Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 247/2006
18.08.2006
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
30.08.2006
Kreisausschuss
06.09.2006
K 69, Brücke über den Lampertsbach
hier: Zustimmung zur Vorplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:54201 9 783246
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Vorplanung zum Neubau der Brücke über den Lampertsbach im
Zuge der Kreisstraße 69 zu.
Seite - 2 Begründung:
Wie in der Info 14/2005 dargestellt, hat sich bei der Überwachung und Prüfung der Ingenieurbauwerke im Zuge von Kreisstraßen herausgestellt, dass am Brückenbauwerk der K 69
über den Lampertsbach, erhebliche Schäden bestehen,die die Erneuerung des Bauwerks
erfordern.
Die aus dem Jahr 1950 stammende Brücke wurde aus Beton und Bruchsteinen als Bogenartige Gewölbebrücke errichtet. Sie hat eine Spannweite von ca. 2,0 m und eine Breite
von ca. 5,60 m bei einer Fahrbahnbreite auf dem Bauwerk von ca. 4,0 m. Aufgrund dieser,
nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Bauart der vorhandenen
Brücke und vor dem Gesichtspunkt, eine verkehrssichere Linienführung im Vorfeld der
Brücke herzustellen zu wollen, wurde sich seitens der Verwaltung für einen Brückenneubau einschließlich einer Straßenanpasssung auf einem Abschnitt von rd. 110 m entschieden.
Für die Planung des Vorhabens wurde das Ingenieurbüro Hubert Linscheidt, SchleidenBroich beauftragt. Die Vorplanung liegt vor. Die wesentlichen technischen Details sind
nachfolgend beschrieben.
Die vorhandenen Fahrbahnbreite der K 69 liegt zwischen 4,50 m und 5,00 m. Da das heutige Brückenbauwerk Richtung Dollendorf von einer sehr engen Kurve eingeleitet wird, ist
es u.a. ein Ziel der Planung mit der Anpassung der Fahrbahn und somit auch der Stellung
des Bauwerks zu einer Entschärfung dieser Gefahrenstelle beizutragen.
Aufgrund der Kurvenlage erfolgt daher im Bereich des Bauwerks eine Aufweitung auf 6,50
m Fahrbahnbreite zuzüglich beidseitiger Bankette von je 1,50 m. Im Zusammenspiel mit
einer gestreckteren Linienführung kann die sehr enge Kurve unmittelbar hinter dem Kreuzungsbauwerk erheblich entschärft werden.
Durch die o.g. Verschiebung der heutigen Trasse ist die Anpassung von vorhandenen
Wirtschaftswegen auf einer Länge von ca. 20 m erforderlich. Diese werden abgekröpft und
hierdurch verkehrstechnisch günstiger an die neue Fahrbahn angebunden.
Der Straßenaufbau erfolgt gemäß RStO 01, Bauklasse IV mit
4,0 cm
14,0 cm
52,0 cm
70,0 cm
Asphaltdeckschicht
Bitum. Tragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbaustärke
Aufgrund der geänderten Linienführung und der größeren Kronenbreite muss eine neue
Dammschüttung neben der vorhandenen erfolgen. Eine zwischenzeitlich durchgeführte
Baugrunduntersuchung ergab, dass für die Gründung des Bauwerks keine außerordentlichen Aufwendungen erforderlich sind.
Für das Bauwerk selbst ist ein HAMCO-Profil aus Stahlfertigteilen als Kreissegment (KB
20) geplant. Das Bogenprofil ist zur Sohle hin offen. Die lichte Breite an der Sohle beträgt
ca. 4,00 m, die lichte Höhe über der Sohle beträgt ca. 1,70 m. Seitliche Widerlager aus
Stahlbeton liegen unterhalb des Bachprofils, so dass eine Unterspülung ausgeschlossen
werden kann. Die Mindestüberdeckung am Rohrscheitel beträgt, nach Herstellerangaben,
ca. 0,70 m.
Seite - 3 -
Das Fließgerinne des Lampertsbaches wird den natürlichen Profilen ober- und unterhalb
des Durchlasses angepasst und im Durchlassbereich weitergeführt. Sohle und Bankette
werden mit Wasserbausteinen hergestellt, um Sohlerosionen zu vermeiden. Durch die naturnahe Gestaltung wird der Durchgängigkeit des Gewässers Rechnung getragen. Durch
die Vergrößerung des Durchlassquerschnitt sind für alle Abflusszustände ausreichende
Reserven bei der hydraulischen Leistungsfähigkeit gegeben.
Zur Durchführung der Maßnahme ist Grunderwerb erforderlich. Eigentümer ist das Land
NRW, Bez. Reg. Köln. Die Maßnahme wurde im Vorfeld einvernehmlich abgestimmt.
Ebenso ist die Maßnahmen mit der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Genehmigungsanträge werden gestellt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Kostenschätzung derzeit auf ca.
150.000,- €. Hiervon entfallen ca. 60.000,- € auf das neue Brückebauwerk und ca.
90.000,- € auf den Straßenbau. Die Fachabteilung wird einen Einplanungsantrag bei der
Bezirksregierung Köln vorlegen. Der Bau ist für das Jahr 2008 vorgesehen. Mittel wurden
hauhaltstechnisch berücksichtigt.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da die bestehende Straße und Brücke lediglich
erneuert werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Vorplanung zum Neubau der Brücke über
den Lampertsbach im Zuge der Kreisstraße 69 zuzustimmen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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