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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 224/2006
15.05.2006
Az.: 20/913-01
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.05.2006
Kreistag
14.06.2006
a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr
2005
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004, Nachtrag
Sachbearbeiter/in: Herr Jasper, Frau Huthmacher-Schmitz
Abt.: 20
Tel.: 423 / 424
Die Vorlage berührt den Etat 2005.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag nimmt die im Haushaltsjahr 2005 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Der Kreistag stimmt den im Haushaltsjahr 2005 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2).
3. Der Kreistag nimmt eine im Haushaltsjahr 2004 entstandene nicht erhebliche überplanmäßige
Ausgabe zur Kenntnis (Anlage 3).
Begründung:
In § 82 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz GO NRW a.F. (anzuwenden über § 53 KrO NRW) ist bestimmt,
dass dem Kreistag die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu
bringen sind. Dies gilt gemäß Satz 6 jedoch nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige
Ausgaben. Für erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist die Zustimmung des Kreistages erforderlich (§ 82 Abs. 1 Satz 5, 1. Halbsatz GO NRW a.F.).
Zu 1.:
Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005.
Demzufolge sind in der beiliegenden Liste (Anlage 1) aufgeführt die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die die folgenden Beträge übersteigen.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Vermögenshaushalt im Wege der
Gesamtdeckung gewährleistet. Eine vollständige Deckung im Verwaltungshaushalt konnte angesichts der primären Verursachung durch das SGB II nicht erreicht werden.
Zu 2:
Auf die Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen.
Zu 3:
Bei der letztjährigen Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
des Haushaltsjahres 2004 wurde eine Haushaltsstelle versehentlich nicht aufgeführt. Die Bekanntgabe wird hiermit nachgeholt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
Seite - 3 Anlage 1
Übersicht
über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
Budget
Bezeichnung
Budgetansatz Rechnungs- Veränderung
ergebnis
€
€
€
A. Verwaltungshaushalt (Budgetplan)
Geschäftsbereich III
300 400 001 Schulverwaltung
-324.100 -356.181,42
-32.081,42
Die Budgetverschlechterung ist begründet durch Mehrausgaben bei den internen Leistungsverrechnungen
Immobilienmanagement und EDV.
300 500 002 Sozialhilfe - Finanzierungsbeteiligung -
-547.600 -707.546,97
-159.946,97
Der Mehrbedarf resultiert aus der Abrechnung der Leistungen nach dem BSHG mit den kreisangehörigen
Kommunen für den Monat Dezember 2004.
Sonderbudgets
600 430
Volkshochschule
-78.600 -121.933,11
-43.333,11
Die Budgetverschlechterung ist darauf zurückzuführen, dass die Nebenausgaben für die Dozentenhonorare
gegenüber der Planung um rd. 8.600 € gestiegen sind, Nachzahlungen aus Vorjahren für die Benutzung
einer Schwimmhalle erst in 2005 geltend gemacht wurden (rd. 17.000 €) und die interne Leistungsverrechnung der Arbeitsplatzkosten auf Grundlage einer Vollkostenverrechnung in der HH-Planung noch nicht ermitttelt war (rd. 21.000 €).
600 100 001 Datenverarbeitung
135.000
0,00
-135.000,00
Der Beschluss über die Haushaltssatzung 2005 beinhaltete u.a. eine Einsparung in Höhe von insgesamt
135.000 € bei dem Produkt 111 17 - TUIV -. Da die Haushaltsansätze der Internen Leistungsverrechnung in
Einnahme und Ausgabe nicht angepasst wurden, hat das Budget im Haushalt einen Überschuss von
135.000 € ausgewiesen. Durch die im Rahmen der Jahresrechnung erfolgte Vollverrechnung weist das
Budget nunmehr eine Verschlechterung in dieser Höhe aus. Die interne Leistungsverrechnung im Rahmen
der Jahresrechnung hat bei den Produkten zu keiner Haushaltsverschlechterung geführt, so dass es sich
hier um ein technisch bedingtes Minus handelt.
Seite - 4 -
Übersicht
über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
Produktzeile
Bezeichnung
Haushaltsan- Anordnungs- über-/außersatz
€
soll
planmäßiger
einschl. HR
Betrag
€
€
B. Vermögenshaushalt
111 19 Zeile 7
Ausgaben für Erwerb von Grundstücken
53.000
64.123,60
11.123,60
Im Zusammenhang mit der Veräußerung des Kreiswaldes waren Maklergebühren in Höhe von 11.600 € zu
zahlen.
111 19 Zeile 8
Ausgaben für Baumaßnahmen
78.000
148.215,69
70.215,69
Bei dem Produktsachkonto 111 19 9 783101 (Sanierung Raumlufttechnische Anlagen) entstanden in 2005
überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 128.522,35 €. Die Deckung erfolgte durch Einsparungen bei den PSK
111 09 9 782600 (95.422,52 €) und 111 17 9 783101 (33.099,83 €).
511 03 Zeile 9
Ausgaben für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
0
96.729,91
96.729,91
Bei der Haushaltsplanung 2005 wurde die Veranschlagung des Ansatzes für den Erwerb von beweglichen
Sachen des Anlagevermögens mit einem Betrag von 90.000 € irrtümlich bei dem Produkt 511 04 - Grundstückswerte - vorgenommen. Im Rahmen der Haushaltsausführung erfolgte die Buchung der Ausgaben auf
das richtige PSK 511 03 9 782600, so dass dort eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 96.729,91 € entstand. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 96.729,91 € steht eine Minderausgabe von 90.000 € bei
dem PSK 511 04 9 782600 sowie Einsparungen in anderen Produkten gegenüber.
