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Info GB (Anlage zur Vorlage Info 76/2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
248 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

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Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Kick“ u. „GATE 47" in Bad Münstereifel und Arloff Träger: Kinderschutzbund Bad Münstereifel Personelle Besetzung: 1,5 Fachkraftstellen Umfang der Kreisförderung: 1,5 Fachkraftstellen Personalkosten 2006: 81.08,56 € Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 535 in Arloff: 111 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 3,9 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 18,0 % Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG) Anteil in Bad M`eifel 6,6 9,4 1,4 3,1 6,2 5,4 1,1 3,7 21,0 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 5,6 % 7,0 % Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie Schulen: Im Kernort Bad Münstereifel befindet sich 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Realschule und 2 Gymnasien. In Arloff befindet sich eine Grundschule. Auswertung: Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für Bad Münstereifel ein relativ gemischtes Bild. Der Anteil der Mitglieder der SGB II- Bedarfsgemeinschaften und der Anteil der Alleinerziehenden liegt unter dem Kreisdurchschnitt. Bei den Hilfen zur Erziehung liegen die Anteile für die Tagesgruppe (§ 32 KJHG), die Vollzeitpflege (§ 33 KJHG), die Inobhutnahmen (§§ 42, 43 KJHG), die sogenannten anderen Aufgaben (§§ 50, 53- 58 KJHG), der Trennungs/Scheidungsberatungen (§ 17 KJHG) unter dem Kreisdurchschnitt. Die Anteile bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 KJHG), der Heimerziehung (§ 34 KJHG), der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG) liegen in Bad Münstereifel über dem Durchschnitt. Der Wert für die Jugendgerichtshilfe (JGH) liegt ebenfalls unter dem Kreisdurchschnitt. 1 Zu bemerken wäre hier, dass die Werte für die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG) und die Heimerziehung (§ 34 KJHG) die höchsten im Kreisgebiet Euskirchen sind. Ansonsten lässt sich für das Stadtgebiet Bad Münstereifel nur schwer ein erhöhter sozialpädagogischer Bedarf festmachen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2005 beschlossen, die Fachkraft im Rahmen der 0,5 Fachkraftstelle der Einrichtung "Gate 47" in Arloff an die Einrichtung "KICK" im Kernort Bad Münstereifel anzubinden. Die Einrichtung in Arloff soll laut Beschluss des JHA vom Kernort aus mitbetreut werden. Für die Einrichtung in Houverath sollten laut Absprache der Abteilung Jugend und Familie mit dem Träger bis zum Ende des Jahres 2005 ehrenamtlich gestützte Organisationsformen entwickelt werden. Der Träger machte in dem der vorliegenden Vereinbarung zu Grunde liegenden Gespräch darauf aufmerksam, dass seiner Ansicht nach ein neuer Bedarf für eine hauptamtliche Betreuung des Jugendtreffs in Houverath entstanden sei. Der Bedarf wurde dahingehend begründet, dass in der Einrichtung Vandalismus betrieben wurde, das offensichtlich Jugendliche Drogen konsumieren und das Jugendliche durch freie Schlüsselvergabe die Einrichtung zu beliebigen Zeiten aufsuchen konnten. Zur Zeit ist aus letztgenanntem Grund nach Angaben der Stadt Bad Münstereifel der Treff geschlossen. Den oben angesprochenen Wechsel der Fachkraft in die Einrichtung „Kick“ hat der Träger im Rahmen von punktuellen Angeboten, wie z.B. einer Lan - Party und verschiedenen Fußball- und Sportaktionen angebahnt. Die konkrete Umsetzung ist im Rahmen der Gespräche zu den Leistungs- und Zielvereinbarungen festgelegt worden (s. Öffnungszeiten). So ist für die Zeit vom 01.05.06 bis zum 31.12.2006 beschlossen worden, die Einrichtung in Arloff an 2 Tagen in der Woche zu öffnen. An einem Tag in der Woche sind die Angebote im KICK mit 2 Fachkräften vorzuhalten. Hieraus ergeben sich auch in Bezug auf die Angebotsstruktur neue Möglichkeiten für den Träger. Zielgruppe: Die Anbindung beider Fachkräfte des Kinderschutzbundes an das „KICK“ soll auch im Hinblick auf die Zielgruppen Wirkung zeigen. Für das „KICK“ spricht der Qualitätsbericht 2005 von lediglich 55 % der BesucherInnen unter 18 Jahren. Dieser Altersdurchschnitt ist auch vor dem Hintergrund, dass eine Gruppe im Alter von 22 – 26 J. immerhin 15 % der StammbesucherInnen ausmacht, deutlich zu hoch. Der Anteil an Stammbesuchern mit Migrationhintergrund ist mit 83 % ebenfalls sehr hoch. Hier sollen im Hinblick auf die u.a. pädagogischen Inhalte für 2006 gezielt jüngere Zielgruppen angesprochen werden. Für Arloff spricht der Qualitätsbericht 2005 von 50 regelmäßig anwesenden BesucherInnen. Hier ist der Migrationhintergrund mit 0 % angegeben. Die älteren BesucherInnen sollen aus der Einrichtung verabschiedet bzw. als EhrenamtlerInnen mit in die Verantwortung genommen werden. Darüber hinaus wurde vereinbart, im Sinne von Integration zu erreichen, dass mehr Kinder und Jugendliche ohne Migrationhintergrund Anbindung an das KICK finden. Auch hier ist mit der festgelegten Öffnung durch beide Fachkräfte im „KICK“ eine Chance verbunden. Des weiteren wurde auf den auffallend niedrigen Mädchenanteil hingewiesen. Dieser beträgt im „Kick“ 0% in der Altersgruppe (AG) der 6 - 11-Jährigen, 20 % in der AG der 12 - 14-Jährigen, 25 % in der AG der 15 - 17-Jährigen, 20 % in der AG der 18 - 21-Jährigen und 10 % in der AG der 22 - 26-Jährigen. Dem Träger wurde empfohlen, nach Möglichkeit weibliche ehrenamtliche Kräfte für Mädchenarbeit zu gewinnen.* Öffnungszeiten: (Kick) Mo. 12.00 Uhr - 17.00 Uhr Di. 13.30 Uhr - 19.00 Uhr Mi. 13.30 Uhr - 20.00 Uhr Do. 13.30 Uhr - 20.00 Uhr Fr. 15.00 Uhr - 22.00 Uhr Öffnungszeiten: (Gate 47) Mi. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr Fr. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr (Angebote v. beiden Fachkräften im „Kick“) * Während des 2. Gesprächs, im Rahmen der vorliegenden Vereinbarungen, berichtete der Träger, dass sich eine Kunstlehrerin für ein Mädchenprojekt (s.u.) vorgestellt hat. 2 Die angegebenen Öffnungszeiten sind von den Fachkräften abzudecken und betragen mehr als 80 % des jeweiligen Stellenumfangs. Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen/ Projekte für 2006 vereinbart. Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen. Ziele Schwerpunkte Maßnahmen/ Projekte Außerschulische Bildung/ Soziale Kompetenzen Freizeitpädagogik Erlebnispädagogik/ Klettern Soziale Kompetenzen Partizipation Renovierung d. Einrichtung Soziale Kompetenzen Freizeitpädagogik/ Sport Boxprojekt Freizeitpädagogik/ Themenbezogene Sinnvolle Freizeitgestaltung Kulturpädagogik Ferienfreizeit Medienkompetenz Medienpädagogik Internetcafe Ehrenamtlich betreute Mädchengruppe/ Auseinandersetzung m d. Eigenen Rollenbild/ Gender Mainstreaming Kunstprojekt Kreativität fördern Anzahl 1 1 1 1 1 1 Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 3 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Jugendzentrum Blankenheim" Träger: Gemeinde Blankenheim Personelle Besetzung: 0,5 Fachkraftstelle Umfang der Kreisförderung: 0,5 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 25.901,04 € Sozialräumliche Zuordnung: Land Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10 – 18-Jähringen im Kernort: 208 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 4,1 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 18,7 % Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Anteil