Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-243/2004 1.
B
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
03.02.2004
Orginal
Rat der Stadt Bedburg
10.02.2004
1. B
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straßehier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 und 4 sowie § 13
des Baugesetzbuch, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850), für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten für das
Teilgebiet Ecke Breite Straße/Brauereistraße.
Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Umlegung der Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im betreffenden Planbereich.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht
erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die
UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) fällt.
Die gesamten Kosten für das Verfahren sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages durch
den Antragsteller zu übernehmen. Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, dass im Rahmen
des zuvor genannten Vertrages durch den Antragsteller eine Ausgleichszahlung für den Wegfall
der seinerzeit in der Gesamtheit geplanten Grünfläche zu zahlen ist. Dieser Betrag soll aus dem
ökologischen Gesamtwert der Fläche ermittelt werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 13.08.2003 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.
4/Kirchherten, für den Teilbereich Ecke Brauereistraße/Breite Straße gestellt. Der Antrag ist in der
Anlage nebst Lageplan beigefügt.
Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten ist auf dem Grundstück eine Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.
Dies ist aus dem Auszug des beigefügten Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten zu entnehmen.
Dieser sieht die Anlage von Grünflächen in einer Größe von 119 m² vor.
Die durch die Antragstellerin vorgelegten Planungen mit dem tatsächlichen Bestand weisen
angelegte Grünflächen in einer Größe von insgesamt 126 m² aus.
Ein Antrag auf Genehmigung der Außengastronomie liegt zur Zeit beim Bauaufsichtsamt des
Rhein-Erft-Kreises zur Genehmigung vor.
Wie aus dem Antrag zu entnehmen ist, ist bedingt durch die Lage der festgesetzten Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft eine für die
Antragstellerin sinnvolle Ausnutzung des Grundstückes für die Außengastronomie unter
Berücksichtigung der anzulegenden Stellplätze nicht möglich.
Nach Erstellung eines Lärmgutachtens infolge einer Forderung durch das Staatliche Umweltamt
Köln hinsichtlich der geänderten Planung bzw. der Außengastronomie, sollte das Einvernehmen
mit der Stadt Bedburg –gem. Maßgabe des Bauaufsichtsamtes - durch
Änderung des
Bebauungsplanes hergestellt werden, da ansonsten eine Ablehnung die Folge ist.
Befreiungsvoraussetzungen bestehen für diese Maßnahme nicht.
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 13.08.2003 eine entsprechende Planänderung beantragt.
Mit Schreiben vom 15.01.2004 wurde nunmehr neben dem vorgelegten Antrag auch die
Einverständniserklärung des direkt benachbarten Grundstückseigentümers zur bestehenden
Grünflächenanlage vorgelegt.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
03.02.2004 empfoheln, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 03.02.2004
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand