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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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31.10.07, 18:54
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Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Kick“ u. „GATE 47" in
Bad Münstereifel und Arloff
Träger:
Kinderschutzbund Bad Münstereifel
Personelle Besetzung: 1,5 Fachkraftstellen
Umfang der Kreisförderung: 1,5 Fachkraftstellen
Personalkosten 2006: 81.08,56 €
Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 535
in Arloff: 111
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 3,9 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 18,0 %
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG)
Anteil in Bad M`eifel
6,6
9,4
1,4
3,1
6,2
5,4
1,1
3,7
21,0
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
5,6 %
7,0 %
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
Schulen:
Im Kernort Bad Münstereifel befindet sich 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Realschule und
2 Gymnasien. In Arloff befindet sich eine Grundschule.
Auswertung:
Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für Bad Münstereifel ein
relativ gemischtes Bild. Der Anteil der Mitglieder der SGB II- Bedarfsgemeinschaften und der Anteil
der Alleinerziehenden liegt unter dem Kreisdurchschnitt. Bei den Hilfen zur Erziehung liegen die
Anteile für die Tagesgruppe (§ 32 KJHG), die Vollzeitpflege (§ 33 KJHG), die Inobhutnahmen
(§§ 42, 43 KJHG), die sogenannten anderen Aufgaben (§§ 50, 53- 58 KJHG), der Trennungs/Scheidungsberatungen (§ 17 KJHG) unter dem Kreisdurchschnitt. Die Anteile bei den
Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 KJHG), der
Heimerziehung (§ 34 KJHG), der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG) liegen in Bad Münstereifel
über dem Durchschnitt. Der Wert für die Jugendgerichtshilfe (JGH) liegt ebenfalls unter dem
Kreisdurchschnitt.
1
Zu bemerken wäre hier, dass die Werte für die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG) und die
Heimerziehung (§ 34 KJHG) die höchsten im Kreisgebiet Euskirchen sind. Ansonsten lässt sich für
das Stadtgebiet Bad Münstereifel nur schwer ein erhöhter sozialpädagogischer Bedarf festmachen.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2005 beschlossen, die Fachkraft im
Rahmen der 0,5 Fachkraftstelle der Einrichtung "Gate 47" in Arloff an die Einrichtung "KICK" im
Kernort Bad Münstereifel anzubinden. Die Einrichtung in Arloff soll laut Beschluss des JHA vom
Kernort aus mitbetreut werden. Für die Einrichtung in Houverath sollten laut Absprache der Abteilung
Jugend und Familie mit dem Träger bis zum Ende des Jahres 2005 ehrenamtlich gestützte
Organisationsformen entwickelt werden. Der Träger machte in dem der vorliegenden Vereinbarung zu
Grunde liegenden Gespräch darauf aufmerksam, dass seiner Ansicht nach ein neuer Bedarf für eine
hauptamtliche Betreuung des Jugendtreffs in Houverath entstanden sei. Der Bedarf wurde
dahingehend begründet, dass in der Einrichtung Vandalismus betrieben wurde, das offensichtlich
Jugendliche Drogen konsumieren und das Jugendliche durch freie Schlüsselvergabe die Einrichtung
zu beliebigen Zeiten aufsuchen konnten. Zur Zeit ist aus letztgenanntem Grund nach Angaben der
Stadt Bad Münstereifel der Treff geschlossen.
Den oben angesprochenen Wechsel der Fachkraft in die Einrichtung „Kick“ hat der Träger im Rahmen
von punktuellen Angeboten, wie z.B. einer Lan - Party und verschiedenen Fußball- und Sportaktionen
angebahnt. Die konkrete Umsetzung ist im Rahmen der Gespräche zu den Leistungs- und
Zielvereinbarungen festgelegt worden (s. Öffnungszeiten). So ist für die Zeit vom 01.05.06 bis zum
31.12.2006 beschlossen worden, die Einrichtung in Arloff an 2 Tagen in der Woche zu öffnen. An
einem Tag in der Woche sind die Angebote im KICK mit 2 Fachkräften vorzuhalten. Hieraus ergeben
sich auch in Bezug auf die Angebotsstruktur neue Möglichkeiten für den Träger.
Zielgruppe:
Die Anbindung beider Fachkräfte des Kinderschutzbundes an das „KICK“ soll auch im Hinblick auf die
Zielgruppen Wirkung zeigen. Für das „KICK“ spricht der Qualitätsbericht 2005 von lediglich 55 % der
BesucherInnen unter 18 Jahren. Dieser Altersdurchschnitt ist auch vor dem Hintergrund, dass eine
Gruppe im Alter von 22 – 26 J. immerhin 15 % der StammbesucherInnen ausmacht, deutlich zu hoch.
Der Anteil an Stammbesuchern mit Migrationhintergrund ist mit 83 % ebenfalls sehr hoch. Hier sollen
im Hinblick auf die u.a. pädagogischen Inhalte für 2006 gezielt jüngere Zielgruppen angesprochen
werden. Für Arloff spricht der Qualitätsbericht 2005 von 50 regelmäßig anwesenden BesucherInnen.
Hier ist der Migrationhintergrund mit 0 % angegeben. Die älteren BesucherInnen sollen aus der
Einrichtung verabschiedet bzw. als EhrenamtlerInnen mit in die Verantwortung genommen werden.
Darüber hinaus wurde vereinbart, im Sinne von Integration zu erreichen, dass mehr Kinder und
Jugendliche ohne Migrationhintergrund Anbindung an das KICK finden. Auch hier ist mit der
festgelegten Öffnung durch beide Fachkräfte im „KICK“ eine Chance verbunden.
Des weiteren wurde auf den auffallend niedrigen Mädchenanteil hingewiesen.
Dieser beträgt im „Kick“ 0% in der Altersgruppe (AG) der 6 - 11-Jährigen, 20 % in der AG der 12
- 14-Jährigen, 25 % in der AG der 15 - 17-Jährigen, 20 % in der AG der 18 - 21-Jährigen und 10 % in
der AG der 22 - 26-Jährigen. Dem Träger wurde empfohlen, nach Möglichkeit weibliche ehrenamtliche
Kräfte für Mädchenarbeit zu gewinnen.*
Öffnungszeiten:
(Kick)
Mo. 12.00 Uhr - 17.00 Uhr
Di. 13.30 Uhr - 19.00 Uhr
Mi. 13.30 Uhr - 20.00 Uhr
Do. 13.30 Uhr - 20.00 Uhr
Fr. 15.00 Uhr - 22.00 Uhr
Öffnungszeiten:
(Gate 47)
Mi. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr
Fr. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr
(Angebote v. beiden Fachkräften im „Kick“)
* Während des 2. Gesprächs, im Rahmen der vorliegenden Vereinbarungen, berichtete der Träger, dass sich
eine Kunstlehrerin für ein Mädchenprojekt (s.u.) vorgestellt hat.
2
Die angegebenen Öffnungszeiten sind von den Fachkräften abzudecken und betragen mehr
als 80 % des jeweiligen Stellenumfangs.
Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen/ Projekte für 2006 vereinbart.
Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie
abzustimmen.
Ziele
Schwerpunkte
Maßnahmen/ Projekte
Außerschulische Bildung/
Soziale Kompetenzen
Freizeitpädagogik
Erlebnispädagogik/ Klettern
Soziale Kompetenzen
Partizipation
Renovierung d. Einrichtung
Soziale Kompetenzen
Freizeitpädagogik/ Sport
Boxprojekt
Freizeitpädagogik/
Themenbezogene
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Kulturpädagogik
Ferienfreizeit
Medienkompetenz
Medienpädagogik
Internetcafe
Ehrenamtlich betreute
Mädchengruppe/
Auseinandersetzung m d.
Eigenen Rollenbild/
Gender Mainstreaming
Kunstprojekt
Kreativität fördern
Anzahl
1
1
1
1
1
1
Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der
durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
3
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Jugendzentrum Blankenheim"
Träger:
Gemeinde Blankenheim
Personelle Besetzung: 0,5 Fachkraftstelle
Umfang der Kreisförderung: 0,5 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 25.901,04 €
Sozialräumliche Zuordnung: Land
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10 – 18-Jähringen im Kernort: 208
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 4,1 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 18,7 %
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Anteil in Blankenheim
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
4,7
Sozialpädagogische Familienhilfe
4,7
(§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
3,2
Vollzeitpflege (§33KJHG)
3,2
Heimerziehung (§34KJHG)
5,4
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
2,5
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
2,2
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
17,8
Trennungs-Scheidungsberatung (§
19,7
17KJHG)
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
3,5 %
7,0
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
%
Schulen:
Im Kernort Blankenheim befinden sich jeweils 1 Grund-, 1 Haupt- und 1 Realschule.
