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Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder) Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 209/2006 03.05.2006 Az.: 53/520-00 Schm X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 23.05.2006 Kreisausschuss 31.05.2006 Kreistag 14.06.2006 Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz Tel.: 02251 / 15 471 Abt.: 53 t X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK): Begründung: Seite - 2 - Mit Beschluss des Kreistages vom 15.12.1999 wurde die Kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) eingerichtet und die in diesem Gremium vertretenen Institutionen bestimmt. Die Berufung der von den Institutionen vorgeschlagenen Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgte durch Beschlüsse des Kreistages vom 13.09. und 20.12.2000. Aufgrund des Ausscheidens eines stellvertretenden Mitglieds soll auf Vorschlag der die gesetzliche Krankenversicherung vertretenden IKK Innungskrankenkasse Nordrhein folgendes neue Mitglied berufen werden: Institution Ausgeschieden ist Vorschlag für Ernennung Gesetzliche Krankenversicherung Peter Schiffmann Achterstraße 11 52062 Aachen Claudia Hein Achterstraße 11 52062 Aachen - als Stellvertreter - - als Stellvertreterin - Berufung der Mitglieder Das Verfahren zur personellen Besetzung der KGK ergibt sich aus § 2 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG) vom 20.08.1999. Hiernach werden die von den in der KGK vertretenen Institutionen vorgeschlagenen Vertreterinnen/Vertreter und der Stellvertreterinnen/Stellvertreter durch den Kreistag berufen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)