Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
An die
Bürgermeister
des Kreises Euskirchen
GB IV
Bauen, Umwelt, ÖPNV
und Abfall
Aktenzeichen:
60
bearbeitet von:
Herr Blindert
Durchwahl:
233
Telefax:
391
e-mail:
achim.blindert@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 203
Datum:
8. Dezember 2006
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die
Haushaltsjahre 2007 und 2008;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1,
Satz 1 KrO NRW
BgA-Verkehrsunternehmen – Produkt 547 02
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Wirkung zum 01. Januar 2007 wird die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
(KVE) in einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) des Kreises Euskirchen überführt.
Dementsprechend wurde für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 das Produkt 547 02 –
BgA-Verkehrsunternehmen eingerichtet.
Als Anlage 1 und 2 sind die Entwürfe der Sachkontenpläne für die Produkte 547 01 –
ÖPNV und 547 02 – BgA-Verkehrsunternehmen, die dem Kreistag mit der zweiten
Veränderungsliste zum Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die
Jahre 2007 und 2008 zugeleitet werden, beigefügt.
Für das Jahr 2007 ergibt sich ein Planwert für die Mehrbelastung (ÖPNV-Umlage; SK
547 02 2 417201) von 2.263.700 Euro. Wesentliche Einflussfaktoren des Umlagebetrages sind das Guthaben der Kommunen aus 2005, die KEV-Gewinnausschüttung,
die Zahlungen an die RVK (Verlustausgleich, Taxibus, Nationalpark-Shuttle) und
steuerliche Belastungen.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
ab Bahnhof Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/ DRK
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
1000017 (BLZ 382 501 10)
Postbank Köln
21756-506 (BLZ 370 100 50)
Servicezeiten:
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
-2In Anlage 3 sind die aktuellen Umlagevorausberechnungen für 2007 und 2008 auf der
Basis der Grundlagendaten (Verkehrsleistungen) von 2005 dargelegt. Die Kosten des
Nationalpark-Shuttle SB82 werden für 2007 gemäß der Kostenkalkulation der RVK ca.
180.000 Euro betragen. Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung wurde dieser
Wert nach den GFG-Umlagegrundlagen umgelegt und der Umlagewert entsprechend
ergänzt. Das ermittelte Guthaben der Kommunen aus 2005 wurde in der
Vorausberechnung 2007 berücksichtigt und in Abzug gebracht.
Der Umlagebetrag für 2008 wird bei annähernd gleichen Kostenansätzen voraussichtlich
2.533.200 Euro betragen und somit um 269.500 Euro über dem Vorjahreswert liegen.
Dies liegt darin begründet, dass der Wert für 2007 um das Guthaben der Kommunen aus
2005 reduziert wurde.
Gemäß § 55 KrO NRW wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, sich zu den
Haushaltsplanungen zu äußern. Über etwaige Einwendungen beschließt der Kreistag in
öffentlicher Sitzung. Ich bitte die Kurzfristigkeit zu entschuldigen, die sich daraus ergibt,
dass wichtige Daten nicht vorher zugeliefert werden konnten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rosenke
(Rosenke)
Anlagen
Anlage 1: BgA-Verkehrsunternehmen: Produkt 547 02 (Budget: 600 060 013)
Prod.
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
547 02
Z.