Auswertung:
Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren ergibt für Blankenheim ein gemischtes Bild.
Während der Anteil bei den SGB II- Bedarfsgemeinschaften und den Alleinerziehenden unter dem
Kreisdurchschnitt liegt, ist der Wert bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG) über dem
Kreisdurchschnitt. Auch die Anteile für die Tagesgruppen (§ 32 KJHG) sowie bei der Heimerziehung
(§ 34 KJHG) und den sogenannten anderen Aufgaben (§§ 50, 53 – 58) KJHG liegen zum Teil deutlich
über dem Kreisdurchschnitt. Der Anteil bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 KJHG), der
Vollzeitpflege (§ 33 KJHG), den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), der Trennungs- und
Scheidungsberatung (§ 17 KJHG) sowie der Jugendgerichtschilfe (JGH) liegen unter dem
Kreisdurchschnitt. Ein erhöhter sozialräumlicher Bedarf lässt sich aus den vorgenannten Indikatoren
nicht ableiten. Probleme mit Gruppen von Jugendlichen im Gemeindegebiet gibt es nach Auskunft des
Trägers sowie der Bezirkspolizei Blankenheim zur Zeit nicht. Demzufolge wurden mit dem Träger
keine Angebote im Rahmen von Jugendsozialarbeit, z.B. in Form von aufsuchender Arbeit, vereinbart.
4
Zielgruppe:
Im Hinblick auf die Zielgruppe ist eine Neuorientierung erforderlich. Dies liegt darin begründet, dass
die pädagogische Fachkraft wegen einer schweren Erkrankung von Juli 2005 bis zum März 2006
ausfiel. Eine Vertretung war nur zeitweise möglich. Dies hatte zur Folge, dass sich ein Großteil der
StammbesucherInnen (im Alter von 15 bis 17 Jahren) von der Einrichtung gelöst hat. Insofern befindet
sich die Kerngruppe der jetzigen StammbesucherInnen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Hieraus
ergibt sich die Zielsetzung für 2006, neue Besuchergruppen für die Einrichtung zu gewinnen und
ihnen verlässliche Angebote, deren Schwerpunkt im Offenen Treff und in der Freizeitpädagogik liegen,
zu machen.
Öffnungszeiten:
Mo. 16.00 Uhr - 20.00 Uhr
Mi. 16.00 Uhr - 20.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Sa. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr (jeder 3. d. Monats)
So. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr (jeder 1. d. Monats)
Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen mit 18
Stunden im Wochendurchschnitt über 90% des anerkannten Stellenumfangs.
Hierzu ist anzumerken, dass der Öffnungsumfang vom Träger festgelegt worden ist.
Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart.
Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen.
Ziele
Schwerpunktaufgabe
Maßnahme/ Projekt
Sinnvolle Freizeitgestaltung
je 1Fußball- u. Kickerturnier
Freizeitpädagogik
Erholung / Ausgleich
Ferienprogramm
Begegnung i. Rahmen d.
Förderung von Toleranz
Internationale Jugendarbeit deutsch-französischen
Jugendbegegnung
Förderung v.
Medienkompetenz
Medienpädagogik
Erarbeitung eines Flyers
Anzahl
2
1
1
1
Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung d.
durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Jugendzentren d. Kreises Euskirchen,
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
5
1
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Ju.1" (Erftbleiche)
Euskirchen
Träger:
Caritasverband für den Kreisdekanat Euskirchen
Personelle Besetzung: 2,0 Fachkraftstelle
Umfang der Kreisförderung: 2,0 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 86.467,39 €
Sozialräumliche Zuordnung: Stadt
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10 -18 Jährigen im Kernort: 2.180
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 7,8 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 21,9 %
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG)
Anteil in Euskirchen
3,1
5,8
0,7
3,9
5,3
5,3
2,6
11,1
32,9
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
9,1 %
7,0 %
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
Schulen:
Im Kernort der Stadt Euskirchen befinden sich 6 Grundschulen, 2 Hauptschulen, 2 Gymnasien,
2 Realschulen,1 Schule für Lernbehinderte und 1 Schule für Geistigbehinderte, 1 Förderschule und
1 Berufskolleg.
Auswertung:
Die sozialräumlichen Indikatoren ergeben für das Stadtgebiet Euskirchen ein gemischtes Bild. Zwar ist
der Anteil d. Mitglieder a. d. SGB II- Bedarfsgemeinschaften ebenso wie der Anteil der
Alleinerziehenden der höchste im Kreis Euskirchen. Die Anteile bei den Erziehungsbeistandschaften
(§ 30 KJHG), den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 KJHG), den Tagesgruppen (§ 32 KJHG),
den Vollzeitpflegen (§ 33 KJHG) und der Heimerziehung (§34 KJHG) liegen jedoch knapp unter dem
Kreisdurchschnitt. Die Anteile bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), den Inobhutnahmen
(§§ 42, 43 KJHG), den anderen Aufgaben (§§ 50, 53 - 58 KJHG) sowie den Trennungs- und
Scheidungsberatungen (§ 17 KJHG) liegen wiederum über dem Kreisdurchschnitt.
Darüber hinaus liegt der Anteil der Jugendgerichtshilfen (JGH) der 14 bis 21-Jährigen deutlich über
dem Kreisdurchschnitt. Hieraus lässt sich bezogen auf den Sozialraum Euskirchen ein gewisser
sozialpädagogischer Bedarf herleiten.
6
Auch gibt es in Euskirchen wiederkehrend Probleme mit Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen an
verschiedenen Orten des Stadtgebietes. Einige Gruppierungen suchen lediglich Treffpunkte.
Andere zeigen deutlich dissoziales Verhalten, fallen durch hohen Alkohol- und Drogenkonsum bzw.
durch hohe Gewaltbereitschaft und Vandalismus auf. Hieraus lässt sich jedoch nicht
notwendigerweise ein Bedarf für mobile Angebotsformen ableiten. Dies liegt zum einen daran, dass es
sich vielfach um junge Erwachsene, also nicht um eine ausgewiesene Zielgruppe der Offenen Kinderund Jugendarbeit handelt. Zum anderen ist die Chance, die jüngeren Jugendlichen dieser
Gruppierungen mit pädagogischen Angeboten zu erreichen, relativ gering. Aufgrund des
Problemkontextes, den diese Jugendlichen mitbringen, verweigern diese in aller Regel pädagogische
Angebote. Da jedoch auch aufsuchende Arbeit vom Prinzip der Freiwilligkeit abhängt, erschwert sich
hierdurch deutlich der Zugang zu diesen Gruppierungen.
Zielgruppe:
Im Qualitätsbericht 2005 ist die Zahl der StammbesucherInnen mit ca. 163 angegeben. Dieser Wert ist
sicherlich sehr hoch und dadurch zu begründen, dass neben Kindern und Jugendlichen aus dem
Stadtgebiet Euskirchen, andere Jugendliche aus umliegenden Städten und Gemeinden die
Einrichtung aufsuchen. Der Anteil an BesucherInnen mit Migrationhintergrund ist mit 87,7 % sehr
hoch. Diese BesucherInnen kommen vorwiegend aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Des
weiteren ist der Anteil der über 18 -Jährigen mit insgesamt 34,4 % sehr hoch. Der Mädchenanteil ist in
den beiden für Jugendarbeit maßgeblichen Altersgruppen ( 12- 14-Jährige = 36,8 % ; 15-17 Jährige =
34,6 %) zufriedenstellend.
