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Verwaltungsergänzung (Aufgabenkritik hier: Naturpark Rheinland (ehemals Kottenforst-Ville))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Aufgabenkritik
hier: Naturpark Rheinland (ehemals Kottenforst-Ville))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 4/ V 180/2006 Datum: 24.08.2006 Az.: 60 Abteilung: 60 Aufgabenkritik hier: Naturpark Rheinland (ehemals Kottenforst-Ville) Im Rahmen der Aufgabenkritik hat die Verwaltung die Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen im Naturpark Rheinland fristwahrend gekündigt. In der Sitzung des Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr am 22.02.2006 wurde Einigung darüber erzielt, zunächst die Ergebnisse der Belegenheitskommunen sowie das Prüfungsergebnis des Naturparks, vor einer abschließenden Entscheidung über den Austritt abzuwarten. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse der Gemeinde Weilerswist, der Städt Zülpich und Euskirchen vor (siehe Anlage). Stadt Zülpich Die Stadt Zülpich vertritt die Auffassung, die Mitgliedschaft im Naturpark Rheinland beizubehalten. Es sei jedoch nicht möglich, da die Stadt Zülpich sich in einem nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept befindet, sich an dem Mitgliedsbeitrag zu beteiligen. Gemeinde Weilerswist Die Gemeinde Weilerswist wäre dankbar, wenn der Kreis Euskirchen, die Mitgliedschaft beibehalte, um den Bürgerinnen und Bürgern die Naherholung durch den Naturpark Rheinland zu gewährleisten. Die Gemeinde sehe sich, aufgrund der desolaten Finanzsituation, nicht in der Lage, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Stadt Euskirchen Die Stadt Euskirchen möchte das touristische und Nahererholungspotential stärken und offensiver bewerben. Vor einer endgültigen Aussage zu einer künftigen Mitgliedschaft sollen die Potenziale der Zusammenarbeit mit dem Naturpark gründlich ausgelotet werden. Von einem Austrittsbeschluss sollte nach Auffassung der Stadt Euskirchen zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt abgesehen werden. Angesichts der finanziellen Situation könne die Stadt Euskirchen sich nicht an den Kosten beteiligen. Gemäß Schreiben des Naturparks Rheinland vom 09.08.2006 (siehe Anlage) beträgt die Restschuld des Kreises Euskirchen nach dem derzeitigen Umlageschlüssel rund 70.600,00 €. Die weiteren möglichen Verpflichtungen, die sich z.B. aus dem derzeitigen hauptamtlichen Personalbestand ergeben, können nur durch kostspielige gutachteriche Stellungnahmen ermittelt werden. Aus diesem Grund wurde bisher darauf verzichtet. Aufgrund der vorgenannten Stellungnahmen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zunächst die weitere Zusammenarbeit mit dem Naturpark Rheinland zu intensivieren und die Potenziale zu prüfen. gez. Rosenke