Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 216/2006
04.05.2006
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.05.2006
Kreisausschuss
31.05.2006
Anpassung des bestehenden Rahmenvertrages an die neue Unternehmensstruktur der RWE
Energy AG
Sachbearbeiter/in: Herr Kremer
Tel.: 15 219
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Abschluss der beiden Rahmenverträge zu.
€
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Seite - 2 Begründung:
Auf der Grundlage der Vorlage Nr. 215 vom 04.09.1995 wurde der Rahmenvertrag zwischen dem
Kreis Euskirchen und der RWE Energie Aktiengesellschaft, Essen, am 19.06.1997 abgeschlossen.
Hiermit wurde der ursprünglich aus dem Jahr 1960 stammende Vertrag den aktuellen Gegebenheiten und Vorschriften ersetzt.
Die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten wurden im Rahmen einer betrieblichen Umorganisation auf die RWE Net AG, Essen, übertragen. Dieser Übertragung wurde seitens
des Kreises Euskirchen am 19.12.2000 zugestimmt.
Der RWE-Konzern hat sich zum 1.10.2003 erneut neu aufgestellt. Unter dem Dach der RWE Energy AG wurden im Zuge dessen die Vertriebs- und Netzaktivitäten des RWE Konzerns neu geordnet.
Die sich aus dem bisherigen Rahmenvertrag ergebenden Rechte und Pflichten werden nunmehr
von der RWE Transportnetz Strom GmbH, Dortmund, (Hoch- und Höchstspannungsleitungen
über 110.000 Volt) und der RWE Rhein-Ruhr AG, Essen, (Anlagen bis einschließlich 110.000
Volt) wahrgenommen.
Die Änderung dieser Zuständigkeiten macht es notwendig, den bestehenden Rahmenvertrag
durch einzelne Verträge mit den beiden o.g. Unternehmen zu ersetzen. Hierbei bleibt der Wortlaut
gleich, es ändert sich nur der Vertragspartner.
Hierdurch entstehen unter Abwägung aller Möglichkeiten dem Kreis keine Nachteile.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Abschluß der Rahmenverträge mit den beiden Unternehmen der RWE Energy AG zuzustimmen.
Anlagen
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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