Neben den im Folgenden aufgeführten Maßnahmen und Projekten, ist mit dem Träger vereinbart
worden, dass die älteren BesucherInnen aus der Einrichtung verabschiedet bzw. in ehrenamtliche
Tätigkeiten eingebunden werden. Parallel dazu sollen neue, jüngere Besuchergruppen für die
Einrichtung gewonnen werden. Hier wird im Sinne einer stärkeren Integration besonderen Wert darauf
gelegt, auch deutsche Kinder und Jugendliche mit den Angeboten zu erreichen. Der Träger berichtete,
dass sich die pädagogischen Fachkräfte in diesem Zusammenhang gezielt auch bei verschiedenen
Schulen mit ihren Angeboten vorgestellt haben. Hierdurch soll bereits ein Effekt im Hinblick auf neue
BesucherInnen erzielt worden sein. Darüber hinaus werden die pädagogischen Maßnahmen/ Projekte
weitestgehend für die BesucherInnen beider Einrichtungen vorgehalten. Hierdurch wird der politische
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.09.2005 umgesetzt. Gegenstand des Beschlusses ist
die Kompensation einer Fachkraftstelle an der Erftbleiche. Für die Übergangszeit vom 01.01.2006 bis
zum 31.12.2006 soll die Anbindung der verbleibenden Fachkraft an die Einrichtung „Ju. 2“ durch
übergreifende Projekte und Angebote angebahnt werden. Dies geschieht auch durch Urlaubs- bzw.
Krankheitsvertretung.
Öffnungszeiten:
Mo. 15.00 Uhr - 21.00 Uhr
Di. 10.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mi. 15.00 Uhr - 21.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr - 21.00 Uhr
Fr. 14.00 Uhr - 21.00 Uhr
Der Öffnungsumfang beträgt 33 Std. pro Woche und wird von beiden Fachkräften abgedeckt.
Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen /Projekte für 2006 vereinbart:
Ziele
Soziale Kompetenzen/ Sinnvolle
Freizeitgestaltung
Soziale Kompetenzen/ Sinnvolle
Freizeitgestaltung
Rollenbilder thematisieren/
Emanzipation fördern
Sinnvolle Freizeitgestaltung/
Toleranz fördern
Medienkompetenz erwerben
Schwerpunktaufgabe
Freizeitpädagogik/
Außerschulische Bildung
Kulturpädagogik
Gender Mainstreaming
Außerschulische Jugendbildung
Medienpädagogik
7
Maßnahme/ Projekt
Anzahl
Erlebnispädagogische Maßnahme
1
Hip- Hop Musical
Konflikttraining f. Jungen
Selbstbehauptung f. Mädchen
je 1Mädchengruppe
je 1 Jungengruppe
1
1
1
Offene Zeltstadt
Internetcafe`
1
1
2
Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie
abzustimmen.
Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der
durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Polizei, Ju2, HZA + Suchthilfe (Caritas), Schulen, JGH AWO,
Stadt Euskirchen.
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
8
7
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Ju. 2" (altes Rathaus)
Euskirchen
Träger:
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen
Personelle Besetzung: 2,0 Fachkraftstelle
Umfang der Kreisförderung: 2,0 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 98.761,94 €
Sozialräumliche Zuordnung: Stadt
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10 bis 18-Jährigen im Kernort: 2180
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 7,8 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 21,9 %
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG)
Anteil in Euskirchen
3,1
5,8
0,7
3,9
5,3
5,3
2,6
11,1
32,9
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
9,1 %
7,0 %
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
Schulen:
Im Kernort der Stadt Euskirchen befinden sich 6 Grundschulen, 2 Hauptschulen, 2 Gymnasien, 2 Realschulen,
1 Schule für Lernbehinderte und 1 Schule für Geistigbehinderte, 1 Förderschule und 1 Berufskolleg
Auswertung:
Die sozialräumlichen Indikatoren ergeben für das Stadtgebiet Euskirchen ein gemischtes Bild. Zwar ist
Der Anteil der Mitglieder an den SGB II- Bedarfsgemeinschaften ebenso wie der Anteil der Alleinerziehenden der höchste im Kreis Euskirchen. Die Anteile bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30
KJHG), den Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 KJHG), den Tagesgruppen (§ 32 KJHG), den
Vollzeitpflegen (§ 33 KJHG) und der Heimerziehung (§34 KJHG) liegen jedoch knapp unter dem
Kreisdurchschnitt. Die Anteile bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), den Inobhutnahmen (§§
42, 43 KJHG), den anderen Aufgaben (§§ 50, 53 - 58 KJHG) sowie den Trennungs- und
Scheidungsberatungen (§ 17 KJHG) liegen wiederum über dem Kreisdurchschnitt. Darüber hinaus liegt
der Anteil der Jugendgerichtshilfen (JGH) der 14 bis 21- Jährigen deutlich über dem Kreisdurchschnitt.
Hieraus lässt sich bezogen auf den Sozialraum Euskirchen ein sozialpädagogischer Bedarf herleiten.
9
Auch gibt es in Euskirchen wiederkehrend Probleme mit Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen an
verschiedenen Orten des Stadtgebietes. Einige Gruppierungen suchen lediglich Treffpunkte.
Andere zeigen deutlich dissoziales Verhalten, fallen durch hohen Alkohol- und Drogenkonsum bzw. durch
hohe Gewaltbereitschaft und Vandalismus auf. Hieraus lässt sich jedoch nicht notwendigerweise ein
Bedarf für mobile Angebotsformen ableiten. Dies liegt zum einen daran, dass es sich vielfach um junge
Erwachsene, also nicht um eine ausgewiesene Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit handelt.
Zum anderen ist die Chance, die jüngeren Jugendlichen dieser Gruppierungen mit pädagogischen
Angeboten zu erreichen, relativ gering. Aufgrund des Problemkontextes, den diese Jugendlichen
mitbringen, verweigern diese in aller Regeln pädagogische Angebote. Da jedoch auch aufsuchende Arbeit
vom Prinzip der Freiwilligkeit abhängt, erschwert sich hierdurch deutlich der Zugang zu diesen
Gruppierungen. Da jedoch, wo es sich um Probleme im Umfeld der Einrichtung handelte, welche durch
Besucher des Jugendzentrums mitverursacht wurden, zeigte die Erfahrung nach Angaben des Trägers,
dass die Fachkräfte der Einrichtung (in Zusammenarbeit mit der Polizei) auch ohne konzeptionell
vereinbarte aufsuchende Arbeit ihren Einfluss geltend machen konnten.
Zielgruppe:
Im Qualitätsbericht 2005 ist die Zahl der StammbesucherInnen mit ca.140 angegeben. Damit wird die
Einrichtung zwar weniger frequentiert als die Einrichtung an der Erftbleiche, jedoch ist auch dieser Wert
hoch und ebenso dadurch zu begründen, dass neben Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtgebiet
Euskirchen, andere Jugendliche aus umliegenden Städten und Gemeinden die Einrichtung aufsuchen.
Der Anteil an BesucherInnen mit Migrationhintergrund ist mit 84,3 % sogar noch höher als an der
Erftbleiche.
Hierbei handelt es sich vielfach um Kinder und Jugendliche mit türkischem Migrationhintergrund.
Für diese BesucherInnen haben aber konkrete Abfragen des Trägers diesbezüglich ergeben, dass die
Mehrzahl mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat. Die Altersstruktur ist im
Vergleich zu der Einrichtung „Ju.1“ günstiger (siehe Diagramm).Wie im „Ju. 1“ wird auch im „Ju. 2“ im
Sinne von Integration angestrebt, deutsche und Russland- deutsche Kinder und Jugendliche mit den
vorgehaltenen Angeboten zu erreichen. Aus diesem Grund werden die pädagogischen Maßnahmen/
Projekte weitestgehend für die BesucherInnen beider Einrichtungen vorgehalten. Hierdurch wird der
politische Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.09.2005 umgesetzt. Gegenstand des
Beschlusses ist die Kompensation einer Fachkraftstelle an der Erftbleiche. Für die Übergangszeit vom
01.01.2006 bis zum 31.12.2006 soll die Anbindung der verbleibenden Fachkraft an die Einrichtung
„Ju. 2“ durch übergreifende Projekte und Angebote angebahnt werden. Dies geschieht auch durch
Urlaubs- bzw. Krankenvertretung.
Verteilung
der StammbesucherInnen
auf d. jeweiligen Altersgruppen
100%= 140 BesucherInnen.
* Mädchenanteil
1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J.