in Blankenheim Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) 4,7 Sozialpädagogische Familienhilfe 4,7 (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) 3,2 Vollzeitpflege (§33KJHG) 3,2 Heimerziehung (§34KJHG) 5,4 Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) 2,5 Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) 2,2 Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) 17,8 Trennungs-Scheidungsberatung (§ 19,7 17KJHG) Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre 3,5 % 7,0 * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie % Schulen: Im Kernort Blankenheim befinden sich jeweils 1 Grund-, 1 Haupt- und 1 Realschule. Auswertung: Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren ergibt für Blankenheim ein gemischtes Bild. Während der Anteil bei den SGB II- Bedarfsgemeinschaften und den Alleinerziehenden unter dem Kreisdurchschnitt liegt, ist der Wert bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG) über dem Kreisdurchschnitt. Auch die Anteile für die Tagesgruppen (§ 32 KJHG) sowie bei der Heimerziehung (§ 34 KJHG) und den sogenannten anderen Aufgaben (§§ 50, 53 – 58) KJHG liegen zum Teil deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Der Anteil bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 KJHG), der Vollzeitpflege (§ 33 KJHG), den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), der Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 KJHG) sowie der Jugendgerichtschilfe (JGH) liegen unter dem Kreisdurchschnitt. Ein erhöhter sozialräumlicher Bedarf lässt sich aus den vorgenannten Indikatoren nicht ableiten. Probleme mit Gruppen von Jugendlichen im Gemeindegebiet gibt es nach Auskunft des Trägers sowie der Bezirkspolizei Blankenheim zur Zeit nicht. Demzufolge wurden mit dem Träger keine Angebote im Rahmen von Jugendsozialarbeit, z.B. in Form von aufsuchender Arbeit, vereinbart. 4 Zielgruppe: Im Hinblick auf die Zielgruppe ist eine Neuorientierung erforderlich. Dies liegt darin begründet, dass die pädagogische Fachkraft wegen einer schweren Erkrankung von Juli 2005 bis zum März 2006 ausfiel. Eine Vertretung war nur zeitweise möglich. Dies hatte zur Folge, dass sich ein Großteil der StammbesucherInnen (im Alter von 15 bis 17 Jahren) von der Einrichtung gelöst hat. Insofern befindet sich die Kerngruppe der jetzigen StammbesucherInnen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Hieraus ergibt sich die Zielsetzung für 2006, neue Besuchergruppen für die Einrichtung zu gewinnen und ihnen verlässliche Angebote, deren Schwerpunkt im Offenen Treff und in der Freizeitpädagogik liegen, zu machen. Öffnungszeiten: Mo. 16.00 Uhr - 20.00 Uhr Mi. 16.00 Uhr - 20.00 Uhr Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sa. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr (jeder 3. d. Monats) So. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr (jeder 1. d. Monats) Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen mit 18 Stunden im Wochendurchschnitt über 90% des anerkannten Stellenumfangs. Hierzu ist anzumerken, dass der Öffnungsumfang vom Träger festgelegt worden ist. Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart. Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen. Ziele Schwerpunktaufgabe Maßnahme/ Projekt Sinnvolle Freizeitgestaltung je 1Fußball- u. Kickerturnier Freizeitpädagogik Erholung / Ausgleich Ferienprogramm Begegnung i. Rahmen d. Förderung von Toleranz Internationale Jugendarbeit deutsch-französischen Jugendbegegnung Förderung v. Medienkompetenz Medienpädagogik Erarbeitung eines Flyers Anzahl 2 1 1 1 Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung d. durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Jugendzentren d. Kreises Euskirchen, Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 5 1 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Ju.1" (Erftbleiche) Euskirchen Träger: Caritasverband für den Kreisdekanat Euskirchen Personelle Besetzung: 2,0 Fachkraftstelle Umfang der Kreisförderung: 2,0 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 86.467,39 € Sozialräumliche Zuordnung: Stadt Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10 -18 Jährigen im Kernort: 2.180 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 7,8 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 21,9 % Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG) Anteil in Euskirchen 3,1 5,8 0,7 3,9 5,3 5,3 2,6 11,1 32,9 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 9,1 % 7,0 % Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie Schulen: Im Kernort der Stadt Euskirchen befinden sich 6 Grundschulen, 2 Hauptschulen, 2 Gymnasien, 2 Realschulen,1 Schule für Lernbehinderte und 1 Schule für Geistigbehinderte, 1 Förderschule und 1 Berufskolleg. Auswertung: Die sozialräumlichen Indikatoren ergeben für das Stadtgebiet Euskirchen ein gemischtes Bild. Zwar ist der Anteil d. Mitglieder a. d. SGB II- Bedarfsgemeinschaften ebenso wie der Anteil der Alleinerziehenden der höchste im Kreis Euskirchen. Die Anteile bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 KJHG), den Tagesgruppen (§ 32 KJHG), den Vollzeitpflegen (§ 33 KJHG) und der Heimerziehung (§34 KJHG) liegen jedoch knapp unter dem Kreisdurchschnitt. Die Anteile bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), den Inobhutnahmen (§§ 42, 43 KJHG), den anderen Aufgaben (§§ 50, 53 - 58 KJHG) sowie den Trennungs- und Scheidungsberatungen (§ 17 KJHG) liegen wiederum über dem Kreisdurchschnitt. Darüber hinaus liegt der Anteil der Jugendgerichtshilfen (JGH) der 14 bis 21-Jährigen deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Hieraus lässt sich bezogen auf den Sozialraum Euskirchen ein gewisser sozialpädagogischer Bedarf herleiten. 6 Auch gibt es in Euskirchen wiederkehrend Probleme mit Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen an verschiedenen Orten des Stadtgebietes. Einige Gruppierungen suchen lediglich Treffpunkte. Andere zeigen deutlich dissoziales Verhalten, fallen durch hohen Alkohol- und Drogenkonsum bzw. durch hohe Gewaltbereitschaft und Vandalismus auf. Hieraus lässt sich jedoch nicht notwendigerweise ein Bedarf für mobile Angebotsformen ableiten. Dies liegt zum einen daran, dass es sich vielfach um junge Erwachsene, also nicht um eine ausgewiesene Zielgruppe der Offenen Kinderund Jugendarbeit handelt. Zum anderen ist die Chance, die jüngeren Jugendlichen dieser Gruppierungen mit pädagogischen Angeboten zu erreichen, relativ gering. Aufgrund des Problemkontextes, den diese Jugendlichen mitbringen, verweigern diese in aller Regel pädagogische Angebote. Da jedoch auch aufsuchende Arbeit vom Prinzip der Freiwilligkeit abhängt, erschwert sich hierdurch deutlich der Zugang zu diesen Gruppierungen. Zielgruppe: Im Qualitätsbericht 2005 ist die Zahl der StammbesucherInnen mit ca. 163 angegeben. Dieser Wert ist sicherlich sehr hoch und dadurch zu begründen, dass neben Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtgebiet Euskirchen, andere Jugendliche aus umliegenden Städten und Gemeinden die Einrichtung aufsuchen. Der Anteil an BesucherInnen mit Migrationhintergrund ist mit 87,7 % sehr hoch. Diese BesucherInnen kommen vorwiegend aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Des weiteren ist der Anteil der über 18 -Jährigen mit insgesamt 34,4 % sehr hoch. Der Mädchenanteil ist in den beiden für Jugendarbeit maßgeblichen Altersgruppen ( 12- 14-Jährige = 36,8 % ; 15-17 Jährige = 34,6 %) zufriedenstellend. Neben den im Folgenden aufgeführten Maßnahmen und Projekten, ist mit dem Träger vereinbart worden, dass die älteren BesucherInnen aus der Einrichtung verabschiedet bzw. in ehrenamtliche Tätigkeiten eingebunden werden. Parallel dazu sollen neue, jüngere Besuchergruppen für die Einrichtung gewonnen werden. Hier wird im Sinne einer stärkeren Integration besonderen Wert darauf gelegt, auch deutsche Kinder und Jugendliche mit den Angeboten zu erreichen. Der Träger berichtete, dass sich die pädagogischen Fachkräfte in diesem Zusammenhang gezielt auch bei verschiedenen Schulen mit ihren Angeboten vorgestellt haben. Hierdurch soll bereits ein Effekt im Hinblick auf neue BesucherInnen erzielt worden sein. Darüber hinaus werden die pädagogischen Maßnahmen/ Projekte weitestgehend für die BesucherInnen beider Einrichtungen vorgehalten. Hierdurch wird der politische Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.09.2005 umgesetzt. Gegenstand des Beschlusses ist die Kompensation einer Fachkraftstelle an der Erftbleiche. Für die Übergangszeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 soll die Anbindung der verbleibenden Fachkraft an die Einrichtung „Ju. 2“ durch übergreifende Projekte und Angebote angebahnt werden. Dies geschieht auch durch Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung. Öffnungszeiten: Mo. 15.00 Uhr - 21.00 Uhr Di. 10.00 Uhr - 18.00 Uhr Mi. 15.00 Uhr - 21.00 Uhr Do. 15.00 Uhr - 21.00 Uhr Fr. 14.00 Uhr - 21.00 Uhr Der Öffnungsumfang beträgt 33 Std. pro Woche und wird von beiden Fachkräften abgedeckt. Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen /Projekte für 2006 vereinbart: Ziele Soziale Kompetenzen/ Sinnvolle Freizeitgestaltung Soziale Kompetenzen/ Sinnvolle Freizeitgestaltung Rollenbilder thematisieren/ Emanzipation fördern Sinnvolle Freizeitgestaltung/ Toleranz fördern Medienkompetenz erwerben Schwerpunktaufgabe Freizeitpädagogik/ Außerschulische Bildung Kulturpädagogik Gender Mainstreaming Außerschulische Jugendbildung Medienpädagogik 7 Maßnahme/ Projekt Anzahl Erlebnispädagogische Maßnahme 1 Hip- Hop Musical Konflikttraining f. Jungen Selbstbehauptung f. Mädchen je 1Mädchengruppe je 1 Jungengruppe 1 1 1 Offene Zeltstadt Internetcafe` 1 1 2 Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen. Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Polizei, Ju2, HZA + Suchthilfe (Caritas), Schulen, JGH AWO, Stadt Euskirchen. Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 8 7 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Ju. 2" (altes Rathaus) Euskirchen Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen Personelle Besetzung: 2,0 Fachkraftstelle Umfang der Kreisförderung: 2,0 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 98.761,94 € Sozialräumliche Zuordnung: Stadt Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10 bis 18-Jährigen im Kernort: 2180 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 7,8 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 21,9 % Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG) Anteil in Euskirchen 3,1 5,8 0,7 3,9 5,3 5,3 2,6 11,1 32,9 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 9,1 % 7,0 % Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie Schulen: Im Kernort der Stadt Euskirchen befinden sich 6 Grundschulen, 2 Hauptschulen, 2 Gymnasien, 2 Realschulen, 1 Schule für Lernbehinderte und 1 Schule für Geistigbehinderte, 1 Förderschule und 1 Berufskolleg Auswertung: Die sozialräumlichen Indikatoren ergeben für das Stadtgebiet Euskirchen ein gemischtes Bild. Zwar ist Der Anteil der Mitglieder an den SGB II- Bedarfsgemeinschaften ebenso wie der Anteil der Alleinerziehenden der höchste im Kreis Euskirchen. Die Anteile bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 KJHG), den Tagesgruppen (§ 32 KJHG), den Vollzeitpflegen (§ 33 KJHG) und der Heimerziehung (§34 KJHG) liegen jedoch knapp unter dem Kreisdurchschnitt. Die Anteile bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), den Inobhutnahmen (§§ 42, 43 KJHG), den anderen Aufgaben (§§ 50, 53 - 58 KJHG) sowie den Trennungs- und Scheidungsberatungen (§ 17 KJHG) liegen wiederum über dem Kreisdurchschnitt. Darüber hinaus liegt der Anteil der Jugendgerichtshilfen (JGH) der 14 bis 21- Jährigen deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Hieraus lässt sich bezogen auf den Sozialraum Euskirchen ein sozialpädagogischer Bedarf herleiten. 9 Auch gibt es in Euskirchen wiederkehrend Probleme mit Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen an verschiedenen Orten des Stadtgebietes. Einige Gruppierungen suchen lediglich Treffpunkte. Andere zeigen deutlich dissoziales Verhalten, fallen durch hohen Alkohol- und Drogenkonsum bzw. durch hohe Gewaltbereitschaft und Vandalismus auf. Hieraus lässt sich jedoch nicht notwendigerweise ein Bedarf für mobile Angebotsformen ableiten. Dies liegt zum einen daran, dass es sich vielfach um junge Erwachsene, also nicht um eine ausgewiesene Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit handelt. Zum anderen ist die Chance, die jüngeren Jugendlichen dieser Gruppierungen mit pädagogischen Angeboten zu erreichen, relativ gering. Aufgrund des Problemkontextes, den diese Jugendlichen mitbringen, verweigern diese in aller Regeln pädagogische Angebote. Da jedoch auch aufsuchende Arbeit vom Prinzip der Freiwilligkeit abhängt, erschwert sich hierdurch deutlich der Zugang zu diesen Gruppierungen. Da jedoch, wo es sich um Probleme im Umfeld der Einrichtung handelte, welche durch Besucher des Jugendzentrums mitverursacht wurden, zeigte die Erfahrung nach Angaben des Trägers, dass die Fachkräfte der Einrichtung (in Zusammenarbeit mit der Polizei) auch ohne konzeptionell vereinbarte aufsuchende Arbeit ihren Einfluss geltend machen konnten. Zielgruppe: Im Qualitätsbericht 2005 ist die Zahl der StammbesucherInnen mit ca.140 angegeben. Damit wird die Einrichtung zwar weniger frequentiert als die Einrichtung an der Erftbleiche, jedoch ist auch dieser Wert hoch und ebenso dadurch zu begründen, dass neben Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtgebiet Euskirchen, andere Jugendliche aus umliegenden Städten und Gemeinden die Einrichtung aufsuchen. Der Anteil an BesucherInnen mit Migrationhintergrund ist mit 84,3 % sogar noch höher als an der Erftbleiche. Hierbei handelt es sich vielfach um Kinder und Jugendliche mit türkischem Migrationhintergrund. Für diese BesucherInnen haben aber konkrete Abfragen des Trägers diesbezüglich ergeben, dass die Mehrzahl mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat. Die Altersstruktur ist im Vergleich zu der Einrichtung „Ju.1“ günstiger (siehe Diagramm).Wie im „Ju. 1“ wird auch im „Ju. 2“ im Sinne von Integration angestrebt, deutsche und Russland- deutsche Kinder und Jugendliche mit den vorgehaltenen Angeboten zu erreichen. Aus diesem Grund werden die pädagogischen Maßnahmen/ Projekte weitestgehend für die BesucherInnen beider Einrichtungen vorgehalten. Hierdurch wird der politische Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.09.2005 umgesetzt. Gegenstand des Beschlusses ist die Kompensation einer Fachkraftstelle an der Erftbleiche. Für die Übergangszeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 soll die Anbindung der verbleibenden Fachkraft an die Einrichtung „Ju. 2“ durch übergreifende Projekte und Angebote angebahnt werden. Dies geschieht auch durch Urlaubs- bzw. Krankenvertretung. Verteilung der StammbesucherInnen auf d. jeweiligen Altersgruppen 100%= 140 BesucherInnen. * Mädchenanteil 1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J. * 1= 20% Öffnungszeiten: ; 2= 34 %; 3= 22 % 4= 16,5 % 5= / Mo. 13.00 Uhr - 20.30 Uhr Di. 15.00 Uhr - 18.30 Uhr Mi. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr Do. 16.00 Uhr - 21.00 Uhr Fr. 17.00 Uhr - 22.00 Uhr Der Öffnungsumfang beträgt 33 Std. pro Woche und wird von beiden Fachkräften abgedeckt. 10 Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart: Ziele Soziale Kompetenzen/ Sinnvolle Freizeitgestaltung Soziale Kompetenzen/ Sinnvolle Freizeitgestaltung Rollenbilder thematisieren Emanzipation fördern Schwerpunktaufgabe Freizeitpädagogik/ Außerschulische Bildung Maßnahme/ Projekt Erlebnispädagogische Maßnahme Anzahl Kulturpädagogik Hip- Hop Musical Konflikttraining f. Jungen Selbstbehauptung f. Mädchen 1 1 1 Je 1Mädchengruppe u. 1Jungengruppe 2 Offene Zeltstadt Internetcafe` 1 1 Gender Mainstreaming Sinnvolle Freizeitgestaltung Toleranz fördern Außerschulische Jugendbildung Medienkompetenz erwerben Medienpädagogik 1 Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen. Darüber hinaus entwickelt der Träger bis zum 01.10.2006 eine Konzeption zur Umsetzung des oben genannten Beschlusses des JHA vom 01.09.2005. Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad der Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit dem Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Polizei, Ju1, HZA + Suchthilfe (Caritas), Schulen, JGH AWO, Stadt Euskirchen. Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 11 7 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Mobile`" Stotzheim Träger: Ev. Kirchengemeinde Flamersheim Personelle Besetzung: 1,0 Fachkraftstelle Umfang d. Kreisförderung: 1,0 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 50.071,00 € Soziaräumliche Zuordnung: Mittelzentrum Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 428 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 7,8 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 21,9 % Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für .junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung(§ 17KJHG) Anteil in Euskirchen 3,1 5,8 0,7 3,9 5,3 5,3 2,6 11,1 32,9 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 9,1% 7,0 % Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie Schulen: In Stotzheim befindet sich eine Grundschule. Auswertung: Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergeben für das Stadtgebiet Euskirchen ein gemischtes Bild. Während bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 KJHG), den Tagesgruppen (§ 32 KJHG), den Vollzeitpflegen (§ 33 KJHG) und der Heimerziehung (§ 34 KJHG) der Anteil knapp unter dem Kreisdurchschnitt liegt, so liegt der bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), den Inobhutnahmen (§§ 42, 43 KJHG), den anderen Aufgaben (§§ 50, 53 - 58 KJHG) sowie den Trennungs- und Scheidungsberatungen (§ 17 KJHG) über dem Kreisdurchschnitt. Der Anteil der Jugendgerichtshilfen (JGH) der 14- bis 21- Jährigen liegt deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Hieraus lässt sich bezogen auf den Sozialraum Euskirchen ein sozialpädagogischer Bedarf herleiten. Auch gibt es eine gewisse Problematik mit Gruppierungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in manchen Außenorten des Stadtgebietes Euskirchen. So kam es in der Vergangenheit des öfteren zu Ruhestörungen, Sachbeschädigungen und Vermüllungen. Zudem sind zumindest Teile dieser Gruppierungen in Zusammenhang mit Gewaltdelikten und öffentlichem Drogenkonsum in Erscheinung getreten. Hieraus lässt sich jedoch nicht notwendiger Weise der Bedarf für ein mobiles Angebot, 12 ausgehend vom Mobile in Stotzheim, ableiten. Dies liegt zum einen daran, dass, bedingt durch Handies und öffentliche Verkehrsmittel eine hohe Mobilität bei den Jugendlichen gegeben ist. Dieser Umstand erschwert die Chance, einen Kontakt zu den Jugendlichen aufzubauen. Letzteres ist jedoch für den Erfolg mobiler Angebote von zentraler Bedeutung. Zum anderen wurde durch Kontakt der Abteilung Jugend und Familie mit den betreffenden Jugendlichen deutlich, dass diese keine räumlichen Angebote (zumindest solche, die von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden), suchen. Darüber hinaus macht die Frequentierung der Jugendeinrichtung in Stotzheim nur schwer aufsuchende Angebote außerhalb des Jugendtreffs möglich. Zielgruppe: Die Einrichtung wurde lt. Qualitätsbericht 2005 von ca. 100 regelmäßig anwesenden BesucherInnen genutzt. In Stotzheim fällt der Anteil an BesucherInnen mit Migrationhintergrund mit 15 % sehr gering aus. Hier liegt die Begründung darin, dass die Einrichtungen im Kernort Euskirchen vorwiegend zum einen von Russland- deutschen Jugendlichen und zum anderen von türkischen Jugendlichen aufgesucht wird. Hierdurch kommt es immer wieder zu gewissen Verdrängungstendenzen, so dass die Einrichtungen in den Außenbezirken eher von deutschstämmigen Jugendlichen aufgesucht werden. Ca. 2/3 der Jugendlichen aus dem Mobile stammen aus Stotzheim. 1/3 stammt aus Euskirchen sowie anderen Orten des Kreises Euskirchen. Ein Großteil der Besucher/innen besucht die Kuchenheimer Hauptschule, ein gewisser Teil besucht die Matthias-Hagen-Schule und die Georgschule und ein anderer Teil besucht die Willi- Graf- bzw. Kaplan- Kellermann- Realschule. Auch besuchen Jugendliche aus den Rheinischen Wohngruppen die Einrichtung. Der überwiegende Teil der BesucherInnen bringt einen problematischen Hintergrund mit sich, der gekennzeichnet ist durch Bildungsdefizite und hieraus resultierender Perspektivlosigkeit. Jedoch lassen sich diese Jugendlichen durch die sportpädagogischen und kulturpädagogischen Angebote erreichen. Erfreulich ist auch, dass eine relativ große Gruppe von Konfirmanden der Kirchengemeinde über die Anbindung der kirchlichen Angebote an das Haus Zugang zur Einrichtung gefunden haben. Hierbei handelt es sich um räumliche Angebote und nicht um solche, die von der Fachkraft betreut werden. Insofern ist die Zielvorgabe für 2006, die Besuchergruppen der Einrichtung von 2005 (s. Diagramm) weiterhin zu erreichen. Verteilung d.StammbesucherInnen auf d. jeweiligen Altersgruppen 100%= 100 BesucherInnen. * Mädchenanteil 1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J. * 1= / Öffnungszeiten: ; 2= 34,15 %; 3= 38,46 % 4= 24 % 5= 0% Mo. 14.00 Uhr - 20.00 Uhr Di. 14.00 Uhr - 20.00 Uhr Mi. 14.00 Uhr - 20.00 Uhr Do. 14.00 Uhr - 20.00 Uhr Fr. 14.00 Uhr - 22.00 Uhr Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen 80% des anerkannten Stellenumfangs.(Hier: 83,1%). Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart. Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen. 13 Ziele Emanzipation Sinnvolle Freizeitgestalt., Erholung, Prävention Schwerpunktaufgabe Gender mainstreaming Freizeitpädagogik Medienkompetenzen stärken Medienpädagogik Offenheit u. Toleranz sowie musische Interessen fördern Soziale Kompetenzen fördern Kulturpädagogik Partizipation Maßnahme/ Projekt Mädchengruppe* Anzahl 1 Fitness-, Krafttraining* Internetcafe* Erstellung einer Homepage Je 1Konzert, u. 1 Dichterlesung Dance event * Angebote durch. jugendliche EhrenamtlerInnen Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Presbiterium, Polizei, Jugendzentren (Ju1, Ju2) Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 14 3 1 1 1 2 2 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Point" Hellenthal Träger: Katholische Kirchengemeinde Hellenthal Personelle Besetzung: 0,6 Fachkraftstelle Umfang der Kreisförderung: 0,3 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 13.618,82 € Sozialräumliche Zuordnung: Land Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10-18-Jährigen im Kernort: 207 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 3,4% Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 15,9% Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische. Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG) Anteil in Hellenthal 3,1 6,7 1,7 6,3 3,4 2,8 0,0 8,9 18,9 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 5,7 % 7,0 % Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie Schulen: Im Kernort Hellenthal befindet sich 1 Grundschule und 1 Hauptschule. Auswertung: Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren zur Bedarfserhebung ergibt für den Kernort Hellenthal ein eindeutiges Bild. Sowohl der Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften wie auch der Anteil der Alleinerziehenden liegt unter dem Kreisdurchschnitt. Bei den Hilfen zur Erziehung liegt lediglich der Anteil bei der Vollzeitpflege (§ 33 KJHG) über dem Anteil des Kreises Euskirchen. Alle anderen Werte liegen zum Teil deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Der Anteil der Betreuungen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe (JGH) liegt ebenfalls unter dem Kreisdurchschnitt. Darüber hinaus sind der Abt. Jugend und Familie keine Probleme im Zusammenhang mit Gruppierungen von Jugendlichen in öffentlichen Räumen des Gemeindegebietes Hellenthal zur Kenntnis gelangt. Auch ein Gespräch mit dem zuständigen Bezirkspolizisten ergab diesbezüglich keine Hinweise. Insofern lässt sich für die Gemeinde Hellenthal insbesondere unter Berücksichtigung des geringen Jugendeinwohnerwertes kein erhöhter sozialpädagogischer Bedarf geltend machen. 15 Zielgruppe: Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10 - 18 Jahren. Im Rahmen von wöchentlich 2 Stunden möchte der Träger Angebote für Kinder ab 7 Jahren vorhalten. Öffnungszeiten: Mo. 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (ab 10 J.) Di. 15.00 Uhr - 19.30 Uhr (ab 10 J.) Mi. 14.30 Uhr - 16.30 Uhr (7- 12 J.) 16.30 Uhr - 18.00 Uhr (ab 10 J.) Do. 15.00 Uhr - 19.30 Uhr (ab 10 J.) Im Hinblick auf die Öffnungszeiten ist anzumerken, dass der Träger diese bei den Öffnungszeiten des letzten Jahres belässt. Damit sind die Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer 0,3 Fachkraftstelle seitens der Abteilung Jugend und Familie zu stellen wäre, übertroffen. In Bezug auf die pädagogischen Angebote erfolgt keine Auflistung wie bei den anderen Einrichtungen. Dies liegt darin begründet, dass die Abteilung Jugend und Familie im Rahmen der 0,3 Fachkraftstelle lediglich die Betreuung des Offenen Treffs erwartet. Ungeachtet dessen möchte der Träger in 2006 zum einen Mädchentage, zum anderen Sportturniere und einen Cyber-Abend anbieten. Bei allen Angeboten legt der Träger auf die Partizipation von teilnehmenden Kindern und Jugendlichen Wert. Es steht dem Träger frei, seine Angebote in der folgenden Systematik auszuwerten. 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) Mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen GHS- Hellenthal, regionale Jugendarbeiter, Jugendzentren, Initiativkreis Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 16 4 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Schülercafe Kall" Träger: Gemeinde Kall Personelle Besetzung: 1,0 Fachkraftstelle Umfang d. Kreisförderung: 1,0 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 56.960,51 € Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 528 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 5,8 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 18,1% Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG) Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre Anteil in Kall 3,4 11,0 3,3 6,1 4,1 5,8 4,9 17,2 25,4 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 11,9 % 7,0 % * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie Schulen: Im Kernort der Gemeinde Kall befindet sich 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Berufskolleg und 1 Schule für Geistigbehinderte. Auswertung: Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für die Gemeinde Kall ein deutliches Bild. So liegen zwar die Anteile der Mitglieder der SGB II- Bedarfsgemeinschaften und der Alleinerziehenden knapp unter dem Kreisdurchschnitt. Bei den Hilfen zur Erziehung jedoch liegen die Werte bis auf die Heimerziehung (§ 34 KJHG) zum Teil deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Bei den Jugendgerichtshilfen (JGH) ist der Anteil in Kall der deutlich höchste im Kreisdurchschnitt. Hieraus lässt sich ein sozialpädagogischer Bedarf für eine familienergänzende Angebotsstruktur herleiten. Diese Angebotsstruktur wird durch bestimmte Rahmenbedingungen gewährleistet. So ermöglichen beispielsweise die Öffnungszeiten und das strikte Rauch- und Alkoholverbot in der Einrichtung die Mitbetreuung jüngerer Geschwisterkinder. Ein Bedarf für weitere, etwa mobile Angebotsformen, wird in der Gemeinde Kall nicht gesehen. Zwar gab es in der Vergangenheit immer wieder Ausschreitungen im Zusammenhang mit vorwiegend Russland -deutschen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Diese Gruppierungen zählen aber zum einen aufgrund ihrer Altersstruktur nicht mehr zur Zielgruppe offener Kinder- und Jugendarbeit. 17 Zum anderen ist die Chance, diese aufgrund des hohen Alkohol- und Drogenkonsums und der zum Teil hohen Gewaltbereitschaft problematischen Zielgruppe zu erreichen, eher gering. Darüber hinaus hat ein Teil der jüngeren Mitglieder dieser Gruppierungen ohnehin eine Anbindung an das Schülercafe gefunden. Zielgruppe: Der Träger gibt die Zahl der regelmäßig anwesenden BesucherInnen mit 73 an. Da über 50 % der StammbesucherInnen in der Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen, und 26 % in der Altersgruppe der 15 bis 18-Jährigen sind, ergibt sich im Hinblick auf die Zielgruppen kein Veränderungsbedarf gegenüber 2005. Auch ist der Mädchenanteil hier erfreulich hoch. So liegt dieser in der Gruppe der 6 bis 11-Jährigen bei 78 %, in der Gruppe der 12 bis 14-Jährigen bei 49 % und in der Gruppe der 15 bis 17-Jährigen bei 52 %. Verteilung d.StammbesucherInnen auf d. jeweiligen Altersgruppen 100%= 73 BesucherInnen. * Mädchenanteil 1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J. * 1= 78% ; 2= 49 %; 3= 52 % 4= 17 % 5= 0% Öffnungszeiten: Mo. 13.30 Uhr - 19.40 Uhr Di. 13.30 Uhr - 19.40 Uhr Mi. 13.30 Uhr - 19.40 Uhr Do. 13.30 Uhr - 13.30 Uhr Fr. 13.30 Uhr - 19.40 Uhr Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen 80% des anerkannten Stellenumfangs. Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart. Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen. Ziele Rollenverständnis entwickeln/ Emanzipation Förderung sozialer Kompetenzen und kreativer Anlagen Sinnvolle Freizeitgestaltung Förderung von Kreativität Schwerpunkte Gender Mainstreaming Freizeit- Kulturarbeit Freizeit- Kulturarbeit 18 Maßnahmen/ Ziele Mädchentag Jungentag Hip-Hop- Projekt Mädchenband Jungenband Kreativangebote Ferienprogramm Ferienfreizeit Anzahl 1 1 1 1 1 1 1 1 Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) m. d. Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Schulen, Jugendmigrationsdienst Euskirchen, DRK, Jugendeinrichtungen, Flüchtlingsinitiative Kall, LAG Musik Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 19 7 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 Mechernich Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Kooperation mit der Stadt Mechernich Stadt Mechernich: Anstellungsträger für die 2. Fachkraft Personelle Besetzung: 2,0 Fachkraftstellen Umfang der Kreisförderung: 2,0 Fachkraftstellen Personalkosten 2006: 94.710,32 € Sozialräumliche Zuordnung: Stadt Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10 – 18-Jährigen im Kernort: 659 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 7,0% Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 20,6 % Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG) Anteil in Mechernich 3,71 3,21 1,4 5,8 5,0 3,1 1,2 8,4 23,2 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 4,6 % 7,0% Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie Schulen: Im Kernort Mechernich befindet sich 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Realschule, 1 Förderschule und 1 Gymnasium. Auswertung: Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für das Stadtgebiet Mechernich ein gemischtes Bild. Während der Anteil der Mitglieder der SGB II- Bedarfsgemeinschaften, der Anteil der Alleinerziehenden, der Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), der Vollzeitpflege (§ 33 KJHG) und der Heimerziehung (§ 34 KJHG) über dem Kreisdurchschnitt liegen, befinden sich die restlichen Werte unter dem Kreisdurchschnitt. Diese sind die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG), die Tagesgruppen (§ 32 KJHG), die Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), die Inobhutnahmen (§§ 42, 43 KJHG), andere Aufgaben (§§ 50, 53- 58 KJHG), Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 KJHG) und Jugendgerichtshilfe (JGH). Zur Zeit sind der Abteilung Jugend und Familie keine Vorfälle im Zusammenhang mit Gruppierungen von Jugendlichen im Stadtgebiet Mechernich bekannt. Insofern lässt sich aus den genannten Kriterien kein erhöhter sozialpädagogischer Bedarf ableiten. 20 Zielgruppe: Die Zusammenlegung der beiden Einrichtungen im Kernort Mechernich war für Januar 2006 geplant. Aus bautechnischen Gründen ist eine Inbetriebnahme laut Angaben des Trägers erst zur Mitte des Jahres möglich. Aus diesem Grund konnte zum Zeitpunkt der Gespräche im Rahmen der Leistungs- und Zielvereinbarungen keine konkretere Beschreibung der Zielgruppen erfolgen. Grundsätzlich soll die Zielgruppe der 10- bis 18- Jährigen erreicht werden. Sowohl der Einrichtungsträger, als auch die Stadt Mechernich als Träger der 2. pädagogischen Fachkraft gehen von einer regelmäßigen Besucherzahl von 50 pro Tag gegen Ende 2006 aus. In Bezug auf die inhaltliche Arbeit möchte der Träger die konkreten Maßnahmen für 2006 mit den künftigen BesucherInnen abstimmen. Aus diesem Grund wurden in der folgenden Auflistung lediglich Ziele und Schwerpunktaufgaben benannt. Ziele Schwerpunktaufgabe Betreuung von insgesamt 50 BesucherInnen täglich Partizipation, Bedarfsklärung im Hinblick auf die BesucherInnen Freizeitpädagogik, Beteiligung der Jugend im Hinblick auf Inhalte, Gestaltung der Einrichtung, Hausordnung Kulturpädagogik Maßnahme/ Projekt Anzahl Der Träger legt m. d. Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad der Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Für den Träger: Für die Abteilung Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 21 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Annex" Nettersheim Träger: Gemeinde Nettersheim Personelle Besetzung: 0,5 Fachkraftstelle Umfang der Kreisförderung: 0,5 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 23.169,29 € Sozialräumliche Zuordnung: Land Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10-18 Jährigen im Kernort: 210 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 2,6 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 15,0% Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG) Anteil in Nettersheim 0,0 5,9 0,6 2,9 1,8 4,3 1,2 11,9 24,8 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 4,8 % 7,0 % Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie Schulen: Im Kernort Nettersheim befindet sich 1 Hauptschule (das Gebäude der Einrichtung ist Teil der Schulkomplexes). Auswertung: Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für die Gemeinde Nettersheim ein eindeutiges Bild. Bis auf die sogenannten anderen Aufgaben (§§ 50, 53- 58 KJHG) liegen sämtliche Werte, also sowohl bei den SGB II- Bedarfsgemeinschaften, dem Anteil der Alleinerziehenden, den Hilfen zur Erziehung und der Jugendgerichtshilfe zum Teil deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Der Abteilung Jugend und Familie sind keine Problematiken z.B. in Form von riskantem Alkohol- oder Drogenkonsum bzw. Gewaltdelikten oder ähnlichem im Zusammenhang mit Gruppierungen von Jugendlichen im Gemeindegebiet Nettersheim bekannt. Sicher gibt es im Gemeindegebiet, wie in den meisten Kommunen, öffentliche Treffpunkte von Jugendlichen (bzw. jungen Erwachsenen), wo es zu Vermüllungen, bzw. Lärmbelästigungen kommt. Diese begründen jedoch nach Einschätzung der Abt. Jugend und Familie keine konzeptionelle Berücksichtigung in Form von aufsuchender Arbeit. 22 Zielgruppe: Der Qualitätsbericht 2005 gibt insgesamt ca. 28 regelmäßig anwesende BesucherInnen an. Auffallend ist mit 53 % der Anteil der 15 bis 17-Jährigen sowie der Anteil der 18 bis 21-Jährigen mit 25 %. Dieser hohe Altersschnitt erklärt sich dadurch, dass im letzten Jahr die Einrichtung mit einer neuen Fachkraft betrieben wurde. Da die Einrichtung grundsätzlich für alle Kinder und Jugendlichen geöffnet wurde, nahmen zunächst ältere Jugendliche und junge Erwachsene die Angebote der Einrichtung wahr. Mit den unten aufgeführten Maßnahmen und Projekten sollen künftig gezielt jüngere Besuchergruppen ab 10 bis 17 Jahren angesprochen werden. Die 18 bis 21-Jährigen sollen sich, so sie weiterhin die Angebote der Einrichtung mitnutzen möchten, stärker selbst, im Sinne von Beteiligung, einbringen. Der Träger möchte in einigen Orten der Gemeinde ehrenamtliche Jugendarbeit mit Unterstützung der pädagogischen Fachkraft aufbauen. Räume hierfür stehen unter anderem in Frohngau zur Verfügung. Dieses Engagement führt vereinbarungsgemäß grundsätzlich nicht dazu, dass von der Regelung in Bezug auf die von der pädagogischen Fachkraft abzudeckenden Öffnungszeiten (s.u.) abgewichen wird. Diese beträgt 80% des anerkannten Stellenumfangs. Hiervon werden 3 Std. pro Woche in Marmagen geöffnet. Im Hinblick auf Marmagen wurde vereinbart, dass gegen Ende des Jahres erörtert wird, inwieweit ein hauptamtlich betreutes pädagogisches Angebot, insbesondere unter Berücksichtigung der Anzahl, der mit diesen Angeboten erreichten Kindern und Jugendlichen, Sinn macht. Öffnungszeiten: Do. 