2
2
5
5
6
7
7
7
19
28
11
11
11
11
11
11
13
13
13
13
13
13
13
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
28
28
28
28
28
28
28
SK
2 414200
2 417201
2 441900
2 441901
2 442200
2 459940
2 459951
2 459952
2 479100
2 481111
8 501100
8 501200
8 501900
8 502200
8 503200
8 503900
8 523200
8 523300
8 524100
8 524900
8 524901
8 524902
8 524903
8 541210
8 541300
8 542100
8 542910
8 543100
8 543300
8 543400
8 543500
8 543900
8 544100
8 544400
8 545300
8 545301
8 548100
8 548110
8 548111
8 549951
8 549952
8 549943
8 549976
8 549941
8 581100
8 581101
8 581102
8 581104
8 581105
8 581106
8 581110
Bezeichnung
2. Veränderungsliste
2007
2008
Zuweisung vom Land (Regionalisierungsgesetz NRW)
Mehrbelastung (ÖPNV-Umlage)
Fahrgeldeinnahmen AST-Verkehre
Sonstige Erlöse
Erstattungen Gemeinden für AST-Verkehr
Rechnungsabgrenzung (Guthaben 2005)
Umsatzsteuerüberschuss
Vereinnahmte Umsatzsteuer
Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen (KEV)
Einnahmen aus Interner Leistungsbeziehung (Schülerbeförderung)
69.900
2.263.700
35.000
1.000
100.000
461.700
0
0
1.600.000
228.000
70.100
2.533.200
35.000
1.000
100.000
0
0
0
1.000.000
228.000
Summe Einnahmen:
4.759.300
3.967.300
Dienstbezüge Beamte
Dienstbezüge tariflich Beschäftigte
Ausgaben für sonstige Beschäftigte
Versorgung tariflich Beschäftigte
Gesetzliche Sozialversicherung tariflich Beschäftigte
Gesetzliche Sozialversicherung sonstige Beschäftigte
Unterhaltung des Infrastrukturvermögens
Unterhaltung Geräte und Ausstattung
Schülerbeförderungskosten (Zubringer Berufskolleg Kall)
Sachkosten (Durchführung des AST-Verkehrs)
Sachkosten (Nationalpark-Shuttle)
Sachkosten (NVP)
Sachkosten (Kundeninfo VRS)
Fortbildung
Dienstreisen
Miete (EGB)
Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
Büromaterial
Zeitungen und Fachliteratur
Porto
Fernmeldegebühren
Lizenzgebühren
Versicherungsbeiträge
Beiträge
Auszahlungen an RVK allgemein
Auszahlungen an RVK für Taxibus
Kapitalertragssteuer (Ausschüttung KEV)
Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (Zahllast)
Vorsteuer
Zinsen Darlehen Verkehrsunternehmen
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Tilgung Darlehen KVE)
Rechnungsabgrenzung Vorjahr
ILB Arbeitsplatzkosten
Interne Leistungsbeziehung (Versorgung/Beihilfen Beamte)
Interne Leistungsbeziehung (GUV tariflich Beschäft igte)
Interne Leistungsbeziehung (Immobilienmanagement)
Interne Leistungsbeziehung (EDV Normalleistung)
Interne Leistungsbeziehung (EDV sonstiger Service)
Interne Leistungsbeziehung (Druckerei Service)
17.000
71.500
0
5.100
19.200
0
6.000
1.500
228.000
135.000
180.000
10.000
35.000
5.000
3.000
7.500
50.000
1.200
1.500
5.000
2.000
1.500
3.000
3.000
1.745.000
1.166.000
0
206.000
11.300
0
0
59.500
119.000
600.000
36.200
8.000
100
3.800
12.400
0
1.000
17.000
71.000
0
5.200
19.600
0
6.000
1.500
228.000
135.000
180.000
10.000
35.000
5.000
3.000
0
10.000
1.200
1.500
5.000
2.000
1.500
3.000
3.000
1.745.000
1.166.000
0
69.200
3.800
0
0
55.400
124.000
0
35.600
8.000
100
3.600
12.100
0
1.000
Summe Ausgaben:
4.759.300
3.967.300
0
0
Einnahmen ./. Ausgaben
Anlage 2
BgA-Verkehrsunternehmen: Produkt 547 02
SK 2 414200 Zuweisung vom Land
Der Kreis Euskirchen erhält eine Zuweisung des Landes in Höhe von 150.000 € pro
Jahr für die Planung und Organisation des ÖPNV. Die Zuwendung wird, soweit sie
nicht zum Ausgleich des Produktes 547 01 (ÖPNV-Aufsicht) benötigt wird, im
Produkt 547 02 vereinnahmt.
SK 2 417201 Mehrbelastung (ÖPNV-Umlage)
Die Höhe der ÖPNV-Umlage ergibt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und
Ausgaben des Produktes 547 02. Dabei ist auf folgende Besonderheiten
hinzuweisen:
a) Die Ausgaben der Schülerbeförderungskosten (SK 8 524100) werden nicht über
die ÖPNV-Umlage ausgeglichen, sondern über eine interne
Leistungsverrechnung (SK 2 481111) dem Produkt 231 02 (Berufskolleg Kall)
belastet.
b) Innerhalb der ÖPNV-Umlage wird der auf den Nationalpark-Shuttle entfallende
Betrag (180.000 Euro, siehe SK 8 524901) nach dem Schlüssel der
Umlagegrundlagen der allgemeinen Kreisumlage auf die Städte und Gemeinden
verteilt. Der übrige Differenzbetrag verteilt sich nach dem klassischen ÖPNVUmlageschlüssel.
SK 2 459940 Rechnungsabgrenzung (Guthaben 2005)
Aus der Endabrechung der KVE für das Jahr 2005 hat sich ein Guthaben der Städte
und Gemeinden in Höhe von 461.700 € ergeben. Dieses Guthaben wird den
Kommunen in 2007 durch Berücksichtigung auf der Einnahmeseite gutgebracht.
