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Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 221/2006 11.05.2006 Az.: 51 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 08.06.2006 Kreistag 14.06.2006 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Lorbach Tel.: 694 Abt.: 51 Die Vorlage berührt den Etat 2007/2008 Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen in der vorliegenden Fassung. Des weiteren beschließt er, für den Doppelhaushalt 2007/08 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 962.500,00 € bereitzustellen. Für das Folgejahr soll der Betrag in die Finanzplanung aufgenommen werden. Seite - 2 Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.12.2005 mit den Leitzielen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes auseinandergesetzt. Darüber hinaus hat er die Info 57/2005 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen zu entwickeln. Der Entwurf ist als Anlage beigefügt. Die vorliegende Fassung wurde mit der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 KJHG Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinderund Jugendschutz abgestimmt. Die Verwaltung schlägt vor, den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen zu beschließen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)