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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 18/2002
17.06.2002
Az.: 701-30
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
03.07.2002
Projektantrag der GründerRegion Aachen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsoffensive
GO! NRW
Zeitraum 2002 - 2005
I. „Gründer-Werkstatt“
Zielvorstellung und Umsetzung über den Kreis Euskirchen
Im Rahmen der Existenzgründungsberatung reicht es nicht aus, ein reines
Beratungsangebot vorzuhalten. Es bedarf kreativer Ansätze, um die Gründerszene zu
beleben und neue Zielgruppen zu erschließen. Der Gründerlandschaft müssen
zielorientierte Impulse gegeben werden. Neue und innovative Wege sind erforderlich. Der
Kreis Euskirchen trägt diesen Anforderungen über den Aufbau und die Umsetzung der
„Gründer-Werkstatt“ Rechnung.
Die „Gründer-Werkstatt“ richtet sich an folgende Zielgruppen: die Abschlussklassen der
berufsbildenden Schulen, die Absolventen berufsbegleitender Fortbildungseinrichtungen,
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, potentielle Gründerinnen und
Gründer, Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer. Ziel ist es, brachliegende
Fähigkeiten zu nutzen, um Gründungspotentiale zu aktivieren und Wege zur Schaffung
neuer Arbeitsplätze aufzuzeigen.
Die „Gründer-Werkstatt“ bietet Gründungswilligen und Jungunternehmern zudem eine
Plattform, einander zu begegnen, Stärken und Schwächen gegeneinander abzuwägen,
Möglichkeiten engerer Zusammenarbeit zu erörtern, das Fundament unternehmerischer
Tätigkeit zu legen bzw. zu festigen, in der Einzelfähigkeiten wirkungsvoll gebündelt und zu
tragfähigeren Markteinheiten verbunden werden könnten.
Die „Gründer-Werkstatt“ versteht sich als „Gemeinsame Arbeitsstätte“ potentieller
Gründerinnen und Gründer sowie junger Unternehmerinnen und Unternehmer. Die
„Stützung durch Andere“ soll Energien bündeln und die Bereitschaft fördern, gemeinsam
mit anderen eine (tragfähige bzw. tragfähigere) Existenz aufzubauen. Diesen Prozess
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begleitet der Gründungsberater. Externe Beraterinnen und Berater (z. B. Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzkaufleute etc.) unterstützen ihn dabei. Über die
Mitwirkung
sogenannter
„Mediatoren“
ist
im
übrigen
gewährleistet, dass
gruppendynamische Prozesse zur größeren Effizienz führen. Schließlich stehen über das
Beraternetzwerk der „GründerRegion Aachen“ weitere erfahrene Gründungsberater zur
Verfügung.
Die „Gründer-Werkstatt“ sieht 3 – 5tägige Veranstaltungsreihen vor. Die einzelne
Veranstaltung wird nicht im „Block“ durchgeführt. Vielmehr werden die Veranstaltungstage
jeweils im Wochenrhythmus stattfinden. Den Teilnehmern wird so die Möglichkeit
gegeben, die einzelnen Werkstatt-Ergebnisse im Eigenstudium nachzuvollziehen und zu
vertiefen.
II. DAS ANTRAGSVERFAHREN
Die Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg haben unter der Federführung der
IHK zu Aachen per Datum 10.04.02 einen gemeinsamen Förderantrag beim
Wirtschaftsministerium gestellt. Es handelt sich um einen konsolidierten Antrag, der
Schwerpunktthemen in den einzelnen Kreisen zum Inhalt hat.
Kreis Euskirchen: Gründer-Werkstatt
Kreis Aachen:
Mobile und maßgeschneiderte Serviceangebote für Kleinstunternehmen
Kreis Düren:
Gründungsförderungen für personenbezogene Dienstleistungen
(Touristik und Menschen über 60)
Kreis Heinsberg: Qualitätssteigerungen von Existenzgründungen und Sicherung von
Unternehmensnachfolgen
Alle Kreise:
Beratungen für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Der Kreis Euskirchen bringt eine 2/3 Stelle ein, andere Beteiligte dagegen 1 oder mehrere
Voll- bzw. Teilzeitkräfte. Der Antrag ist auf 3 Jahre angelegt, die Förderung ist degressiv.
Sie beträgt im ersten Jahr 75 vH, im zweiten Jahr 70 vH und im dritten Jahr 65 vH.
Entsprechend ist der Eigenanteil progressiv (25 vH; 30 vH und 35 vH).
Der Förderantrag sieht vor, dass kein zusätzliches Personal eingestellt wird; lediglich für
den Bereich der „Arbeitslosenberatung“ wird auf externe Berater oder eine
festanzustellende Fachkraft (für die Gesamtregion) zurückgegriffen. Für diesen Bereich
werden die Kosten (Eigenanteil) zu gleichen Teilen von den Kreisen übernommen.
Für den Bereich der einzelnen Schwerpunktthemen zeichnen die Kreise
eigenverantwortlich. Bezogen auf den Kreis Euskirchen bedeutet dies: Das veranschlagte
Projekt-Budget mit jährlich T€ 87,5 (inklusive Personal- und Sachkosten sowie Kosten der
Arbeitslosenberatung) wird über den Kreis Euskirchen co-finanziert (€ 21.875,00; €
26.250,00; € 30.625,00).
Die Finanzierung führt zu keinen Mehraufwendungen im Haushalt. Die in der
Vergangenheit budgetierten Personalkosten für den – überwiegend – im Projekt tätigen
Mitarbeiter (Gründungsberater) liegen bei € 31.000,00 und decken die jeweils
anstehenden Co-Finanzierungsanteile.
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Insgesamt ist eine positive Einstellung des Ministeriums erkennbar, so dass mit einer
Bewilligung im Monat Juli gerechnet wird (Projektbeginn 01.08.02). Bei den beantragten
Fördermitteln handelt es sich um EU-Mittel, insoweit ist das Antrags- und
Bewilligungsverfahren nicht von der bestehenden Haushaltssperre betroffen.
Die Verwaltung wird den Ausschuss über das Antragsverfahren und die anschließenden
Projektaktivitäten in einer der nächsten Sitzungen unterrichten.
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
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