* 1= 20%
Öffnungszeiten:
; 2= 34 %; 3= 22 % 4= 16,5 % 5= /
Mo. 13.00 Uhr - 20.30 Uhr
Di. 15.00 Uhr - 18.30 Uhr
Mi. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr
Do. 16.00 Uhr - 21.00 Uhr
Fr. 17.00 Uhr - 22.00 Uhr
Der Öffnungsumfang beträgt 33 Std. pro Woche und wird von beiden Fachkräften abgedeckt.
10
Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart:
Ziele
Soziale Kompetenzen/
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Soziale Kompetenzen/
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Rollenbilder thematisieren
Emanzipation fördern
Schwerpunktaufgabe
Freizeitpädagogik/
Außerschulische Bildung
Maßnahme/ Projekt
Erlebnispädagogische
Maßnahme
Anzahl
Kulturpädagogik
Hip- Hop Musical
Konflikttraining f. Jungen
Selbstbehauptung f. Mädchen
1
1
1
Je 1Mädchengruppe u.
1Jungengruppe
2
Offene Zeltstadt
Internetcafe`
1
1
Gender Mainstreaming
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Toleranz fördern
Außerschulische Jugendbildung
Medienkompetenz erwerben
Medienpädagogik
1
Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen.
Darüber hinaus entwickelt der Träger bis zum 01.10.2006 eine Konzeption zur Umsetzung des
oben genannten Beschlusses des JHA vom 01.09.2005.
Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der
durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad der Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit dem Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Polizei, Ju1, HZA + Suchthilfe (Caritas), Schulen, JGH AWO,
Stadt Euskirchen.
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
11
7
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Mobile`"
Stotzheim
Träger:
Ev. Kirchengemeinde Flamersheim
Personelle Besetzung: 1,0 Fachkraftstelle
Umfang d. Kreisförderung: 1,0 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 50.071,00 €
Soziaräumliche Zuordnung: Mittelzentrum
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 428
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 7,8 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 21,9 %
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für .junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung(§ 17KJHG)
Anteil in Euskirchen
3,1
5,8
0,7
3,9
5,3
5,3
2,6
11,1
32,9
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
9,1%
7,0 %
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
Schulen:
In Stotzheim befindet sich eine Grundschule.
Auswertung:
Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergeben für das Stadtgebiet
Euskirchen ein gemischtes Bild. Während bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), den
Sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 KJHG), den Tagesgruppen (§ 32 KJHG), den
Vollzeitpflegen (§ 33 KJHG) und der Heimerziehung (§ 34 KJHG) der Anteil knapp unter dem
Kreisdurchschnitt liegt, so liegt der bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), den
Inobhutnahmen (§§ 42, 43 KJHG), den anderen Aufgaben (§§ 50, 53 - 58 KJHG) sowie den
Trennungs- und Scheidungsberatungen (§ 17 KJHG) über dem Kreisdurchschnitt. Der Anteil der
Jugendgerichtshilfen (JGH) der 14- bis 21- Jährigen liegt deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Hieraus
lässt sich bezogen auf den Sozialraum Euskirchen ein sozialpädagogischer Bedarf herleiten.
Auch gibt es eine gewisse Problematik mit Gruppierungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
in manchen Außenorten des Stadtgebietes Euskirchen. So kam es in der Vergangenheit des öfteren
zu Ruhestörungen, Sachbeschädigungen und Vermüllungen. Zudem sind zumindest Teile dieser
Gruppierungen in Zusammenhang mit Gewaltdelikten und öffentlichem Drogenkonsum in Erscheinung
getreten. Hieraus lässt sich jedoch nicht notwendiger Weise der Bedarf für ein mobiles Angebot,
12
ausgehend vom Mobile in Stotzheim, ableiten. Dies liegt zum einen daran, dass, bedingt durch
Handies und öffentliche Verkehrsmittel eine hohe Mobilität bei den Jugendlichen gegeben ist. Dieser
Umstand erschwert die Chance, einen Kontakt zu den Jugendlichen aufzubauen. Letzteres ist jedoch
für den Erfolg mobiler Angebote von zentraler Bedeutung. Zum anderen wurde durch Kontakt der
Abteilung Jugend und Familie mit den betreffenden Jugendlichen deutlich, dass diese keine
räumlichen Angebote (zumindest solche, die von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden),
suchen. Darüber hinaus macht die Frequentierung der Jugendeinrichtung in Stotzheim nur schwer
aufsuchende Angebote außerhalb des Jugendtreffs möglich.
Zielgruppe:
Die Einrichtung wurde lt. Qualitätsbericht 2005 von ca. 100 regelmäßig anwesenden BesucherInnen
genutzt. In Stotzheim fällt der Anteil an BesucherInnen mit Migrationhintergrund mit 15 % sehr gering
aus. Hier liegt die Begründung darin, dass die Einrichtungen im Kernort Euskirchen vorwiegend zum
einen von Russland- deutschen Jugendlichen und zum anderen von türkischen Jugendlichen
aufgesucht wird. Hierdurch kommt es immer wieder zu gewissen Verdrängungstendenzen, so dass
die Einrichtungen in den Außenbezirken eher von deutschstämmigen Jugendlichen aufgesucht
werden. Ca. 2/3 der Jugendlichen aus dem Mobile stammen aus Stotzheim. 1/3 stammt aus
Euskirchen sowie anderen Orten des Kreises Euskirchen. Ein Großteil der Besucher/innen besucht
die Kuchenheimer Hauptschule, ein gewisser Teil besucht die Matthias-Hagen-Schule und die
Georgschule und ein anderer Teil besucht die Willi- Graf- bzw. Kaplan- Kellermann- Realschule. Auch
besuchen Jugendliche aus den Rheinischen Wohngruppen die Einrichtung. Der überwiegende Teil
der BesucherInnen bringt einen problematischen Hintergrund mit sich, der gekennzeichnet ist durch
Bildungsdefizite und hieraus resultierender Perspektivlosigkeit. Jedoch lassen sich diese Jugendlichen
durch die sportpädagogischen und kulturpädagogischen Angebote erreichen. Erfreulich ist auch, dass
eine relativ große Gruppe von Konfirmanden der Kirchengemeinde über die Anbindung der kirchlichen
Angebote an das Haus Zugang zur Einrichtung gefunden haben. Hierbei handelt es sich um räumliche
Angebote und nicht um solche, die von der Fachkraft betreut werden. Insofern ist die Zielvorgabe für
2006, die Besuchergruppen der Einrichtung von 2005 (s. Diagramm) weiterhin zu erreichen.
Verteilung d.StammbesucherInnen
auf d. jeweiligen Altersgruppen
100%= 100 BesucherInnen.
* Mädchenanteil
1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J.
* 1= /
Öffnungszeiten:
; 2= 34,15 %; 3= 38,46 % 4= 24 % 5= 0%
Mo. 14.00 Uhr - 20.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr - 20.00 Uhr
Mi. 14.00 Uhr - 20.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr - 20.00 Uhr
Fr. 14.00 Uhr - 22.00 Uhr
Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen
80% des anerkannten Stellenumfangs.(Hier: 83,1%).
Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart.
Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen.
13
Ziele
Emanzipation
Sinnvolle Freizeitgestalt.,
Erholung, Prävention
Schwerpunktaufgabe
Gender mainstreaming
Freizeitpädagogik
Medienkompetenzen
stärken
Medienpädagogik
Offenheit u. Toleranz sowie
musische Interessen
fördern
Soziale Kompetenzen
fördern
Kulturpädagogik
Partizipation
Maßnahme/ Projekt
Mädchengruppe*
Anzahl
1
Fitness-, Krafttraining*
Internetcafe*
Erstellung einer Homepage
Je 1Konzert, u.
1 Dichterlesung
Dance event
* Angebote durch.
jugendliche EhrenamtlerInnen
Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der
durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Presbiterium, Polizei, Jugendzentren (Ju1, Ju2)
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
14
3
1
1
1
2
2
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Point"
Hellenthal
Träger: Katholische Kirchengemeinde Hellenthal
Personelle Besetzung: 0,6 Fachkraftstelle
Umfang der Kreisförderung: 0,3 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 13.618,82 €
Sozialräumliche Zuordnung: Land
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10-18-Jährigen im Kernort: 207
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 3,4%
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 15,9%
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische. Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG)
Anteil in Hellenthal
3,1
6,7
1,7
6,3
3,4
2,8
0,0
8,9
18,9
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
5,7 %
7,0 %
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
Schulen:
Im Kernort Hellenthal befindet sich 1 Grundschule und 1 Hauptschule.
