Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 73/2006
08.05.2006
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.05.2006
Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Landes NRW
hier: Sachstandsbericht
Der Kreistag hat zur Vorlage D15/2005 und D 40/2006 jeweils Beschlüsse zur Einstufung und Erstellung der Bedarfspläne für die Straßen- und Schienenvorhaben im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (GVP) NRW auf Grundlage des IGV des Kreises Euskirchen gefasst. Diese
hat die Verwaltung in Vorbereitung auf die Beratungen frühzeitig dem Regionalrat Köln zugeleitet.
Mit Vorlage vom 24.04.2006 hat die Bezirksregierung Köln nunmehr die Landtagsvorlage zur IGVP
NRW als Vorlage der 7. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates Köln für den
19.05.2006 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Infrastrukturbedarfsplan Teil Straße
In der Erläuterung wird dargelegt, dass für den RP Köln der Finanzrahmen bei den disponiblen
Straßenvorhaben der Stufe 1 rd. 128,0 Mio. € beträgt. Im Vergleich dazu hatte der Regionalrat
Vorhaben mit einem Finanzvolumen von rd. 131,6 Mio. € beschlossen. Der ursprüngliche Bedarfsplan-Entwurf enthielt (unter Berücksichtigung der nachträglichen Änderungen durch das MBV)
130,8 Mio. €.
Dem Regionalratsbeschluss wurde bis auf zwei Vorhaben gefolgt: Nicht aufgenommen wurden die
L 82 OU Zündorf (jetzt Stufe 2) und die L 113 OU Rheinbach/ Flerzheim (jetzt als L 163 mit gleichen Kosten in Stufe 2*, d.h., wie als Vorhaben der Stufe 1 ist eine Planung bis zum Baurecht
möglich).
Stufe 1 enthält jetzt u.a. im Kreis Euskirchen die L 207 OU Dreiborn.
Im Hinblick auf die Vorhaben der Stufe 2 (= Realisierung nach 2015) ist das MBV dem Regionalratsbeschluss überwiegend auf Grund des Finanzrahmens nicht gefolgt.
Der Regionalrat hatte die zunächst vorläufig der Stufe 2 zugeordneten Vorhaben dem Finanzrahmen zugrunde gelegt, während das MBV die Kosten dieser Vorhaben nicht berücksichtigt hat. Im
Vergleich zum aktualisierten Bedarfsplan-Entwurf des MBV enthält die Landtagsvorlage für die
Stufe 2 dennoch einen um rd. 27,1 Mio. € höheren Finanzrahmen. Die nicht eingeplanten Vorhaben liegen oft unterhalb der Abschneidegrenze (Nutzen-Kosten-Quotient von mindestens 1,0),
werden vom MBV als kommunale Lösung eingestuft oder sind Vorhaben in Parallellage. Vorhaben
der Stufe 2 können weiterhin bis zum Linienbestimmungsverfahren geführt werden.
Seite - 2 Zusätzlich wurde eine Stufe 2* eingeführt: die hier enthaltenen Vorhaben können - wie die Vorhaben der Stufe 1 - bis zum Baurecht beplant werden.
Einstufungsvorschlag Stufe 1 –
indisponible Straßenvorhaben nach IGVP NRW
L 33
Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom
vom 17.02.2006
17.03.2006
OU Weilerswist (Süd- und Entscheidung im Regi- Stufe 1
Westumgehung L 33/L 163)
onalrat entfällt
L 115 Neubau Blankenheim/
mersdorf, L115 bis LGr.
Lom- Entscheidung im Regi- Stufe 1
onalrat entfällt
Einstufungsvorschlag Stufe 1 –
disponible Straßenvorhaben nach IGVP NRW
L 178 OU Euskirchen/Billig
Stufe 1
Stufe 1
Stufe 1
Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom
vom 17.02.2006
17.03.2006
Stufe 1
Stufe 1
Stufe 1
Stufe 1
Nutzen-Kosten
Quotient 3,8
L 207 OU Dreiborn
neu
Keine Einplanung nach IGVP NRW
L 119 OU Euskirchen-Stotzheim
Kreuzung L 11/K 51 24061
bis
1,3
Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom
vom 17.02.2006
17.03.2006
entfällt
Stufe 2
anbaufreie K24 in
Parallellage vorhanden;
keine ausreichenden
Entlastungswirkungen
Hinweis an Regionalrat: Keine ausreichende Entlastungs- und
Netzwirkung.
entfällt
2,6
L 194 Neubau Euskirchen bis Weilerswist, L 210 bis neue AS
A61/L163
Hinweis an Regionalrat: Ergänzung des
Landesstraßennetzes
nicht erforderlich.
