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Beschlussvorlage GB (K 69, Brücke über den Lampertsbach hier: Zustimmung zur Vorplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 69, Brücke über den Lampertsbach
hier: Zustimmung zur Vorplanung) Beschlussvorlage GB (K 69, Brücke über den Lampertsbach
hier: Zustimmung zur Vorplanung) Beschlussvorlage GB (K 69, Brücke über den Lampertsbach
hier: Zustimmung zur Vorplanung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 247/2006 18.08.2006 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 30.08.2006 Kreisausschuss 06.09.2006 K 69, Brücke über den Lampertsbach hier: Zustimmung zur Vorplanung Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.:54201 9 783246 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Vorplanung zum Neubau der Brücke über den Lampertsbach im Zuge der Kreisstraße 69 zu. Seite - 2 Begründung: Wie in der Info 14/2005 dargestellt, hat sich bei der Überwachung und Prüfung der Ingenieurbauwerke im Zuge von Kreisstraßen herausgestellt, dass am Brückenbauwerk der K 69 über den Lampertsbach, erhebliche Schäden bestehen,die die Erneuerung des Bauwerks erfordern. Die aus dem Jahr 1950 stammende Brücke wurde aus Beton und Bruchsteinen als Bogenartige Gewölbebrücke errichtet. Sie hat eine Spannweite von ca. 2,0 m und eine Breite von ca. 5,60 m bei einer Fahrbahnbreite auf dem Bauwerk von ca. 4,0 m. Aufgrund dieser, nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Bauart der vorhandenen Brücke und vor dem Gesichtspunkt, eine verkehrssichere Linienführung im Vorfeld der Brücke herzustellen zu wollen, wurde sich seitens der Verwaltung für einen Brückenneubau einschließlich einer Straßenanpasssung auf einem Abschnitt von rd. 110 m entschieden. Für die Planung des Vorhabens wurde das Ingenieurbüro Hubert Linscheidt, SchleidenBroich beauftragt. Die Vorplanung liegt vor. Die wesentlichen technischen Details sind nachfolgend beschrieben. Die vorhandenen Fahrbahnbreite der K 69 liegt zwischen 4,50 m und 5,00 m. Da das heutige Brückenbauwerk Richtung Dollendorf von einer sehr engen Kurve eingeleitet wird, ist es u.a. ein Ziel der Planung mit der Anpassung der Fahrbahn und somit auch der Stellung des Bauwerks zu einer Entschärfung dieser Gefahrenstelle beizutragen. Aufgrund der Kurvenlage erfolgt daher im Bereich des Bauwerks eine Aufweitung auf 6,50 m Fahrbahnbreite zuzüglich beidseitiger Bankette von je 1,50 m. Im Zusammenspiel mit einer gestreckteren Linienführung kann die sehr enge Kurve unmittelbar hinter dem Kreuzungsbauwerk erheblich entschärft werden. Durch die o.g. Verschiebung der heutigen Trasse ist die Anpassung von vorhandenen Wirtschaftswegen auf einer Länge von ca. 20 m erforderlich. Diese werden abgekröpft und hierdurch verkehrstechnisch günstiger an die neue Fahrbahn angebunden. Der Straßenaufbau erfolgt gemäß RStO 01, Bauklasse IV mit 4,0 cm 14,0 cm 52,0 cm 70,0 cm Asphaltdeckschicht Bitum. Tragschicht Frostschutzschicht Gesamtaufbaustärke Aufgrund der geänderten Linienführung und der größeren Kronenbreite muss eine neue Dammschüttung neben der vorhandenen erfolgen. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Baugrunduntersuchung ergab, dass für die Gründung des Bauwerks keine außerordentlichen Aufwendungen erforderlich sind. Für das Bauwerk selbst ist ein HAMCO-Profil aus Stahlfertigteilen als Kreissegment (KB 20) geplant. Das Bogenprofil ist zur Sohle hin offen. Die lichte Breite an der Sohle beträgt ca. 4,00 m, die lichte Höhe über der Sohle beträgt ca. 1,70 m. Seitliche Widerlager aus Stahlbeton liegen unterhalb des Bachprofils, so dass eine Unterspülung ausgeschlossen werden kann. Die Mindestüberdeckung am Rohrscheitel beträgt, nach Herstellerangaben, ca. 0,70 m. Seite - 3 - Das Fließgerinne des Lampertsbaches wird den natürlichen Profilen ober- und unterhalb des Durchlasses angepasst und im Durchlassbereich weitergeführt. Sohle und Bankette werden mit Wasserbausteinen hergestellt, um Sohlerosionen zu vermeiden. Durch die naturnahe Gestaltung wird der Durchgängigkeit des Gewässers Rechnung getragen. Durch die Vergrößerung des Durchlassquerschnitt sind für alle Abflusszustände ausreichende Reserven bei der hydraulischen Leistungsfähigkeit gegeben. Zur Durchführung der Maßnahme ist Grunderwerb erforderlich. Eigentümer ist das Land NRW, Bez. Reg. Köln. Die Maßnahme wurde im Vorfeld einvernehmlich abgestimmt. Ebenso ist die Maßnahmen mit der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Genehmigungsanträge werden gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Kostenschätzung derzeit auf ca. 150.000,- €. Hiervon entfallen ca. 60.000,- € auf das neue Brückebauwerk und ca. 90.000,- € auf den Straßenbau. Die Fachabteilung wird einen Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorlegen. Der Bau ist für das Jahr 2008 vorgesehen. Mittel wurden hauhaltstechnisch berücksichtigt. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da die bestehende Straße und Brücke lediglich erneuert werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Vorplanung zum Neubau der Brücke über den Lampertsbach im Zuge der Kreisstraße 69 zuzustimmen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)