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Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004, Nachtrag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004, Nachtrag) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004, Nachtrag) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004, Nachtrag) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004, Nachtrag) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004, Nachtrag) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004, Nachtrag)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 224/2006 15.05.2006 Az.: 20/913-01 Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 31.05.2006 Kreistag 14.06.2006 a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004, Nachtrag Sachbearbeiter/in: Herr Jasper, Frau Huthmacher-Schmitz Abt.: 20 Tel.: 423 / 424 Die Vorlage berührt den Etat 2005. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die im Haushaltsjahr 2005 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1). 2. Der Kreistag stimmt den im Haushaltsjahr 2005 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2). 3. Der Kreistag nimmt eine im Haushaltsjahr 2004 entstandene nicht erhebliche überplanmäßige Ausgabe zur Kenntnis (Anlage 3). Begründung: In § 82 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz GO NRW a.F. (anzuwenden über § 53 KrO NRW) ist bestimmt, dass dem Kreistag die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu bringen sind. Dies gilt gemäß Satz 6 jedoch nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben. Für erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist die Zustimmung des Kreistages erforderlich (§ 82 Abs. 1 Satz 5, 1. Halbsatz GO NRW a.F.). Zu 1.: Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005. Demzufolge sind in der beiliegenden Liste (Anlage 1) aufgeführt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die die folgenden Beträge übersteigen. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Vermögenshaushalt im Wege der Gesamtdeckung gewährleistet. Eine vollständige Deckung im Verwaltungshaushalt konnte angesichts der primären Verursachung durch das SGB II nicht erreicht werden. Zu 2: Auf die Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen. Zu 3: Bei der letztjährigen Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 wurde eine Haushaltsstelle versehentlich nicht aufgeführt. Die Bekanntgabe wird hiermit nachgeholt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 3 Anlage 1 Übersicht über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 Budget Bezeichnung Budgetansatz Rechnungs- Veränderung ergebnis € € € A. Verwaltungshaushalt (Budgetplan) Geschäftsbereich III 300 400 001 Schulverwaltung -324.100 -356.181,42 -32.081,42 Die Budgetverschlechterung ist begründet durch Mehrausgaben bei den internen Leistungsverrechnungen Immobilienmanagement und EDV. 300 500 002 Sozialhilfe - Finanzierungsbeteiligung - -547.600 -707.546,97 -159.946,97 Der Mehrbedarf resultiert aus der Abrechnung der Leistungen nach dem BSHG mit den kreisangehörigen Kommunen für den Monat Dezember 2004. Sonderbudgets 600 430 Volkshochschule -78.600 -121.933,11 -43.333,11 Die Budgetverschlechterung ist darauf zurückzuführen, dass die Nebenausgaben für die Dozentenhonorare gegenüber der Planung um rd. 8.600 € gestiegen sind, Nachzahlungen aus Vorjahren für die Benutzung einer Schwimmhalle erst in 2005 geltend gemacht wurden (rd. 17.000 €) und die interne Leistungsverrechnung der Arbeitsplatzkosten auf Grundlage einer Vollkostenverrechnung in der HH-Planung noch nicht ermitttelt war (rd. 21.000 €). 600 100 001 Datenverarbeitung 135.000 0,00 -135.000,00 Der Beschluss über die Haushaltssatzung 2005 beinhaltete u.a. eine Einsparung in Höhe von insgesamt 135.000 € bei dem Produkt 111 17 - TUIV -. Da die Haushaltsansätze der Internen Leistungsverrechnung in Einnahme und Ausgabe nicht angepasst wurden, hat das Budget im Haushalt einen Überschuss von 135.000 € ausgewiesen. Durch die im Rahmen der Jahresrechnung erfolgte Vollverrechnung weist das Budget nunmehr eine Verschlechterung in dieser Höhe aus. Die interne Leistungsverrechnung im Rahmen der Jahresrechnung hat bei den Produkten zu keiner Haushaltsverschlechterung geführt, so dass es sich hier um ein technisch bedingtes Minus handelt. Seite - 4 - Übersicht über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 Produktzeile Bezeichnung Haushaltsan- Anordnungs- über-/außersatz € soll planmäßiger einschl. HR Betrag € € B. Vermögenshaushalt 111 19 Zeile 7 Ausgaben für Erwerb von Grundstücken 53.000 64.123,60 11.123,60 Im Zusammenhang mit der Veräußerung des Kreiswaldes waren Maklergebühren in Höhe von 11.600 € zu zahlen. 111 19 Zeile 8 Ausgaben für Baumaßnahmen 78.000 148.215,69 70.215,69 Bei dem Produktsachkonto 111 19 9 783101 (Sanierung Raumlufttechnische Anlagen) entstanden in 2005 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 128.522,35 €. Die Deckung erfolgte durch Einsparungen bei den PSK 111 09 9 782600 (95.422,52 €) und 111 17 9 783101 (33.099,83 €). 