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Dringlichkeitsentscheidung GB (Nationalparkshuttle SB 82 hier: Fortführung mit reduziertem Leistungsangebot in 2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Nationalparkshuttle SB 82
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 54/2006 28.09.2006 Datum: Az.: 60.13 ÖPNV Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.11.2006 Kreisausschuss 29.11.2006 Kreistag 20.12.2006 Nationalparkshuttle SB 82 hier: Fortführung mit reduziertem Leistungsangebot in 2007 Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: -537 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt x Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Haush.-St.:57104 8 524909 Haushalt 2007: 1. Veränderungslis- Kreiskämmerer te Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Fortführung des Nationalparkshuttles SB 82 auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Fahrplanentwürfe der Linien SB 82 und 829 mit einem gegenüber 2006 reduzierten Fahrtenangebot zu und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Vertrag mit der RVK abzuschließen. Seite - 2 Begründung: Der im Januar 2006 eingerichtete Nationalparkshuttle (Schnellbuslinie 82 – SB 82) verkehrt derzeit zwischen Kall und Vogelsang montags bis freitags, samstags sowie sonn- und feiertags im Stundentakt mit jeweils 10 Fahrtenpaaren, bzw. 7 Fahrtenpaaren in der Winterzeit. Neben dem VRS-Tarif fällt für die Nutzung der Linie SB 82 ein Schnellbus-Zuschlag an. Seitens des durchführenden Unternehmens RVK wird die KVE als Mitgesellschafterin im Einführungsjahr 2006 nur mit einem Anteil (90.000 €) der tatsächlichen Kosten belastet. Für 2007 muss jedoch seitens der RVK eine gebietskörperschaftsscharfe Abrechung bezogen auf den Kreis Euskirchen erfolgen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass Vogelsang als wichtiger touristischer Anlaufpunkt über eine angemessene ÖPNV-Bedienung verfügen sollte. Mit dem Ziel der Kostensenkung der tatsächlich entstehenden Kosten wurden daher verschiedene Alternativen der Leistungsreduzierung geprüft. Aus Sicht des Kreises Euskirchen galt es hier insbesondere vorhandene Parallelfahrten mit der Linie 829 abzubauen, aber weiterhin eine direkte Verbindung zwischen Kall über Gemünd nach Vogelsang vorzuhalten. Weiterhin musste die unterschiedliche Inanspruchnahme an Werktagen gegenüber der Inanspruchnahme an Wochenenden berücksichtigt werden. Im Ergebnis wurde folgendes Konzept (Fahrpläne s. Anlage) entwickelt: Montags bis freitags: Die SB 82 verbindet Kall und Gemünd mit Vogelsang mit insgesamt 5 Fahrtenpaaren (2,5 Fahrtenpaare morgens, 2,5 Fahrtenpaare nachmittags). Die Linie 829 bleibt während der Woche bestehen wie bisher. Der Parallelverkehr beider Linien kann nicht aufgehoben werden. Einerseits liegt dies in der starken Frequentierung der Linie 829 und andererseits in dem nicht gewünschten Umstiegserfordernis auf der Linie SB 82 begründet. Durch die 5 Fahrtenpaare wird damit während der Woche weiterhin ein Angebot für Schulklassen und Freizeitausflügler/Senioren in Richtung Vogelsang angeboten. Die Reduzierung der Fahrtenpaare gegenüber der Bedienung in 2006 hat entsprechende kostenreduzierende Auswirkungen für die SB82. Die 5 Fahrtenpaare wurden so gewählt, dass das Fahrzeug der SB82 während der Mittagszeit im Schülerverkehr eingesetzt werden kann und hierdurch Synergien genutzt werden können. Die Bedienung Vogelsangs durch eine TaxiBus-Verbindung wurde ebenfalls betrachtet. Aufgrund der Zielgruppe "Schulklassen", die während der Woche auf Vogelsang erwartet wird, stellt der TaxiBus jedoch keine Alternative dar. Die Schulklassen müssten weiterhin mit einem Linienbus nach Vogelsang befördert werden, so dass nicht mit entsprechenden Einsparungen zu rechnen wäre. Samstags, sonn- und feiertags: An Samstagen, Sonn- und Feiertagen soll die SB82 ganzjährig im 60-Minuten-Takt-zwischen 09.30 Uhr und 17.30 Uhr verkehren (8 Fahrtenpaare). Die Linie 829 wird während der Bedienzeit der Linie SB82 auf den Abschnitt Hellenthal-Schleiden-Gemünd