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Info GB (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Landes NRW hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Landes NRW
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 73/2006 08.05.2006 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.05.2006 Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Landes NRW hier: Sachstandsbericht Der Kreistag hat zur Vorlage D15/2005 und D 40/2006 jeweils Beschlüsse zur Einstufung und Erstellung der Bedarfspläne für die Straßen- und Schienenvorhaben im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (GVP) NRW auf Grundlage des IGV des Kreises Euskirchen gefasst. Diese hat die Verwaltung in Vorbereitung auf die Beratungen frühzeitig dem Regionalrat Köln zugeleitet. Mit Vorlage vom 24.04.2006 hat die Bezirksregierung Köln nunmehr die Landtagsvorlage zur IGVP NRW als Vorlage der 7. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates Köln für den 19.05.2006 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Infrastrukturbedarfsplan Teil Straße In der Erläuterung wird dargelegt, dass für den RP Köln der Finanzrahmen bei den disponiblen Straßenvorhaben der Stufe 1 rd. 128,0 Mio. € beträgt. Im Vergleich dazu hatte der Regionalrat Vorhaben mit einem Finanzvolumen von rd. 131,6 Mio. € beschlossen. Der ursprüngliche Bedarfsplan-Entwurf enthielt (unter Berücksichtigung der nachträglichen Änderungen durch das MBV) 130,8 Mio. €. Dem Regionalratsbeschluss wurde bis auf zwei Vorhaben gefolgt: Nicht aufgenommen wurden die L 82 OU Zündorf (jetzt Stufe 2) und die L 113 OU Rheinbach/ Flerzheim (jetzt als L 163 mit gleichen Kosten in Stufe 2*, d.h., wie als Vorhaben der Stufe 1 ist eine Planung bis zum Baurecht möglich). Stufe 1 enthält jetzt u.a. im Kreis Euskirchen die L 207 OU Dreiborn. Im Hinblick auf die Vorhaben der Stufe 2 (= Realisierung nach 2015) ist das MBV dem Regionalratsbeschluss überwiegend auf Grund des Finanzrahmens nicht gefolgt. Der Regionalrat hatte die zunächst vorläufig der Stufe 2 zugeordneten Vorhaben dem Finanzrahmen zugrunde gelegt, während das MBV die Kosten dieser Vorhaben nicht berücksichtigt hat. Im Vergleich zum aktualisierten Bedarfsplan-Entwurf des MBV enthält die Landtagsvorlage für die Stufe 2 dennoch einen um rd. 27,1 Mio. € höheren Finanzrahmen. Die nicht eingeplanten Vorhaben liegen oft unterhalb der Abschneidegrenze (Nutzen-Kosten-Quotient von mindestens 1,0), werden vom MBV als kommunale Lösung eingestuft oder sind Vorhaben in Parallellage. Vorhaben der Stufe 2 können weiterhin bis zum Linienbestimmungsverfahren geführt werden. Seite - 2 Zusätzlich wurde eine Stufe 2* eingeführt: die hier enthaltenen Vorhaben können - wie die Vorhaben der Stufe 1 - bis zum Baurecht beplant werden. Einstufungsvorschlag Stufe 1 – indisponible Straßenvorhaben nach IGVP NRW L 33 Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom vom 17.02.2006 17.03.2006 OU Weilerswist (Süd- und Entscheidung im Regi- Stufe 1 Westumgehung L 33/L 163) onalrat entfällt L 115 Neubau Blankenheim/ mersdorf, L115 bis LGr. Lom- Entscheidung im Regi- Stufe 1 onalrat entfällt Einstufungsvorschlag Stufe 1 – disponible Straßenvorhaben nach IGVP NRW L 178 OU Euskirchen/Billig Stufe 1 Stufe 1 Stufe 1 Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom vom 17.02.2006 17.03.2006 Stufe 1 Stufe 1 Stufe 1 Stufe 1 Nutzen-Kosten Quotient 3,8 L 207 