Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 4/
V 180/2006
Datum: 24.08.2006
Az.: 60
Abteilung: 60
Aufgabenkritik
hier: Naturpark Rheinland (ehemals Kottenforst-Ville)
Im Rahmen der Aufgabenkritik hat die Verwaltung die Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen im
Naturpark Rheinland fristwahrend gekündigt.
In der Sitzung des Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr am 22.02.2006 wurde Einigung
darüber erzielt, zunächst die Ergebnisse der Belegenheitskommunen sowie das Prüfungsergebnis
des Naturparks, vor einer abschließenden Entscheidung über den Austritt abzuwarten.
Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse der Gemeinde Weilerswist, der Städt Zülpich und
Euskirchen vor (siehe Anlage).
Stadt Zülpich
Die Stadt Zülpich vertritt die Auffassung, die Mitgliedschaft im Naturpark Rheinland beizubehalten.
Es sei jedoch nicht möglich, da die Stadt Zülpich sich in einem nicht genehmigten
Haushaltssicherungskonzept befindet, sich an dem Mitgliedsbeitrag zu beteiligen.
Gemeinde Weilerswist
Die Gemeinde Weilerswist wäre dankbar, wenn der Kreis Euskirchen, die Mitgliedschaft
beibehalte, um den Bürgerinnen und Bürgern die Naherholung durch den Naturpark Rheinland zu
gewährleisten.
Die Gemeinde sehe sich, aufgrund der desolaten Finanzsituation, nicht in der Lage, einen
Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Stadt Euskirchen
Die Stadt Euskirchen möchte das touristische und Nahererholungspotential stärken und offensiver
bewerben. Vor einer endgültigen Aussage zu einer künftigen Mitgliedschaft sollen die Potenziale
der Zusammenarbeit mit dem Naturpark gründlich ausgelotet werden. Von einem
Austrittsbeschluss sollte nach Auffassung der Stadt Euskirchen zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt
abgesehen werden.
Angesichts der finanziellen Situation könne die Stadt Euskirchen sich nicht an den Kosten
beteiligen.
Gemäß Schreiben des Naturparks Rheinland vom 09.08.2006 (siehe Anlage) beträgt die
Restschuld des Kreises Euskirchen nach dem derzeitigen Umlageschlüssel rund 70.600,00 €.
Die weiteren möglichen Verpflichtungen, die sich z.B. aus dem derzeitigen hauptamtlichen
Personalbestand ergeben, können nur durch kostspielige gutachteriche Stellungnahmen ermittelt
werden. Aus diesem Grund wurde bisher darauf verzichtet.
Aufgrund der vorgenannten Stellungnahmen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
zunächst die weitere Zusammenarbeit mit dem Naturpark Rheinland zu intensivieren und die
Potenziale zu prüfen.
gez. Rosenke