547 01 Zeile 11 Ausgaben für Zuwendungen an Dritte
0
5.077,49
5.077,49
Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.077,49 € bei dem PSK 547 01 9 781210 (Rückzahlung überzahlter Zuweisung) steht eine entsprechende Mehreinnahme bei PSK 547 01 3 681700 (Rückeinnahmen überzahlter Zuschüsse) gegenüber.
554 02 Zeile 8
Ausgaben für Baumaßnahmen
56.156
52.000,00
-4.156,27
Die überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.385,94 € bei dem PSK 554 02 9 783117 (Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit Ahr 2000) ist durch die überplanmäßige Einnahme von 3.178,05 bei PSK 554 02 3 681117 (Zuweisung vom Land Öffentlichkeitsarbeit Ahr 2000) abgedeckt. Die Maßnahme wird mit 85 % vom Land gefördert. Den Gesamtausgaben von 21.385,94 € stehen Gesamteinnahme von 18.178,05 € gegenüber.
C. Abschlussbuchungen
612 02 Zeile 12 Sonstige Investitionsausgaben
27.260.000 29.929.271,24 2.669.271,24
Zur Begründung wird auf die Erläuterungen im Rechenschaftsbericht - Ziffer 8.33 - verwiesen.
Seite - 5 Anlage 2
Übersicht
über die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
Budget-
Bezeichnung
Budgetansatz
Rechnungsergebnis
€
€
über-/außerplanmäßiger
Betrag
€
Verwaltungshaushalt
Geschäftsbereich III
300 500 005 Leistungen nach SGB II
-12.880.000 -14.636.492,42
-1.756.492,42
Die Budgetverschlechterung beim Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach SGB II - ist begründet
durch Mindereinnahmen von insgesamt 5,581 Mio € [981 T€ bei der Leistungserstattung des Bundes
(29,1%) an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und 4,6 Mio € durch den Wegfall der Revisionsklausel]. Unter Berücksichtigung der Minderausgaben bei den Aufwendungen für Unterkunft und
Heizung von rd. 3,429 Mio € beträgt die Verschlechterung 2,152 Mio €. Außerplanmäßige Einnahmen
aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen nach § 33 SGB II von 259 T€ und geringere Aufwendungen
für einmalige Leistungen an Arbeitssuchende von rd. 90 T€ führen im Ergebnis zu der ausgewiesenen
Budgetverschlechterung.
300 510 003 Wirtschaftliche Jugendhilfe
-11.398.200 -11.765.129,40
-366.929,40
Den Haushaltsverbesserungen beim Produkt 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung - von rd. 219 T€
stehen Haushaltsverschlechterungen beim Produkt 363 10 - Hilfe zur Erziehung (stationär/teilstationär) von rd. 597 T€ gegenüber. Abgesehen von der landesweit steigenden Anzahl der ambulanten Eingliederungshilfen handelt es sich um die weitere Auswirkung des Projekts "Konsolidierung bzw. Senkung
der Heimkosten" (Einsparungen sowie sonstige Hilfen) bzw. um eine nicht steuerbare Zunahme von
Fallzahlen aufgrund von Zuzügen.
300 510 004 Tageseinrichtungen für Kinder
-8.938.200 -9.579.708,48
-641.508,48
Bis zu einer Höhe von 600 000 € hat der Kreistag im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung
(D 39/2005) den überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt. Den Mehrausgaben bei den Zuwendungen/
Zuschüssen (Erhaltungsmaßnahmen/Betriebskosten) von rd. 586 T€ stehen noch Mindereinnahmen
von rd. 61 T€ bei den Elternbeiträgen gegenüber. Der übersteigende Betrag von 41.508,48 € bedarf
noch der Zustimmung des Kreistages.
Sonderbudgets
600 100 002 Immobilienmanagement
291.600
-221.202,87
-512.802,87
Der Beschluss über die Haushaltssatzung 2005 beinhaltete u.a. eine Einsparung bei der Bauunterhaltung in Höhe von 372.700 €. Die Haushaltsansätze der internen Leistungsverrechnung wurden in Einnahme und Ausgabe nicht angepasst. Die Unterdeckung von 221.202,87 € beinhaltet Aufwendungen für
nicht verrechenbare kreiseigene Objekte. Die im Rahmen der Jahresrechnung erfolgte interne Verrechnung hat bei den Produkten zu keiner Haushaltsverschlechterung geführt, so dass es sich hier im Wesentlichen um ein technisch bedingtes Minus handelt.
Seite - 6 Anlage 3
Übersicht
über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
Hhst.
Bezeichnung
Haushaltsan- Anordnungs- über-/außersatz
€
soll
planmäßiger
einschl. HR
Betrag
€
€
Vermögenshaushalt
2410 93501
Erwerb (Lehr- und Unterrichtsmittel und sonstige
bewegliche Sachen)
201.000
225.260,24
24.260,24
Bei der letztjährigen Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 wurde eine Haushaltsstelle versehentlich nicht aufgeführt. Die Bekanntgabe wird hiermit
nachgeholt.