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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der einundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der einundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der einundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-500/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 13.12.2005 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der einundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die einundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die einundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006. Die Friedhofsgebühren sind jährlich auf ihre Höhe hin zu überprüfen. Auf die Gebührenbedarfsberechnung und den beigefügten Entwurf der einundzwanzigsten Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg wird verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 9. Dezember 2005 ----------------------------------Stroben Abteilungsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister