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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung -Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straße- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-243/2004 1. B Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 03.02.2004 Orginal Rat der Stadt Bedburg 10.02.2004 1. B Betreff: Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung -Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straßehier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuch, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten für das Teilgebiet Ecke Breite Straße/Brauereistraße. Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Umlegung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im betreffenden Planbereich. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt. Die gesamten Kosten für das Verfahren sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages durch den Antragsteller zu übernehmen. Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, dass im Rahmen des zuvor genannten Vertrages durch den Antragsteller eine Ausgleichszahlung für den Wegfall der seinerzeit in der Gesamtheit geplanten Grünfläche zu zahlen ist. Dieser Betrag soll aus dem ökologischen Gesamtwert der Fläche ermittelt werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 13.08.2003 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten, für den Teilbereich Ecke Brauereistraße/Breite Straße gestellt. Der Antrag ist in der Anlage nebst Lageplan beigefügt. Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten ist auf dem Grundstück eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Dies ist aus dem Auszug des beigefügten Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten zu entnehmen. Dieser sieht die Anlage von Grünflächen in einer Größe von 119 m² vor. Die durch die Antragstellerin vorgelegten Planungen mit dem tatsächlichen Bestand weisen angelegte Grünflächen in einer Größe von insgesamt 126 m² aus. Ein Antrag auf Genehmigung der Außengastronomie liegt zur Zeit beim Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises zur Genehmigung vor. Wie aus dem Antrag zu entnehmen ist, ist bedingt durch die Lage der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft eine für die Antragstellerin sinnvolle Ausnutzung des Grundstückes für die Außengastronomie unter Berücksichtigung der anzulegenden Stellplätze nicht möglich. Nach Erstellung eines Lärmgutachtens infolge einer Forderung durch das Staatliche Umweltamt Köln hinsichtlich der geänderten Planung bzw. der Außengastronomie, sollte das Einvernehmen mit der Stadt Bedburg –gem. Maßgabe des Bauaufsichtsamtes - durch Änderung des Bebauungsplanes hergestellt werden, da ansonsten eine Ablehnung die Folge ist. Befreiungsvoraussetzungen bestehen für diese Maßnahme nicht. Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 13.08.2003 eine entsprechende Planänderung beantragt. Mit Schreiben vom 15.01.2004 wurde nunmehr neben dem vorgelegten Antrag auch die Einverständniserklärung des direkt benachbarten Grundstückseigentümers zur bestehenden Grünflächenanlage vorgelegt. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 03.02.2004 empfoheln, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 03.02.2004 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand