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Info Stab (Projektantrag der GründerRegion Aachen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsoffensive GO! NRW Zeitraum 2002 - 2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info Stab (Projektantrag der GründerRegion Aachen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsoffensive GO! NRW
Zeitraum 2002 - 2005) Info Stab (Projektantrag der GründerRegion Aachen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsoffensive GO! NRW
Zeitraum 2002 - 2005) Info Stab (Projektantrag der GründerRegion Aachen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsoffensive GO! NRW
Zeitraum 2002 - 2005)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 18/2002 17.06.2002 Az.: 701-30 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaftsförderung 03.07.2002 Projektantrag der GründerRegion Aachen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsoffensive GO! NRW Zeitraum 2002 - 2005 I. „Gründer-Werkstatt“ Zielvorstellung und Umsetzung über den Kreis Euskirchen Im Rahmen der Existenzgründungsberatung reicht es nicht aus, ein reines Beratungsangebot vorzuhalten. Es bedarf kreativer Ansätze, um die Gründerszene zu beleben und neue Zielgruppen zu erschließen. Der Gründerlandschaft müssen zielorientierte Impulse gegeben werden. Neue und innovative Wege sind erforderlich. Der Kreis Euskirchen trägt diesen Anforderungen über den Aufbau und die Umsetzung der „Gründer-Werkstatt“ Rechnung. Die „Gründer-Werkstatt“ richtet sich an folgende Zielgruppen: die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen, die Absolventen berufsbegleitender Fortbildungseinrichtungen, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, potentielle Gründerinnen und Gründer, Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer. Ziel ist es, brachliegende Fähigkeiten zu nutzen, um Gründungspotentiale zu aktivieren und Wege zur Schaffung neuer Arbeitsplätze aufzuzeigen. Die „Gründer-Werkstatt“ bietet Gründungswilligen und Jungunternehmern zudem eine Plattform, einander zu begegnen, Stärken und Schwächen gegeneinander abzuwägen, Möglichkeiten engerer Zusammenarbeit zu erörtern, das Fundament unternehmerischer Tätigkeit zu legen bzw. zu festigen, in der Einzelfähigkeiten wirkungsvoll gebündelt und zu tragfähigeren Markteinheiten verbunden werden könnten. Die „Gründer-Werkstatt“ versteht sich als „Gemeinsame Arbeitsstätte“ potentieller Gründerinnen und Gründer sowie junger Unternehmerinnen und Unternehmer. Die „Stützung durch Andere“ soll Energien bündeln und die Bereitschaft fördern, gemeinsam mit anderen eine (tragfähige bzw. tragfähigere) Existenz aufzubauen. Diesen Prozess Seite - 2 - begleitet der Gründungsberater. Externe Beraterinnen und Berater (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzkaufleute etc.) unterstützen ihn dabei. Über die Mitwirkung sogenannter „Mediatoren“ ist im übrigen gewährleistet, dass gruppendynamische Prozesse zur größeren Effizienz führen. Schließlich stehen über das Beraternetzwerk der „GründerRegion Aachen“ weitere erfahrene Gründungsberater zur Verfügung. Die „Gründer-Werkstatt“ sieht 3 – 5tägige Veranstaltungsreihen vor. Die einzelne Veranstaltung wird nicht im „Block“ durchgeführt. Vielmehr werden die Veranstaltungstage jeweils im Wochenrhythmus stattfinden. Den Teilnehmern wird so die Möglichkeit gegeben, die einzelnen Werkstatt-Ergebnisse im Eigenstudium nachzuvollziehen und zu vertiefen. II. DAS ANTRAGSVERFAHREN Die Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg haben unter der Federführung der IHK zu Aachen per Datum 10.04.02 einen gemeinsamen Förderantrag beim Wirtschaftsministerium gestellt. Es handelt sich um einen konsolidierten Antrag, der Schwerpunktthemen in den einzelnen Kreisen zum Inhalt hat. Kreis Euskirchen: Gründer-Werkstatt Kreis Aachen: Mobile und maßgeschneiderte Serviceangebote für Kleinstunternehmen Kreis Düren: Gründungsförderungen für personenbezogene Dienstleistungen (Touristik und Menschen über 60) Kreis Heinsberg: Qualitätssteigerungen von Existenzgründungen und Sicherung von Unternehmensnachfolgen Alle Kreise: Beratungen für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit Der Kreis Euskirchen bringt eine 2/3 Stelle ein, andere Beteiligte dagegen 1 oder mehrere Voll- bzw. Teilzeitkräfte. Der Antrag ist auf 3 Jahre angelegt, die Förderung ist degressiv. Sie beträgt im ersten Jahr 75 vH, im zweiten Jahr 70 vH und im dritten Jahr 65 vH. Entsprechend ist der Eigenanteil progressiv (25 vH; 30 vH und 35 vH). Der Förderantrag sieht vor, dass kein zusätzliches Personal eingestellt wird; lediglich für den Bereich der „Arbeitslosenberatung“ wird auf externe Berater oder eine festanzustellende Fachkraft (für die Gesamtregion) zurückgegriffen. Für diesen Bereich werden die Kosten (Eigenanteil) zu gleichen Teilen von den Kreisen übernommen. Für den Bereich der einzelnen Schwerpunktthemen zeichnen die Kreise eigenverantwortlich. Bezogen auf den Kreis Euskirchen bedeutet dies: Das veranschlagte Projekt-Budget mit jährlich T€ 87,5 (inklusive Personal- und Sachkosten sowie Kosten der Arbeitslosenberatung) wird über den Kreis Euskirchen co-finanziert (€ 21.875,00; € 26.250,00; € 30.625,00). Die Finanzierung führt zu keinen Mehraufwendungen im Haushalt. Die in der Vergangenheit budgetierten Personalkosten für den – überwiegend – im Projekt tätigen Mitarbeiter (Gründungsberater) liegen bei € 31.000,00 und decken die jeweils anstehenden Co-Finanzierungsanteile. Seite - 3 - Insgesamt ist eine positive Einstellung des Ministeriums erkennbar, so dass mit einer Bewilligung im Monat Juli gerechnet wird (Projektbeginn 01.08.02). Bei den beantragten Fördermitteln handelt es sich um EU-Mittel, insoweit ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren nicht von der bestehenden Haushaltssperre betroffen. Die Verwaltung wird den Ausschuss über das Antragsverfahren und die anschließenden Projektaktivitäten in einer der nächsten Sitzungen unterrichten. Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)