Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 217/2006
05.05.2006
Az.: 50
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
23.05.2006
Kreisausschuss
31.05.2006
Kreistag
14.06.2006
Förderrichtlinien zur Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den freien Wohlfahrtsverbänden
Sachbearbeiter/in: Herr Dick
Tel.: 641
Abt.: 50
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Haush.-St.:
Sachkonto: 331 01 8 531 801
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
I. V.
gez. Jasper
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Förderrichtlinien zur Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den freien
Wohlfahrtsverbänden.
Begründung:
Seite - 2 -
Der Kreistag hat am 03.04.2006 beschlossen, anstelle des bisherigen Geschäftskostenzuschusses
die Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den Wohlfahrtsverbänden zu fördern.
In einer gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW) und der
Verwaltung wurden folgende Richtlinien erarbeitet:
Förderrichtlinien zur Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den freien Wohlfahrtsverbänden
1. Die freien Wohlfahrtsverbände (Caritasverband Euskirchen, Caritasverband Region Eifel,
AWO Euskirchen, DRK Euskirchen, Diakonisches Werk Euskirchen/Aachen, DPWV - Kreisgruppe Euskirchen) erhalten auf der Grundlage der bereitgestellten Haushaltsmittel eine
Zuweisung in Höhe von je 8.300,00 € (Höchstbetrag).
2. Für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen (Schulung, Begleitung, Beratung) gewährt der Kreis Euskirchen einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Stunde und Teilnehmer.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen.
3. Die im Rahmen des Höchstbetrages von einem Verband nicht in Anspruch genommenen
Beträge können innerhalb der AGW auf einen anderen Verband zweckgebunden übertragen
werden.
4. Eine Nachweisung bis zur Höhe dieses Betrages erfolgt bis zum 01.12.2006. Nachweisunterlagen sind: Teilnehmerlisten (Name, Vorname, Anschrift, Unterschrift des Trägers und
der Seminarleiterin/des Seminarleiters), Programm/Inhalte.
5. Nicht nachgewiesene Zuschüsse sind an den Kreis Euskirchen bis zum 10.12.2006 zu
erstatten.
6. Diese Richtlinien gelten zunächst für das Haushaltsjahr 2006.
Die Verwaltung schlägt vor, den Förderrichtlinien zuzustimmen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
gez.: Dick
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)