Auswertung:
Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren zur Bedarfserhebung ergibt für den Kernort
Hellenthal ein eindeutiges Bild. Sowohl der Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften wie auch
der Anteil der Alleinerziehenden liegt unter dem Kreisdurchschnitt. Bei den Hilfen zur Erziehung liegt
lediglich der Anteil bei der Vollzeitpflege (§ 33 KJHG) über dem Anteil des Kreises Euskirchen. Alle
anderen Werte liegen zum Teil deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Der Anteil der Betreuungen im
Rahmen der Jugendgerichtshilfe (JGH) liegt ebenfalls unter dem Kreisdurchschnitt. Darüber hinaus
sind der Abt. Jugend und Familie keine Probleme im Zusammenhang mit Gruppierungen von
Jugendlichen in öffentlichen Räumen des Gemeindegebietes Hellenthal zur Kenntnis gelangt. Auch
ein Gespräch mit dem zuständigen Bezirkspolizisten ergab diesbezüglich keine Hinweise. Insofern
lässt sich für die Gemeinde Hellenthal insbesondere unter Berücksichtigung des geringen
Jugendeinwohnerwertes kein erhöhter sozialpädagogischer Bedarf geltend machen.
15
Zielgruppe:
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10 - 18 Jahren. Im Rahmen von
wöchentlich 2 Stunden möchte der Träger Angebote für Kinder ab 7 Jahren vorhalten.
Öffnungszeiten:
Mo. 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (ab 10 J.)
Di. 15.00 Uhr - 19.30 Uhr (ab 10 J.)
Mi. 14.30 Uhr - 16.30 Uhr (7- 12 J.)
16.30 Uhr - 18.00 Uhr (ab 10 J.)
Do. 15.00 Uhr - 19.30 Uhr (ab 10 J.)
Im Hinblick auf die Öffnungszeiten ist anzumerken, dass der Träger diese bei den Öffnungszeiten des
letzten Jahres belässt. Damit sind die Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer 0,3 Fachkraftstelle
seitens der Abteilung Jugend und Familie zu stellen wäre, übertroffen. In Bezug auf die
pädagogischen Angebote erfolgt keine Auflistung wie bei den anderen Einrichtungen. Dies liegt darin
begründet, dass die Abteilung Jugend und Familie im Rahmen der 0,3 Fachkraftstelle lediglich die
Betreuung des Offenen Treffs erwartet. Ungeachtet dessen möchte der Träger in 2006 zum einen
Mädchentage, zum anderen Sportturniere und einen Cyber-Abend anbieten. Bei allen Angeboten legt
der Träger auf die Partizipation von teilnehmenden Kindern und Jugendlichen Wert.
Es steht dem Träger frei, seine Angebote in der folgenden Systematik auszuwerten.
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
Mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
GHS- Hellenthal, regionale Jugendarbeiter, Jugendzentren,
Initiativkreis
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
16
4
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Schülercafe Kall"
Träger:
Gemeinde Kall
Personelle Besetzung: 1,0 Fachkraftstelle
Umfang d. Kreisförderung: 1,0 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 56.960,51 €
Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 528
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 5,8 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 18,1%
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG)
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
Anteil in Kall
3,4
11,0
3,3
6,1
4,1
5,8
4,9
17,2
25,4
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
11,9 %
7,0 %
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
Schulen:
Im Kernort der Gemeinde Kall befindet sich 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Berufskolleg und
1 Schule für Geistigbehinderte.
Auswertung:
Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für die Gemeinde Kall
ein deutliches Bild. So liegen zwar die Anteile der Mitglieder der SGB II- Bedarfsgemeinschaften und
der Alleinerziehenden knapp unter dem Kreisdurchschnitt. Bei den Hilfen zur Erziehung jedoch liegen
die Werte bis auf die Heimerziehung (§ 34 KJHG) zum Teil deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Bei
den Jugendgerichtshilfen (JGH) ist der Anteil in Kall der deutlich höchste im Kreisdurchschnitt.
Hieraus lässt sich ein sozialpädagogischer Bedarf für eine familienergänzende Angebotsstruktur
herleiten. Diese Angebotsstruktur wird durch bestimmte Rahmenbedingungen gewährleistet. So
ermöglichen beispielsweise die Öffnungszeiten und das strikte Rauch- und Alkoholverbot in der
Einrichtung die Mitbetreuung jüngerer Geschwisterkinder.
Ein Bedarf für weitere, etwa mobile Angebotsformen, wird in der Gemeinde Kall nicht gesehen. Zwar
gab es in der Vergangenheit immer wieder Ausschreitungen im Zusammenhang mit vorwiegend
Russland -deutschen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Diese Gruppierungen zählen aber zum
einen aufgrund ihrer Altersstruktur nicht mehr zur Zielgruppe offener Kinder- und Jugendarbeit.
17
Zum anderen ist die Chance, diese aufgrund des hohen Alkohol- und Drogenkonsums und der zum
Teil hohen Gewaltbereitschaft problematischen Zielgruppe zu erreichen, eher gering. Darüber hinaus
hat ein Teil der jüngeren Mitglieder dieser Gruppierungen ohnehin eine Anbindung an das Schülercafe
gefunden.
Zielgruppe:
Der Träger gibt die Zahl der regelmäßig anwesenden BesucherInnen mit 73 an. Da über 50 % der
StammbesucherInnen in der Altersgruppe der 12- bis 14-Jährigen, und 26 % in der Altersgruppe der
15 bis 18-Jährigen sind, ergibt sich im Hinblick auf die Zielgruppen kein Veränderungsbedarf
gegenüber 2005. Auch ist der Mädchenanteil hier erfreulich hoch. So liegt dieser in der Gruppe der
6 bis 11-Jährigen bei 78 %, in der Gruppe der 12 bis 14-Jährigen bei 49 % und in der Gruppe der 15
bis 17-Jährigen bei 52 %.
Verteilung
d.StammbesucherInnen
auf d. jeweiligen Altersgruppen
100%= 73 BesucherInnen.
* Mädchenanteil
1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J.
* 1= 78% ; 2= 49 %; 3= 52 % 4= 17 % 5= 0%
Öffnungszeiten:
Mo. 13.30 Uhr - 19.40 Uhr
Di. 13.30 Uhr - 19.40 Uhr
Mi. 13.30 Uhr - 19.40 Uhr
Do. 13.30 Uhr - 13.30 Uhr
Fr. 13.30 Uhr - 19.40 Uhr
Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen
80% des anerkannten Stellenumfangs.
Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart.
Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen.
Ziele
Rollenverständnis entwickeln/
Emanzipation
Förderung sozialer
Kompetenzen und kreativer
Anlagen
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Förderung von Kreativität
Schwerpunkte
Gender Mainstreaming
Freizeit- Kulturarbeit
Freizeit- Kulturarbeit
18
Maßnahmen/ Ziele
Mädchentag
Jungentag
Hip-Hop- Projekt
Mädchenband
Jungenband
Kreativangebote
Ferienprogramm
Ferienfreizeit
Anzahl
1
1
1
1
1
1
1
1
Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der
durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
m. d. Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Schulen, Jugendmigrationsdienst Euskirchen, DRK,
Jugendeinrichtungen, Flüchtlingsinitiative Kall, LAG Musik
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
19
7
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 Mechernich
Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Kooperation mit der Stadt Mechernich
Stadt Mechernich: Anstellungsträger für die 2. Fachkraft
Personelle Besetzung: 2,0 Fachkraftstellen
Umfang der Kreisförderung: 2,0 Fachkraftstellen
Personalkosten 2006: 94.710,32 €
Sozialräumliche Zuordnung: Stadt
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10 – 18-Jährigen im Kernort: 659
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 7,0%
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 20,6 %
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG)
Anteil in Mechernich
3,71
3,21
1,4
5,8
5,0
3,1
1,2
8,4
23,2
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
4,6 %
7,0%
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
Schulen:
Im Kernort Mechernich befindet sich 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Realschule, 1 Förderschule
und 1 Gymnasium.