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (Jugendhaus Marmagen) 18.15 Uhr - 22.00 Uhr (Annex) Fr. 18.00 Uhr - 22.00 Uhr Sa. 18.00 Uhr - 22.00 Uhr Ziele Soziale Kompetenzen u. Kreativität fördern Soziale Kompetenzen fördern Medienkompetenz fördern fördern/ reale Perspektiven entwickeln Schwerpunktaufgabe Maßnahme/ Projekt Anzahl Kulturpädagogik Bandprojekt 1 Kultur- Medienpädagogik Videofilm drehen 1 Medienpädagogik Homepage erstellen 1 Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Für den Träger: Für die Abteilung Jugend und Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 23 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Kolosseum" Schleiden-Gemünd Träger: Evangelische Kirchengemeinde Schleiden-Gemünd Personelle Besetzung: 0,5 Fachkraftstelle Umfang der Kreisförderung: 0,5 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 27.356,37 € Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert d. 10-18 Jährigen im Kernort Gemünd: 382 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 4,9 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 20,6% Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische. Familienhilfe Anteil in Schleiden 2,6 Kreisdurchschnitt 3,3 4,7 3,2 3,9 4,9 4,8 1,1 9,4 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 20,4 26,8 (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für .junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG) Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre 8,5 % 7,0 * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie % Schulen: In Gemünd befindet sich 1 Grundschule. Auswertung: Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für den Sozialraum Schleiden ein gemischtes Bild. Während der Anteil bei den Mitgliedern der SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Kreisdurchschnitt geringer ausfällt, liegt der Anteil bei den Alleinerziehenden über dem Kreisdurchschnitt. Bei den Hilfen zur Erziehung liegen die Anteile der Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 KJHG), der Vollzeitpflege (§ 33 KJHG), der Inobhutnahmen (§§ 42, 43 KJHG), den anderen Aufgaben (§§ 50, 53 - 58 KJHG) und den Trennungs-/ Scheidungsberatungen (§ 17 KJHG) unter dem Kreisdurchschnitt. Die Anteile bei den Tagesgruppen (§ 32 KJHG), der Heimerziehung (§ 34 KJHG) und den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG) liegen über dem Kreisdurchschnitt. Insgesamt gesehen lässt sich aus der Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren kein erhöhter sozialpädagogischer Bedarf ableiten. Darüber hinaus liegen der Abteilung Jugend und Familie zur Zeit keine Erkenntnisse über etwaige Problematiken im Zusammenhang mit Gruppierungen von Kindern und Jugendlichen im Sozialraum Schleiden vor. 24 Zielgruppe: Der Qualitätsbericht 2005 nennt 70 regelmäßig anwesende BesucherInnen, wobei der Anteil der unter 18Jährigen mit 77 % hoch anzusiedeln ist. Der Anteil der BesucherInnen mit Migrationhintergrund lag lt. Qualitätsbericht in 2005 bei ca. 22 %. Die Besucherstruktur der Einrichtung ist, was das Bildungsniveau der Kinder und Jugendliche anbelangt, ebenfalls gut durchmischt. Dies zeigt ein gewisser Anteil an FörderschülerInnen und ein recht hoher Anteil an GymnasiastInnen. Im Hinblick auf die Zielgruppe gibt es aus Gründen der günstigen Altersstruktur und der Tatsache, dass die Einrichtung kontinuierlich gut besucht wird, keinen Veränderungsbedarf. Verteilung d.StammbesucherInnen auf d. jeweiligen Altersgruppen 100%= 70 BesucherInnen. * Mädchenanteil 1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J. * 1= / Öffnungszeiten: ; 2= 15 %; 3= 21 %; 4= / 5= / Mo. 14.30 Uhr - 19.30 Uhr Di. 17.00 Uhr - 19.30 Uhr Mi. 16.00 Uhr - 19.30 Uhr Do. 15.30 Uhr - 19.30 Uhr (1x/ Monat -21.00 Uhr) Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen 80% des anerkannten Stellenumfangs. Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen /Projekte für 2006 vereinbart. Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen. Ziele Schwerpunktaufgabe Soz.Kompetenz., musische Kulturpädagogik/ Erziehung Prävention Sinnvolle Freizeitgestaltung Freizeitpädagogik Soziale Kompetenzen u. Offener Treff Toleranz fördern Kreativität fördern Maßnahme/ Projekt Anzahl Rap- Projekt 1 Ferienspiele 1 Thema d. Woche 1 Kalender 2007 erstellen* mit eigenen Bildern und Gedichten Kulturpädagogik 1 * Das Projekt ist aus dem Thema d. Woche entstanden. Der Träger legt m. d. Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung d. durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. 25 Anzahl Kooperationen Offene Jugendeinrichtungen, Polizei, Trägerkreis Gemünd, Caritasverband Euskirchen Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 26 4 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Haus Fuhrmann" Weilerswist Träger: Gemeinde Weilerswist. Personelle Besetzung: 1,0 Fachkraftstelle Umfang der Kreisförderung: 0,75 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 28.616,47 € Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 535 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 4,6 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 18,1 % Kreisdurchschnitt: 19,7% Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische. Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG) Anteil in Weilerswist 1,6 3,6 1,3 3,0 2,6 4,6 0,7 4,1 29,0 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 4,7 % 7,0% Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie Schulen: Im Kernort Weilerswist befindet sich eine Grundschule und eine Gesamtschule. Letztere wird von Schülerinnen und Schülern aus dem Gemeinde- und Kreisgebiet sowie aus Kommunen außerhalb des Kreises Euskirchen besucht. Auswertung: Die oben genannten sozialräumlichen Indikatoren liegen mit Ausnahme der Hilfen für junge VollJährige (§ 41 KJHG) und der Anzahl der Trennungs- / Scheidungsberatungen (§17 KJHG) alle unter dem Kreisdurchschnitt. Zur Zeit gibt es keine besondere Problematik mit Gruppierungen von Jugendlichen im Gemeindegebiet. Zudem bestehen in Metternich und Vernich zwei ehrenamtlich geführte Jugendtreffs sowie ein Gemeindejugendring, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Jugendarbeit zu vernetzen. Zielgruppe: Da die Einrichtung im Vorjahr laut Qualitätsbericht sehr gut besucht wurde, ergibt sich hier kein Veränderungsbedarf. Insofern sind die intendierten Zielgruppen dieser Zielvereinbarungen die des Qualitätsberichts 2005 (s. Diagramm unten). Es ist festzustellen, dass der Anteil an BesucherInnen mit Migrationshintergrund bei 13 % eher gering ist. 27 Diese Situation erklärt sich dadurch, dass die Einrichtung neben den BesucherInnen aus Weilerswist auch von überwiegend deutsch- stämmigen Jugendlichen aus den Nachbarkommunen besucht wird. Verteilung d. StammbesucherInnen auf d. jeweiligen Altersgruppen 100%= 121 BesucherInnen. * Mädchenanteil 1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J. * 1= / Öffnungszeiten: ; 2= 34,15 %; 3= 38,46 % 4= 24 % 5= 0% Mo. 16.00 Uhr - 20.00 Uhr Di. 15.00 Uhr - 18.30 Uhr Mi. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr Do. 16.00 Uhr - 21.00 Uhr Fr. 17.00 Uhr - 22.00 Uhr Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen 80% des anerkannten Stellenumfangs. Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart. Hierdurch bedingte Änderungen d. Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen. Ziele Schwerpunktaufgabe Integration Erwerb sozialer .Kompetenzen Sinnvolle Freizeitgestaltung Erholung/ Ausgleich Prävention Partizipation Freizeitpädagogik Kinder- u. Jugendschutz 28 Maßnahme/ Projekt Gruppenleiterschulung Anzahl 1 Renovierung Jugendzentrum 1 Stadtranderholung 1 Aufklärung (Verhütung,etc) Drogenberatung Projekt zur Gewaltprävention 1 1 1 Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad der Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Kinder- u. Jugendring W.,Polizei, Gesamtschule W.,Donum Vitae, Caritas, W`wister Narrenzunft Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 29 6 Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Sajus" Zülpich Träger: Stadt Zülpich Personelle Besetzung: 0,75 Fachkraftstelle Umfang der Kreisförderung: 0,75 Fachkraftstelle Personalkosten 2006: 39.554,98 € Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren * Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 557 SGB II- Bedarfsgemeinschaften Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 6,1 % Kreisdurchschnitt: 5,9 % Anteil der Alleinerziehenden: 20,4 % Kreisdurchschnitt: 19,7 % Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000) Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG) Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG) Tagesgruppe (§32KJHG) Vollzeitpflege (§33KJHG) Heimerziehung (§34KJHG) Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG) Inobhutnahmen (§§42,43KJHG) Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG) Trennungs-Scheidungsberatung. (§ 17KJHG) Anteil in Zülpich 3,9 6,3 3,0 5,7 5,2 3,8 3,7 12,9 33,3 Kreisdurchschnitt 3,3 6,0 1,8 4,4 4,8 4,5 2,1 10,1 26,8 Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre 7,0 % * Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie 7,0 % Schulen: Im Kernort Zülpich befindet sich 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Realschule und 1 Gymnasium. Auswertung: Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für die Stadt Zülpich ein deutliches Bild. Sowohl der Anteil der Mitglieder der SGB II- Bedarfsgemeinschaften als auch der Anteil der Alleinerziehenden liegt über dem Kreisdurchschnitt. Bei den Hilfen zur Erziehung liegen alle Werte, bis auf den der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG) zum Teil deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Der Anteil der Jugendgerichtshilfe (JGH) entspricht dem des Kreisdurchschnittes. Hieraus lässt sich ein gewisser sozialpädagogischer Bedarf an Angeboten herleiten, welche tendenziell geeignet sind, Familien zu entlasten. Ein solches Angebot besteht bereits in Form einer Mädchengruppe. Hier nutzen die Mädchen verstärkt die Möglichkeit, sich über Konfliktund zunehmend auch über Gewaltsituationen im Elternhaus und entsprechende Lösungsansätze auszutauschen. Über die sozialräumlichen Indikatoren hinaus ist es in verschiedenen Ortschaften des Stadtgebietes Zülpich in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen mit Gruppierungen von Jugendlichen gekommen. 30 So fanden im letzten Jahr verschiedene Treffen von Vertretern des Ordnungssowie des Sozialamtes der Stadt Zülpich, der Bezirkspolizei, verschiedener Ortsvorsteher und der Abt. Jugend und Familie statt, um die Problematik im Zusammenhang mit vandalisierenden Jugendlichen zu erörtern. Nachdem im letzten Jahr in Zülpich 0,25 Fachkraftstellen kompensiert und die verbleibende 0,25 Fachkraftstelle an die Stadt Zülpich ging, ist seitens der Abteilung Jugend u. Familie und dem Träger vereinbart worden, diese im Rahmen von aufsuchender Arbeit einzusetzen. Die Abteilung Jugend und Familie sieht in den Ortsteilen Sinzenich, Füssenich - Geich und Wichterich gute Aussichten, Einfluss auf die Jugendlichen nehmen zu können. Hierfür spricht zum einen das Alter der Jugendlichen (10 bis 17 Jahre). Zum anderen wurden bereits da Erfolge erzielt, wo die pädagogischen Fachkräfte in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe, der Polizei und der Schule in Kontakt mit den betreffenden Kindern und Jugendlichen getreten sind. Hier konnte bewirkt werden, dass der von den Jugendlichen verursachte Schaden an der Grundschule Wichterich von diesen wieder gutgemacht wurde. Vor dem Hintergrund der geschilderten Problematiken wurden bereits in 2005 im Rahmen des Ferienprogramms in Wichterich und Sinzenich Angebote vorgehalten. Die Resonanz der Sport- und Freizeitprojekte zeigte, dass die Jugendlichen durchaus mit pädagogischen Angeboten zu erreichen sind. Aus diesem Grund wurde mit dem Träger ein festes mobiles Angebot im Rahmen von aufsuchender Sozialarbeit für die Ortsteile Sinzenich, Füssenich - Geich bzw. Mülheim - Wichterich im Rahmen von 0,25 Fachkraftstelle vereinbart. Zielgruppe: Die Zielgruppen ergeben sich zum einen aus dem oben geschilderten Zusammenhang. In diesem Sinne sind dies Kinder und Jugendliche aus den genannten Ortsteilen. Diese Gruppen sind geschlechtsgemischt, wobei der Jungenanteil etwas höher liegt. Der Qualitätsbericht spricht von ca. 70 regelmäßig Anwesenden. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationhintergrund liegt dem Bericht zufolge bei ca. 45 %. 77 % der BesucherInnen sind jünger als 18 Jahre alt. Die genannten Zielgruppen sollen lt. Leistungsund Zielvereinbarungen auch in 2006 angesprochen werden. Darüber hinaus sollen auch ehemalige StammbesucherInnen des Jugendcafé Zülpich durch die Einrichtung mitbetreut werden. In der Praxis ist dies den Angaben der pädagogischen Fachkräfte zufolge in unregelmäßigen Abständen durchaus der Fall. Auch ist für die Jugendlichen der Außenorte die Perspektive formuliert worden, diese tendenziell auch für Angebote im "Sajus" zu interessieren. Durch die Tatsache, dass die Stadt Zülpich Schulstadt ist und die Kinder und Jugendlichen hierdurch bedingt eine Anbindung an den Kernort haben, ist diese Hoffnung nach Einschätzung der Abteilung Jugend und Familie begründet. Im folgenden Diagramm ist die BesucherInnenstruktur von 2005 dargestellt. Verteilung d.StammbesucherInnen auf d. jeweiligen Altersgruppen 100%= 70 BesucherInnen. * Mädchenanteil 1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J. * 1= 40 % ; 2= 50 % ; Öffnungszeiten: 3= 25 % ; 4= 20 %; 5= 50 % Mo. 12.30 Uhr - 18.00 Uhr (Mädchengruppe 10-14 J.) Di. Geschlossen Mi. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr Do. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr Fr. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr (alle 14 Tage) Sa. 16.00 Uhr - 20.00 Uhr (1x pro Monat) Die angegebenen Öffnungszeiten sind zu mindestens 80 % des geförderten Stellenumfangs von der Fachkraft abzudecken. Im Rahmen v. 0,25 Fachkraftstelle wird in Koordination mit der Abteilung Jugend u. Familie aufsuchende Arbeit in den o.g. Orten des Stadtgebietes Zülpich geleistet. 31 Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart. Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen. Ziele Sinnvolle Freizeitgestaltung Verselbständigung Soziale Kompetenzen/ Sinnvolle Freizeitgestaltung Schwerpunktaufgabe Maßnahme/ Projekt Freizeit-Kulturpädagogik/ Jugendliche kochen Beteiligung Für Jugendliche Freizeitpädagogik/ (Spiele-) Aktionstag Beteiligung Freizeitpädagogik/ Sinnvolle Freizeitgestaltung Ferienprogramm Jugenderholung Klärung des eigenen Rollenbildes Gender Mainstreaming/ Mädchengruppe Emanzipation, Aufklärung Prävention Freizeitgestaltung/ Freizeitpädagogik/ soziale Kompetenzen Beteiligung Lan - Party Politisches Verantwortungsgefühl fördern Politische Bildung Besuch d. Landtages NRW Anzahl 1 2 1 1 1 1 Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung folgender Punkte vor: 1. Maßnahme Projekt 2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?) 3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?) 4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?) 5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren) mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu. Anzahl Kooperationen Polizei, Schulen, Caritasverb.EU, Fair Zülpich e.V., Interkultur. Frauentreff, Donum Vitae, Für den Träger: Für die Abt. Jugend u. Familie Datum, Stempel, Unterschrift Datum, Stempel, Unterschrift 32 6