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Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen mit den Betriebszweigen Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe (Bezug Vorlage V8/0972 Werksausschuss Straßen 29.11.05 / Rat 20.12.05))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen  mit den Betriebszweigen Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe
(Bezug Vorlage V8/0972  Werksausschuss Straßen  29.11.05 / Rat 20.12.05)) Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen  mit den Betriebszweigen Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe
(Bezug Vorlage V8/0972  Werksausschuss Straßen  29.11.05 / Rat 20.12.05)) Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen  mit den Betriebszweigen Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe
(Bezug Vorlage V8/0972  Werksausschuss Straßen  29.11.05 / Rat 20.12.05))

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 21.03.2006 19 Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen mit den Betriebszweigen Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe (Bezug Vorlage V8/0972 Werksausschuss Straßen 29.11.05 / Rat 20.12.05) (Drs.Nr. 186/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2006 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe (getrennte Unter abschnitte - UA) wird vorbehaltlich der Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zugestimmt. Betriebszweig Straßen Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wipla 2005 beträgt Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. Finanzierungsbedarf für das Jahr 2007 (kassenwirksam) wird in Höhe von gewährt (VE). 7.655.439,35 € 8.199.223,96 € 543.784,61 € 5.852.790,76 € 2.300.250,00 € 926.500,00 € 800.000,00 € 2.788.000,00 € Betriebszweig Straßenreinigung Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. 650.510,25 € 655.464,78 € 4.954,53 € 16.454,53 € 0,00 € 0,00 € Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe Unterabschnitt Friedhöfe Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf Verlust im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 665.700,00 € 831.702,22 € 166.002,22 € 366.920,00 € 160.000,00 € Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wipla 2005 beträgt 248.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. 200.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2007 (kassenwirksam) wird in Höhe von gewährt (VE). 0,00 € Unterabschnitt Gartenbau Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf Verlust im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.03.2006 1.024.100,00 € 1.414.692,11 € 390.592,11 € 1.019.340,00 € 544.900,00 € Seite 2 Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wipla 2005 beträgt 215.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. 200.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2007 (kassenwirksam) wird in Höhe von gewährt (VE). 275.000,00 € Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.03.2006 Seite 3