städte und Gemeinden in Höhe von 461.700 € ergeben. Dieses Guthaben wird den Kommunen in 2007 durch Berücksichtigung auf der Einnahmeseite gutgebracht. Ob aus dem Jahr 2006 ebenfalls ein Guthaben oder eine Nachzahlung der Kommunen anfällt, lässt sich erst im Rahmen der Endabrechung in 2007 ermitteln. SK 2 479100 Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen (KEV) SK 8 549941 Rechnungsabgrenzung Vorjahr Der Gewinn der KEV für das Jahr 2006 (1,6 Mio €) wird in 2007, für das Jahr 2007 (Prognose 1 Mio €) in 2008 vereinnahmt. Ab dem Jahr 2007 geht die KEV von einer reduzierten Gewinnausschüttung aus. Dies ist auf Netzentgeltabsenkungen durch die Landesregulierungsbehörde und die damit verbundenen Umsatzrückgänge zurückzuführen. Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips sind im Haushaltsplanentwurf die tatsächlichen Zahlungseingänge berücksichtigt. Allerdings ist der Gewinn der KEV des Jahres 2006 bereits bei der Endabrechnung 2006 zu berücksichtigen. Dies wird durch das SK 8 549941 –Rechnungsabgrenzung Vorjahr– mit einem Ansatz von 600.000 € in 2007 haushaltsplanmäßig umgesetzt. Zum Ausgleich des Jahres 2007 und der Folgejahre stehen damit nur jeweils 1 Mio € zur Verfügung. SK 2 441900 Fahrgeldeinnahmen AST-Verkehr SK 2 442200 Erstattungen der Gemeinden für AST-Verkehr SK 8 524900 Sachkosten (Durchführung AST-Verkehr) Die drei Sachkonten sind in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen. Die Kosten des AST-Verkehrs werden durch Fahrgeldeinnahmen und Erstattungen der Gemeinden finanziert. SK 8 524100 Schülerbeförderungskosten (Zubringer Berufskolleg Kall) Die KVE wird –vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der KVE-Gremien– rückwirkend für das Jahr 2006 in die Verpflichtungen des Kreises als Schulträger des Berufkollegs Kall eintreten. Bei dem Zubringer zum Berufskolleg Kall handelt es sich um eine § 43 Abs. 2 PBefG –Linie des ÖPNV. Die bislang im Produkt 231 02 – Berufskolleg Eifel– verausgabte Summe von 228.000 € wird nunmehr im Produkt des Verkehrsunternehmens veranschlagt und über die interne Leistungsverrechnung dem Produkt 231 02 rückbelastet. Der Ausgleich erfolgt damit wie bisher über die allgemeine Kreisumlage. SK 8 524901 Sachkosten (Nationalpark - Shuttle) Der Ansatz berücksichtigt nicht evtl. Fahrgeldeinnahmen der RVK. Bei der Ermittlung der ÖPNV-Umlage wurde angenommen, dass die Ausgabe für den NationalparkShuttle nach den allgemeinen Umlagegrundlagen der Kreisumlage, aber innerhalb der ÖPNV-Umlage umgelegt werden soll (s.o.). SK 8 542910 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Der Ansatz des Jahres 2007 beinhaltet die Ausgaben für die Abwicklung der KVE GmbH. Diese stehen abschließend noch nicht fest, bemessen sich aber u.a. nach dem Wert der Beteiligung der KVE GmbH. Außerdem wurden Haushaltsmittel für eine evtl. erforderliche externe Beratung im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des ÖPNV-Gesetzes NRW zum 01.01.2008 eingeplant. SK 8 545300 Auszahlungen an RVK –allgemein– SK 8 545301 Auszahlungen an RVK –für Taxibus– Den Zahlungen stehen die Verkehrsleistungen der RVK im Kreis Euskirchen gegenüber. Die RVK hat eine Finanzplanung für die Jahre ab 2008 noch nicht erstellt, da die Änderungen des ÖPNV-Gesetzes sich hier auswirken können. Für die Haushaltsplanung wurden daher in 2008 die gleichen Ansätze wie in 2007 gebildet. SK 8 548110 Körperschaftssteuer SK 8 548111 Solidaritätszuschlag Die KVE ist seit dem Jahr 2006 körperschaftssteuerpflichtig, da die steuerlichen Erträge über den steuerlichen Aufwendungen liegen. Die Altverlustvorträge der KVE werden voraussichtlich in 2006 aufgebraucht sein. Die Zahlungen bei SK 8 545300 und 8 545301 an die RVK können steuerlich nicht geltend gemacht werden, da sie Gesellschaftereinlagen sind.            &     !∃%∋ !!               ! ∀     #       ∃     ∀  ∀    %     &∀      ∋  (    )∗ ∀    % ∃+,∃,− .∃+/− ∃,∃,+,−  !∀# !!∃ % !      #(   )  ∗                                  ,+/∃+,− /.∃− ∃+∃−     .      !!∃ % !   &     !∃%∋ !! #(  . .)  ∗                     ! ∀       #         ∃       ∀  ∀      %       &∀        ∋  (      )∗ ∀      % ∃,/∃./− .∃+/− ∃∃− /.∃− ∃∃−