Auswertung:
Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für das Stadtgebiet
Mechernich ein gemischtes Bild. Während der Anteil der Mitglieder der SGB II- Bedarfsgemeinschaften,
der Anteil der Alleinerziehenden, der Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), der Vollzeitpflege
(§ 33 KJHG) und der Heimerziehung (§ 34 KJHG) über dem Kreisdurchschnitt liegen, befinden sich die
restlichen Werte unter dem Kreisdurchschnitt. Diese sind die Sozialpädagogische Familienhilfe
(§ 31 KJHG), die Tagesgruppen (§ 32 KJHG), die Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG), die Inobhutnahmen (§§ 42, 43 KJHG), andere Aufgaben (§§ 50, 53- 58 KJHG), Trennungs- und Scheidungsberatung
(§ 17 KJHG) und Jugendgerichtshilfe (JGH). Zur Zeit sind der Abteilung Jugend und Familie keine Vorfälle
im Zusammenhang mit Gruppierungen von Jugendlichen im Stadtgebiet Mechernich bekannt.
Insofern lässt sich aus den genannten Kriterien kein erhöhter sozialpädagogischer Bedarf ableiten.
20
Zielgruppe:
Die Zusammenlegung der beiden Einrichtungen im Kernort Mechernich war für Januar 2006 geplant.
Aus bautechnischen Gründen ist eine Inbetriebnahme laut Angaben des Trägers erst zur Mitte des
Jahres möglich. Aus diesem Grund konnte zum Zeitpunkt der Gespräche im Rahmen der
Leistungs- und Zielvereinbarungen keine konkretere Beschreibung der Zielgruppen erfolgen.
Grundsätzlich soll die Zielgruppe der 10- bis 18- Jährigen erreicht werden.
Sowohl der Einrichtungsträger, als auch die Stadt Mechernich als Träger der 2. pädagogischen Fachkraft
gehen von einer regelmäßigen Besucherzahl von 50 pro Tag gegen Ende 2006 aus.
In Bezug auf die inhaltliche Arbeit möchte der Träger die konkreten Maßnahmen für 2006 mit den künftigen
BesucherInnen abstimmen.
Aus diesem Grund wurden in der folgenden Auflistung lediglich Ziele und Schwerpunktaufgaben benannt.
Ziele
Schwerpunktaufgabe
Betreuung von insgesamt
50 BesucherInnen täglich
Partizipation,
Bedarfsklärung im
Hinblick
auf die BesucherInnen
Freizeitpädagogik,
Beteiligung der Jugend im
Hinblick auf Inhalte,
Gestaltung der
Einrichtung,
Hausordnung
Kulturpädagogik
Maßnahme/ Projekt
Anzahl
Der Träger legt m. d. Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der
durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad der Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Für den Träger:
Für die Abteilung Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
21
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Annex"
Nettersheim
Träger:
Gemeinde Nettersheim
Personelle Besetzung: 0,5 Fachkraftstelle
Umfang der Kreisförderung: 0,5 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 23.169,29 €
Sozialräumliche Zuordnung: Land
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10-18 Jährigen im Kernort: 210
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 2,6 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 15,0%
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG)
Anteil in Nettersheim
0,0
5,9
0,6
2,9
1,8
4,3
1,2
11,9
24,8
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
4,8 %
7,0 %
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
Schulen:
Im Kernort Nettersheim befindet sich 1 Hauptschule (das Gebäude der Einrichtung ist Teil der
Schulkomplexes).
Auswertung:
Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für die Gemeinde
Nettersheim ein eindeutiges Bild. Bis auf die sogenannten anderen Aufgaben (§§ 50, 53- 58 KJHG)
liegen sämtliche Werte, also sowohl bei den SGB II- Bedarfsgemeinschaften, dem Anteil der Alleinerziehenden, den Hilfen zur Erziehung und der Jugendgerichtshilfe zum Teil deutlich unter dem
Kreisdurchschnitt. Der Abteilung Jugend und Familie sind keine Problematiken z.B. in Form von
riskantem Alkohol- oder Drogenkonsum bzw. Gewaltdelikten oder ähnlichem im Zusammenhang mit
Gruppierungen von Jugendlichen im Gemeindegebiet Nettersheim bekannt. Sicher gibt es im
Gemeindegebiet, wie in den meisten Kommunen, öffentliche Treffpunkte von Jugendlichen (bzw.
jungen Erwachsenen), wo es zu Vermüllungen, bzw. Lärmbelästigungen kommt. Diese begründen
jedoch nach Einschätzung der Abt. Jugend und Familie keine konzeptionelle Berücksichtigung in
Form von aufsuchender Arbeit.
22
Zielgruppe:
Der Qualitätsbericht 2005 gibt insgesamt ca. 28 regelmäßig anwesende BesucherInnen an. Auffallend
ist mit 53 % der Anteil der 15 bis 17-Jährigen sowie der Anteil der 18 bis 21-Jährigen mit 25 %. Dieser
hohe Altersschnitt erklärt sich dadurch, dass im letzten Jahr die Einrichtung mit einer neuen Fachkraft
betrieben wurde. Da die Einrichtung grundsätzlich für alle Kinder und Jugendlichen geöffnet wurde,
nahmen zunächst ältere Jugendliche und junge Erwachsene die Angebote der Einrichtung wahr.
Mit den unten aufgeführten Maßnahmen und Projekten sollen künftig gezielt jüngere
Besuchergruppen ab 10 bis 17 Jahren angesprochen werden. Die 18 bis 21-Jährigen sollen sich, so
sie weiterhin die Angebote der Einrichtung mitnutzen möchten, stärker selbst, im Sinne von
Beteiligung, einbringen.
Der Träger möchte in einigen Orten der Gemeinde ehrenamtliche Jugendarbeit mit Unterstützung der
pädagogischen Fachkraft aufbauen. Räume hierfür stehen unter anderem in Frohngau zur Verfügung.
Dieses Engagement führt vereinbarungsgemäß grundsätzlich nicht dazu, dass von der Regelung in
Bezug auf die von der pädagogischen Fachkraft abzudeckenden Öffnungszeiten (s.u.) abgewichen
wird. Diese beträgt 80% des anerkannten Stellenumfangs. Hiervon werden 3 Std. pro Woche in
Marmagen geöffnet. Im Hinblick auf Marmagen wurde vereinbart, dass gegen Ende des Jahres
erörtert wird, inwieweit ein hauptamtlich betreutes pädagogisches Angebot, insbesondere unter
Berücksichtigung der Anzahl, der mit diesen Angeboten erreichten Kindern und Jugendlichen, Sinn
macht.
Öffnungszeiten:
Do. 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (Jugendhaus Marmagen)
18.15 Uhr - 22.00 Uhr (Annex)
Fr. 18.00 Uhr - 22.00 Uhr
Sa. 18.00 Uhr - 22.00 Uhr
Ziele
Soziale Kompetenzen u.
Kreativität fördern
Soziale Kompetenzen fördern
Medienkompetenz fördern
fördern/ reale Perspektiven entwickeln
Schwerpunktaufgabe
Maßnahme/ Projekt
Anzahl
Kulturpädagogik
Bandprojekt
1
Kultur- Medienpädagogik
Videofilm drehen
1
Medienpädagogik
Homepage erstellen
1
Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der
durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Für den Träger:
Für die Abteilung Jugend und Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
23
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Kolosseum"
Schleiden-Gemünd
Träger:
Evangelische Kirchengemeinde Schleiden-Gemünd
Personelle Besetzung: 0,5 Fachkraftstelle
Umfang der Kreisförderung: 0,5 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 27.356,37 €
Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert d. 10-18 Jährigen im Kernort Gemünd: 382
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 4,9 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 20,6%
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische. Familienhilfe
Anteil in Schleiden
2,6
Kreisdurchschnitt
3,3
4,7
3,2
3,9
4,9
4,8
1,1
9,4
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
20,4
26,8
(§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für .junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung (§
17KJHG)
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
8,5 %
7,0
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
%
Schulen:
In Gemünd befindet sich 1 Grundschule.
Auswertung:
Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für den Sozialraum Schleiden
ein gemischtes Bild. Während der Anteil bei den Mitgliedern der SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Vergleich
zum Kreisdurchschnitt geringer ausfällt, liegt der Anteil bei den Alleinerziehenden über dem Kreisdurchschnitt.
