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Info GB (Sachstandsbericht zur K 70, Blankenheim-Nonnenbach)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 79/2006 18.08.2006 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 30.08.2006 Sachstandsbericht zur K 70, Blankenheim-Nonnenbach Wie während des Ortstermins an der K 70 im Rahmen des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 22. Mai 2006 berichtet wurde, zeigen sich auf einem Abschnitt der Kreisstraße K 70 zwischen der B 258 (Ahrtal) und der Ortschaft Nonnenbach auf einem Abschnitt von ca. 50 m Länge größer werdende Risse in der Fahrbahn. Um die Situation zu beurteilen und ein Risiko für die Nutzer auszuschließen, wurden seit Juli 2003 in regelmäßigen Abständen Bewegungsmessungen durchgeführt und zeitlich versetzt verschiedene Baugrundgutachten zur Beurteilung der Gefahrensituation erstellt. Die Auswertung der letzten Setzungsmessung im Mai 2006 ergab, dass ein spontanes Abrutschen der Straße nun nicht mehr ausgeschlossen werden kann und somit Gefahr in Vollzug ist. Für die Rutschbewegung wird im Gutachten sowohl der Witterungseinfluss als auch die Verkehrsbelastung als ungünstig wirkender Einflussfaktor genannt. Als Konsequenz wurde in der o.g. Ausschusssitzung folgendes beschlossen: • Zum Schutz der Straßennutzer ist eine sofortige Vollsperrung der K 70 anzuordnen. • Da für die Sanierung des o.g. Rutschbereichs nach ersten Schätzungen erhebliche Investitionen erforderlich wären, welche in einem nicht ausgewogenen Kosten-/Nutzenverhältnis stehen, soll die K 70 in Verbindung mit der Ausbildung einer Sackgasse jeweils bis vor eine anzulegende Verwallung im Rutschungsbereich, zukünftig nach entsprechender Einziehung nur noch als Forstweg dienen. • Da der hangseitige Bereich des Straßenkörpers außerhalb des gefährdeten Rutschbereichs liegt, ist dieser Bereich für Radfahrer und Fußgänger entsprechend herzurichten und zukünftig offen zu halten. Unabhängig von der Abgängigkeit der Straße, wurde im Rahmen der integrierten Gesamtverkehrsplanung für den Kreis Euskirchen herausgestellt, dass die K 70 aufgrund Ihrer geringen Verkehrsbedeutung und Netzfunktion nicht den Charakter einer Kreisstraße erfüllt und somit abzustufen ist. Seite - 2 Zwischenzeitlich wurden von mehreren Bewohnern des Ortes Nonnenbach Einwende gegen die Sperrung der K 70 an die Kreisverwaltung Euskirchen und andere übergeordnete Behörden gesandt. Am 09. Juli 2006 fand in Nonnenbach eine Bürgerversammlung bezüglich der Sperrung der K 70 statt. Seitens der Anwohner wurden insbesondere die aus Ihrer Sicht zu großen Umwege durch die Sperrung und die damit verbundene schlechte Erreichbarkeit für Gewerbe-, Ausflugsund Versorgungsverkehr in Notsituationen sowie die aufgrund der Topografie gegenüber der K 69 günstigeren Straßenverhältnissen bei starken Schneefällen als gravierende Argumente für eine Instandsetzung der K 70 angeführt. Die Fraktionen im Rat der Gemeinde Blankenheim (UWV, SPD, Bündnis´90/Die Grünen und FDP) schlossen sich gemeinschaftlich der Kritik der Bürger an, mit der Forderung nach konkreten Kostenermittlungen und Unterbreitung neuer Vorschläge zur Problemlösung zu suchen. Grundsätzlich stehen nach bisherigen Erkenntnissen vier Alternativen zur Wahl: 1. 2. 3. 4. Nullvariante mit der o.g. Abstufung zum Forstweg Sanierung des Böschungsbereichs Hangseitige Verlegung der Straße Ausbau/Instandsetzung des parallel verlaufenden Wirtschaftwegs als Notzufahrt (bituminös) Kosten ca. 2.000,- € Kosten ca. 495.000,- € Kosten ca. 390.000,- € Kosten ca. 190.000,- € Es wird darauf hingewiesen, dass als Vorraussetzung für eine Hangseitige Verlegung der Straße eine Baugrunduntersuchung mit einem Kostenumfang von 25.000,- bis 30.000,- € erforderlich ist, da die Baugrundverhältnisse im zurück liegenden Hangbereich bislang nicht eindeutig einschätzbar sind. Zu Alternative 4 liegt zwischenzeitlich ein Schreiben des Forstamtes Hürtgenwald vor, in welchem Bedenken gegen den Ausbau des Wirtschaftwegs aus ökologischer Sicht geäußert werden. Zudem sei die für die Querung des Nonnenbachs mitzubenutzende Brücke im Eigentum des Landesforstes nur für gelegentlichen Schwerlastverkehr geeignet. Der Bereitstellung des für die Umsetzung der Variante 4 benötigten Grundeigentums des Landesforstes (ca. 300 m des betroffenen Wirtschaftswegeabschnitts) wird daher seitens des Forstamtes Hürtgenwald nicht zugestimmt. Insofern haben sich an den Grundlagendaten für den in der Niederschrift zur Sitzung vom 22.05.06 protokollierten Beschluss keine Änderungen ergeben. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)