Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Förderrichtlinien zur Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den freien Wohlfahrtsverbänden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Förderrichtlinien zur Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den freien Wohlfahrtsverbänden) Beschlussvorlage GB (Förderrichtlinien zur Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den freien Wohlfahrtsverbänden)

öffnen download melden Dateigröße: 56 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 217/2006 05.05.2006 Az.: 50 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 23.05.2006 Kreisausschuss 31.05.2006 Kreistag 14.06.2006 Förderrichtlinien zur Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den freien Wohlfahrtsverbänden Sachbearbeiter/in: Herr Dick Tel.: 641 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Haush.-St.: Sachkonto: 331 01 8 531 801 Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: I. V. gez. Jasper Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Förderrichtlinien zur Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den freien Wohlfahrtsverbänden. Begründung: Seite - 2 - Der Kreistag hat am 03.04.2006 beschlossen, anstelle des bisherigen Geschäftskostenzuschusses die Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den Wohlfahrtsverbänden zu fördern. In einer gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW) und der Verwaltung wurden folgende Richtlinien erarbeitet: Förderrichtlinien zur Qualifizierung der Ehrenamtsarbeit in den freien Wohlfahrtsverbänden 1. Die freien Wohlfahrtsverbände (Caritasverband Euskirchen, Caritasverband Region Eifel, AWO Euskirchen, DRK Euskirchen, Diakonisches Werk Euskirchen/Aachen, DPWV - Kreisgruppe Euskirchen) erhalten auf der Grundlage der bereitgestellten Haushaltsmittel eine Zuweisung in Höhe von je 8.300,00 € (Höchstbetrag). 2. Für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen (Schulung, Begleitung, Beratung) gewährt der Kreis Euskirchen einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Stunde und Teilnehmer. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen. 3. Die im Rahmen des Höchstbetrages von einem Verband nicht in Anspruch genommenen Beträge können innerhalb der AGW auf einen anderen Verband zweckgebunden übertragen werden. 4. Eine Nachweisung bis zur Höhe dieses Betrages erfolgt bis zum 01.12.2006. Nachweisunterlagen sind: Teilnehmerlisten (Name, Vorname, Anschrift, Unterschrift des Trägers und der Seminarleiterin/des Seminarleiters), Programm/Inhalte. 5. Nicht nachgewiesene Zuschüsse sind an den Kreis Euskirchen bis zum 10.12.2006 zu erstatten. 6. Diese Richtlinien gelten zunächst für das Haushaltsjahr 2006. Die Verwaltung schlägt vor, den Förderrichtlinien zuzustimmen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) gez.: Dick ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)