Bei den Hilfen zur Erziehung liegen die Anteile der Erziehungsbeistandschaften (§ 30 KJHG), der
Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 KJHG), der Vollzeitpflege (§ 33 KJHG), der Inobhutnahmen (§§ 42,
43 KJHG), den anderen Aufgaben (§§ 50, 53 - 58 KJHG) und den Trennungs-/ Scheidungsberatungen (§ 17
KJHG) unter dem Kreisdurchschnitt. Die Anteile bei den Tagesgruppen (§ 32 KJHG), der Heimerziehung (§ 34
KJHG) und den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG) liegen über dem Kreisdurchschnitt. Insgesamt
gesehen lässt sich aus der Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren kein erhöhter sozialpädagogischer
Bedarf ableiten.
Darüber hinaus liegen der Abteilung Jugend und Familie zur Zeit keine Erkenntnisse über etwaige
Problematiken im Zusammenhang mit Gruppierungen von Kindern und Jugendlichen im Sozialraum Schleiden
vor.
24
Zielgruppe:
Der Qualitätsbericht 2005 nennt 70 regelmäßig anwesende BesucherInnen, wobei der Anteil der unter 18Jährigen mit 77 % hoch anzusiedeln ist. Der Anteil der BesucherInnen mit Migrationhintergrund lag lt.
Qualitätsbericht in 2005 bei ca. 22 %. Die Besucherstruktur der Einrichtung ist, was das Bildungsniveau der
Kinder und Jugendliche anbelangt, ebenfalls gut durchmischt. Dies zeigt ein gewisser Anteil an
FörderschülerInnen und ein recht hoher Anteil an GymnasiastInnen. Im Hinblick auf die Zielgruppe gibt es aus
Gründen der günstigen Altersstruktur und der Tatsache, dass die Einrichtung kontinuierlich gut besucht wird,
keinen Veränderungsbedarf.
Verteilung
d.StammbesucherInnen
auf d. jeweiligen Altersgruppen
100%= 70 BesucherInnen.
* Mädchenanteil
1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J.
* 1= /
Öffnungszeiten:
; 2= 15 %;
3= 21 %;
4= /
5= /
Mo. 14.30 Uhr - 19.30 Uhr
Di. 17.00 Uhr - 19.30 Uhr
Mi. 16.00 Uhr - 19.30 Uhr
Do. 15.30 Uhr - 19.30 Uhr (1x/ Monat -21.00 Uhr)
Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen
80% des anerkannten Stellenumfangs.
Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen /Projekte für 2006 vereinbart.
Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie
abzustimmen.
Ziele
Schwerpunktaufgabe
Soz.Kompetenz., musische
Kulturpädagogik/
Erziehung
Prävention
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Freizeitpädagogik
Soziale Kompetenzen u.
Offener Treff
Toleranz fördern
Kreativität fördern
Maßnahme/ Projekt
Anzahl
Rap- Projekt
1
Ferienspiele
1
Thema d. Woche
1
Kalender 2007 erstellen*
mit eigenen Bildern und
Gedichten
Kulturpädagogik
1
* Das Projekt ist aus dem Thema d. Woche entstanden.
Der Träger legt m. d. Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung d.
durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
25
Anzahl
Kooperationen
Offene Jugendeinrichtungen, Polizei, Trägerkreis Gemünd,
Caritasverband Euskirchen
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
26
4
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Haus Fuhrmann"
Weilerswist
Träger:
Gemeinde Weilerswist.
Personelle Besetzung: 1,0 Fachkraftstelle
Umfang der Kreisförderung: 0,75 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 28.616,47 €
Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 535
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 4,6 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 18,1 %
Kreisdurchschnitt: 19,7%
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische. Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung (§ 17KJHG)
Anteil in Weilerswist
1,6
3,6
1,3
3,0
2,6
4,6
0,7
4,1
29,0
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
4,7 %
7,0%
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
Schulen:
Im Kernort Weilerswist befindet sich eine Grundschule und eine Gesamtschule. Letztere wird
von Schülerinnen und Schülern aus dem Gemeinde- und Kreisgebiet sowie aus Kommunen
außerhalb des Kreises Euskirchen besucht.
Auswertung:
Die oben genannten sozialräumlichen Indikatoren liegen mit Ausnahme der Hilfen für junge VollJährige (§ 41 KJHG) und der Anzahl der Trennungs- / Scheidungsberatungen (§17 KJHG) alle unter
dem Kreisdurchschnitt.
Zur Zeit gibt es keine besondere Problematik mit Gruppierungen von Jugendlichen im Gemeindegebiet. Zudem bestehen in Metternich und Vernich zwei ehrenamtlich geführte Jugendtreffs sowie
ein Gemeindejugendring, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Jugendarbeit zu vernetzen.
Zielgruppe:
Da die Einrichtung im Vorjahr laut Qualitätsbericht sehr gut besucht wurde, ergibt sich hier kein
Veränderungsbedarf. Insofern sind die intendierten Zielgruppen dieser Zielvereinbarungen
die des Qualitätsberichts 2005 (s. Diagramm unten). Es ist festzustellen, dass der Anteil an
BesucherInnen mit Migrationshintergrund bei 13 % eher gering ist.
27
Diese Situation erklärt sich dadurch, dass die Einrichtung neben den BesucherInnen aus Weilerswist auch von überwiegend deutsch- stämmigen Jugendlichen aus den Nachbarkommunen
besucht wird.
Verteilung d.
StammbesucherInnen
auf d. jeweiligen Altersgruppen
100%= 121 BesucherInnen.
* Mädchenanteil
1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J.
* 1= /
Öffnungszeiten:
; 2= 34,15 %; 3= 38,46 % 4= 24 % 5= 0%
Mo. 16.00 Uhr - 20.00 Uhr
Di. 15.00 Uhr - 18.30 Uhr
Mi. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr
Do. 16.00 Uhr - 21.00 Uhr
Fr. 17.00 Uhr - 22.00 Uhr
Die angegebenen Öffnungszeiten sind von der Fachkraft abzudecken und betragen
80% des anerkannten Stellenumfangs.
Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart.
Hierdurch bedingte Änderungen d. Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie abzustimmen.
Ziele
Schwerpunktaufgabe
Integration
Erwerb sozialer .Kompetenzen
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Erholung/ Ausgleich
Prävention
Partizipation
Freizeitpädagogik
Kinder- u. Jugendschutz
28
Maßnahme/ Projekt
Gruppenleiterschulung
Anzahl
1
Renovierung Jugendzentrum
1
Stadtranderholung
1
Aufklärung (Verhütung,etc)
Drogenberatung
Projekt zur Gewaltprävention
1
1
1
Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der
durchgeführten Maßnahmen/ Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad der Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Kinder- u. Jugendring W.,Polizei, Gesamtschule W.,Donum Vitae,
Caritas, W`wister Narrenzunft
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
29
6
Leistungs- und Zielvereinbarungen 2006 "Sajus"
Zülpich
Träger:
Stadt Zülpich
Personelle Besetzung: 0,75 Fachkraftstelle
Umfang der Kreisförderung: 0,75 Fachkraftstelle
Personalkosten 2006: 39.554,98 €
Sozialräumliche Zuordnung: Mittelzentrum
Bedarfserhebung: Sozialräumliche Indikatoren *
Jugendeinwohnerwert der 10 - 18-Jährigen im Kernort: 557
SGB II- Bedarfsgemeinschaften
Anteil der Mitglieder Bedarfsgemeinschaften an der Wohnbevölkerung: 6,1 %
Kreisdurchschnitt: 5,9 %
Anteil der Alleinerziehenden: 20,4 %
Kreisdurchschnitt: 19,7 %
Hilfen zur Erziehung (Fälle pro 1000)
Erziehungsbeistandschaften (§30KJHG)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31KJHG)
Tagesgruppe (§32KJHG)
Vollzeitpflege (§33KJHG)
Heimerziehung (§34KJHG)
Hilfen für junge Volljährige (§41KJHG)
Inobhutnahmen (§§42,43KJHG)
Andere Aufgaben (§§50,53-58KJHG)
Trennungs-Scheidungsberatung. (§ 17KJHG)
Anteil in Zülpich
3,9
6,3
3,0
5,7
5,2
3,8
3,7
12,9
33,3
Kreisdurchschnitt
3,3
6,0
1,8
4,4
4,8
4,5
2,1
10,1
26,8
Jugendgerichtshilfe (JGH) 14- 21Jahre
7,0 %
* Quelle: KDVZ Frechen zum 31.12.2005; interne Statistik Kreis Euskirchen, Abt. Jugend und Familie
7,0 %
Schulen:
Im Kernort Zülpich befindet sich 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Realschule und