511 03 Zeile 9 Ausgaben für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 0 96.729,91 96.729,91 Bei der Haushaltsplanung 2005 wurde die Veranschlagung des Ansatzes für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit einem Betrag von 90.000 € irrtümlich bei dem Produkt 511 04 - Grundstückswerte - vorgenommen. Im Rahmen der Haushaltsausführung erfolgte die Buchung der Ausgaben auf das richtige PSK 511 03 9 782600, so dass dort eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 96.729,91 € entstand. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 96.729,91 € steht eine Minderausgabe von 90.000 € bei dem PSK 511 04 9 782600 sowie Einsparungen in anderen Produkten gegenüber. 547 01 Zeile 11 Ausgaben für Zuwendungen an Dritte 0 5.077,49 5.077,49 Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.077,49 € bei dem PSK 547 01 9 781210 (Rückzahlung überzahlter Zuweisung) steht eine entsprechende Mehreinnahme bei PSK 547 01 3 681700 (Rückeinnahmen überzahlter Zuschüsse) gegenüber. 554 02 Zeile 8 Ausgaben für Baumaßnahmen 56.156 52.000,00 -4.156,27 Die überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.385,94 € bei dem PSK 554 02 9 783117 (Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit Ahr 2000) ist durch die überplanmäßige Einnahme von 3.178,05 bei PSK 554 02 3 681117 (Zuweisung vom Land Öffentlichkeitsarbeit Ahr 2000) abgedeckt. Die Maßnahme wird mit 85 % vom Land gefördert. Den Gesamtausgaben von 21.385,94 € stehen Gesamteinnahme von 18.178,05 € gegenüber. C. Abschlussbuchungen 612 02 Zeile 12 Sonstige Investitionsausgaben 27.260.000 29.929.271,24 2.669.271,24 Zur Begründung wird auf die Erläuterungen im Rechenschaftsbericht - Ziffer 8.33 - verwiesen. Seite - 5 Anlage 2 Übersicht über die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 Budget- Bezeichnung Budgetansatz Rechnungsergebnis € € über-/außerplanmäßiger Betrag € Verwaltungshaushalt Geschäftsbereich III 300 500 005 Leistungen nach SGB II -12.880.000 -14.636.492,42 -1.756.492,42 Die Budgetverschlechterung beim Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach SGB II - ist begründet durch Mindereinnahmen von insgesamt 5,581 Mio € [981 T€ bei der Leistungserstattung des Bundes (29,1%) an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und 4,6 Mio € durch den Wegfall der Revisionsklausel]. Unter Berücksichtigung der Minderausgaben bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung von rd. 3,429 Mio € beträgt die Verschlechterung 2,152 Mio €. Außerplanmäßige Einnahmen aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen nach § 33 SGB II von 259 T€ und geringere Aufwendungen für einmalige Leistungen an Arbeitssuchende von rd. 90 T€ führen im Ergebnis zu der ausgewiesenen Budgetverschlechterung. 300 510 003 Wirtschaftliche Jugendhilfe -11.398.200 -11.765.129,40 -366.929,40 Den Haushaltsverbesserungen beim Produkt 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung - von rd. 219 T€ stehen Haushaltsverschlechterungen beim Produkt 363 10 - Hilfe zur Erziehung (stationär/teilstationär) von rd. 597 T€ gegenüber. Abgesehen von der landesweit steigenden Anzahl der ambulanten Eingliederungshilfen handelt es sich um die weitere Auswirkung des Projekts "Konsolidierung bzw. Senkung der Heimkosten" (Einsparungen sowie sonstige Hilfen) bzw. um eine nicht steuerbare Zunahme von Fallzahlen aufgrund von Zuzügen. 300 510 004 Tageseinrichtungen für Kinder -8.938.200 -9.579.708,48 -641.508,48 Bis zu einer Höhe von 600 000 € hat der Kreistag im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (D 39/2005) den überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt. Den Mehrausgaben bei den Zuwendungen/ Zuschüssen (Erhaltungsmaßnahmen/Betriebskosten) von rd. 586 T€ stehen noch Mindereinnahmen von rd. 61 T€ bei den Elternbeiträgen gegenüber. Der übersteigende Betrag von 41.508,48 € bedarf noch der Zustimmung des Kreistages. Sonderbudgets 600 100 002 Immobilienmanagement 291.600 -221.202,87 -512.802,87 Der Beschluss über die Haushaltssatzung 2005 beinhaltete u.a. eine Einsparung bei der Bauunterhaltung in Höhe von 372.700 €. Die Haushaltsansätze der internen Leistungsverrechnung wurden in Einnahme und Ausgabe nicht angepasst. Die Unterdeckung von 221.202,87 € beinhaltet Aufwendungen für nicht verrechenbare kreiseigene Objekte. Die im Rahmen der Jahresrechnung erfolgte interne Verrechnung hat bei den Produkten zu keiner Haushaltsverschlechterung geführt, so dass es sich hier im Wesentlichen um ein technisch bedingtes Minus handelt. Seite - 6 Anlage 3 Übersicht über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 Hhst. Bezeichnung Haushaltsan- Anordnungs- über-/außersatz € soll planmäßiger einschl. HR Betrag € € Vermögenshaushalt 2410 93501 Erwerb (Lehr- und Unterrichtsmittel und sonstige bewegliche Sachen) 201.000 225.260,24 24.260,24 Bei der letztjährigen Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 wurde eine Haushaltsstelle versehentlich nicht aufgeführt. Die Bekanntgabe wird hiermit nachgeholt.