reduziert. Hierdurch wird der Parallelverkehr zwischen Kall und Gemünd abgebaut. Seite - 3 Damit können auch an Wochenenden und Feiertagen im Vergleich zum Angebot in 2006 Angebotsreduzierungen umgesetzt werden. An den Wochenenden werden die unterschiedlichen Saisonzeiten von 2006 aufgegeben. Das Betriebszeitfenster wird ganzjährig auf den Zeitraum 09.30 Uhr bis 17.30 Uhr reduziert und somit auf die Öffnungszeiten des Forums auf Vogelsang abgestimmt. Das Forum wird in 2007 täglich von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein. Eine spätere Bedienung, wie in 2006 bis 19.30 Uhr, erscheint auch in Abstimmung mit der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang nicht sinnvoll. Durch die Bedienung im 60-Minuten-Takt und die Veränderung der Linie 829 kann an Samstagen ein Fahrzeug auf der Linie 829 eingespart werden. Während der konzeptionellen Erarbeitung wurde auch die Einrichtung eines 120-Minuten-Taktes diskutiert. Dieser würde aber an Wochenenden nicht der touristischen Bedeutung von Vogelsang entsprechen und nicht die gewünschten Effekte auslösen wie ein 60-Minuten-Takt. Im ÖPNV kann eine gute Nachfrage nur mit einem guten und verlässlichen Angebot akquiriert werden. Gerade die Freizeitausflügler und Touristen aus dem Großraum Köln/Bonn würden bei einem 120-MinutenTakt nicht auf den ÖPNV umsteigen. Auswirkungen auf die Linie 829 an Wochenenden Das Bedienungskonzept des NationalparkShuttles SB82 hat an Samstagen, Sonn- und Feiertagen –wie oben dargestellt- Auswirkungen auf die Linie 829 im Bereich Kall – Gemünd. Zu Zeiten des Nationalpark-Shuttle SB82 soll die Linie 829 auf den Abschnitt Hellenthal-Scheiden-Gemünd reduziert werden (vgl. Anlage 1). Die Linie 829 wird fahrgastfreundlich auf die Linie SB82 abgestimmt, so dass die Wartezeit des zusätzlichen Umstiegs auf 1 bis 2 Minuten minimiert wird. Die Fahrer können den Anschluss der beiden Linien bei ggf. auftretenden Verspätungen per Funk sichern. Die Fahrtzeit für Fahrgäste von Hellenthal oder Schleiden in/aus Richtung Kall beträgt weiterhin trotz des Umstiegs 30 Minuten, so dass für die Fahrgäste, abgesehen vom Fahrzeugwechsel, keine Nachteile entstehen. Da für die SB82 zukünftig kein Zuschlag erhoben werden soll, entstehen auch keine Zusatzkosten für die Einwohner des Schleidener Tals. Der bisherige Parallelverkehr auf dem Abschnitt Kall – Gemünd wird durch die Verknüpfung der beiden Linien an Samstagen, Sonn- und Feiertagen abgebaut. Kosten Die Kosten der Linie SB82 werden nach Angaben der RVK für 2007 voraussichtlich 179.540 Euro zzgl. MWSt. betragen. Den Kosten wurden noch nicht die Einnahmen gegengerechnet, so dass der Zuschussbetrag insgesamt geringer ausfallen wird. Der Schnellbuszuschlag soll ab Fahrplanwechsel im Dezember 2006 nicht mehr erhoben werden, da deutlich wurde, dass die Erhebung des SchnellBus-Zuschlags in 2006 nicht die erwünschte kostenreduzierende Wirkung hatte, sondern eher ein Zugangshemmnis erzeugte.. Seite - 4 Finanzierung Die Linie SB82 dient vor allem der Erschließung Vogelsangs und wird vornehmlich durch Touristen und Freizeitausflügler aus dem Großraum Köln/Bonn genutzt, weniger durch die Einwohner des Schleidener Tals. Vor diesem Hintergrund sollte die Linie nicht über die ÖPNV-Umlage, sondern über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die geänderten Fahrpläne der Linien SB 82 und 829 müssen bis spätestens 20.10.2006 beim VRS eingegangen sein, damit eine Berücksichtigung in den zum Fahrplanwechsel Dezember 2006 aufzulegenden Fahrplanbüchern möglich ist. Zuvor müssen die Fahrpläne seitens der RVK abschließend bearbeitet werden. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Bearbeitung durch die RVK wird von dort aus eine abschließende Entscheidung des Kreises Euskirchen bis zum 06.10.2006 erbeten. gez. Grutke gez. Kolvenbach gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: (Kreisausschussmitglieder) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ ___________________ ___________________ ___________________ (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)