Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 21.03.2006
30
Bebauungsplan Nr. 40 A, E.-Lechenich, Steinstraße;
I. Beschluss über die in der Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen
II. Beschluss über die in der Anhörung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen
Anregungen
III. Satzungsbeschluss
Bezug: V 7/ 0408, Rat am 27.06.2000,
V 7 / 2584, Rat am 09.12.2003 (Drs.Nr. 13/2005)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
I.
Über die während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) des Bebauungsplanes Nr.
40A, Erftstadt – Lechenich, Steinstraße vorgebrachten Anregungen und Hinweise wird wie folgt
entschieden:
I.1
Deutsche Telekom AG, T-Com TINL West PTI 22, Postfach 101042, 50450 Köln
Der Hinweis bzgl. der im Plangebiet vorhandenen Telekommunikationsanlagen wird zur Kenntnis
genommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes beeinträchtigen nicht über das bisherige Maß
die Unterhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen an dem bestehenden unterirdischen Kabelnetz
der Deutschen Telekom AG.
I.2
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie
Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen.
I.3
Bezirksregierung Köln bzw. Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland,
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Dem Hinweis der Bezirksregierung Köln bezüglich dem Vorhandensein von Kampfmitteln im
Plangebiet wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplan Rechnung
getragen.
I.4
Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Rhein-Erft, Bahnstraße 3
50126 Bergheim
Der Hinweis bzgl. der öffentlichen Parkplätze wird zur Kenntnis genommen. Gegenüber dem
derzeitigen Planungsrecht (BP Nr.40) ergibt sich keine Änderungen der Parkplatzanzahl.
I.5
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Str. 133, 53115 Bonn
Der Hinweis des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege bezüglich der Aufdeckung von
Siedlungsresten und deren Zerstörung wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im
Bebauungsplan Rechnung getragen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
II.
Über die in der Anhörung gem. § 4a Abs. 3, Satz 4, Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) vorgetragenen Anregungen
wird wie folgt entschieden:
Eheleute Theo und Gisela Beyenburg, Steinstraße 16, 50374 Erftstadt
Eheleute Frank und Michaelea Beyenburg, Bonner Ring 24, 50374 Erftstadt
Herr Thomas Beyenburg, Steinstraße 27, 50374 Erftstadt
Den Bedenken gegen die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche südlich der Steinstraße
um 2,00 m, insbesondere gegen das Heranrücken dieser Bauflächenerweiterung bis zu 1.50 m an die
Grundstücksgrenze heran, wird insoweit entsprochen, als der Abstand der Baufläche auf 3,00
erweitert wird. Zum Flächenausgleich wird die Baufläche gleichzeitig um 0,10 m über die gesamte
Erweiterungsfläche vergrößert.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
III.
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie mit § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen
(BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung und §§ 7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) in
der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 40A, Erftstadt - Lechenich, Steinstraße,
einschließlich der Begründung sowie den Änderungen bezüglich der überbaubaren
Grundstücksfläche an der Steinstraße und den Festsetzungen im Bereich des Gewölbekellers und
den in der Abwägung beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.03.2006
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