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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 40 A, E.-Lechenich, Steinstraße; I. Beschluss über die in der Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen II. Beschluss über die in der Anhörung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen Anregungen III. Satzungsbeschluss Bezug: V 7/ 0408, Rat am 27.06.2000, V 7 / 2584, Rat am 09.12.2003)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 40 A, E.-Lechenich, Steinstraße; 
I.    Beschluss über die in der Bürger- und Behördenbeteiligung  gem. § 3 Abs. 2  und 
§ 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen 
II.   Beschluss über die in der  Anhörung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen Anregungen
III.  Satzungsbeschluss 
Bezug: V 7/ 0408, Rat am 27.06.2000,
            V 7 / 2584, Rat am 09.12.2003) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 40 A, E.-Lechenich, Steinstraße; 
I.    Beschluss über die in der Bürger- und Behördenbeteiligung  gem. § 3 Abs. 2  und 
§ 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen 
II.   Beschluss über die in der  Anhörung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen Anregungen
III.  Satzungsbeschluss 
Bezug: V 7/ 0408, Rat am 27.06.2000,
            V 7 / 2584, Rat am 09.12.2003)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 21.03.2006 30 Bebauungsplan Nr. 40 A, E.-Lechenich, Steinstraße; I. Beschluss über die in der Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen II. Beschluss über die in der Anhörung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen Anregungen III. Satzungsbeschluss Bezug: V 7/ 0408, Rat am 27.06.2000, V 7 / 2584, Rat am 09.12.2003 (Drs.Nr. 13/2005) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) I. Über die während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) des Bebauungsplanes Nr. 40A, Erftstadt – Lechenich, Steinstraße vorgebrachten Anregungen und Hinweise wird wie folgt entschieden: I.1 Deutsche Telekom AG, T-Com TINL West PTI 22, Postfach 101042, 50450 Köln Der Hinweis bzgl. der im Plangebiet vorhandenen Telekommunikationsanlagen wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes beeinträchtigen nicht über das bisherige Maß die Unterhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen an dem bestehenden unterirdischen Kabelnetz der Deutschen Telekom AG. I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. I.3 Bezirksregierung Köln bzw. Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Dem Hinweis der Bezirksregierung Köln bezüglich dem Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplan Rechnung getragen. I.4 Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Rhein-Erft, Bahnstraße 3 50126 Bergheim Der Hinweis bzgl. der öffentlichen Parkplätze wird zur Kenntnis genommen. Gegenüber dem derzeitigen Planungsrecht (BP Nr.40) ergibt sich keine Änderungen der Parkplatzanzahl. I.5 Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Str. 133, 53115 Bonn Der Hinweis des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege bezüglich der Aufdeckung von Siedlungsresten und deren Zerstörung wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplan Rechnung getragen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) II. Über die in der Anhörung gem. § 4a Abs. 3, Satz 4, Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) vorgetragenen Anregungen wird wie folgt entschieden: Eheleute Theo und Gisela Beyenburg, Steinstraße 16, 50374 Erftstadt Eheleute Frank und Michaelea Beyenburg, Bonner Ring 24, 50374 Erftstadt Herr Thomas Beyenburg, Steinstraße 27, 50374 Erftstadt Den Bedenken gegen die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche südlich der Steinstraße um 2,00 m, insbesondere gegen das Heranrücken dieser Bauflächenerweiterung bis zu 1.50 m an die Grundstücksgrenze heran, wird insoweit entsprochen, als der Abstand der Baufläche auf 3,00 erweitert wird. Zum Flächenausgleich wird die Baufläche gleichzeitig um 0,10 m über die gesamte Erweiterungsfläche vergrößert. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) III. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie mit § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung und §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 40A, Erftstadt - Lechenich, Steinstraße, einschließlich der Begründung sowie den Änderungen bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche an der Steinstraße und den Festsetzungen im Bereich des Gewölbekellers und den in der Abwägung beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.03.2006 Seite 2