Ob aus dem Jahr 2006 ebenfalls ein Guthaben oder eine Nachzahlung der
Kommunen anfällt, lässt sich erst im Rahmen der Endabrechung in 2007 ermitteln.
SK 2 479100 Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen (KEV)
SK 8 549941 Rechnungsabgrenzung Vorjahr
Der Gewinn der KEV für das Jahr 2006 (1,6 Mio €) wird in 2007, für das Jahr 2007
(Prognose 1 Mio €) in 2008 vereinnahmt. Ab dem Jahr 2007 geht die KEV von einer
reduzierten Gewinnausschüttung aus. Dies ist auf Netzentgeltabsenkungen durch die
Landesregulierungsbehörde und die damit verbundenen Umsatzrückgänge
zurückzuführen.
Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips sind im Haushaltsplanentwurf die
tatsächlichen Zahlungseingänge berücksichtigt. Allerdings ist der Gewinn der KEV
des Jahres 2006 bereits bei der Endabrechnung 2006 zu berücksichtigen. Dies wird
durch das SK 8 549941 –Rechnungsabgrenzung Vorjahr– mit einem Ansatz von
600.000 € in 2007 haushaltsplanmäßig umgesetzt. Zum Ausgleich des Jahres 2007
und der Folgejahre stehen damit nur jeweils 1 Mio € zur Verfügung.
SK 2 441900 Fahrgeldeinnahmen AST-Verkehr
SK 2 442200 Erstattungen der Gemeinden für AST-Verkehr
SK 8 524900 Sachkosten (Durchführung AST-Verkehr)
Die drei Sachkonten sind in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen. Die Kosten des
AST-Verkehrs werden durch Fahrgeldeinnahmen und Erstattungen der Gemeinden
finanziert.
SK 8 524100 Schülerbeförderungskosten (Zubringer Berufskolleg Kall)
Die KVE wird –vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der KVE-Gremien–
rückwirkend für das Jahr 2006 in die Verpflichtungen des Kreises als Schulträger des
Berufkollegs Kall eintreten. Bei dem Zubringer zum Berufskolleg Kall handelt es sich
um eine § 43 Abs. 2 PBefG –Linie des ÖPNV. Die bislang im Produkt 231 02 –
Berufskolleg Eifel– verausgabte Summe von 228.000 € wird nunmehr im Produkt des
Verkehrsunternehmens veranschlagt und über die interne Leistungsverrechnung
dem Produkt 231 02 rückbelastet. Der Ausgleich erfolgt damit wie bisher über die
allgemeine Kreisumlage.
SK 8 524901 Sachkosten (Nationalpark - Shuttle)
Der Ansatz berücksichtigt nicht evtl. Fahrgeldeinnahmen der RVK. Bei der Ermittlung
der ÖPNV-Umlage wurde angenommen, dass die Ausgabe für den NationalparkShuttle nach den allgemeinen Umlagegrundlagen der Kreisumlage, aber innerhalb
der ÖPNV-Umlage umgelegt werden soll (s.o.).
SK 8 542910 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
Der Ansatz des Jahres 2007 beinhaltet die Ausgaben für die Abwicklung der KVE
GmbH. Diese stehen abschließend noch nicht fest, bemessen sich aber u.a. nach
dem Wert der Beteiligung der KVE GmbH. Außerdem wurden Haushaltsmittel für
eine evtl. erforderliche externe Beratung im Zusammenhang mit der geplanten
Änderung des ÖPNV-Gesetzes NRW zum 01.01.2008 eingeplant.
SK 8 545300 Auszahlungen an RVK –allgemein–
SK 8 545301 Auszahlungen an RVK –für Taxibus–
Den Zahlungen stehen die Verkehrsleistungen der RVK im Kreis Euskirchen
gegenüber. Die RVK hat eine Finanzplanung für die Jahre ab 2008 noch nicht
erstellt, da die Änderungen des ÖPNV-Gesetzes sich hier auswirken können. Für die
Haushaltsplanung wurden daher in 2008 die gleichen Ansätze wie in 2007 gebildet.
SK 8 548110 Körperschaftssteuer
SK 8 548111 Solidaritätszuschlag
Die KVE ist seit dem Jahr 2006 körperschaftssteuerpflichtig, da die steuerlichen
Erträge über den steuerlichen Aufwendungen liegen. Die Altverlustvorträge der KVE
werden voraussichtlich in 2006 aufgebraucht sein. Die Zahlungen bei SK 8 545300
und 8 545301 an die RVK können steuerlich nicht geltend gemacht werden, da sie
Gesellschaftereinlagen sind.
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