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Beschlussvorlage GB (Fortführung der Gefährdungsabschätzung der Altdeponie Arloff)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Fortführung der Gefährdungsabschätzung der Altdeponie Arloff) Beschlussvorlage GB (Fortführung der Gefährdungsabschätzung der Altdeponie Arloff) Beschlussvorlage GB (Fortführung der Gefährdungsabschätzung der Altdeponie Arloff)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 241/2006 07.08.2006 Az.: 60.12 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 30.08.2006 Kreisausschuss 06.09.2006 Fortführung der Gefährdungsabschätzung der Altdeponie Arloff Sachbearbeiter/in: Frau Hanke Tel.: 15 136 Abt.: 60.12 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung -------- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Konzept und der vorgesehenen Verfahrensweise zur Fortführung der Gefährdungsabschätzung der Deponie Arloff zu. Seite - 2 - Begründung: Der Kreis Euskirchen hat im Jahr 1976 im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Abfallbeseitigung u.a. die schon vor Inkrafttreten des Abfallgesetzes (AbfG) von der Stadt Bad Münstereifel in einem ehemaligen Tontagebau betriebene Hausmülldeponie Arloff übernommen. Seit Einstellung des Deponiebetriebes im Jahr 1981 werden auf der Basis eines Bescheides der Bezirksregierung Köln nach § 10 Abs. 2 AbfG vom 24.03.1983 Überwachungs- und Nachsorgemaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen der Info Nr. 63/2003 vom 20.01.2003 berichtete die Verwaltung, dass die bis 2001 ergriffenen Maßnahmen einer Überprüfung unterzogen worden sind. Als Folge dieser Überprüfung war festgestellt worden, dass der Ausbau des bestehenden Grundwasserkontroll- und –überwachungssystems erforderlich ist. Für die veranschlagten Kosten in Höhe von 104.460,00 € wurde bei der Bezirksregierung Köln mit Datum vom 17.10.2002 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten gestellt. Dieser Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 28.11.2002 positiv beschieden, so dass auf die veranschlagten Kosten ein Anteil von 80 % an öffentlichen Zuweisungen entfällt. Der Bewilligungszeitraum reicht bis zum 31.12.2006. Die Maßnahmen zum Ausbau des bestehenden Grundwasserkontrollund –überwachungssystems im Rahmen der Fortführung der Gefährdungsabschätzung zur Deponie Arloff sehen im einzelnen vor, • • einen Sickerwasserbrunnen im Zentrum der Deponie abzuteufen, so dass eine ausreichende Absenkung in allen Deponiebereichen erzielt wird, und zur Überprüfung dieser einen Beobachtungspegel innerhalb des Deponiebereiches zu errichten, hinsichtlich der Fragestellung, inwieweit ggf. aus dem zentralen Bereich der Deponie ein Sickerwasserzutritt zum 2. Grundwasserstockwerk erfolgt, die Grundwasserüberwachung durch Errichtung zwei neuer Messstellen westlich bzw. nordwestlich sowie einer neuen Messstelle im Bereich der vorhandenen Grundwassermessstelle 5.2, die durch die eingetretene Versandung trotz bereits durchgeführter Ertüchtigungsmaßnahmen auf Dauer nicht funktionstüchtig ist, zu ergänzen. Nach der Kostenschätzung im Rahmen des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sind für diese Bohrarbeiten Kosten in Höhe von rd. 82.000 € zu veranschlagen. Im Zuge der Abwicklung des Projektes ergab sich die Notwendigkeit, im Zusammenhang mit der Festlegung des Ansatzpunktes des Sickerwasserbrunnens ergänzende Bohrungen zur Ermittlung des Tiefstpunktes des ehemaligen Tontagebaus durchzuführen. Parallel dazu wurden die notwendigen Verhandlungen für die Errichtung einer Grundwassermessstelle außerhalb des eigentlichen Deponiegeländes mit dem Grundstückseigentümer geführt. Diese Verhandlungen mündeten in dem Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages. Damit sind nun die Voraussetzungen geschaffen, die eigentlichen Maßnahmen zum Ausbau des bestehenden Grundwasserkontroll- und –überwachungssystems durchzuführen. Seite - 3 - Das Konzept für die weitere Vorgehensweise zur Fortführung der Gefährdungsabschätzung der Deponie Arloff umfasst nun folgende Schritte: Zur Zeit wird nunmehr das Leistungsverzeichnis für die oben beschriebenen Maßnahmen durch das beauftragte Ingenieurbüro erstellt. Dieses Leistungsverzeichnis ist wesentlicher Bestandteil für die notwendige öffentliche Ausschreibung der Bohrarbeiten. Die Veröffentlichung der Ausschreibung soll nach der derzeitigen Terminplanung in der 35. Kalenderwoche erfolgen. Unter Berücksichtigung der Mindestausschreibungsfrist ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der Submission in der 41. Kalenderwoche vorliegt. Grundsätzlich bedarf die Vergabe dieser Leistungen einer politischen Beschlussfassung. Nach der derzeitigen Sitzungsplanung ist die Beschlussfassung in der Sitzung des Fachausschusses am 15.11.2006 bzw. des Kreisausschusses vom 29.11.2006 vorgesehen. Dementsprechend könnten die Bohrarbeiten, die voraussichtlich eine Bauzeit von 8 Wochen umfassen, in der 49. KW beginnen. Seitens des beauftragten Ingenieurbüros wurde zu dieser Terminplanung der Hinweis gegeben, dass aufgrund des Durchführungszeitpunktes der Bohrarbeiten von ggf. widrigen Witterungsbedingungen auszugehen ist und daraus Mehraufwendungen (z.B. erhöhte Aufwendungen bei der Baustelleneinrichtung) resultieren können. Daher wird aus fachtechnischer Sicht des Ingenieurbüros der Beginn der Bohrarbeiten unmittelbar nach Vorlage des Ergebnisses der Ausschreibung in der 42. KW empfohlen. Damit ist auch die Abwicklung des Projektes innerhalb des Bewilligungszeitraumes gegeben. Diesem Hinweis folgend schlägt die Verwaltung vor, die Leistung an den wirtschaftlichsten Bieter nach Vorlage des Ergebnisses der Submission auf dem Weg der Dringlichkeit zu vergeben. Hiermit wird um Zustimmung zu dem vorstehenden Konzept zur Fortführung der Gefährdungsabschätzung der Deponie Arloff und zur Vergabe im Wege der Dringlichkeit gebeten. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)