Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 255/2006
15.08.2006
Az.: 60.3
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
30.08.2006
Kreisausschuss
06.09.2006
Kreistag
13.09.2006
Landschaftsplan 36a “Schleiden”
Neuaufstellung
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 15 320
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---------
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes 36a „Schleiden“ mit dem Geltungsbereich für das gesamte Stadtgebiet Schleiden gemäß der Anlage zu dieser Vorlage. Die
Erstellung der Planunterlagen erfolgt in Eigenleistung durch den Kreis. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten einzuleiten.
Mit Rechtskraft des Landschaftsplanes 36a „Schleiden“ treten die Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes 36 „Schleiden“ außer Kraft.
Begründung:
Seite - 2 Der Geltungsbereich des bestehenden und seit dem 24.12.1999 rechtskräftigen Landschaftsplanes 36 „Schleiden“ (in der Fassung der ersten Änderung, Satzungsbeschluss 18.09.2002, rechtskräftig seit 24.12.2004) umfasst nur einen Teil des Stadtgebietes Schleiden. Der ehemalige Truppenübungsplatz Vogelsang war von der Planung ausgenommen. Mit dem Abzug der belgischen
Streitkräfte ist das Gebiet der Planung zugänglich. Große Teile des Stadtgebietes sind inzwischen
dem Nationalpark Eifel zuzurechnen, für den die rechtskräftige Nationalparkverordnung vom
17. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 823) gilt. Darüber hinaus haben sich zahlreiche gesetzliche
Vorschriften geändert.
In 2000 leitete die Stadt Schleiden das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
ein. Der Flächennutzungsplan ist seit dem 02.06.2006 rechtskräftig. Weiterhin liegen mit dem neuaufgestellten und am 10.06.2003 bekannt gemachten Regionalplan für die Region Aachen die wesentlichen regionalplanerischen Aussagen vor, die in der Landschaftsplanung zu beachten sind.
Durch die Neuaufstellung soll der Landschaftsplan an die geänderten Bedingungen und Vorschriften sowie die Festsetzungen der in der Zwischenzeit erlassenen Landschaftspläne angepasst
werden. Dabei wird auch berücksichtigt, dass bereits eine Vielzahl der im Landschaftsplan 36 festgesetzten Maßnahmen einvernehmlich mit den Landwirten realisiert wurden. Aufgrund des Umfanges der erforderlichen Änderungen ist die Neuaufstellung zweckmäßig.
Auf Grundlage der geänderten Vorschriften und der vorliegenden Planwerke sollen mit dem Landschaftsplan die Entwicklungsziele (§ 18 LG NW) und die Festsetzungen (§§ 20-23 LG NW) für Natur und Landschaft im gesamten Stadtgebiet Schleiden getroffen werden. Hiermit hat der Landschaftsplan die im öffentlichen Interesse besonders zu schützenden Teile von Natur und Landschaft festzusetzen. Weiterhin kann der Landschaftsplan forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (§ 25 LG NW) treffen sowie Entwicklungs-,
Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 LG NW) festsetzten. Dem Landschaftsplan wird ferner eine Begründung beigefügt (Strategische Umweltprüfung).
Mit Rechtskraft des Landschaftsplanes 36a „Schleiden“ treten die Festsetzungen des Landschaftsplanes 36 „Schleiden“, die sich auf Teilflächen des Stadtgebietes beziehen, für diese Flächen außer Kraft.
Der Aufstellungsbeschluss durch den Kreis Euskirchen ist erforderlich, da das förmliche Verfahren
der Landschaftsplanung erst mit dem entsprechenden Beschluss des Trägers der Landschaftsplanung beginnt.
Da bereits ein Landschaftsplan als Grundlage besteht, wird der für die Planerstellung erforderliche
Aufwand als überschaubar angesehen. Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes 36a „Schleiden“ soll daher in Eigenleistung durch den Kreis erfolgen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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