Stufe 2
Kreuzungsvorhaben nach IGVP NRW
Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom
vom 17.02.2006
17.03.2006
L 11
Bes. BÜ Mechernich/ Satzvey
2,8
BUE/P
Ergänzung des Landesstraßennetzes nicht erforderlich; keine Entlastungswirkungen der Ortslagen; Lösung bei unvorhergesehenem Bedarf
nach §5 LStrAusbauG
möglich
BUE/P
Erhaltungsorientierte Ausbauvorhaben nach IGVP Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom
vom 17.02.2006
17.03.2006
NRW
L 113 AB in Bad Münstereifel/ Wasserscheide - OU Scheuren, L
165 bis L 234 und AB in Bad
Münstereifel/Wasserscheide
OU Scheuren, L 234 – OU
Scheuren und OU Scheuren
(erhaltungsorientierter Ausbau)
Nutzen-Kosten Quotient
0,1
Hinweis an Regionalrat:
Wird als disponibles
ABE
ABE
Seite - 3 Vorhaben geführt.
Keine Einplanung nach IGVP NRW
Bewertung im IGVP Kreis
Euskirchen
Nutzen-Kosten Quotient
L 163
OU Weilerswist/Metternich
0,1
Niedrige Priorität
Begrenzte Wirksamkeit
L 181
OU Lommersum
0,3
Niedrige Priorität
Begrenzte Wirksamkeit
L 182
OU Kessenich (Kreuzung L182/K11 bis
B 56)
5,1
Hinweis an Regionalrat:
Kein regionaler Verkehrsbedarf.
L 499
OU Mechernich Weiler am Berge und
OU Mechernich-Rißdorf
0,9
Mittlere Priorität
in Verbindung mit Nordumgehung Euskirchen
Nullplus-Maßnahme
Niedrige Priorität
Günstiger Kosten-Nutzen-Effekt
Folgende Maßnahmen sind im IGVP NRW des Landes nicht bewertet worden:
Keine Einplanung nach IGVP NRW
Bewertung im IGVP Kreis
Euskirchen
Ostring Mechernich
Höchste Priorität
Zubringer und Erschließung Schleidener Tal
Höchste Priorität
Südspange in Kall
Höchste Priorität
Ortsumgehung Golbach
Höchste Priorität
Infrastrukturbedarfsplan Teil Schiene
Für die disponiblen Schienenvorhaben der Stufe 1 (SPNV und kommunale Schiene) im Regierungsbezirk Köln beträgt das Finanzvolumen 222,8 Mio. € Im Vergleich dazu hatte der Regionalrat
Vorhaben mit einem Finanzvolumen von rd. 245,0 Mio. € beschlossen. Der Bedarfsplan-Entwurf
enthielt ebenfalls 245,0 Mio. €.
Im Hinblick auf die Stufe 1 (= Realisierung bis 2015) ist das MBV dem Regionalratsbeschluss
weitgehend gefolgt. Eine Stufe 1/R (Planungsreserve) wurde nicht eingeführt, dafür sollen Vorhaben jedoch – analog zum Landesstraßenbedarfsplan – von Stufe 2 nach 1 nachrücken können.
Zum Nahverkehrsanteil des Bahnknotens Köln geht das MBV davon aus, dass die Finanzverantwortung für den Umbau des Bahnknotens Köln vollständig beim Bund liegt.
Einstufungsvorschlag Stufe 1 - Disponible Schienenvorhaben
Nr.
Bezeichnung
Beschluss Reg
Rat vom
17.02.2006
Beschluss MBV vom
17.03.2006
Seite - 4 -
14092
Euskirchen Meckenheim
Stufe 1
Stufe 1
14225
Meckenheim Bonn
Stufe 1
Stufe 1
Einstufungsvorschlag Stufe 2 - Disponible Schienenvorhaben
Nr.
Bezeichnung
Beschluss Reg
Rat vom
17.02.2006
Beschluss MBV vom
17.03.2006
14073
Düren, Bf Euskirchen, Bf
Stufe 2
Stufe 2
Keine Einplanung
14128
Kall Hellenthal
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)