OU Dreiborn neu Keine Einplanung nach IGVP NRW L 119 OU Euskirchen-Stotzheim Kreuzung L 11/K 51 24061 bis 1,3 Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom vom 17.02.2006 17.03.2006 entfällt Stufe 2 anbaufreie K24 in Parallellage vorhanden; keine ausreichenden Entlastungswirkungen Hinweis an Regionalrat: Keine ausreichende Entlastungs- und Netzwirkung. entfällt 2,6 L 194 Neubau Euskirchen bis Weilerswist, L 210 bis neue AS A61/L163 Hinweis an Regionalrat: Ergänzung des Landesstraßennetzes nicht erforderlich. Stufe 2 Kreuzungsvorhaben nach IGVP NRW Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom vom 17.02.2006 17.03.2006 L 11 Bes. BÜ Mechernich/ Satzvey 2,8 BUE/P Ergänzung des Landesstraßennetzes nicht erforderlich; keine Entlastungswirkungen der Ortslagen; Lösung bei unvorhergesehenem Bedarf nach §5 LStrAusbauG möglich BUE/P Erhaltungsorientierte Ausbauvorhaben nach IGVP Beschluss Reg Rat Beschluss MBV vom vom 17.02.2006 17.03.2006 NRW L 113 AB in Bad Münstereifel/ Wasserscheide - OU Scheuren, L 165 bis L 234 und AB in Bad Münstereifel/Wasserscheide OU Scheuren, L 234 – OU Scheuren und OU Scheuren (erhaltungsorientierter Ausbau) Nutzen-Kosten Quotient 0,1 Hinweis an Regionalrat: Wird als disponibles ABE ABE Seite - 3 Vorhaben geführt. Keine Einplanung nach IGVP NRW Bewertung im IGVP Kreis Euskirchen Nutzen-Kosten Quotient L 163 OU Weilerswist/Metternich 0,1 Niedrige Priorität Begrenzte Wirksamkeit L 181 OU Lommersum 0,3 Niedrige Priorität Begrenzte Wirksamkeit L 182 OU Kessenich (Kreuzung L182/K11 bis B 56) 5,1 Hinweis an Regionalrat: Kein regionaler Verkehrsbedarf. L 499 OU Mechernich Weiler am Berge und OU Mechernich-Rißdorf 0,9 Mittlere Priorität in Verbindung mit Nordumgehung Euskirchen Nullplus-Maßnahme Niedrige Priorität Günstiger Kosten-Nutzen-Effekt Folgende Maßnahmen sind im IGVP NRW des Landes nicht bewertet worden: Keine Einplanung nach IGVP NRW Bewertung im IGVP Kreis Euskirchen Ostring Mechernich Höchste Priorität Zubringer und Erschließung Schleidener Tal Höchste Priorität Südspange in Kall Höchste Priorität Ortsumgehung Golbach Höchste Priorität Infrastrukturbedarfsplan Teil Schiene Für die disponiblen Schienenvorhaben der Stufe 1 (SPNV und kommunale Schiene) im Regierungsbezirk Köln beträgt das Finanzvolumen 222,8 Mio. € Im Vergleich dazu hatte der Regionalrat Vorhaben mit einem Finanzvolumen von rd. 245,0 Mio. € beschlossen. Der Bedarfsplan-Entwurf enthielt ebenfalls 245,0 Mio. €. Im Hinblick auf die Stufe 1 (= Realisierung bis 2015) ist das MBV dem Regionalratsbeschluss weitgehend gefolgt. Eine Stufe 1/R (Planungsreserve) wurde nicht eingeführt, dafür sollen Vorhaben jedoch – analog zum Landesstraßenbedarfsplan – von Stufe 2 nach 1 nachrücken können. Zum Nahverkehrsanteil des Bahnknotens Köln geht das MBV davon aus, dass die Finanzverantwortung für den Umbau des Bahnknotens Köln vollständig beim Bund liegt. Einstufungsvorschlag Stufe 1 - Disponible Schienenvorhaben Nr. Bezeichnung Beschluss Reg Rat vom 17.02.2006 Beschluss MBV vom 17.03.2006 Seite - 4 - 14092 Euskirchen Meckenheim Stufe 1 Stufe 1 14225 Meckenheim Bonn Stufe 1 Stufe 1 Einstufungsvorschlag Stufe 2 - Disponible Schienenvorhaben Nr. Bezeichnung Beschluss Reg Rat vom 17.02.2006 Beschluss MBV vom 17.03.2006 14073 Düren, Bf Euskirchen, Bf Stufe 2 Stufe 2 Keine Einplanung 14128 Kall Hellenthal I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)