Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 21.03.2006
25
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03, E.-Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter)
I. Beschluss über die Anregungen
II. Beschluss über die Flächennutzungsplan-Änderung (Drs.Nr. 216/2006)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
I.
Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03, E. – Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter)
vorgetragenen Anregungen und Hinweise wird wie folgt entschieden:
I.1
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas
versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Realisierung des im
Parallelverfahren befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 113, E. – Liblar, Köttinger
Straße (Vollsortimenter) geplanten Vorhaben bzw. Vollsortimenters berücksichtigt.
I.2
Staatliche Umweltamt Köln, Postfach 13 02 44, 50496 Köln
Die Anregungen bezüglich
o der Kälte- und Klimatechnikaggregate,
o der Türöffnungen zum eingehausten Anlieferungsbereiches,
o der Parkplatzoberfläche und
o der Errichtung einer 1,80m hohen Lärmschutzwand
Plangebietsgrenze
entlang
der
südlichen
ist nicht Regelungsgegenstand der vorbereitenden Bauleitplanung. Die diesbezüglich vorgetragenen
Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des parallel im Verfahren befindlichen
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 113 behandelt.
Dem Hinweis bezüglich der Wasserschutzzone III B wird durch die Aufnahme eines entsprechenden
Hinweises Rechnung getragen.
I.3
Bergamt Düren, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren
Die Tatsache, dass das Plangebiet im Bereich der braunkohlenbergbaubedingten großflächigen
Grundwasserbeeinträchtigung liegt, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des parallel im
Verfahren befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 113 entsprechend berücksichtigt.
Die Anregung des Bergamtes Düren bezüglich der bewegungsaktiven geologischen Störzone
(Erftsprung) ist nicht zutreffend. Nach der Stellungnahme der RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in Köln
(vom 26.09.2005) wird das Plangebiet nicht durch den Erftsprung gekreuzt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
II.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.
S. 2414) sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO
NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) in der zuletzt gültigen Fassung wird die FlächennutzungsplanÄnderung Nr. 03, E. – Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter) einschließlich Begründung
beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.03.2006
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