1 Gymnasium.
Auswertung:
Die Betrachtung der sozialräumlichen Indikatoren der Bedarfserhebung ergibt für die Stadt Zülpich
ein deutliches Bild. Sowohl der Anteil der Mitglieder der SGB II- Bedarfsgemeinschaften als auch
der Anteil der Alleinerziehenden liegt über dem Kreisdurchschnitt. Bei den Hilfen zur Erziehung
liegen alle Werte, bis auf den der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG) zum Teil deutlich über
dem Kreisdurchschnitt. Der Anteil der Jugendgerichtshilfe (JGH) entspricht dem des Kreisdurchschnittes. Hieraus lässt sich ein gewisser sozialpädagogischer Bedarf an Angeboten
herleiten, welche tendenziell geeignet sind, Familien zu entlasten. Ein solches Angebot besteht bereits
in Form einer Mädchengruppe. Hier nutzen die Mädchen verstärkt die Möglichkeit, sich über Konfliktund zunehmend auch über Gewaltsituationen im Elternhaus und entsprechende Lösungsansätze
auszutauschen. Über die sozialräumlichen Indikatoren hinaus ist es in verschiedenen Ortschaften
des Stadtgebietes Zülpich in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen mit Gruppierungen von
Jugendlichen gekommen.
30
So fanden im letzten Jahr verschiedene Treffen von Vertretern des Ordnungssowie des Sozialamtes der Stadt Zülpich, der Bezirkspolizei, verschiedener Ortsvorsteher und
der Abt. Jugend und Familie statt, um die Problematik im Zusammenhang mit vandalisierenden
Jugendlichen zu erörtern. Nachdem im letzten Jahr in Zülpich 0,25 Fachkraftstellen kompensiert
und die verbleibende 0,25 Fachkraftstelle an die Stadt Zülpich ging, ist seitens der Abteilung Jugend
u. Familie und dem Träger vereinbart worden, diese im Rahmen
von aufsuchender Arbeit einzusetzen. Die Abteilung Jugend und Familie sieht in den Ortsteilen Sinzenich,
Füssenich - Geich und Wichterich gute Aussichten, Einfluss auf die Jugendlichen nehmen zu können.
Hierfür spricht zum einen das Alter der Jugendlichen (10 bis 17 Jahre).
Zum anderen wurden bereits da Erfolge erzielt, wo die pädagogischen Fachkräfte in Kooperation mit
der Jugendgerichtshilfe, der Polizei und der Schule in Kontakt mit den betreffenden Kindern und
Jugendlichen getreten sind. Hier konnte bewirkt werden, dass der von den Jugendlichen verursachte
Schaden an der Grundschule Wichterich von diesen wieder gutgemacht wurde. Vor dem Hintergrund der
geschilderten Problematiken wurden bereits in 2005 im Rahmen des Ferienprogramms in Wichterich und
Sinzenich Angebote vorgehalten. Die Resonanz der Sport- und Freizeitprojekte zeigte, dass die Jugendlichen
durchaus mit pädagogischen Angeboten zu erreichen sind. Aus diesem Grund wurde mit dem Träger ein festes
mobiles Angebot im Rahmen von aufsuchender Sozialarbeit für die Ortsteile Sinzenich, Füssenich - Geich
bzw. Mülheim - Wichterich im Rahmen von 0,25 Fachkraftstelle vereinbart.
Zielgruppe:
Die Zielgruppen ergeben sich zum einen aus dem oben geschilderten Zusammenhang. In diesem Sinne sind
dies Kinder und Jugendliche aus den genannten Ortsteilen. Diese Gruppen sind geschlechtsgemischt, wobei der
Jungenanteil etwas höher liegt. Der Qualitätsbericht spricht von ca. 70 regelmäßig Anwesenden. Der Anteil der Kinder
und Jugendlichen mit Migrationhintergrund liegt dem Bericht zufolge bei ca. 45 %.
77 % der BesucherInnen sind jünger als 18 Jahre alt. Die genannten Zielgruppen sollen lt. Leistungsund Zielvereinbarungen auch in 2006 angesprochen werden. Darüber hinaus sollen auch ehemalige StammbesucherInnen des Jugendcafé Zülpich durch die Einrichtung mitbetreut werden. In der Praxis ist dies den Angaben
der pädagogischen Fachkräfte zufolge in unregelmäßigen Abständen durchaus der Fall. Auch ist für die
Jugendlichen der Außenorte die Perspektive formuliert worden, diese tendenziell auch für Angebote im "Sajus"
zu interessieren. Durch die Tatsache, dass die Stadt Zülpich Schulstadt ist und die Kinder und Jugendlichen hierdurch bedingt eine Anbindung an den Kernort haben, ist diese Hoffnung nach Einschätzung der Abteilung Jugend
und Familie begründet.
Im folgenden Diagramm ist die BesucherInnenstruktur von 2005 dargestellt.
Verteilung d.StammbesucherInnen
auf d. jeweiligen Altersgruppen
100%= 70 BesucherInnen.
* Mädchenanteil
1= 6-11J.; 2= 12-14J.; 3= 15-17J.; 4=18-21J.; 5= 22-26 J.
* 1= 40 % ; 2= 50 % ;
Öffnungszeiten:
3= 25 % ;
4= 20 %;
5= 50 %
Mo. 12.30 Uhr - 18.00 Uhr (Mädchengruppe 10-14 J.)
Di. Geschlossen
Mi. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr
Fr. 15.00 Uhr - 20.00 Uhr (alle 14 Tage)
Sa. 16.00 Uhr - 20.00 Uhr (1x pro Monat)
Die angegebenen Öffnungszeiten sind zu mindestens 80 % des geförderten Stellenumfangs
von der Fachkraft abzudecken.
Im Rahmen v. 0,25 Fachkraftstelle wird in Koordination mit der Abteilung Jugend u. Familie
aufsuchende Arbeit in den o.g. Orten des Stadtgebietes Zülpich geleistet.
31
Darüber hinaus wurden mit dem Träger folgende Maßnahmen / Projekte für 2006 vereinbart.
Hierdurch bedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind mit der Abteilung Jugend und Familie
abzustimmen.
Ziele
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Verselbständigung
Soziale Kompetenzen/
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Schwerpunktaufgabe
Maßnahme/ Projekt
Freizeit-Kulturpädagogik/
Jugendliche kochen
Beteiligung
Für Jugendliche
Freizeitpädagogik/
(Spiele-) Aktionstag
Beteiligung
Freizeitpädagogik/
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Ferienprogramm
Jugenderholung
Klärung des eigenen Rollenbildes Gender Mainstreaming/
Mädchengruppe
Emanzipation, Aufklärung
Prävention
Freizeitgestaltung/
Freizeitpädagogik/
soziale Kompetenzen
Beteiligung
Lan - Party
Politisches
Verantwortungsgefühl
fördern
Politische Bildung
Besuch d. Landtages NRW
Anzahl
1
2
1
1
1
1
Der Träger legt mit dem Qualitätsbericht 2006 bis zum 31.01.2007 eine Kurzbeschreibung der
durchgeführten Maßnahmen / Projekte sowie eine Auswertung dieser unter Berücksichtigung
folgender Punkte vor:
1. Maßnahme Projekt
2. Wirkungsziele (Was will ich erreichen?)
3. Handlungsziele (Was tue ich dafür?)
4. Indikatoren (Woran erkenne ich, dass ich erfolgreich war?)
5. Grad d. Zielerreichung (bezieht sich auf die Indikatoren)
mit den Kategorien: Trifft zu; trifft eher zu; trifft eher nicht zu; trifft nicht zu.
Anzahl
Kooperationen
Polizei, Schulen, Caritasverb.EU, Fair Zülpich e.V., Interkultur.
Frauentreff, Donum Vitae,
Für den Träger:
Für die Abt. Jugend u. Familie
Datum, Stempel, Unterschrift
Datum, Stempel, Unterschrift
32
6